Kooperation und Wettbewerb

Spieltheoretische Betrachtung am Beispiel Energiemarkt


Hausarbeit, 2007

27 Seiten, Note: 1.7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungs- und Symbolverzeichnis

1. Einleitung

2. Eingrenzung des Kooperationsbegriffs

3. Kartelle
3.1. Kooperative und nicht-kooperative Spieltheorie
3.2. Spieltheoretische Modellierung
3.2.1. Art des Produkts
3.2.1.1. Kostenführerschaft
3.2.1.2. Produktdifferenzierung
3.2.2. Informationsbeschaffung
3.2.3. Reputation
3.2.4. Zeithorizont
3.2.5. Androhung von Strafen
3.2.6. Rechtliche Einordnung
3.3. Mathematische Modellierung
3.3.1. Vollständige Konkurrenz
3.3.2. Cournot Duopol
3.3.3. Stackelberg Duopol
3.3.4. Kartell
3.3.5. Diskussion der Ergebnisse
3.4. Legale Kartelle
3.4.1. Gesamtwirtschaftliche Sichtweise
3.4.1.1. Wahl der geigneten Marktform
3.4.1.2. Spillover-Effekte
3.4.1.3. Zwischenfazit
3.5. Illegale Kartelle
3.5.1. Beschreibung des deutschen Elektrizitätsmarkts
3.5.1.1. Unterschiedliche Marktebenen
3.5.1.2. Kurz- und langfristige Grenzkosten
3.5.1.3. Politische Interessen
3.5.1.3.1. Netzsicherheit
3.5.1.3.2. Wettbewerb
3.5.1.4. Gefangendilemma der Energieriesen
3.5.1.5. Zwischenfazit

4. Schlussbemerkung

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1:

Abbildung 2:

Abbildung 3:

Abbildung 4:

Abbildung 5:

Abkürzungs- und Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Beobachtungen von Kooperations- oder Wettbewerbsverhalten im Alltag könnten folgende Fragen aufwerfen: Womit hängt es zusammen, dass sich manchmal Kooperation, manchmal Wettbewerb als stabiles Gleichgewicht einpendelt ? Was wäre aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive wünschenswert? Mit beiden Fragestellungen werden wir uns in der folgenden Arbeit beschäftigen. Dazu grenzen wir zur Präzision des Arbeitfeldes den Kooperationsbegriff ein und wenden uns im Anschluss der Betrachtung von Kartellen zu. Dazu untersuchen wir einerseits relevante, spieltheoretische Strategien, andererseits die mathematisch ermittelbaren Auszahlungen bei Kooperation, sowie bei ein- und beidseitigem Kartellbetrug. Unter Berücksichtigung dieser modelltheoretischen Erkenntnisse wenden wir uns im Folgenden zwei Beispielen von legalen und illegalen Kartellen zu. Die Schlussbemerkung fasst anschließend zusammen, welche Erkenntnisse wir gewinnen konnten und welche Möglichkeiten sich durch das neu gewonnene Wissen eröffnen können.

2. Eingrenzung des Kooperationsbegriffs

Eine Vielzahl in Theorie und Praxis existierender Kooperationsformen erschwert eine eindeutige Definition des Begriffs. Gleichzeitig scheint es gerade deswegen notwendig, sich im Vorfeld um eine möglichst weit reichende Präzisierung zu bemühen.

Im alltäglichen Sprachgebrauch wird unter Kooperation jede Form von Zusammenarbeit oder auch abgestimmtes Verhalten zwischen Personen oder Institutionen verstanden.[1] Abgesehen von erzwungenen Kooperationen könnte man sich fragen: Wie kommt Kooperation zu Stande? Angenommen, alle Akteure verhielten sich rational und besäßen die Wahl zwischen Kooperation und Nichtkooperation, dann käme Kooperation zustande, wenn kurz- oder langfristig positive Konsequenzen für die Akteure entstehen. Nullsummenspiele sind somit implizit aus der Betrachtung ausgeschlossen.[2]

