Im 18. Jahrhundert entwickelten sich neue Formen der Rekrutierung, was mit der Transformation
der einstigen Söldnerheere zu stehenden Heereskörpern einherging. Diese
Wandlung im Militärwesen leistete eine solide Rekrutierungsgrundlage und ermöglichte
die Aufstellung von großen Heereskontingenten.
Die vorliegende Arbeit erörtert die Frage nach den wesentlichen Unterschieden und
Gemeinsamkeiten zwischen den beiden Rekrutierungsformen in Preußen und Habsburg.
Die Übernahme des preußischen Rekrutierungssystems durch die habsburgische Monarchie
wurde nicht vollständig umgesetzt, da diese ein Vielvölkerstaat war, der seinen
unterschiedlichen Ethnien Konzessionen bereiten musste.
Aus Platzgründen ist es dem Autor nicht möglich, eine umfassende Gesamtdarstellung
aller Ungleichheiten und Übereinstimmungen der preußischen und habsburgischen Soldatenrekrutierungen
zu geben, sondern nur bestimmte Teilaspekte darzulegen. Aus diesem
Grunde können Themen wie die soziale Militarisierung oder die Rolle des Adels im
Offizierskorps nicht behandelt werden.
Zu Beginn wird die jeweilige Form der Rekrutierung vor der Einführung des Kantonsreglements
bzw. des Konskriptionssystems in einem kurzen Überblick dargestellt, um
die Modifikationen der Heeresreformen in Preußen und Habsburg zu verdeutlichen.
Der darauffolgende Abschnitt widmet sich dem konkreten Vergleich der beiden Heeresverfassungen
von 1733 bzw. 1770 unter den Gesichtspunkten des Beurlaubungssystems,
den Wesenszügen der neuen Rekrutierungssysteme bei deren Einführung, den Exemtionen,
den Heeresdienstpflichtigen und die Bedeutung für die allgemeine Wehrpflicht.
Beide Rekrutierungsmodifikationen gingen mit wesentlichen inneren Reformen einher.
Friedrich Wilhelm I. vergrößerte sein Heer um rund 50 % während seiner Regierungszeit,
was mit den Gegebenheiten der heimischen Wirtschaft in Einklang gebracht werden
musste. Dies erfolgte in einer relativ langen Phase des Friedens. Die habsburgische
Monarchie war indessen ständigen Konflikten ausgesetzt, die die Einführung einer neuen
Rekrutierungsform auf breiterer Basis als Notwendigkeit mit sich brachten. Die militärische
Auseinandersetzung mit Preußen in den Schlesischen Kriegen und die Türkenkriege
offenbarten die Mängel des Rekrutierungssystems, sodass eine Orientierung am
preußischen Pendant vorgenommen wurde, um eine möglichst große Zahl von Soldaten
zur Verfügung zu haben.
Inhaltsverzeichnis
1. Kurzer Überblick über den Heereszustand vor der Einführung des Kantonsystems bzw. des Konskriptionssystems
1.1 Das Heer Preußens zu Beginn der Regierungszeit Friedrich Wilhelms I.
1.2 Die Armee Habsburgs unter Maria Theresia
2. Die preußische Kantonsverfassung von 1733 im Vergleich zur habsburgischen Konskriptionsverfassung von 1770
2.1 Die preußische Enrollierung und die habsburgische Konskription
2.2 Das Beurlaubungssystem
2.3 Die Exemtion
2.4 Die Dienstpflichtigen
2.5 Die Rekrutierungssysteme als Vorläufer der allgemeinen Wehrpflicht
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der preußischen Kantonsverfassung von 1733 und dem habsburgischen Konskriptionswesen von 1770. Ziel ist es, den Transformationsprozess von Söldnerheeren zu stehenden Heereskörpern unter Berücksichtigung der jeweiligen wirtschaftlichen und ständischen Rahmenbedingungen zu analysieren.
- Vergleich der Rekrutierungssysteme (Kantonswesen vs. Konskription)
- Analyse des Beurlaubungssystems zur Truppenbewirtschaftung
- Untersuchung von Ausnahmeregelungen (Exemtionen) für bestimmte Bevölkerungsgruppen
- Bewertung des Einflusses der Militärverfassung auf die gesellschaftliche Struktur und wirtschaftliche Mobilität
Auszug aus dem Buch
2.1 Die preußische Enrollierung und die habsburgische Konskription
Die preußische und die habsburgische Form der Rekrutierung bauten beide auf einer festgelegten Zahl von sogenannten Feuerstellen für jeden einzelnen Kanton auf. Diese bildeten die Grundlage der Enrollierung (Erfassung) und Rekrutierung von Soldaten aus dem ländlichen Raum. Jene Feuerstätten finden in der Kabinettsordre Friedrich Wilhelms I. vom 1. Mai 1733 an das Regiment Finckenstein und an das von Marwitz besondere Erwähnung:
[...] So habe ich resolvirt und zur Conservation der Armée gut befunden, eine richtige Disposition zu machen, was jedes Regiment zu seinen enrollirten für Oerther und Feuer-Stetten haben soll. Ich schicke Euch also die Disposition, was euer Regiment für Feuer-Stetten bekommet, an der Zahl 7790, so in 10 Theile getheilet auf jede Compagnie ohngefehr 700 und etliche 10 Feuer-Stellen ausmachet.
