Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob an artifiziellen Erzeugnissen de lege lata Urheber- oder Leistungsschutzrechte entstehen können und wem diese im gegebenen Fall zustehen. Bislang wurde diese Frage in der Rechtsliteratur vorwiegend anhand von Beispielen aus der Kunst, wie zum Beispiel dem Projekt The Next Rembrandt, einer KI, die Gemälde im Stil von Rembrandt erstellt, diskutiert. Weniger erörtert wurden bisher Beispiele aus der Musik, weshalb die Arbeit den Fokus auf selbige legt.
Der Rasenroboter mäht unseren Rasen, während Alexa uns verrät, wie das Wetter morgen wird, und das Übersetzungsprogramm DeepL schon mal die E-Mail an die spanischsprechende Kollegin übersetzt – Künstliche Intelligenz (KI) ist aus dem Alltag kaum noch wegzudenken. KI floriert und es vergeht selten eine Woche, in der kein neues intelligentes System auf den Markt kommt.
Auch in die Kreativbranche ist KI mittlerweile eingezogen. Kreative KI schreibt Texte, malt Bilder und komponiert Musik. Dabei entstehen kreative und originelle Werke, die sich rein äußerlich kaum von menschlichen Schöpfungen unterscheiden lassen. KI-Werke konnten bereits große Erfolge feiern, wie zum Beispiel das von einer KI erstellte Portrait Edmond de Belamy, das bei einer Kunstauktion für 432.500 US-Dollar versteigert wurde.
Von Menschen geschaffene Werke dieser Art sind nach dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) schutzfähig. Vor dem Hintergrund der anthropozentrischen Ausrichtung des UrhG wird derzeit viel diskutiert, ob auch an Werken der KI Urheberrechte oder Leistungsschutzrechte entstehen können und wem diese im gegebenen Fall zustünden. Die Notwendigkeit eines Schutzes der KI-Werke ergibt sich, da diese Werke erst durch einen Rechtsschutz verkehrsfähig werden, das heißt lizenziert und verkauft werden können. Andernfalls sind die Werke gemeinfrei und können ungefragt übernommen und weiterverwendet werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Grundlagen der Künstlichen Intelligenz
2.1 Definition der Künstlichen Intelligenz
2.2 Schwache vs. starke künstliche Intelligenz
2.3 Kreative Künstliche Intelligenz
3. Schutzfähigkeit von Erzeugnissen der KI nach dem deutschen Urheberrecht
3.1 Schutzfähigkeit von Erzeugnissen der KI nach dem Urheberrecht im engeren Sinne
3.2 Schutzfähigkeit von Erzeugnissen der KI nach den Leistungsschutzrechten
3.3 Diskussion der Schutzfähigkeit des KI-Erzeugnisses Daddy’s Car
4. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Musikstücken, die mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt wurden, und analysiert, ob diese nach dem aktuellen deutschen Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) rechtlich geschützt werden können oder eine Regelungslücke besteht.
- Grundlagen und Definition der Künstlichen Intelligenz
- Abgrenzung von schwacher und starker KI im Kontext kreativer Leistungen
- Anwendung des deutschen Urheberrechts im engeren Sinne auf KI-Erzeugnisse
- Prüfung von Leistungsschutzrechten und Datenbankherstellerrechten für KI-Musik
- Diskussion der Schutzwürdigkeit am Beispiel des KI-Liedes "Daddy’s Car"
Auszug aus dem Buch
3.3 Diskussion der Schutzfähigkeit des KI-Erzeugnisses Daddy’s Car
Daddy’s Car gilt als erstes komplett von einer KI komponiertes Lied und wurde im Stil der Beatles komponiert. Forscher des SONY CSL Research Lab entwickelten sogenannte Flow-Machines, die mit einer Technologie des Maschinellen Lernens aus einer großen Datenbank von Liedern Musikstile lernen und daraus neue Lieder in verschiedenen Stilrichtungen komponieren können. Für das Lied Daddy’s Car wurde ein KNN mit 45 Liedern der Beatles trainiert. Die KI erkannte die typischen Merkmale der Lieder und komponierte auf deren Basis vollkommen autonom Daddy’s Car. Nur die Texte wurden von dem französischen Komponisten Benoît Carré geschrieben, dieser arrangierte und produzierte auch das Lied. Eingespielt wurde das Lied von echten Musikern.