Im betriebswirtschaftlichen Kontext lassen sich die erwarteten positiven Konsequenzen von kooperativem Verhalten konkretisieren. „Als wesentliche Gründe für Unternehmenskooperationen werden in der […] Literatur vor allem Synergieeffekte, Lerneffekte durch Wissens- und Erfahrungstransfer, Risikominderung und die Etablierung von Standards genannt.“[3] Das Interesse an einem positiven Resultat ist jedoch nicht hinreichend für eine erfolgreich ausgeführte Kooperation. Aus dem Wunsch nach einer einheitlichen Verkehrsordnung geht noch nicht hervor, ob sich Rechts- oder Linksverkehr durchsetzen wird.[4] Bei der Etablierung von Standards liegen oftmals Koordinationsprobleme vor. Von reinen Abstimmungsproblemen lassen sich Anreiz- oder Verteilungsprobleme unterscheiden, die vorwiegend aus Interessen- und Verteilungskonflikten erwachsen.[5] Bei der Etablierung von Standards könnten sich zusätzliche Konflikte bei der Klärung der Frage ergeben, welche Firma ihren Standard durchsetzen darf. Kooperation setzt daher oft die Überwindung von Konflikten voraus.

Drei weitere Merkmale von wirtschaftlicher Kooperation finden sich im Vorhandensein eines gemeinsamen Zweckes, der rechtlichen und wirtschaftlichen Selbstständigkeit und der Fähigkeit, Abmachungen treffen zu können.[6] Mit dem Merkmal des gemeinsamen Zwecks lassen sich Unternehmenskooperationen von reinen Markttransaktionen oder Tauschbeziehungen abgrenzen.[7] Der gemeinsame Zweck kann dabei sowohl komplementär (Tauschbeziehungen) als auch gleichgerichtet sein.
Das Kriterium der rechtlichen und wirtschaftlichen Selbstständigkeit dient einerseits dazu, Kooperation von weitergehenden Aktionen, wie z.B. Unternehmensfusionen abzugrenzen, andererseits impliziert Selbstständigkeit in diesem Zusammenhang, Entschlüsse für oder gegen eine Kooperation freiwillig treffen zu können.[8]

Es stellt sich allerdings die Frage, ob bei hoher wirtschaftlicher Abhängigkeit (oder bei Zwang) noch von freiwilliger Kooperation gesprochen werden kann.

Auch das Kriterium Abmachungen treffen zu können führt zu einer Abgrenzung von reinen Markttransaktionen. Ein Grenzfall liegt bei stillschweigenden Kooperationen[9] vor, da dort weder Verhandlungen stattfinden noch offizielle Abmachungen getroffen werden. Solche Kooperationen lassen sich z.B. innerhalb illegaler Kartelle finden.[10]

Insgesamt verdeutlichen die Schwierigkeiten beim Herausarbeiten von Merkmalen, dass die Grenzen des Kooperationsbegriffs nicht überall scharf umrissen werden können.

3. Kartelle

In Kartellen oder Oligopolen liegt Kooperation vor, wenn die beteiligten Unternehmen durch Preisabsprachen oder die Kontrolle der Ausbringungsmenge Preise über dem Wettbewerbsniveau erzielen.[11] Kartelle versuchen dabei durch gemeinsame Gewinnmaximierung die Monopollösung[12] am Markt durchzusetzen. Zur Teilnahme am Kartell werden sich nur diejenigen Firmen bereit erklären, die mindestens den Gewinnanteil erhalten, den sie im Wettbewerb erstreiten könnten.[13]

