Der Flächennutzungs- und Bebauungsplan als Instrument der kommunalen Planung am Beispiel von Halle - Ziele und Aufgaben


Seminararbeit, 2002

18 Seiten, Note: 2,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Teil A
1. Einleitung
2. Der Flächennutzungsplan
2.1. Definition
2.2. Die rechtlichen Grundlagen von Flächennutzungsplänen
3. Darstellung des Flächennutzungsplanes
3.1. Allgemeines
3.2. Auszuweisende Flächen
4. Erläuterungsberichte und Beipläne
5. Planungsablauf
5.1. Grundlagenermittlung
5.2. Bestandsaufnahme
5.3. Erarbeitung von Entwicklungskonzepten
5.4. Bedarfsermittlung
5.5. Flächenbewertung und Flächenausweisung
6. Flächennutzungsplan in der kommunalen Praxis am Beispiel von Halle (Saale)
6.1. Raumstrukturelle Rahmenbedingungen
6.2. Wesentliche Auswirkungen auf die Stadtentwicklung
6.3. Zentrale Ziele und Leitlinien der Planung
6.4. Ausgewählte Ergebnisse der Flächennutzungsplanung
6.5. Flächenbilanz der Stadt Halle (Saale)
7. Umweltschutz im Flächennutzungsplan
8. Probleme
9. Fazit

Teil B
1. Kurzbeschreibung des Bebauungsplans
2. Die rechtlichen Grundlagen von Bebauungsplänen
3. Aufgaben und Ziele des Bebauungsplans
4. Inhalt des Bebauungsplans
5. Einteilung von Bebauungsplänen
5.1. Einteilung nach dem Inhalt
5.1.1. Der qualifizierte Bebauungsplan
5.1.2. Der einfache Bebauungsplan
5.2. Einteilung nach dem Verhältnis zum Flächennutzungsplan
5.2.1. Der normale Bebauungsplan (nach Entwicklungsgebot)
5.2.2. Der Bebauungsplan nach Parallelverfahren
5.2.3. Vorzeitiger Bebauungsplan
5.2.4. Unechter vorzeitiger Bebauungsplan
5.2.5. Selbstständiger Bebauungsplan
6. Zuständigkeit und Verfahren
6.1. Zuständigkeit
6.2. Verfahren
7. Der Bebauungsplan in der kommunalen Praxis am Beispiel Halle unter besonderer Berücksichtigung ökologischer Belange
7.1. Umweltschutz in der Bebauungsplanung
7.2. Der Bebauungsplan Halle-Tornau

Literatur und Quellenverzeichnis:

Teil A

1. Einleitung

„Das Hauptproblem der Entwicklung unserer Großstädte besteht darin, aus dem überkommenen, ungeordneten und vielfach Sinn- und zweckwidrigen Chaos zu einem idealeren Zustand zu gelangen.“ (Hallescher Stadtbaurat Wilhelm Jost 1925)

Die Stadtplanung dient somit, als Vorsorge für eine planmäßige Stadtentwicklung.

(Stadt Halle (Saale) (1995): Flächennutzungsplan: Erläuterungsbericht. Halle, S. 27)

2. Der Flächennutzungsplan

2.1. Definition

Der Flächennutzungsplan wird integrativ und gesamtplanerisch für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt. Der Flächennutzungsplan ist kein abschließender Darstellungskatalog, besitzt jedoch eine behördenverbindliche Richtlinie. Auch Behörden z.B. des Straßenbaus sind mit ihrem Fachplanungen an den Flächennutzungsplan gebunden.

Die Darstellungen der beabsichtigte Bodennutung werden in den Grundzügen (nicht parzellengenau) in dem Flächennutzungsplan dargestellt.

Vorgegebene Maßstäbe für die Darstellungen sind beispielsweise 1:20.000 bzw. 1:10.000 und 1:5000.

Der Flächennutzungsplan beschreibt somit die Allgemeine Art und das Allgemeine Maß der baulichen und sonstigen Nutzung jedoch nicht die Besondere Art der baulichen Nutzung.

Der Planungshorizont liegt zwischen 10 bis 15 Jahren, ist aber nicht gesetzlich fixiert. Dieser muss genügend Entwicklungsreserven beinhalten um auch für künftige heute noch nicht zu bestimmenden Entwicklungen „tragfähig“ zu sein.

