Deutschlands Außenpolitik: Teilungserfahrung BRD - DDR und grundgesetzlicher Rahmen


Hausarbeit, 2002

17 Seiten, Note: Keine Benotung


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Deutsch-Deutsche Politik von westdeutscher Seite
2.1. Grundgesetzlicher Rahmen
2.2. Wiedervereinigungsforderung und Alleinvertretungsanspruch
2.3. Neue Ostpolitik und Sicherung des Status quo
2.4. Wende und Wiedervereinigung

3. Deutsch-Deutsche Politik von ostdeutscher Seite
3.1. Eine gesamtdeutsche Regierung?
3.2. Zwei-Staaten-Theorie und Abschottung
3.3. Internationale Anerkennung und Selbstbewusstsein
3.4. „Politische Erpressung“
3.5. Zusammenbruch und Wiedervereinigung

4. Internationale Politik
4.1. Deutsch-Deutsche Politik im internationalen Rahmen
4.2. Deutsche Außenpolitik nach der Wiedervereinigung

Schlussbetrachtungen

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Mauer, Minen, Stacheldraht – jahrzehntelang verlief er quer durch Deutschland: der Eiserne Vorhang. Nimmt man zur Kenntnis, dass Bonn die DDR in den ersten Jahrzehnten in keiner Weise anerkannte, sondern stattdessen den Anspruch erhob, allein das gesamte deutsche Volk zu vertreten, so müsste man das deutsch-deutsche Handeln der Innenpolitik zurechnen. Die Tatsache, dass die DDR zunehmend souveräner wurde und selbstbewusster handelte, macht jedoch klar, dass auf deutschem Territorium sehr wohl zwei Staaten existierten. Deutschlandpolitik war also zugleich Außenpolitik. Wie aber sah das politische Handeln konkret aus? Worum ging es, was waren die Ziele, wo lagen die Probleme? Wie verhielten sich BRD und DDR gegenüber anderen Staaten? Und wie hat sich deutsche Außenpolitik im Zuge der Wiedervereinigung gewandelt? Um diese Themen geht es in dem vorliegenden Referat.

Die Ausarbeitung ist in drei große Blöcke gegliedert: Sie beleuchtet zunächst die deutsch-deutsche Politik der Bundesrepublik, betrachtet dann die Gegenseite, indem sie das deutsch-deutsche Vorgehen der DDR darstellt, und sie befasst sich schließlich mit internationalen Aspekten, wobei dieser dritte Bereich seinerseits in zwei Blöcke gegliedert ist: Erst wird die Rolle der Siegermächte bis zur Wiedervereinigung dargestellt, im Anschluss blickt das Referat auf Deutschlands neue außenpolitische Situation und die damit verbundenen Handlungen. Schlussbetrachtungen, in denen der Autor eine subjektive, in jedem Fall aber sachlich begründete Einschätzung darüber vornimmt, wie deutsche Außenpolitik künftig aussehen sollte, runden die Ausarbeitung ab.

2. Deutsch-Deutsche Politik von westdeutscher Seite

2.1. Grundgesetzlicher Rahmen

Mit der Annahme des Grundgesetzes am 8. Mai 1949 zementierte der Parlamentarische Rat die Forderung nach einem wiedervereinten Deutschland: In der Präambel forderte er „die Deutschen auf, die Einheit und Freiheit ihres ganzen Landes zu vollenden. Die Väter und die vier Mütter des Grundgesetzes nahmen dabei ausdrücklich für sich in Anspruch, auch für jene Deutschen zu handeln, denen – wie es in der Präambel hieß – ‚mitzuwirken versagt war’. Das Grundgesetz sollte eine Verfassung aller Deutschen sein.“1 Diese zwei Grundhaltungen – Forderung nach Wiedervereinigung einerseits, Alleinvertretungsanspruch andererseits – prägten in entscheidendem Maße die bundesrepublikanische Politik bis weit in die 60er Jahre hinein.

Es folgte die neue Ostpolitik – und mit ihr eine „Gratwanderung“2: 1972 erklärten BRD und DDR im Grundlagenvertrag, sich als jeweils unabhängige Staaten zu respektieren3 – ließ sich das mit dem Grundgesetz vereinbaren? Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) sagte Ja, manifestierte aber zugleich den Einheitsgedanken: „Alle Verfassungsorgane sind verpflichtet, auf die Erreichung dieses Zieles hinzuwirken.“4

Wie aber sollte eine Wiedervereinigung verfassungstechnisch aussehen? Das Grundgesetz vor 1990 lieferte hier zwei Möglichkeiten: Artikel 23 bot als einen möglichen Weg den Beitritt der DDR zum bundesrepublikanischen Grundgesetz, Artikel 146 gestattete die Ausarbeitung einer neuen, gemeinsamen Verfassung.5 Am 23. August 1990 beschloss die DDR-Volkskammer, dem Geltungsbereich des Grundgesetzes mit Wirkung zum 3. Oktober 1990 beizutreten.6

2.2. Wiedervereinigungsforderung und Alleinvertretungsanspruch

Die Bundesrepublik erkannte ihren Nachbarn DDR in den ersten Jahrzehnten nicht an. Sie beanspruchte stattdessen, allein das gesamte deutsche Volk vertreten zu können (Alleinvertretungsanspruch).7 Die Wiedervereinigung blieb das höchste Ziel, das spiegelte sich bereits im 1952 unterzeichneten „Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten“ („Deutschland-Vertrag“) wider.8