3.1. Kooperative und nicht-kooperative Spieltheorie

Eine Modellierung von Kartellkooperationen kann durch zwei getrennte Bereiche der Spieltheorie erfolgen. Nicht-kooperative Spieltheorie eignet sich vor allem zur Analyse von illegalen Kartellen, in denen keine Rechtssicherheit vorherrscht. Wenn Rechtssicherheit besteht und bindende Verträge abgeschlossen werden können (wie z.B. innerhalb legaler Kartelle), sind wesentliche Voraussetzungen für den Einsatz der kooperativen Spieltheorie erfüllt.[14] Es sei darauf hingewiesen, dass es sich dabei nicht um zwei Zweige ein und derselben Theorie handelt. Vielmehr entwickeln sich beide Theorien eigenständig voneinander. Kooperative Spieltheorie orientiert sich vorwiegend an den Auszahlungen, wohingegen nicht-kooperative Spieltheorie strategieorientiert ist. [15] Dabei bildet sie den gesamten Verhandlungsprozess ab. Alle relevanten Entscheidungsparameter sind anzugeben (z.B. Kommunikationsmöglichkeiten, Zeithorizont, Zugreihenfolge). Rationalität der Akteure wird vorausgesetzt. Kommt Kooperation zu Stande, so entsteht sie aufgrund strategischer Einzelentscheidungen.[16]
Kooperative Spieltheorie hingegen setzt Kooperation als gegeben voraus. Die Möglichkeit, bindende Verträge zu schließen wird als wesentliche Spielregel eingeführt. Vertragsverhandlungen werden auf ihr Ergebnis reduziert. Auf die Modellierung von Entscheidungsprozessen wird verzichtet. Dadurch ist es möglich, Situationen vereinfacht darzustellen. Das erscheint besonders bei komplizierten Vorgängen hilfreich. Können sich Firmen bei Kooperationen beispielsweise auf geltendes Recht berufen, so müsste die nicht-kooperative Spieltheorie das Spiel derart modellieren, dass Abweichungen von Verträgen immer als zu nachteilig abgelehnt werden.[17]

[...]


[1] Vgl. Bloom, H. (2000), Sp. 1112.

[2] Vgl. Lohmann, C. (2000), S. 28f.

[3] Vgl. Feess, E., Schumacher, C. (2001), S. 289.

[4] Vgl. Dixit, A. K., Nalebuff, B. J. (1993), S. 78.

[5] Vgl. Güth, W., Kliemt, H. (1995), S. 12.

[6] Vgl. Höfer, S. (1997), S. 4f.

[7] Eine andere Möglichkeit Markttransaktionen von Unternehmenskooperationen zu differenzieren, wäre den längerfristigen Charakter zu betonen. Vgl. Feess, E., Schumacher, C. (2001), S. 295.

[8] Vgl. Rotering, J. (1993), S. 11-14.

[9] Unter stillschweigender Kooperation wird eine Übereinkunft von Unternehmen verstanden, die ohne explizite schriftliche, mündliche Abmachung zu gleichförmigem Verhalten führt. Vgl. Schubert, W., Kütung, K. (1981), S.92f.

[10] So munkelt man, dass die Benzinpreisabstimmungen durch Verrücken von Blumentöpfen an den Fenstern der betreffenden Firmenzentralen zustande kommen. Realistischer dagegen wirkt die Vermutung, dass einige Unternehmen, sich indirekt über die Medien abstimmen.

[11] Vgl. Lohmann, C. (2000), S. 245.

[12] Die Monopollösung kann durch Preis- und Mengenkontrolle realisiert werden. Vom Ergebnis her ist es jedoch unerheblich, ob ein Kartell den Preis festlegt oder die Ausbringungsmenge fixiert.

[13] Vgl. Pfähler, W., Wiese, H. (2006), S. 66.

[14] Vgl. Rieck, C. (2006), S. 38.

[15] Vgl. Wiese, H. (2005), S. 8-10.

[16] Vgl. Rieck, C. (2006), S. 35-37.

[17] Ebd., S. 35-37.

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Kooperation und Wettbewerb
Untertitel
Spieltheoretische Betrachtung am Beispiel Energiemarkt
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main  (Professur für VWL, insb. Mikroökonomie)
Veranstaltung
Seminar: Strategisches Denken
Note
1.7
Autor
Jahr
2007
Seiten
27
Katalognummer
V133567
ISBN (eBook)
9783640405121
ISBN (Buch)
9783640405411
Dateigröße
742 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kooperation, Wettbewerb, Spieltheoretische, Betrachtung, Beispiel, Energiemarkt
Arbeit zitieren
M.A. Nikolaus Mikulaschek (Autor:in), 2007, Kooperation und Wettbewerb, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133567

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