Soweit erforderlich können Änderungen, Ergänzungen oder Ersetzungen auch innerhalb des Planungszeitraumes vorgenommen werden.

Verzichtet kann nur dann auf dem Flächennutzungsplan wenn der Bebauungsplan für städtebauliche Ziele ausreicht.

Insgesamt gesehen stellt der Flächennutzungsplan die beabsichtigte städtebauliche Entwicklungen der Stadt nach den heute voraussehbaren „Bedürfnissen“ dar.

(Braam, W. (1999): Stadtplanung. Aufgabenbereiche, Planungsmethodik, Rechtsgrundlagen. Düsseldorf, S. 55-56)

2.2. Gesetzliche Grundlagen

Seit Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (BauGB) 1960, basiert die kommunale städtebauliche Planung auf einem zweistufige Planungssystem dem Vorbereitendenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan) und dem Verbindlichen Bauleitplan (Bebauungsplan). Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB haben die Gemeinden, Flächennutzungspläne in eigener Verantwortung aufzustellen.

„Mit der Gültigkeit des Baugesetzbuches (BauGB) seit dem 3. Oktober 1990 als Rechtsgrundlage für die städtebauliche Planung in den neuen Bundesländern war auch für die Stadt Halle die Notwendigkeit gegeben, alsbald einen Flächennutzungsplan für ihr Stadtgebiet zu erarbeiten mit dem Ziel, „eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und dazu beizutragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln“ (§ 1 (5) BauGB). Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes erfolgte am 26. September 1990.“

(Stadt Halle (Saale) (1995): Flächennutzungsplan: Erläuterungsbericht. Halle, S. 7)

3. Darstellung des Flächennutzungsplan

3.1. Allgemeines

In der Baunutzungsverordnung (BauNVO) wird die Darstellungsweise geregelt, jedoch ergibt sich ein kommunaler Gestaltungsspielraum

Im Flächennutzungsplan können die für Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung (Bauflächen) auch in selteneren Fällen nach der besonderen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) dargestellt werden. In Bebauungsplänen sind dagegen nur Baugebiete festzusetzen.

3.2. Auszuweisende Flächen

Wohnbauflächen (W)

Die Wohnbauflächen beinhalten Wohngebiete aller Art, d.h. locker und dicht bebaute, Einfamilien- und Mehrfamilienhausgebiete in Kleinsiedlungen, reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten

Ferner wird hierbei unterschieden nach Bestand und Planung.

Gemischte Bauflächen (M)

Diese beinhalten Mischgebiete, Kerngebiete und Dorfgebiete.

Ein Mischgebiet verbindet die Funktionen Wohnen und Arbeiten miteinander.

Gewerbliche Bauflächen (G)

Die Gewerblichen Bauflächen beinhalten Gewerbegebiete und Industriegebiete

Diese werden meist in Nähe von lokalen und regionalen sowie überregionalen Verkehrsnetzen ausgewiesen. Daraus ergeben sich Standortvorteile für die dort vorhandenen Gewerbe.

Sonderbauflächen (S)

Diese werden für Nutzungen ausgewiesen, die sich von den anderen Bauflächen wesentlich unterscheiden. Sonderbauflächen können sein: Erholungseinrichtungen, größere Einkaufszentren, Hochschule- und Klinikgebiete sowie Gebiete für Ausstellungen und Messen.

Flächen für den Gemeindebedarf

Sie werden als Flächen nur dargestellt, wenn sie größer sind und eine übergeordnete, über den engeren Einzugsbereich hinausreichende Bedeutung haben.

Kleinere Gemeindebedarfseinrichtungen werden durch Symbole dargestellt.

Flächen für den Gemeindebedarf können sein: Öffentliche Verwaltung, Schulen, konfessionelle Einrichtungen, Einrichtungen für soziale Zwecke (Jugendheime, Altenheime etc.), kulturelle Einrichtungen (Museen, Theater), Sportanlagen und Spielanlagen.

Flächen für Versorgungsanlagen u.ä.

Auch werden nur die größeren Einrichtungen (z.B. Kläranlagen) flächenmäßig dargestellt.

Sie dienen der Ver- und Entsorgung der Stadt.

Beispiele: Wasser, Abwasser, Energie, Telekommunikation, Nachrichtentechnik und Abfallwirtschaft.

Grün- und Wasserflächen

Als Grünflächen gelten bedeutsame Grünzüge, Sportanlagen, öffentliche Parkanlagen, Friedhöfe und Kleingärten.

