Die Bachelorarbeit zum Thema "Kindesmissbrauch in der BRD: Eine Analyse des Ausmaßes und staatlichen Handelns im speziellen Fokus der Fälle aus Lüdge und der "Elysium" Plattform" behandelt folgende Fragen: Wie kann sexueller Kindesmissbrauch besser aufgedeckt und bewältigt werden? Repräsentieren Berichterstattungen und jährliche Statistikauswertungen die eigentliche Wirklichkeit über das Ausmaß und die Erscheinungsformen von sexuellem Kindesmissbrauch? Und geht es bei den Tätern ausschließlich um "perverse Kinderschänder"?
Die Fälle zu sexuellem Kindesmissbrauch steigen jedes Jahr in Deutschland enorm an. Die zahlreichen Berichterstattungen in den Medien über sexuelle Übergriffe auf Kinder und Jugendliche sorgen für große Erschütterung, Fassungslosigkeit und Betroffenheit in der Gesellschaft. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt die Zahl der Opfer auf bis zu einer Millionen jährlich. Das bedeutet, dass schätzungsweise ein bis zwei Kinder pro Schulklasse sexualisierte Gewalt erleben. Die steigenden Zahlen führen auch zu vielen Diskussionen in der Politik.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Motivation
1.2 Aufbau und Ziel
2 Definition „Kindesmissbrauch“
2.1 Allgemeine Definition
2.2 Rechtliche Definition
3 Zahlen, Daten und Fakten (2016-2021)
3.1 Hell-und Dunkelfeld
3.2 Anzeigebereitschaft
4 Vorbedingungen sexuellen Kindesmissbrauchs anhand des Vier-Faktoren-Modells von Finkelhor (1984)
4.1 Motivation zum sexuellen Missbrauch
4.2 Überwindung innerer Hemmschwellen
4.3 Überwindung äußerer Hemmschwellen
4.4 Überwindung des Widerstandes
5 Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch
5.1 Geschlecht und Alter
5.2 Risikofaktoren
5.3 Schutzfaktoren
6 Täter von sexuellem Kindesmissbrauch
6.1 Tätertypen
6.1.1 Regressive Täter
6.1.2 Fixierte pädosexuelle Täter
6.1.3 Hebephile Täter
6.1.4 Soziopathische Täter
6.1.5 Geschwister-Inzest Täter
6.2 Täterstrategien
6.3 Kontext
7 Folgen von sexuellem Missbrauch
7.1 Folgen im Kinder- und Jugendalter
7.1.1 Somatische und psychosomatische Folgen
7.1.2 Emotionale Reaktionen
7.1.3 Verändertes Sozialverhalten
7.1.4 Auffälliges Sexualverhalten
7.2 Spätfolgen als Erwachsener
7.2.1 Sexuelle Störungen
7.2.2 Dissoziation Störungen
7.2.3 Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS)
7.2.4 Beziehungsstörungen
7.2.5 Gestörtes Körperleben
7.2.6 Gestörtes Selbstwertgefühl
7.2.7 Psychische Erkrankungen
8 Fallbeispiele aus den letzten Jahren
8.1 Missbrauchsfall Lüdge
8.1.1 Versagen von Jugendamt und Polizei
8.2 Die „Elysium“ Plattform
9 Maßnahmen der Bundesregierung
9.1 Gesetzesverschärfung und Erweiterung des StGB
9.2 Prävention und Qualifizierung der Justiz
9.3 Effektive Strafverfolgung
10 Prävention
10.1 Opferprävention
10.1.1 Primäre Prävention
10.1.2 Sekundäre Prävention
10.1.3 Wirksamkeit von Präventionsprogrammen
10.2 Täterprävention
11 Intervention
11.1 Aufgaben und Ziele
11.2 Formen der Psychotherapie
11.2.1 Individuell angepasste Psychotherapie
11.2.2 Gruppenpsychotherapie
12 Diskussion
12.1 Vorratsdatenspeicherung im Internet
12.2 Verbesserungsvorschläge anhand des Beispiels „Lüdge“
12.3 Weitere ungeregelte Themen
13 Zusammenfassung und Ausblick
