Latente Steuern, Timing-Konzept, Temporary-Konzept, Abgrenzungsmethode (deferred-method), Verbindlichkeitsmethode (liability-method), Steuerabgrenzung nach HGB de lege lata, Aktive latente Steuern, Konzeption der Steuerabgrenzung nach HGB de lege ferenda, BilMoG
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
Die nationalen Rechnungslegungsnormen erleiden gegenwärtig einen
Bedeutungsverlust durch die zunehmende Orientierung an internationale Normen wie
dem IAS. Dies geht soweit, dass bedeutende Volkswirtschaften wie Kanada und
Australien einen Übergang auf internationale Rechnungslegungsnormen planen. In der
EU besteht sogar bereits seit 2005 für bestimmte Unternehmen die Pflicht einen IFRSAbschluss
aufzustellen. Aufgrund dieses ansteigenden Drucks und zahlreicher
umzusetzender EU-Richtlinien plant nun auch die BRD das Bilanzrecht zu
modernisieren und zwar durch das BilMoG. Dies stellt die größte Reform der
handelsrechtlichen Rechnungslegung seit dem BiRiLiG von 1985 dar.1 Das Ziel des
BilMoG besteht darin, „das bewährte HGB-Bilanzrecht zu einer dauerhaften und im
Verhältnis zu den internationalen Rechnungslegungsstandards vollwertigen, aber
kostengünstigeren und einfacheren Alternative weiter zu entwickeln.“2 Eine
umfangreiche Neuerung des BilMoG betrifft die Steuerabgrenzung gem. der §§ 274 und
306 HGB. Infolgedessen soll die Abgrenzung latenter Steuern internationalen
Grundätzen folgen.3 Die hier vorliegende Seminararbeit befasst sich mit der
Modernisierung des § 274 HGB durch das BilMoG und die daraus resultierenden
Auswirkungen auf die Bilanzierung aktiver latenter Steuern im Einzelabschluss.
1.2 Methodische Vorgehensweise
Die Arbeit lässt sich in zwei Teile untergliedern. Zunächst werden die theoretischen
Grundlagen dargelegt (Teil A). Hierbei wird der theoretische Grundstock für die
Deskription der aktuellen sowie zukünftigen Steuerabgrenzung gelegt sowie die
Auswirkungen der neuen Steuerabgrenzungsregelungen dargelegt (Teil B). Die
geplanten Änderungen des Gesetzgebers gem. des BilMoG-RegE dienen als Grundlage
für die analytische Beurteilung: Wie soll in Zukunft die Abgrenzung aktiver latenter
Steuern nach dem BilMoG-RegE erfolgen? Welche Folgen hat das zukünftige Steuerabgrenzungsrecht für die bilanzierenden Unternehmen? Wie sind die geplanten
Änderungen der Steuerabgrenzung im internationalen Kontext zu beurteilen? Dieser
Ausblick soll für die Zielauslegung dieser Seminararbeit sensibilisieren. [...]
