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Arbeitsrecht. Bewerbung und Ablehnung aufgrund von Schwerbehinderung

Titel: Arbeitsrecht. Bewerbung und Ablehnung aufgrund von Schwerbehinderung

Hausarbeit , 2021 , 14 Seiten , Note: 1,0

Autor:in: Lisa Hartmann (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

N bewirbt sich bei G als Bürobote und verweist auf seine Schwerbehinderung. G weist die Bewerbung des N unter Hinweis auf die Behinderung des N ab. Er sagt – womit er recht hat – als Bürobote muss N bei G den ganzen Tag Treppen auf- und absteigen, was N nicht kann. N meint, er sei zu Unrecht abgewiesen worden. Stimmt das? Falls ja, was kann er tun?

Für diesen Sachverhalt wird angenommen, dass die Schwerbehinderung des N aus einer körperlichen Behinderung besteht, da die Treppen für sein Fortkommen sowie das Ausführen der Tätigkeit als Bürobote eine Barriere darstellen. Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass G kein öffentlicher AG ist.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

SACHVERHALT

A) ANSPRUCH DES N GEGENÜBER G AUF SCHADENSERSATZ BZW. ENTSCHÄDIGUNG NACH §15 ABS.1 ABS.2 AGG

I) VORAUSSETZUNG RECHTSWIDRIGKEIT DES G GGÜ. N NACH §7 ABS.1 AGG

1) §6 AGG Persönlicher Anwendungsbereich

2) §2 AGG Sachlicher Anwendungsbereich

3) §1 AGG Benachteiligung

4) §7 Abs. 1 AGG verstoß gegen Benachteiligungsverbot

5) Rechtfertigungsgründe

a) §8 Abs.1 AGG Unterschiedliche Behandlung

b) §164 Abs.4 SGB IX Ansprüche des Schwerbehinderten

c) §5 AGG Positive Maßnahmen

6) Pflichten des AGs

7) Zwischenergebnis

II) VORAUSSETZUNG SCHULDVERHÄLTNIS DES G GGÜ. N I. S. D. §15 AGG

8) §15 AGG Schadensersatz/Entschädigung i. V. m. §§ 280, 276, 253 BGB

a) §15 Abs.1 AGG Schadensersatz

b) §15 Abs.2 AGG Entschädigung

9) §15 Abs. 4 AGG Fristen

10) Ergebnis

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit analysiert die rechtlichen Ansprüche eines schwerbehinderten Bewerbers, dem aufgrund seiner Behinderung die Stelle als Bürobote verweigert wurde, unter besonderer Berücksichtigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

  • Prüfung des persönlichen und sachlichen Anwendungsbereichs des AGG bei Bewerbungsverfahren.
  • Analyse des Benachteiligungsverbots nach § 7 Abs. 1 AGG.
  • Untersuchung potenzieller Rechtfertigungsgründe gemäß § 8 AGG, § 164 SGB IX und § 5 AGG.
  • Bewertung von Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen bei unzulässiger Nichteinstellung.
  • Einhaltung von Ausschlussfristen zur Geltendmachung arbeitsrechtlicher Ansprüche.

Auszug aus dem Buch

3) §1 AGG Benachteiligung

Fraglich ist, ob die benannte Schwerbehinderung des N eine Behinderung i. S. d. §1 AGG ist. Eine Behinderung im Sinne des §1 AGG ist im AGG nicht genau definiert. Aus einer Rechtsprechung der EuGH geht allerdings hervor, dass eine Behinderung voraussetzt, dass die Person, welche unter dieser Einschränkung leidet, aufgrund der Barrieren und Wechselwirkungen nicht vollends am Berufsleben teilhaben kann.3 Um die Behinderung i. S. d. §1 AGG zu definieren kann auf den Behinderungsbegriff des §2 Abs.1 SGB IX zurückgegriffen werden.4 Aus diesem geht hervor, dass Menschen mit Behinderungen unter anderem körperliche, geistige als auch Sinnesbeeinträchtigungen Beeinträchtigungen haben. Genauer definiert dies Abs.2. Hier ist ein Mensch unter anderem schwerbehindert, wenn bei ihm mindestens ein Grad von 50% der Behinderung vorliegt.

