Mit dieser Arbeit wird die ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Behandlung von Influencern geklärt. Dabei wird insbesondere auf den Beginn der Steuerpflicht, die Einkünfte aus Selbstständiger Arbeit gem. § 18 EStG und die Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG eingegangen und es werden deren Ausgestaltung und Folgen behandelt. Des Weiteren werden die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben unter den Aspekten des Ansatzes, der Form und deren Ausgestaltung erläutert. Für die umsatzsteuerliche Analyse werden insbesondere die Vergütungsmodelle, deren Ansatz und die Leistungsortbestimmung behandelt.
Die Welt befindet sich in einem ständigen Wandel, in der die Digitalisierung immer mehr an Relevanz gewinnt. Daraus entwickeln sich zudem auch neue, zuvor unbeachtete Berufsgruppen rasant weiter. Dies ist auch der Fall bei der Berufsgruppe der Influencer. Vor einigen Jahren wurde dies noch als ein Hobby angesehen und eine Karriere im Gebiet Social Media war nur schwer umsetzbar. Im Lauf der Zeit und mit der zunehmenden Digitalisierung unseres Alltags hat sich einiges verändert. Heute verkörpern Influencer nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern auch soziales Ansehen. Dies ist auch den Unternehmen aufgefallen. Diese setzen seit Jahren vermehrt darauf, ihre Produkte und Dienstleistungen mit Hilfe der Influencer an ihre Zielgruppen zu vertreiben. Der globale Markt bedient sich an diesem Vertrauensverhältnis zwischen den Influencern und ihren Followern. Schätzungen zufolge wird der Werbemarkt zwischen 2017 und 2026 um circa 62 % wachsen. Bezogen auf die Gesamtsteigerung wird beim Influencer-Marketing mit einer Steigerung von 592 % gerechnet.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Zentrale Fragestellung
1.2 Wissenschaftliches Arbeiten
2 Influencer
3 Einkommensteuer
3.1 Steuerpflicht
3.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht
3.1.2 Beschränkte Steuerpflicht
3.2 Einkunftsarten
3.2.1 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit gem. § 18 EStG
3.2.1.1 Wissenschaftliche Tätigkeit
3.2.1.2 Künstlerische Tätigkeit
3.2.1.3 Schriftstellerische Tätigkeit
3.2.1.4 Unterrichtende Tätigkeit
3.2.1.5 Erzieherische Tätigkeit
3.2.1.6 Katalogberufe und ähnliche Berufe
3.2.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG
3.2.3 Gemischte Tätigkeit / Abfärbung
3.3 Gewinnermittlung
3.3.1 Betriebseinnahmen
3.3.1.1 Spenden
3.3.1.2 Influencer Marketing
3.3.1.3 Affiliate Geschäfte
3.3.1.4 Tausch
3.3.1.5 Geschenke
3.3.1.6 Privatentnahmen
3.3.2 Betriebsausgaben
3.4 Verlosung
3.5 Liebhaberei
3.6 Verluste
3.7 Nebeneinkünfte
4 Gewerbesteuer
4.1 Ermittlung der Gewerbesteuer
4.2 Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer
5 Umsatzsteuer
5.1 Unternehmer
5.2 Kleinunternehmer
5.3 Vergütung in Geld
5.4 Vergütung in Sachwerten
5.5 Vergütung in Geld und Sachwerten
5.6 Geschenke
5.7 Leistungsortbestimmung
5.7.1 Nichtunternehmer als Leistungsempfänger
5.7.2 Unternehmer als Leistungsempfänger
5.8 Umsatzsteuerliche Konsequenzen der Monetarisierung
5.9 Private Nutzung
6 Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Das Hauptziel dieser Arbeit ist es, die steuerliche Einordnung der Einkünfte von Influencern zu untersuchen und zu klären, wie diese korrekt zu versteuern sind. Hierbei wird analysiert, welche Voraussetzungen für die verschiedenen Einkunftsarten vorliegen müssen und welche Konsequenzen sich hinsichtlich Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer ergeben.