Der Alleinvertretungsanspruch begann jedoch bald zu bröckeln: Indem Bonn Beziehungen zu Moskau und damit zu einem Land aufnahm, das seinerseits solche mit der DDR unterhielt, tat die Bundesrepublik einen ersten Schritt „auf dem Weg zur Anerkennung der DDR“. Sie handelte damit selbst gegen die von ihr aufgestellte Hallstein-Doktrin.9

Die Regierung Adenauer bemühte sich um eine Westintegration der BRD; sie bekannte sich zur NATO. Die Bonner SPD bekämpfte diesen Kurs zunächst heftigst, schwenkte 1960 jedoch ein.10

2.3. Neue Ostpolitik und Sicherung des Status quo

In den 60er Jahren änderte die Adenauer-Regierung ihren Kurs, indem sie die Hallstein-Doktrin fallen ließ und sich so aus ihrer „ostpolitischen Selbstlähmung“ löste – die Mauer hatte die Trennung zu weit vorangetrieben.11

Die Sozialdemokraten sprachen sich fortan für einen „Wandel durch Annäherung“ aus, und auch Adenauer machte sich für menschliche Erleichterungen und mehr politische Freizügigkeit in der DDR stark.12

Während der Regierung Erhard wies die Bonner Ostpolitik erste Erfolge auf, zum Beispiel unterzeichneten beide Staaten mehrere Passierscheinabkommen.13

Im März 1966 und damit während der Phase des Bemühens um einen Beitritt zur UNO sandte die Regierung eine Friedensnote an alle Staaten, mit denen sie diplomatisch Kontakt pflegte. Darin erklärte sie, man halte weiterhin an der Wiedervereinigung fest, wolle diesbezüglich aber ausdrücklich friedliche Wege gehen und sei bereit, auch mit der Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten Erklärungen auszutauschen. Die Zeit der „aktiven Wiedervereinigungspolitik“ war damit endgültig vorbei, Willy Brandt sprach vom

„qualifizierten, geregelten und zeitlich begrenzten Nebeneinander der beiden Gebiete“ Deutschlands. Gleichwohl stellte er fest, dass eine völkerrechtliche Anerkennung der DDR durch die Bundesregierung nicht in Betracht käme.14

1970 erkannte die BRD offiziell die Westgrenzen der DDR und Polens als unverletzlich an.15 Als weiteres wichtiges Datum ist der 3. Juni 1972 zu nennen: An diesem Tag traten nicht nur das Viermächte-Abkommen16, sondern auch der Moskauer und der Warschauer Vertrag sowie die deutsch-deutschen Ausfüllungsvereinbarungen in Kraft.17 Im Dezember 1972 folgte der „Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“, dessen Inhalte denen des Moskauer Vertrages sowie des vorangegangenen Bahr-Papieres ähnelten18: Er war „auf der Grundlage der Gleichberechtigung“19 geschlossen, was für die DDR die „faktische Anerkennung durch die Bundesrepublik, die förmliche Gleichberechtigung und damit den internationalen Durchbruch“20 zur Folge hatte: Zahlreiche Staaten, darunter sogar die USA, nahmen diplomatische Beziehungen zur DDR auf.21 Die bundesrepublikanische Außenpolitik hatte nun ebenfalls mehr Spielraum – sie hatte sich jetzt vollends aus ihrer Selbstisolation gelöst.22

[...]


1 Detjen.

2 Ebd.

3 Vgl. unten.

4 Zitiert aus: Detjen; vgl. Schöllgen, S. 123.

5 Vgl. Grundgesetz vor 1990.

6 http://www.chronik-der-wende.de/lexikon/glossar/glossar.jsp?key=Art23&mem=7.10.1989 am 11. Mai 2002.

7 Schöllgen, S. 45.

8 Lehmann, S. 67.

9 Zitat und Sachverhalte: Schöllgen, S. 45.

10 Schöllgen, S. 54.

11 Zitat und Sachverhalte: Schöllgen, S. 64.

12 Zitate und Sachverhalte: Schöllgen, S. 65.

13 Schöllgen, S. 80.

14 Zitate und Sachverhalte: Schöllgen, S. 84 f.;

15 Schöllgen, S. 105 – 108.

16 Vgl. unten.

17 Schöllgen, S. 117.

18 Vgl. Detjen.

19 Europa-Archiv 28 (1973), D 15, zitiert aus: Schöllgen, S. 121.

20 Schöllgen, S. 121.

21 Ebd.

22 Vgl. auch Schöllgen, S. 127.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Deutschlands Außenpolitik: Teilungserfahrung BRD - DDR und grundgesetzlicher Rahmen
Hochschule
Technische Universität Dortmund  (Institut für Journalistik)
Note
Keine Benotung
Autor
Jahr
2002
Seiten
17
Katalognummer
V13352
ISBN (eBook)
9783638190312
Dateigröße
420 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschlands, Außenpolitik, Teilungserfahrung, Rahmen
Arbeit zitieren
Marcel Maack (Autor:in), 2002, Deutschlands Außenpolitik: Teilungserfahrung BRD - DDR und grundgesetzlicher Rahmen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/13352

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