Das Recht auf Bildung ist im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights – ICESCR) der Vereinten Nationen (United Nations – UN) als grundlegendes Menschenrecht anerkannt und soll jedem Kind bzw. Jugendlichen eine angemessene Schulausbildung und dementsprechende Chancengleichheit garantieren. Für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die aufgrund bestimmter Probleme vom "Normalbetrieb" der Regelschulen nicht ausreichend gefördert werden (können), sieht das deutsche Schulwesen verschiedene sonderpädagogische Fördermöglichkeiten vor. Geregelt wird diese Förderung durch landesinterne Verordnungen. In Nordrhein-Westfalen galt von August 1995 bis Juli 2005 die Verordnung über die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über den Förderort (VO-SF), die dann im August 2005 von der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung gemäß § 52 SchulG – AO-SF) abgelöst wurde.
Die Frage ist nun, welche Neuerungen sich durch die AO-SF für die sonderpädagogische Förderung ergeben, welche Änderungen es im Vergleich zur alten VO-SF gibt, was für Vorteile die neue Verordnung gegenüber ihrer Vorgängerin bringt und was man an ihr dennoch kritisieren kann? Diese Arbeit beschäftigt sich also mit einer Analyse der beiden Verordnungen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Grundgedanken der VO-SF
3. Grundgedanken der AO-SF
4. Änderungen und Neuerungen im Vergleich zwischen VO-SF und AO-SF
5. Vorteile der und Kritik an der AO-SF
6. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit analysiert die Ablösung der Verordnung über die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (VO-SF) durch die Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, die strukturellen und inhaltlichen Änderungen, die damit einhergehenden Neuerungen sowie die Vorteile und kritischen Aspekte der neuen Verordnung systematisch gegenüberzustellen.
- Vergleich der gesetzlichen Grundlagen (VO-SF vs. AO-SF)
- Analyse der Änderungen im Feststellungsverfahren
- Evaluation der Partizipation von Erziehungsberechtigten und Lehrkräften
- Diskussion zur inklusiven Ausrichtung und Sonderschulproblematik
Auszug aus dem Buch
4. Änderungen und Neuerungen im Vergleich zwischen VO-SF und AO-SF
Was zuerst auffällt ist die rein quantitative Erweiterung der AO-SF gegenüber ihrer Vorgängerin um 26 Paragraphen – sie besteht also aus mehr als doppelt so vielen. Außerdem wurden neben den Regelungen zur sonderpädagogischen Förderung mit den Teilen zu Hausunterricht und Schule für Kranke weitere Bereiche mit in die Verordnung aufgenommen.
Grob betrachtet sind der erste und zweite Abschnitt der AO-SF weitgehend mit der gesamten VO-SF identisch. Unterschiede ergeben sich lediglich in der Reihenfolge und den neu gewählten Begriffen. Außerdem erfolgt der Einstieg in die neue Verordnung mit den Schwerpunkten und Orten sonderpädagogischer Förderung (§ 1 und § 2 AO-SF), die in der alten Verordnung erst nach den ausgewiesenen Behinderungen aufgeführt wurden (§ 9 VO-SF). Die Einleitung „Allgemeines“ der VO-SF aus § 1 steht in der AO-SF nun zu Beginn des zweiten Abschnitts in § 3. Quasi identisch ist die Position der Aufführung der Behinderungen direkt nach dem Teil „Allgemeines“ (§ 2 VO-SF, § 4 AO-SF). Ebenfalls in beiden Verordnungen folgen danach sinnvollerweise die Definitionen der zuvor genannten Behinderungen. (§ 3-8 VO-SF, § 5-10 AO-SF). Anschließend kommen in beiden Verordnungen (mit Ausnahme des weiter oben bereits aufgeführten § 9 VO-SF) die Paragraphen zur Durchführung des Verfahrens (§ 10-15 VO-SF, § 11-16 AO-SF). Der letzte inhaltiche Paragraph der VO-SF zur sonderpädagogischen Förderung Berufsschulpflichtiger (§ 16 VO-SF) wurde in der AO-SF erweitert zu einem Paragraphen für die generelle Sekundarstufe II (§ 17 AO-SF). Zum Abschluss des zweiten Teils der neuen Verordnung wurde mit § 18 „Schülerinnen und Schüler aus Zuwandererfamilien“ ein neuer Aspekt in die Verordnung mit aufgenommen, der in der alten Verordnung noch nicht verankert war.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Darstellung des Rechts auf Bildung als Menschenrecht und Einführung in die historische Entwicklung der sonderpädagogischen Verordnungen in Nordrhein-Westfalen.