- Steuerpflicht und Bestimmung des Leistungsortes
- Abgrenzung zwischen selbstständiger Arbeit und Gewerbebetrieb
- Gewinnermittlung bei verschiedenen Einnahmequellen (Spenden, Marketing, Geschenke)
- Umsatzsteuerliche Behandlung von Sachwerten und Monetarisierung
- Besonderheiten bei Privatentnahmen und -nutzungen
Auszug aus dem Buch
3.2.1 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit gem. § 18 EStG
Für die Einordnung der Influencer-Tätigkeit zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit muss es sich gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG um eine freiberufliche Tätigkeit handeln. Diese liegt gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG vor, wenn es sich um eine selbstständig ausgeübte Tätigkeit, die einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Art entspricht oder sich um einen Katalogberuf bzw. einem Katalogberuf ähnlicher Beruf handelt. Für die selbstständige Ausübung muss gem. H 15.1 „Allgemeines“ EStH das Unternehmerrisiko, das Ausstellen von Rechnungen im eigenen Namen, die Unternehmerinitiative und das Ausüben der Tätigkeit in eigener Verantwortung beim Influencer vorliegen. Eine weitere Voraussetzung ist gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG, das Tätigkeit werden auf Grundlage eigener Fachkenntnisse.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Beschreibt den digitalen Wandel und die steigende Relevanz von Influencern, was zu steuerlichen Unklarheiten und der Notwendigkeit einer klaren Einordnung führt.
2 Influencer: Definiert den Begriff des Influencers und differenziert zwischen verschiedenen Reichweitenklassen wie Nano-, Micro- und Macro-Influencern.
3 Einkommensteuer: Erläutert die steuerliche Grundsätze, Einkunftsarten nach dem EStG sowie die Gewinnermittlung und den Umgang mit Betriebseinnahmen wie Spenden oder Tauschgeschäften.
4 Gewerbesteuer: Behandelt die Ermittlung der Gewerbesteuer und die Möglichkeiten der Anrechnung auf die Einkommensteuer.
5 Umsatzsteuer: Analysiert die umsatzsteuerliche Situation des Influencers, insbesondere die Bestimmung des Leistungsortes und die Folgen der Monetarisierung.
6 Zusammenfassung: Fasst die steuerlichen Herausforderungen zusammen und betont die Notwendigkeit einer frühzeitigen Dokumentation und Beratung.
Schlüsselwörter
Influencer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Selbstständige Arbeit, Gewerbebetrieb, Gewinnermittlung, Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben, Affiliate Marketing, Sachwerte, Privatentnahme, Leistungsort, Vorsteuerabzug, Steuerpflicht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von Einkünften, die durch Influencer-Tätigkeiten auf sozialen Netzwerken erzielt werden.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer, der Abgrenzung von Einkunftsarten sowie der korrekten Gewinnermittlung.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es zu klären, wie Influencer ihre Einkünfte verbeiträgen müssen, welche Steuerarten anfallen und wie die Gewinnermittlung sowie Anrechnungsmöglichkeiten gestaltet sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es erfolgt eine systematische Analyse steuerrechtlicher Grundlagen unter Anwendung von Gesetzestexten und einschlägiger Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Steuerpflicht, die Systematik der Einkunftsarten sowie die detaillierte Untersuchung der steuerlichen Konsequenzen bei Einnahmen aus Marketing und Tauschgeschäften.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind "Influencer", "Einkommensteuer", "Gewerbebetrieb", "Umsatzsteuer" und "Gewinnermittlung".
Wann gilt ein Influencer als "selbstständig" im steuerlichen Sinne?
Ein Influencer arbeitet selbstständig, wenn er unternehmerische Verantwortung trägt und eine Tätigkeit ausübt, die eine der in § 18 EStG genannten freien Berufe darstellt.
Wie sind Sachgeschenke steuerlich zu erfassen?
Sachgeschenke stellen grundsätzlich steuerbare Einnahmen dar, sofern sie nicht als geringfügige Streuwerbeartikel eingestuft werden.
Was bedeutet "Abfärbung" bei gemischten Einkünften?
Die Abfärbetheorie besagt, dass bei Einzelunternehmern mit sowohl gewerblichen als auch freiberuflichen Einkünften die gesamte Tätigkeit gewerblich werden kann, wenn die Einkünfte nicht eindeutig getrennt werden können.
Wie wirkt sich der Leistungsort auf die Umsatzsteuer aus?
Die Bestimmung des Leistungsortes ist entscheidend dafür, ob die Leistung in Deutschland steuerbar ist oder ob das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden ist.
- Quote paper
- Anonym (Author), 2022, Die Besteuerung von Influencern. Ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Behandlung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1336832