Kleine Wasserflächen (wie z.B. Bäche) sind in den begleitenden Grünzügen enthalten.

Landwirtschaftsflächen und Waldflächen

Unter der Kategorie Landwirtschaft werden Acker-, Wald und Grünanlagen zusammengefasst.

Verkehrsflächen

Der Flächennutzungsplan beschränkt sich auf die Darstellungen der Flächen für den überörtlichen Verkehr diese können sein Autobahnen, Bundesstraßen und der örtlichen Hauptverkehrszüge einschließlich der Ortsteilverbindungen, der Schienentrassen wie S-Bahn, Straßenbahn, Betriebshöfe und bedeutsame Anlagen für den ruhenden Verkehr.

(Stadt Halle (Saale) (1998): Flächennutzungsplan: Erläuterungsbericht. Halle, S. 9-10)

Im Flächennutzungsplan können auch weitere Flächenausweisungen erfolgen wie für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Flächen bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen erforderlich sind, Flächen, unter denen der Bergbau umgeht und Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind.

(Gaentzsch, G. (1991): Baugesetzbuch- BauGB. Köln, § 5)

4. Erläuterungsberichte und Beipläne

Der Flächennutzungsplan besteht in der Regel aus einer einzigen Planzeichnung, weitere Pläne finden sich häufig in Erläuterungsberichten wieder.

Erläuterungsberichte sind nicht Gegenstand des Flächennutzungsplans, sie dienen lediglich der Erläuterung der Planungsziele.

Erläuterungsberichte kennzeichnen die Lage der einzelnen zu beschreibenden Flächen, Bebauungsart und Angaben über Anlass der Flächenausweisungen, des weiteren beschreiben

diese die bisherige Entwicklung und derzeitige Situation der Kommune. Erläuterungsberichte sind meist untergliedert in Themenbereiche wie z.B. Bevölkerung, Siedlung, Verkehr, etc. )

Zudem ergänzen Beipläne den Flächennutzungsplan wie z.B. Landschaftsrahmenpläne, Stadtentwicklungspläne, Verkehrsentwicklungspläne und sonstige Pläne. Jeder Kommune ist selbst überlassen, in wie weit sie von Erläuterungsberichten und Beiplänen gebrauch macht.

(Braam, W. (1999): Stadtplanung. Aufgabenbereiche, Planungsmethodik, Rechtsgrundlagen. Düsseldorf, S. 86)

5. Planungsablauf

Die nachfolgenden Ausführungen befassen sich mit den Arbeitsschritten, die für die Erstellung eines Flächennutzungsplanes notwendig sind, und zwar ausgehend von ersten Überlegungen bis hin zum fertigen Entwurf.

An der Aufstellung des Flächennutzungsplanes Beteiligte sind Planer, Entscheidungsträger, Träger öffentlicher Belange, Genehmigungsbehörden sowie die Öffentlichkeit.

In der Praxis werden Flächennutzungspläne meist weiterentwickelt und nicht neu aufgestellt.

Das heißt das diese nach den entsprechenden Erfordernissen der aufgestellten Stadtentwicklungskonzepten geändert werden.

(Braam, W. (1999): Stadtplanung. Aufgabenbereiche, Planungsmethodik, Rechtsgrundlagen. Düsseldorf, S. 59)

5.1. Grundlagenermittlung

Die Grundlagenermittlung beinhaltet eine Sichtung des vorhandenen Karten- und Bildmaterials der Kommune.

Es erfolgt des weiteren eine Zusammenstellung der erforderlichen Planunterlagen und Daten. Hierbei werden Daten vom Statistischen Landesämtern eingeholt.

Auch werden vorgegebenen Rahmenbedingungen der durch übergeordnete Planungen wie Landes- und Regionalplanung und Fachplanungen erfasst.

(Braam, W. (1999): Stadtplanung. Aufgabenbereiche, Planungsmethodik, Rechtsgrundlagen. Düsseldorf, S. 61)

5.2. Bestandsaufnahme

Die Bestandsaufnahme erfasst naturräumliche Gegebenheiten und vorhandene baulich genutzten Flächen.

Daraus können folgende Fragen abgeleitet werden:

Wo bestehen Zuordnungsprobleme zwischen aneinandergrenzenden Flächennutzungen mit unterschiedlichen Anforderungen an Immissionsschutz, verkehrliche Anbindung usw. ?