2. Grundgedanken der VO-SF: Erläuterung der Struktur und der 17 Paragraphen der VO-SF von 1995 mit Fokus auf die Konzentration auf Behinderungsdefinitionen.
3. Grundgedanken der AO-SF: Detaillierte Vorstellung der 43 Paragraphen der AO-SF von 2005 und deren Gliederung in die Bereiche Förderung, Hausunterricht und Schule für Kranke.
4. Änderungen und Neuerungen im Vergleich zwischen VO-SF und AO-SF: Gegenüberstellung der quantitativen Ausweitung und strukturellen Anpassungen der neuen Verordnung im Vergleich zur alten.
5. Vorteile der und Kritik an der AO-SF: Bewertung der Partizipation der Eltern und Klassenkonferenzen sowie kritische Reflexion des weiterhin starren institutionellen Rahmens.
6. Fazit: Resümee zur AO-SF als Fortschritt, der jedoch institutionelle Probleme und die Frage nach der Zukunftsfähigkeit der Sonderschulstruktur offen lässt.
Schlüsselwörter
AO-SF, VO-SF, sonderpädagogischer Förderbedarf, Nordrhein-Westfalen, Inklusion, Schulentwicklung, Förderort, Sonderschule, pädagogische Frühförderung, Klassenkonferenz, Bildungsgang, Schulrecht, Förderschwerpunkte, Schulgesetz, Regelschule.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit untersucht den Übergang der sonderpädagogischen Verordnungen in Nordrhein-Westfalen von der VO-SF zur AO-SF und bewertet die Auswirkungen dieser gesetzlichen Neuerung.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die Themenfelder umfassen die rechtlichen Rahmenbedingungen der sonderpädagogischen Förderung, den Prozess der Bedarfsfeststellung und die strukturelle Integration von Schülern mit Förderbedarf.
Was ist die primäre Forschungsfrage des Autors?
Die Arbeit fragt danach, welche konkreten Neuerungen die AO-SF mit sich bringt, wie sich diese gegenüber der VO-SF verändert haben und welche Vor- und Nachteile sich daraus ergeben.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?
Es handelt sich um eine vergleichende Analyse der beiden Gesetzestexte, die durch eine kritische Reflexion der institutionellen Rahmenbedingungen ergänzt wird.
Was wird im inhaltlichen Hauptteil der Hausarbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die Grundgedanken beider Verordnungen detailliert gegenübergestellt, Unterschiede in den Paragraphen analysiert und eine kritische Würdigung der neuen Bestimmungen vorgenommen.
Welche Schlagworte charakterisieren diese Arbeit am besten?
Typische Schlüsselbegriffe sind AO-SF, VO-SF, sonderpädagogische Förderung, Förderort und Inklusion im Schulsystem.
Welche Rolle spielt die Klassenkonferenz in der neuen Verordnung laut dem Autor?
Der Autor hebt hervor, dass die Rolle der Klassenkonferenz in der AO-SF im Vergleich zur alten VO-SF gestärkt wurde, was die Beteiligung der Lehrenden am Entscheidungsprozess erhöht.
Was kritisiert der Verfasser bezüglich des Förderschwerpunkts Autismus?
Obwohl Autismus nun als eigenständige Behinderung aufgeführt ist, kritisiert der Autor, dass dieser Bereich innerhalb der Verordnung wiederum lediglich mit einem einzigen Paragraphen abgehandelt wird.
- Quote paper
- Bachelor of Arts (B.A.) Nicolas Sturm (Author), 2007, Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs: Vom VO-SF zum AO-SF, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133563