Demzufolge erhielt jedes Regiment einen fest abgegrenzten Kanton zur Rekrutierung, in welchem vor allem junge Bauern erfasst wurden. Diese Erfassung durch die Militärverwaltung, welche besonders die Jugendlichen eines Kantons registrierte, brachte den entscheidenden Vorteil mit sich, dass die Mannschaftsersatzstärke genau planbar und nicht mehr nur abschätzbar wurde. Die Enrollierten mussten als äußeres Zeichen ihrer Zugehörigkeit zum Militärnachwuchs permanent ein bestimmtes Montierungsstück tragen, entweder eine rote Halsbinde oder einen „Regimentspüschel” am Hut. Das Prinzip der Enrollierung zur Rekrutenerfassung wurde jedoch schon vor 1733 praktiziert. Jedoch erst das Kantonsreglement legalisierte diese Praxis. Seit den 1720er Jahren waren die Standortkommandeure darauf bedacht möglichst frühzeitig ihren potentiellen Rekrutennachschub in Konkurrenz zu anderen Kommandeuren zu sichern. Vornehmlich wurde Nachwuchs aus dem Umland enrolliert, um einen „überkompletten Zuwachs” sicherzustellen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Kurzer Überblick über den Heereszustand vor der Einführung des Kantonsystems bzw. des Konskriptionssystems: Dieses Kapitel skizziert die Ausgangslage der Heeresreformen in Preußen unter Friedrich Wilhelm I. und in der Habsburgermonarchie unter Maria Theresia, wobei der Fokus auf den Schwierigkeiten der Söldnerrekrutierung liegt.
2. Die preußische Kantonsverfassung von 1733 im Vergleich zur habsburgischen Konskriptionsverfassung von 1770: Der Hauptteil vergleicht systematisch die Enrollierungspraktiken, Beurlaubungssysteme, Exemtionen und die soziale Zusammensetzung der Dienstpflichtigen, um die Gemeinsamkeiten der Militärverfassungen herauszuarbeiten.
Schlüsselwörter
Kantonsreglement, Konskriptionswesen, Rekrutierung, Preußen, Habsburg, Friedrich Wilhelm I., Maria Theresia, Beurlaubungssystem, Exemtion, Militärreform, Soldatenkönig, Bauern, Heeresergänzung, Wehrpflicht, Militarisierung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit befasst sich mit dem historischen Vergleich zweier militärischer Rekrutierungssysteme des 18. Jahrhunderts: dem preußischen Kantonsreglement von 1733 und dem habsburgischen Konskriptionswesen von 1770.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Zentrum stehen die Methoden zur Erfassung von Soldaten, die Verwaltung von Beurlaubungen, der Ausschluss bestimmter Gruppen vom Militärdienst sowie die Auswirkungen dieser Systeme auf die Zivilgesellschaft.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Identifizierung von Unterschieden und Gemeinsamkeiten bei der Transformation von Söldnerheeren zu nationalen bzw. territorialen Heereskörpern unter Berücksichtigung der ökonomischen Interessen beider Monarchien.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine vergleichende historische Analyse, die auf einer umfassenden Auswertung von Fachliteratur, zeitgenössischen Quellen und Reglements basiert.
Was sind die Kerninhalte des Hauptteils?
Der Hauptteil analysiert die Enrollierungspraxis, das Beurlaubungswesen, die verschiedenen Formen der Exemtion (Dienstbefreiung) und die Frage, inwieweit diese Ansätze als Vorläufer der modernen allgemeinen Wehrpflicht gelten können.
Welche Schlagworte charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Kantonsreglement, Konskription, militärische Modernisierung, soziale Militarisierung und ökonomische Rücksichtnahme.
Inwiefern unterschied sich die Einbeziehung der städtischen Bevölkerung in Preußen von Habsburg?
In Preußen waren bestimmte Städte wie Berlin oder Wesel kantonfrei, während in der habsburgischen Monarchie die Städte nicht per se von der Exemtion befreit waren und strengeren Meldevorschriften unterlagen.
Welche Rolle spielte die Geistlichkeit bei der Rekrutierung?
Die Geistlichkeit übernahm durch das Führen von Kirchenbüchern und die Überprüfung von Meldedaten eine zentrale administrative Rolle bei der Erfassung der potenziellen Rekruten.
Warum blieb die allgemeine Wehrpflicht in beiden Staaten zunächst aus?
Sie blieb aus, da die ständisch geprägte Gesellschaft weitreichende Exemtionen für wirtschaftlich wertvolle Bevölkerungsgruppen vorsah, um das Zivil- und Wirtschaftsleben nicht zu gefährden.
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- Stefan Rudolf (Author), 2008, Das preußische Kantonsreglement von 1733 im Vergleich zum habsburgischen Konskriptionswesen von 1770, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133555