Wo haben sich Umstrukturierungen vollzogen?

Wo treten Probleme der verkehrlichen Erschließung auf?

Welche Gebiete können ohne großen Aufwand an schon bestehende Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen werden?

Welche Flächen sind mit Nutzungen belegt, die zumindest innerhalb des Planungszeitraumes nicht beseitigt oder verändert werden können?

Welche Flächen stehen zur Ausweisung neuer Baugebiete grundsätzlich zur Verfügung?

(Braam, W. (1999): Stadtplanung. Aufgabenbereiche, Planungsmethodik, Rechtsgrundlagen. Düsseldorf, S. 64-65)

5.3. Erarbeitung von Entwicklungskonzepten

Aufbauend auf den Ergebnissen der Bestandsaufnahme können Aussagen über die weitere Entwicklung der Gemeinde getroffen werden. Dazu ist es erforderlich, globale Entwicklungskonzepte für die Themenbereiche Natur/ Landschaft und Siedlung unter Berücksichtigung der Vorgaben von Landes- und Regionalplanung sowie von übergeordneten Fachplanungen zu erarbeiten.

Insgesamt gesehen geht es Zielvorstellungen über die künftige Funktion und Struktur der Gemeinde.

Die Frage die sich die Entscheidungsträger stellen, lautet allgemein: Welche Flächen erhalten und gesichert, weiterentwickelt oder umstrukturiert werden sollen?

(Braam, W. (1999): Stadtplanung. Aufgabenbereiche, Planungsmethodik, Rechtsgrundlagen. Düsseldorf, S. 65)

5.4. Bedarfsermittlung

Grundlage für die Ermittlung des Bedarfs an auszuweisenden Flächen ist die Prognose der Bevölkerungsentwicklung.

Der Bedarf an Wohnbauflächen setzt sich zusammen, aus Neubedarf an Wohnungen

für hinzuziehende Personen und den Eigenbedarf an Wohnungen für die vorhandene Bevölkerung und deren natürlichen Zuwachs.

Eine Prognose für Handel, Gewerbe und Industrie ist äußerst schwierig hierbei sind nur grobe Abschätzungen möglich d.h. also Tendenzaussagen müssen getroffen werden Die meist von wirtschaftlichen Konjunkturen abhängig sind.

(Braam, W. (1999): Stadtplanung. Aufgabenbereiche, Planungsmethodik, Rechtsgrundlagen. Düsseldorf, S. 69)

5.5. Flächenbewertung und Flächenausweisung

Die Ausweisung neuer Baugebiete oder Bauflächen erfordert in den meisten Fällen eine Bewertung verschiedener Gebiete, die alternativ nach den Ergebnissen der Bestandsaufnahme, den Aussagen der Entwicklungskonzepte und den ermittelten Bedarfswerten für eine bestimmte Nutzung in Frage kommen. Dabei sind die Standortvoraussetzungen der jeweils betrachteten Fläche, andererseits die Standortanforderungen (Beispiel: die Beschaffenheit des Untergrundes welche wichtig für Nutzungen mit schweren Gebäuden oder Verkehrslasten ist)

der jeweils in Frage kommenden Nutzung zu berücksichtigen.

Es gilt Vor- und Nachteile für die jeweils in Frage kommende Nutzung der betrachteten Fläche abzuwägen.

Darauf folgt eine Beschluss-Empfehlung des Planers die zu einer Diskussion führen kann.

Nach positiven Entscheidungen kann eine mögliche Ausweisung neuer Baugebiete durch Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde nach Bekanntmachung erfolgen.

(Braam, W. (1999): Stadtplanung. Aufgabenbereiche, Planungsmethodik, Rechtsgrundlagen. Düsseldorf, S. 75-86)

6. Flächennutzungsplan in der kommunalen Praxis am Beispiel von Halle (Saale)

6.1. Raumstrukturelle Rahmenbedingungen

Die Stadt Halle ist mit etwa 240.000 Einwohnern die größte Stadt des Landes Sachsen-Anhalt. Sie besitzt die Funktion eines Oberzentrums.