N gibt in seiner Bewerbung an Schwerbehindert zu sein, dies lässt darauf schließen, dass er die Quote von mindestens 50% der Behinderung lt. §2 Abs.2 SGB IX erfüllt. Folglich ist die Schwerbehinderung des N eine Behinderung gem. §1 AGG.

Zusammenfassung der Kapitel

SACHVERHALT: Darstellung einer fiktiven Ausgangssituation, in der ein schwerbehinderter Bewerber aufgrund seiner Behinderung für eine Stelle als Bürobote abgelehnt wurde.

A) ANSPRUCH DES N GEGENÜBER G AUF SCHADENSERSATZ BZW. ENTSCHÄDIGUNG NACH §15 ABS.1 ABS.2 AGG: Prüfung der Anspruchsgrundlagen gegen den Arbeitgeber aufgrund einer unmittelbaren Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung.

I) VORAUSSETZUNG RECHTSWIDRIGKEIT DES G GGÜ. N NACH §7 ABS.1 AGG: Untersuchung, ob die Ablehnung den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des AGG verletzt und ob Rechtfertigungsgründe vorliegen.

II) VORAUSSETZUNG SCHULDVERHÄLTNIS DES G GGÜ. N I. S. D. §15 AGG: Analyse der Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche sowie der einzuhaltenden Fristen für eine Klage.

Schlüsselwörter

Arbeitsrecht, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG, Schwerbehinderung, Benachteiligungsverbot, Entschädigung, Schadensersatz, Stellenausschreibung, Bewerbungsprozess, SGB IX, Diskriminierung, Gleichbehandlung, § 15 AGG, § 7 AGG, Arbeitsrechtliche Ausschlussfrist.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit behandelt die rechtliche Aufarbeitung einer Stellenabsage an einen schwerbehinderten Bewerber und prüft, ob diese gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themenfelder umfassen das Benachteiligungsverbot im Bewerbungsverfahren, die Definition einer Behinderung nach dem AGG und die Prüfung möglicher Rechtfertigungsgründe des Arbeitgebers.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das primäre Ziel ist es, zu klären, ob der abgelehnte Bewerber Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigung gegen den Arbeitgeber geltend machen kann.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird eine dogmatische juristische Prüfung anhand des Sachverhalts vorgenommen, bei der die Tatbestandsvoraussetzungen der einschlägigen AGG-Normen systematisch analysiert werden.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Rechtswidrigkeit der Absage sowie die Prüfung eines konkreten Schuldverhältnisses, welches Schadensersatzforderungen begründen könnte.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie AGG, Benachteiligungsverbot, Schwerbehinderung, Schadensersatz und Entschädigung geprägt.

Warum spielt die Treppensituation im Fallbeispiel eine Rolle?

Die Treppen stellen eine physische Barriere dar, die der Arbeitgeber auf ihre Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit hin prüfen muss, bevor er eine Ablehnung aufgrund der Behinderung rechtfertigt.

Muss eine Absage wegen Schwerbehinderung immer zu einer Entschädigung führen?

Nicht notwendigerweise, da zunächst die Rechtmäßigkeit der Absage geprüft werden muss. Wenn jedoch keine wirksamen Rechtfertigungsgründe nach § 8 oder § 5 AGG vorliegen, ist der Anspruch auf Entschädigung gegeben.

Welche Ausschlussfristen sind für den Bewerber kritisch?

Der Bewerber muss seinen Anspruch innerhalb von zwei Monaten geltend machen und nach Ablehnung gegebenenfalls innerhalb von drei Monaten Klage einreichen, um den Anspruch nicht zu verlieren.

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Arbeitsrecht. Bewerbung und Ablehnung aufgrund von Schwerbehinderung
Note
1,0
Autor
Lisa Hartmann (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2021
Seiten
14
Katalognummer
V1335900
ISBN (PDF)
9783346835918
ISBN (Buch)
9783346835925
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Arbeitsrecht Schwerbehinderung Bewerbung
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Lisa Hartmann (Autor:in), 2021, Arbeitsrecht. Bewerbung und Ablehnung aufgrund von Schwerbehinderung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1335900
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Leseprobe aus  14  Seiten
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