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Methodische Vorgehensweise
2. Theoretische Grundlagen latenter Steuern
2.1 Ursache und Zweck latenter Steuerabgrenzung
2.2 Abgrenzungskonzeptionen latenter Steuern
2.2.1 Timing-Konzept
2.2.2 Temporary-Konzept
2.3 Bewertungsmethoden latenter Steuern
2.3.1 Abgrenzungsmethode (deferred-method)
2.3.2 Verbindlichkeitsmethode (liability-method)
3. Derzeitige Stand der Reformaktivitäten
4. Steuerabgrenzung nach HGB de lege lata
4.1 Konzeptionelle Grundlagen
4.2 Aktive latente Steuern
4.2.1 Ansatz
4.2.2 Bewertung
4.2.3 Ausweis
4.3 Anwendungshemmnisse
5.Konzeption der Steuerabgrenzung nach HGB de lege ferenda
5.1 Veränderungen der konzeptionellen Grundlagen
5.2 Aktive latente Steuern
5.2.1 Ansatz
5.2.2 Bewertung
5.2.3 Ausweis
5.3 Konsequenzen
6. Thesenförmige Zusammenfassung
Literatur und Quellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Graphische Darstellung der Gliederung der Seminararbeit
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
Die nationalen Rechnungslegungsnormen erleiden gegenwärtig einen Bedeutungsverlust durch die zunehmende Orientierung an internationale Normen wie dem IAS. Dies geht soweit, dass bedeutende Volkswirtschaften wie Kanada und Australien einen Übergang auf internationale Rechnungslegungsnormen planen. In der EU besteht sogar bereits seit 2005 für bestimmte Unternehmen die Pflicht einen IFRS-Abschluss aufzustellen. Aufgrund dieses ansteigenden Drucks und zahlreicher umzusetzender EU-Richtlinien plant nun auch die BRD das Bilanzrecht zu modernisieren und zwar durch das BilMoG. Dies stellt die größte Reform der handelsrechtlichen Rechnungslegung seit dem BiRiLiG von 1985 dar.1 Das Ziel des BilMoG besteht darin, „das bewährte HGB-Bilanzrecht zu einer dauerhaften und im Verhältnis zu den internationalen Rechnungslegungsstandards vollwertigen, aber kostengünstigeren und einfacheren Alternative weiter zu entwickeln.“2 Eine umfangreiche Neuerung des BilMoG betrifft die Steuerabgrenzung gem. der §§ 274 und 306 HGB. Infolgedessen soll die Abgrenzung latenter Steuern internationalen Grundätzen folgen.3 Die hier vorliegende Seminararbeit befasst sich mit der Modernisierung des § 274 HGB durch das BilMoG und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Bilanzierung aktiver latenter Steuern im Einzelabschluss.
1.2 Methodische Vorgehensweise
Die Arbeit lässt sich in zwei Teile untergliedern. Zunächst werden die theoretischen Grundlagen dargelegt (Teil A). Hierbei wird der theoretische Grundstock für die Deskription der aktuellen sowie zukünftigen Steuerabgrenzung gelegt sowie die Auswirkungen der neuen Steuerabgrenzungsregelungen dargelegt (Teil B). Die geplanten Änderungen des Gesetzgebers gem. des BilMoG-RegE dienen als Grundlage für die analytische Beurteilung: Wie soll in Zukunft die Abgrenzung aktiver latenter Steuern nach dem BilMoG-RegE erfolgen? Welche Folgen hat das zukünftige Steuerabgrenzungsrecht für die bilanzierenden Unternehmen? Wie sind die geplanten Änderungen der Steuerabgrenzung im internationalen Kontext zu beurteilen? Dieser Ausblick soll für die Zielauslegung dieser Seminararbeit sensibilisieren. In einer abschließenden Schlussbetrachtung soll durch eine thesenförmige Zusammenfassung ein Fazit gezogen werden. Zur Anschaulichkeit lässt sich der Aufbau der Seminararbeit folgendermaßen grafisch darstellen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Graphische Darstellung der Gliederung der Seminararbeit Quelle: Eigene Darstellung
2. Theoretische Grundlagen latenter Steuern
Einleitend in das Thema der Bilanzierung aktiver latenten Steuern erscheint es sinnvoll, zunächst den Zweck als solches näher zu erläutern. Im Anschluss daran werden die beiden grundlegenden Konzeptionen zur Abgrenzung latenter Steuern erklärt und schließlich die beiden in der Praxis etablierten Methoden zur Bewertung von latenten Steuern dargelegt.