Zunächst wird diskutiert, ob das Lied nach dem UrhG im engeren Sinne schutzfähig ist. Der Werkkatalog steht dem Urheberschutz nicht entgegen, denn Werke der Musik sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG geschützt. Weniger eindeutig lässt sich die Frage beantworten, ob das Werk eine persönliche geistige Schöpfung nach § 2 Abs. 2 UrhG ist. Reine Maschinenerzeugnisse sind vom Schutz ausgeschlossen, wohingegen ein Urheberschutz möglich ist, wenn die Maschine lediglich als technisches Hilfsmittel eingesetzt wird. Bei dem Lied Daddy’s Car war die KI nicht nur Hilfsmittel, sondern hat das Lied abgesehen vom Text autonom komponiert.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Arbeit thematisiert die zunehmende Verbreitung Künstlicher Intelligenz in der Kreativbranche und wirft die Frage auf, ob KI-generierte Werke nach dem Urheberrecht schutzfähig sind.
2. Grundlagen der Künstlichen Intelligenz: Es werden der Begriff der KI sowie die Unterschiede zwischen schwacher und starker KI erläutert, um die Basis für die juristische Diskussion zu legen.
3. Schutzfähigkeit von Erzeugnissen der KI nach dem deutschen Urheberrecht: Das Hauptkapitel untersucht die Anwendbarkeit des UrhG im engeren Sinne sowie verschiedener Leistungsschutzrechte auf KI-Produktionen.
4. Fazit: Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis, dass emergente KI-Werke derzeit keinen ausreichenden Schutz genießen und ordnungspolitisch Regelungsbedarf besteht.
Schlüsselwörter
Künstliche Intelligenz, KI, Urheberrecht, UrhG, Leistungsschutzrechte, emergente Werke, Maschinelles Lernen, Kreativität, Musik, Schutzfähigkeit, Rechtsgrundlagen, Datenbankherstellerrecht, Tonträgerherstellerrecht, Autonomie, Urheberschaft
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert, ob Musikstücke, die durch Künstliche Intelligenz erstellt wurden, nach aktuellem deutschem Urheberrecht geschützt sind.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die zentralen Felder sind die technologischen Grundlagen der KI, das deutsche Urheberrecht in Bezug auf das Erfordernis der persönlichen geistigen Schöpfung sowie die Anwendbarkeit von Leistungsschutzrechten.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, zu klären, ob für KI-Erzeugnisse, insbesondere Musik, Urheber- oder Leistungsschutzrechte entstehen können und wer in diesem Fall die Rechteinhaber wären.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse sowie die Auswertung relevanter Literatur und einschlägiger Rechtsnormen des Urheberrechts.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in technologische Grundlagen, eine juristische Prüfung der Urheberschaft an KI-Werken sowie eine Detailanalyse spezifischer Leistungsschutzrechte.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe umfassen Künstliche Intelligenz, Urheberrecht, Schutzfähigkeit, Leistungsschutzrechte, Maschinelles Lernen und emergente Werke.
Was ist das zentrale Ergebnis bezüglich des Liedes "Daddy’s Car"?
Das Lied kann als Beispiel für eine autonome KI-Komposition nicht als persönliche geistige Schöpfung urheberrechtlich geschützt werden, und auch der Schutz als Datenbank oder Tonträger ist aufgrund fehlender Investitionen oder autarker Prozessführung fragwürdig.
Warum wird im Fazit ein Regelungsbedarf gesehen?
Da KI-Werke immer bedeutender werden, aber der bestehende Rechtsrahmen primär auf menschliches Schaffen zugeschnitten ist, lässt sich der Schutz von KI-Erzeugnissen nicht lückenlos abbilden.
- Arbeit zitieren
- Amelie Probst (Autor:in), 2021, Urheberrechtliche Schutzfähigkeit von artifiziellen Erzeugnissen der Musik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1340256