Am 9. Februar dieses Jahres hat der Appellate Body der WTO seinen Jahresbericht 2008 veröffentlicht. Zum Inhalt des Berichts gehört unter anderem der Fall China – Auto Parts, in welchem dem Appellate Body ein amicus curiae brief unaufgefordert zugesandt wurde. Diesen stufte der Appellate Body allerdings als „nicht erforderlich“ für seine Entscheidungsfindung ein. Solch eine Formulierung kann mittlerweile in Bezug auf amicus curiae briefs als typisch bezeichnet werden. Eine genaue Begründung der Ablehnung solcher briefs durch den Appellate Body oder die Panels erfolgte bisher nur bedingt, was zu Rechtsunsicherheit geführt hat.
Diese Arbeit beschäftigt sich daher mit dem Kriterium der Sachdienlichkeit, welches der Appellate Body zwar innerhalb der Streitbeilegung entwickelt, aber nur in begrenztem Maße näher konkretisiert und ausgelegt hat.
Im ersten Teil (2.) wird auf die Herkunft und Bedeutung von amicus curiae briefs eingegangen. Dadurch soll dem Leser deutlich gemacht werden, warum dieses Thema im Rahmen der WTO kontrovers diskutiert wird. Daraufhin (3.) erfolgt eine genauere Beschreibung der Zulassung und Handhabung von amicus curiae briefs anhand von Streitbeilegungsverfahren der WTO. Im folgenden Teil (4.) wird erläutert, warum es einer näheren Konkretisierung des Kriteriums für amicus curiae briefs bedarf. Außerdem wird herausgestellt, woran es an der jetzigen Rechtslage mangelt und inwiefern dies gelöst werden könnte. Aufgrund der vorgegebenen Länge der Arbeit ist es nicht möglich einen allgemeinen Überblick über die Problematik der amicus curiae briefs zu geben. Auch beschränkt sich daher die Beschreibung der Streitbeilegungsverfahren auf das Wesentliche im Hinblick auf die Sachdienlichkeit.
Das Ziel dieser Arbeit ist es, zum einen das Kriterium der Sachdienlichkeit darzustellen und zum anderen, darauf aufbauend, einen Vorschlag zur Konkretisierung dieses Kriteriums zu machen. Sie dient zugleich als potentieller Aufruf an die Mitglieder der WTO sich der Dringlichkeit dieser Aufgabe bewusst zu werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Amicus curiae briefs und die WTO
3. Das Kriterium der Sachdienlichkeit
3.1. US – Shrimp
3.2. US – Lead and Bismuth
3.3. EC - Asbestos
3.4. EC – Sardines
3.5. Thailand – Anti-dumping duties
3.6. Weitere Fälle
4. Die nähere Konkretisierung der Sachdienlichkeit
4.1. Notwendigkeit einer näheren Konkretisierung
4.2. Der Vorschlag der EG
4.3. Eigener Vorschlag
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Kriterium der "Sachdienlichkeit" im Zusammenhang mit der Einreichung von Amicus curiae briefs in WTO-Streitbeilegungsverfahren. Ziel ist es, die aktuelle, teils lückenhafte Rechtspraxis des Appellate Body zu analysieren und einen konstruktiven Vorschlag zur notwendigen Konkretisierung dieses Kriteriums zu entwickeln, um mehr Rechtssicherheit und Transparenz zu schaffen.
- Historische und rechtliche Einordnung von Amicus curiae briefs in der WTO.
- Analyse der bisherigen Rechtsprechung anhand relevanter Streitbeilegungsfälle.
- Evaluation der bestehenden Rechtsunsicherheit und der Notwendigkeit für klare Regelungen.
- Diskussion von Reformvorschlägen, insbesondere des EG-Modells und eines eigenen Begründungsansatzes.
Auszug aus dem Buch
3.1. US – Shrimp
Im Fall US-Shrimp ging es um zwei dem Panel zugesandte amicus curiae briefs, die dieses aufgrund seiner Interpretation des Art. 13 DSU („right to seek information“) als unvereinbar mit diesem erklärt hatte. Es gab den Parteien jedoch die Möglichkeit die briefs in ihren eigenen Vortrag einzubinden. Die USA reichte dennoch Revision ein. Der Appellate Body stellte klar, dass Art. 13 DSU im Zusammenhang mit Art. 12 und 11 DSU ausgelegt werden müsse und entschied, dass die Interpretation des Panel falsch sei. Er wies darauf hin, dass es im Ermessen des Panel liege, nicht nur aktiv vom Panel eingeholte, sondern auch unaufgefordert zugesandte Informationen zu berücksichtigen. Der Appellate Body ist somit über eine streng grammatikalische Auslegung des Begriffes „seek“ hinausgegangen. Er hat durch diese Entscheidung klargestellt, dass die Panels unaufgefordert zugesandte amicus curiae briefs in ihre Entscheidungsfindung miteinbeziehen können, es aber nicht müssen.
Diese Grundsatzentscheidung hat zu viel Diskussion unter den WTO-Mitgliedern geführt. Dieser Punkt kann im Rahmen der Arbeit allerdings nicht weiter erläutert werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Amicus curiae briefs innerhalb der WTO-Streitbeilegung ein und stellt die Relevanz sowie die Zielsetzung der Arbeit dar.