Die Stadt wird geprägt von ein nahezu geschlossenen Stadtbild aus dem 19. und 20. Jahrhunderts auch große Neubaugebiete im Süden, Westen und Norden aus den 30er und insbesondere aus den 50er bis 80er Jahren haben die historische Stadt ergänzt

(Bunzel, A. u. Meyer U. (1997): Die Flächennutzungsplanung- Bestandsaufnahme und Perspektiven für die kommunale Praxis. Berlin, S.37)

6.2. Wesentliche Auswirkungen auf die Stadtentwicklung

Wesentliche Auswirkungen auf die Stadtentwicklung hatten der Verlust an industriellen und gewerblichen Arbeitsplätzen in der Stadt und im Umland. Der große Einwohnerrückgang durch Abwanderung und die explosionsartige Zunahme an Kraftfahrzeugen in der Stadt.

Des weiteren wurde die Stadt in ihrer Funktion gestört, durch Entwicklungen im Stadtumland mit einem überproportional hohen Angebot an Einzelhandels-, Gewerbe- und Wohnbauflächen, die Einwohner, Kaufkraft und wirtschaftliche Potenz aus dem Oberzentrum abziehen.

(Bunzel, A. u. Meyer U. (1997): Die Flächennutzungsplanung- Bestandsaufnahme und Perspektiven für die kommunale Praxis. Berlin, S.37)

6.3. Zentrale Ziele und Leitlinien der Planung

Zentrale Ziele und Leitlinien der Planung sind zu einem der Schutz der innerstädtischen Landschaftsräume. Zukünftig zu sichernde Bereiche sind z.B. in Stadt Halle der Fuchsberg Kröllwitz, Steinbrüche und Porphyrkuppen Siedlung Neuaufbau Dölau, Tagebaurestlöcher südlich der Dieselstraße, Götschemündung/ Saaletalarm am Tafelwerder.

Weiteres Ziel ist die Förderung der Binnenentwicklung durch Nutzung vorhandener Flächenreserven und Revitalisierung brachgefallener Wohn- und Gewerbestandorte insbesondere in den Altstadtgebieten. Beispiele sind: die Revitalisierung der Flächen beidseitig der Merseburger Straße wie die bevorstehende Ansiedlung des neuen Polizeipräsidiums und der bereits realisierten Ansiedelung des Justizzentrums und die Rekultivierung der Flächen im Bereich des Thüringer Bahnhof durch Ausweisung einer Grünfläche.

Weitere Priorität besitzt die Förderung der Funktionsmischung von Wohnen und Arbeiten Frühere Schlafsiedlungen sollen nach und nach durch Stadtteilzentren und sonstigen Einrichtungen ergänzt werden. Im Flächennutzungsplan müssen diese Flächen als Mischflächen ausgewiesen werden.

Auch die Entwicklung der Innenstadt als Handels- und Dienstleistungszentrum unter Wahrung der historischen Substanz der Altstadt ist von großer Bedeutung, sowie die

Schaffung von Entwicklungsschwerpunkten in Heide-Süd, Baugebiet Spitze und Wohngebiet Wörmlitz. In diesen Gebieten werden neue Wohnbauflächen, Misch- und Sonderflächen ausgewiesen.

Verbesserungen für die Verkehrsabwicklungen werden ebenso erwartet. Hier müssen im Flächennutzungsplan neue Verkehrsflächen ausgewiesen werden um die

Entwicklung eines leistungsfähigen Straßennetzes voranzubringen. Lokal bedeutet das, einen Aufbau eines Stadttangentennetzes welches in einem ersten Bauabschnitt Nähe der Dieselstraße bereits realisiert wurden ist.

(Bunzel, A. u. Meyer U. (1997): Die Flächennutzungsplanung- Bestandsaufnahme und Perspektiven für die kommunale Praxis. Berlin, S. 37-38)

[...]

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Der Flächennutzungs- und Bebauungsplan als Instrument der kommunalen Planung am Beispiel von Halle - Ziele und Aufgaben
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  (Geographie)
Veranstaltung
Mittelseminar Raum- und Umweltplanung
Note
2,7
Autoren
Jahr
2002
Seiten
18
Katalognummer
V13388
ISBN (eBook)
9783638190596
Dateigröße
474 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Dichter Text - einzeiliger Zeilenabstand.
Schlagworte
Bebauungsplan, Flächennutzungsplan
Arbeit zitieren
Matthias Pink (Autor:in)René Stange (Autor:in), 2002, Der Flächennutzungs- und Bebauungsplan als Instrument der kommunalen Planung am Beispiel von Halle - Ziele und Aufgaben, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/13388

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