2.1 Ursache und Zweck latenter Steuerabgrenzung
Grundsätzlich entstehen latente Steuern aufgrund unterschiedlicher Ansatz- und Bewertungsregeln in der Handels- und Steuerbilanz zum Zwecke der Ergebnisermittlung. Für die Steuerbemessung ist allerding nur das steuerrechtliche Ergebnis relevant, was zur Folge hat, dass die tatsächliche Steuerbelastung (effektive Steueraufwand) höher oder niedriger sein kann, als wenn nur auf Grundlage des handelsrechtlichen Ergebnisses besteuern wird (fiktive Steueraufwand).4 Daraus ergeben sich Zweck und Folgen einer Steuerabgrenzung im handelsrechtlichen Abschluss, und zwar im Ausgleich von Diskrepanzen zwischen Handels- und Steuerbilanz.5
2.2 Abgrenzungskonzeptionen latenter Steuern
Das Konzept zur Ermittlung latenter Steuern ist die Grundlage für den Ansatz in der Handelsbilanz, demzufolge welche Einzeldifferenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz in der Handelsbilanz anzusetzen sind. Es existieren zwei grundlegen Konzepte in diesem Zusammenhang, und zwar das Timing- und das Temporary-Konzept. Bisher wird in der BRD das Timing-Konzept in der handelsrechtlichen Rechnungslegung zur Steuerabgrenzung verwendet. 6
2.2.1 Timing-Konzept
Beim Timing-Konzept erfolgt die Abgrenzung von latenten Steuern GuV-orientiert. Das Ziel besteht in der korrekten Abbildung des Steueraufwandes bzw. –ertrages. Das Konzept unterscheidet zwischen drei verschiedenen Ergebnisdifferenzen, nämlich den permanenten-, quasi-permanenten und den zeitlich begrenzten Ergebnisdifferenzen. Bei der Steuerabgrenzung gem. § 274 HGB finden aber nur solche Einzeldifferenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz Berücksichtigung, die zum einen erfolgswirksam sind und zum anderen in künftigen Perioden wieder erfolgswirksam umkehren (timing differences). Unter diese Voraussetzungen fallen nach dem Timing-Konzept nur die zeitlich begrenzten Ergebnisdifferenzen. Demnach werden keine Steuerlatenzen für Ergebnisdifferenzen angesetzt, die sich zukünftig nicht umkehren (permanente Differenzen). Permanente Differenzen sind z.B. nichtabzugsfähige Betriebsausgaben. Zudem werden nach h. M. keine Steuerlatenzen für solchen Ergebnisdifferenzen angesetzt, deren Umkehrungszeitpunkt nicht abzusehen ist (quasi-permanente Ergebnisdifferenzen), wie beispielsweise bei Bewertungsunterschieden von Beteiligungen. Quasi-permanente Ergebnisdifferenzen lösen sich erst bei einer speziellen unternehmerischen Disposition oder bei der Liquidation des Unternehms auf.7
[...]
1 Vgl. Kleibold, T., Modernisierung des Bilanzrechts, 2008, S 39.
2 BMJ (Hrsg.), 21.05.2008. „Regierungsentwurf zur Modernisierung des Bilanzrechts (Pdf 702 KB)“ <http://www.bmj.de/files/-/3152/RegE%20BilMoG.pdf > (12.12.2008), S. 1.
3 Vgl. Petersen, K./ Zwirner, C., Latente Steuern im Lichte des BilMoG, 2008, S. 205.
4 Vgl. Küting, K./ Pfitzer, N./ Weber, C.-P., Das neue deutsche Bilanzrecht, 2008, S.491.
5 Vgl. Theile, C., Vom Timing-Konzept zum Temporary-Konzept, 2008, S.7081.
6 Vgl. Baetge, J./ Kirsch, H.-J./ Thiele, S., Bilanzen, 2007, S. 547.
7 Vgl. Baetge, J./ Kirsch, H.-J./ Thiele, S., Bilanzen, 2007, S. 547 ff.
- Quote paper
- Christian Königsmann (Author), 2009, Die Auswirkungen des BilMoG- Entwurfs auf die Bilanzierung aktiver latenter Steuern – Darstellung und Beurteilung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133692