2. Amicus curiae briefs und die WTO: Dieses Kapitel erläutert Herkunft und Funktionen der Amicus curiae briefs und beleuchtet die kontroverse Debatte über deren Zulassung im WTO-Rahmen.
3. Das Kriterium der Sachdienlichkeit: Hier wird anhand zahlreicher Fallbeispiele aufgezeigt, wie der Appellate Body das Kriterium der Sachdienlichkeit entwickelt und in der Praxis bisher angewendet hat.
3.1. US – Shrimp: Dieses Unterkapitel analysiert die Grundsatzentscheidung, dass Panels unaufgefordert zugesandte Schriftsätze zwar berücksichtigen dürfen, dies jedoch in ihrem Ermessen liegt.
3.2. US – Lead and Bismuth: Dieses Unterkapitel behandelt die Anforderungen an die zeitliche Einreichung und die notwendige Nützlichkeit von Informationen für die Entscheidungsfindung.
3.3. EC - Asbestos: In diesem Abschnitt wird die Einführung formeller Verfahrensregeln für Amicus curiae briefs durch den Appellate Body und deren Bedeutung für das Kriterium der Sachdienlichkeit diskutiert.
3.4. EC – Sardines: Dieses Kapitel verdeutlicht, dass Amicus curiae briefs vor allem Rechtsauslegungen enthalten sollten und Fakten im Revisionsverfahren meist nicht sachdienlich sind.
3.5. Thailand – Anti-dumping duties: Hier wird die Problematik der Vertraulichkeit thematisiert und dargelegt, dass Verstöße dagegen zur Abweisung eines Schriftsatzes führen können.
3.6. Weitere Fälle: Dieses Kapitel fasst die restlichen Streitbeilegungsverfahren zusammen, in denen Amicus curiae briefs ohne nähere Begründung als "nicht erforderlich" bewertet wurden.
4. Die nähere Konkretisierung der Sachdienlichkeit: Dieses Kapitel beleuchtet die Forderungen aus Literatur und Mitgliedstaaten nach klareren Richtlinien zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit.
4.1. Notwendigkeit einer näheren Konkretisierung: Hier wird die Dringlichkeit einer Normierung sowie die Problematik der fehlenden Begründung für die Ablehnung von Schriftsätzen dargelegt.
4.2. Der Vorschlag der EG: Dieses Kapitel beschreibt den detaillierten EG-Vorschlag zur Regelung der Amicus curiae submissions und vergleicht ihn mit der bestehenden Praxis.
4.3. Eigener Vorschlag: Die Autorin präsentiert hier einen eigenen Ansatz, der die Pflicht zur Begründung der Berücksichtigung bzw. Nicht-Berücksichtigung von Schriftsätzen vorsieht.
5. Fazit: Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse und einem Appell für mehr Transparenz und Rechtssicherheit im WTO-Streitbeilegungsverfahren.
Schlüsselwörter
WTO, Amicus curiae briefs, Streitbeilegung, Appellate Body, Sachdienlichkeit, Rechtsunsicherheit, Transparenz, Panels, DSU, Verfahrensvorschriften, Rechtssicherheit, WTO-Mitglieder, Zulassung, Rechtsauslegung, Begründungspflicht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Umgang der WTO-Streitbeilegungsorgane mit sogenannten "Amicus curiae briefs" (Freund-des-Gerichts-Schriftsätzen) und der unzureichenden Konkretisierung des hierfür entwickelten Kriteriums der Sachdienlichkeit.
Welches sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die WTO-Streitbeilegungspraxis, die Anforderungen an externe Schriftsätze, das Problem der Rechtsunsicherheit sowie der Wunsch nach mehr Transparenz im Prozess.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Analyse des aktuellen Inhalts des Kriteriums der Sachdienlichkeit und die Entwicklung eines konkreten Vorschlags, wie die Streitbeilegungsorgane den Umgang mit Amicus curiae briefs durch eine Begründungspflicht transparenter gestalten können.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Die Arbeit nutzt eine analytische Untersuchung der bisherigen Streitbeilegungspraxis der WTO (Fallstudien) sowie die Auswertung von Literatur und offiziellen Vorschlägen von WTO-Mitgliedern.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Fallanalyse der Amicus curiae Brief-Historie (u.a. US-Shrimp, EC-Asbestos) und eine Diskussion über die Notwendigkeit sowie die Umsetzungsmöglichkeiten einer Konkretisierung der bestehenden Kriterien.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie WTO-Streitbeilegung, Amicus curiae, Sachdienlichkeit, Appellate Body, Transparenz und Begründungspflicht charakterisiert.
Warum wird im Fall "US – Lead and Bismuth" von einem "entscheidenden Kriterium" gesprochen?
Weil der Appellate Body in diesem Fall erstmals das Kriterium der "Sachdienlichkeit und Nützlichkeit" ausdrücklich formulierte, welches seitdem als Maßstab für die Berücksichtigung solcher Schriftsätze gilt.
Welchen konkreten Vorschlag unterbreitet die Autorin zur Verbesserung der aktuellen Situation?
Die Autorin schlägt eine Verpflichtung für Panels und den Appellate Body vor, in ihren Berichten explizit zu begründen, ob und warum ein Amicus curiae brief als sachdienlich oder nicht sachdienlich für die Entscheidungsfindung eingestuft wurde.
- Quote paper
- LL.B. Anja Balitzki (Author), 2009, Amicus curiae briefs und die WTO, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133667