Literatur und Quellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Die Fälle zu sexuellem Kindesmissbrauch steigen jedes Jahr in Deutschland enorm an. Die zahlreichen Berichterstattungen in den Medien über sexuelle Übergriffe auf Kinder und Jugendliche sorgen für große Erschütterung, Fassungslosigkeit und Betroffenheit in der Gesellschaft. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt die Zahl der Opfer auf bis zu einer Millionen jährlich. Das bedeutet, dass schätzungsweise ein bis zwei Kinder pro Schulklasse sexualisier- te Gewalt erleben (vgl. UBSKM o.J.). Die steigenden Zahlen führen auch zu vielen Diskussionen in der Politik. Wie kann sexueller Kindesmissbrauch besser aufgedeckt und bewältigt werden? Repräsentieren Berichterstattungen und jährliche Statistikauswertungen die eigentliche Wirklichkeit über das Ausmaß und die Erscheinungsformen von sexuellem Kindesmissbrauch? Und geht es bei den Tätern ausschließlich um „perverse Kinderschänder“? Auf diese Fragen sowie auf die allgemeinen Umständen von sexuellem Kindesmissbrauch möchte ich eine Antwort finden, weshalb ich folgenden Titel für meine Bachelorarbeit gewählt habe:
„Kindesmissbrauch in der BRD: Eine Analyse des Ausmaßes und staatlichen Handelns im speziellen Fokus der Fälle aus Lüdge und der „Elysium“ Plattform“
1.1 Motivation
Meine Motivation hierzu ergibt sich zum einen aus dem Unverständnis, wie Menschen überhaupt in der Lage dazu sein können, solche Taten zu begehen und zum anderen aus der Frage, wieso politisch nicht ausreichend gehandelt wird oder gehandelt werden kann, um das Kindeswohl besser zu schützen. Da sexueller Kindesmissbrauch immer noch weitgehend tabuisiert wird, obwohl die Zahlen für sich sprechen, möchte ich mir über das Ausmaß bewusst sein, um auch als angehende Polizistin rechtzeitig intervenieren und richtig handeln zu können, sobald es die Situation hergeben sollte.
1.2 Aufbau und Ziel
Zum Erstellen der Thesis wurden ausgewählte themenspezifische Literatur- und Quellenangaben verwendet. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird an einigen Stellen bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern ausschließlich die männliche Form verwendet. Im Sinne der Gleichberechtigung gelten entsprechende Begriffe grundsätzlich für alle Geschlechter.
Als Einführung in die Thematik werde ich zum Verständnis als erstes auf die allgemeine sowie rechtliche Definition von Kindesmissbrauch eingehen. Anschließend werde ich eine Übersicht über die aktuellen Zahlen von sexuellen Missbrauchshandlungen anhand einer tabellarischen Auswertung darstellen. Die Zahlen wurden aus der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) übernommen, die jährlich vom Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht werden. Dabei gehe ich auf die Hellund Dunkelfeldproblematik ein sowie auf die grundsätzliche Anzeigebereitschaft von sexuellem Kindesmissbrauch.
Basierend auf dem Vier-Faktoren-Modell des Sozialwissenschaftlers David Fin- kelhor, werde ich gewisse Vorbedingungen und die verschiedenen Ebenen beschreiben, auf die sich sexueller Kindesmissbrauch aufbaut.
Im weiteren Verlauf werden die Opfereigenschaften und die unterschiedlichen Tätertypen vorgestellt. Gefolgt von Täterstrategien, die verdeutlichen sollen, dass sexuelle Übergriffe auf Kinder selten spontan passieren und stattdessen planmäßig und strukturiert ablaufen.
Anhand von zwei bekannten Fallbeispielen der letzten Jahre, wird deutlich gemacht, in welchem Ausmaß sexueller Kindesmissbrauch in der Gesellschaft stattfindet und wie dreist die Täter dabei vorgehen, um jahrelang ihren Missbrauchstaten nachgehen zu können.
Als Überleitung hierzu werden die zahlreichen Folgen vorgestellt, die sexualisier- te Gewalt auf Kinder, bis ins Erwachsenenalter anrichten kann.
Die aktuelle Thematik wird auch innerhalb der Bundesregierung stark diskutiert, weshalb Veränderungen stattfinden müssen, die das Gesetz sowie die Strafverfolgung verschärfen und erweitern. Die Erneuerungen werden in diesem Kapitel präsentiert.
Um präventiv gegen Kindesmissbrauch vorzugehen, müssen Kinder und Jugendliche vorbeugend behandelt werden. Hierzu werden in Präventionsprogrammen unterschiedliche Maßnahmen durchgenommen, die Kinder bestmöglich vor Übergriffen schützen sollen.
Nachträglich werden die Interventionsmöglichkeiten dargestellt, sowie deren Hauptaufgaben und Ziele.
In dem vorletzten Punkten werde ich auf die verschiedenen Standpunkte von Politikern in Bezug auf sexuellen Kindesmissbrauch eingehen und als letzten Punkt werde ich meine Meinung zu dem Thema vertreten und zusammenfassen.
Das Ziel meiner Ausarbeitung ist es, die allgemeinen Strukturen von sexuellem Kindesmissbrauch herauszuarbeiten, Täter- und Opfersituationen klarer darzustellen und über die zahlreichen individuellen Auswirkungen und Folgen von dieser Thematik zu informieren. Außerdem möchte ich auf das eigentliche Ausmaß von Kindesmissbrauch aufmerksam machen sowie die Problematik bezüglich härterer Sanktionen der Politik darstellen.
2 Definition „Kindesmissbrauch“
2.1 Allgemeine Definition
Unter der allgemeinen Definition von Kindesmissbrauch versteht man grundsätzlich jede sexuelle Handlungen, zwischen einem Erwachsenen mit einem Kind. Aufgrund des geistigen, körperlichen und sprachlichen Entwicklungsstandes des Kindes, ist es nicht in der Lage dem Täter wissentlich zuzustimmen. Daher nutzen Täter oft ihre Autoritätsposition aus, um ihre Bedürfnisse auf Kosten der Kinder zu befriedigen und sie zu sexuellen Interaktionen zu überreden oder zu zwingen (vgl. Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs o.J.).
2.2 Rechtliche Definition
Die rechtliche Definition ist im 13. Abschnitt des deutschen Strafgesetzbuches (StGB), unter folgenden Paragraphen geregelt:
- §§176-176b StGB Sexueller Missbrauch von Kindern
Zu diesen Paragraphen zählen sämtliche sexuelle Handlungen, die an Personen unter 14 Jahren vollzogen werden. Dabei erfüllen nicht nur körperliche Berührungen (sogenannte „hands on“-Delikte) den Tatbestand, sondern auch sexuelle Handlungen ohne Körperkontakt („hands off“-Delikte) wie beispielsweise das Vorzeigen pornografischer Materialien oder das Masturbieren vor dem Kind (vgl. Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs 2022: 2). Auch das gezielte Kontaktieren von Kindern im Internet, mit dem Hintergedanken dies aus sexuellen Absichten zu tun, ist strafbar und wird als „Cybergrooming“ bezeichnet (vgl. Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs 2022: 2).
- §182 StGB Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
Dieser Paragraph regelt den sexuellen Missbrauch an Personen unter 18 Jahren, der nur unter bestimmten Gegebenheiten strafbar ist. Hier können sich Täter strafbar machen, wenn sie eine Zwangslage des Jugendlichen ausnutzen. Anders als beim §176 StGB kann hier die Durchführung einer sexuellen Handlung mit einem Jugendlichen straffrei sein, wenn dieser mit den Handlungen einverstanden war (vgl. Strafgesetzbuch).
- §174 StGB Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
Unter sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen versteht man sexuelle Handlungen, an Jugendlichen unter 18 Jahren, die in einem Erziehungs- oder Betreuungsverhältnis zum Täter stehen. Dieses liegt beispielsweise gegenüber Lehrern, Auszubildenden, aber auch gegenüber der leiblichen Mutter oder des Stiefvaters vor (vgl. Strafgesetzbuch).
3 Zahlen, Daten und Fakten (2016-2021)
Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst jedes Jahr die bei der Polizei angezeigten Straftaten und gibt unter anderem Auskunft über die Tatumstände, Tatverdächtigen, Opfer und die Schäden. Darüber hinaus dient sie als wertvoller Datenträger für die kriminologische und soziale Forschung (vgl. Bundesministerium des Innern und für Heimat o.J.).
Im Jahr 2021 stellte die PKS insgesamt rund 5.047.860 Straftaten fest (vgl. Bundesministerium des Innern und für Heimat o.J.). Darunter 17.704 Opfer sexuali- sierter Gewalt und 16.723 Opfer von sexuellem Missbrauch unter 14 Jahren.
Diese Daten lassen sich aus folgender Statistik des Bundeskriminalamtes (BKA) erschließen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Kindliche Gewaltopfer PKS 2021 (Bundeskriminalamt 2021: 5).
Es ist deutlich zu erkennen, dass sich seit dem Jahr 2017 die Gesamtzahl der Opfer jedes Jahr um circa 1.000 Personen erhöht hat. Im Vergleich zu 2020 ist 2021 die Opferrate von sexuellem Missbrauch an Kindern gemäß §§ 176, 176a, 176b StGB um 4,40% angestiegen. Der Versuch des genanntes Deliktes betrug 16,60% mehr als zum Vorjahr.
Ebenso lässt sich ein rasanter Anstieg der Herstellung, Verbreitung und des Besitzes von kinderpornografischen Materials (Anzahl der Fälle) der letzten Jahre feststellen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2: Kindliche Gewaltopfer PKS 2021 (Bundeskriminalamt 2021: 6).
Die Zahlen verdeutlichen, welchen Zuwachs Kinderpornografie jedes Jahr erhält. Vor allem ist in den Jahren 2020 und 2021 ein hoher Anstieg zu erkennen, der stark durch die Corona Pandemie beeinflusst wurde (vgl. BKA 2021).
3.1 Hell- und Dunkelfeld
Die in der PKS erfassten Straftaten stellen das sogenannte „Hellfeld“ dar, zu denen alle Straftaten gehören, die zur Anzeige gebracht werden oder die der Polizei durch eigene Ermittlungen bekannt werden (vgl. Bundeskriminalamt o.J.).
Straftaten die nicht zur Anzeige gebracht werden oder nicht durch die Polizei aufgeklärt werden können, gehören zu dem sogenannten „Dunkelfeld“. Das Dunkelfeld wird untergliedert in das „relative“ und „absolute“ Dunkelfeld. Bei relativen Dunkelfeldforschungen werden Befragungen bei zufällig auserwählten Personen hinsichtlich ihrer Opfer- und Tätererfahrungen durchgeführt, sofern sie diese gemacht haben (vgl. Bundeskriminalamt o.J.). Das absolute Dunkelfeld kann nicht mittels Dunkelforschungen aufgehellt werden, denn hierbei handelt es sich um Straftaten die nicht bekannt oder angezeigt werden.
Straftaten im Sexualbereich wird mit einem hohen Dunkelfeld gerechnet, da viele Opfer den sexuellen Missbrauch nicht zur Anzeige bringen (vgl. UBSKM o.J.).
3.2 Anzeigebereitschaft
Ein großer Faktor, der die Auswertung des Hellfeldes beeinflusst, ist die Anzeigebereitschaft der Opfer und Zeugen. Hinsichtlich sexuellen Kindesmissbrauchs und Kinderpornografie kommt es nicht selten vor, dass sich die Opfer vor einer Anzeigenerstattung bei der Polizei weigern, da es sich oftmals nicht um fremde Missbrauchstäter handelt, sondern um Täter aus dem sozialen Umfeld. Neben Drohungen, die das Opfer unter Druck stellen können, kommt es bei sexualisier- ter Gewalt innerhalb der Familie auch zu Ängsten, man würde durch eine Anzeige das Familienleben zerstören oder die Opfer befürchten Familienangehörige schenken den Übergriffen keinen Glauben (vgl. Hesselbarth/Haag 2004: 39).
Sexueller Kindesmissbrauch bleibt in der Regel keine Einzeltat. Oft werden die Kinder mehrere Male von dem selben Täter missbraucht. Sie entwickeln Schamgefühle und machen sich an dem Missbrauch mitverantwortlich, da sie es „zugelassen“ haben. Faktoren wie diese und noch viele andere, auf die ich im weiteren Verlauf meiner Arbeit eingehen werde, sind Gründe weshalb man von einer verminderten Anzeigemotivation ausgeht, beziehungsweise das Dunkelfeld von sexuellen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie viel höher geschätzt wird, als die eigentlichen Zahlen des Hellfeldes wiedergeben (vgl. Hesselbarth/Haag 2004: 39).
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