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Folter und Androhung von Folter. Ethik am Beispiel des Falles Gäfgen/von Metzler

Titel: Folter und Androhung von Folter. Ethik am Beispiel des Falles Gäfgen/von Metzler

Essay , 2011 , 8 Seiten , Note: 1,0

Autor:in: Sabrina Kohnke (Autor:in)

Ethik
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Arbeit setzt sich mit dem Thema Folter anhand des Falls Gäfgen / von Metzler auseinander und stellt sich dabei folgende Fragen: Kann jemand noch (Grund-)Rechte haben, wenn er beispielsweise durch einen Mord massiv in die Rechte eines anderen Menschen eingegriffen hat? Und: Kann Folter oder die Androhung von Folter in dem Falle überhaupt noch eine Rechtsverletzung in dem Sinne darstellen?

Am 27. September des Jahres 2002 hatte Magnus Gäfgen den damals elf Jahre alten Jakob von Metzler entführt, mit dem Ziel, von von Metzlers Eltern Lösegeld in der Höhe von einer Million Euro zu erpressen. Drei Tage nach der Entführung verhaftete die Polizei Gäfgen. Dieser nannte den Polizisten erst einen falschen Aufenthaltsort des Jungen.

Daraufhin – Gäfgen war zu diesem Zeitpunkt bereits einen Tag in Polizeigewahrsam – drohte ein Polizeibeamter unter Anordnung des Frankfurter Polizei-Vizepräsidenten und unter Billigung des Innenministeriums Gäfgen mit Folter und führte foltervorbereitende Maßnahmen aus, mit dem Ziel, den heute in der Sache Verurteilten derart unter psychischen Druck zu setzen, dass er den korrekten Aufenthaltsort des Jungen preisgibt.

Die Polizisten gingen davon aus, dass der entführte Junge noch lebte, und fürchteten ein Verhungern oder Erfrieren, sollte der Aufenthaltsort nicht vor den Nachtstunden ermittelt sein. Der damals 28 Jahre alte Gäfgen, der zuvor mehrere Stunden verhört worden war, gab angesichts der Folterdrohung nach weiteren zehn Minuten auf. Er verriet den Polizeibeamten den Aufenthaltsort des ermordeten Jungen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der Fall Gäfgen/von Metzler

3. Rechtliche Perspektive

4. Ethische Reflexion

5. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit setzt sich kritisch mit der ethischen und rechtlichen Dimension des Folterverbots auseinander, wobei der Fall des Mörders Magnus Gäfgen als zentrales Fallbeispiel dient. Angesichts der juristischen Entschädigung Gäfgens, die eine gesellschaftliche Debatte auslöste, untersucht die Autorin das Spannungsfeld zwischen dem Schutz elementarer Menschenrechte, dem Rechtsstaatsprinzip und einer emotional geprägten Sicherheitserwartung der Öffentlichkeit. Die Forschungsfrage fokussiert darauf, ob Menschenrechte als unantastbares Gut auch inExtremsituationen uneingeschränkt gelten müssen oder ob abweichendes Verhalten einen Entzug dieser Rechte rechtfertigt.

  • Analyse des Falls Gäfgen/von Metzler im Kontext gesellschaftlicher Empörung.
  • Untersuchung der juristischen Grundlagen und der Unverletzlichkeit der Menschenwürde.
  • Ethische Abwägung zwischen dem Schutz von Menschenrechten und der Ahndung von Straftaten.
  • Diskussion der Gefahren einer Erosion ethischer Normen bei Grenzüberschreitungen.
  • Klärung der Rolle des Rechtsstaates als Instanz, die richten, aber nicht rächen darf.

Auszug aus dem Buch

Die Frage, die nun die Öffentlichkeit spaltet, ist: Kann jemand noch (Grund-)Rechte haben, wenn er beispielsweise durch einen Mord massiv in die Rechte eines anderen Menschen eingegriffen hat? Und: Kann Folter oder die Androhung von Folter in dem Falle überhaupt eine Rechtsverletzung im Sinne darstellen?

Aus rein rechtlicher Perspektive muss die Antwort in beiden Fällen Ja lauten, denn Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sichert jedem Menschen die Unverletzlichkeit der Menschenrechte, die Unantastbarkeit der Menschenwürde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu. Die Norm, die den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMRK) zu seinem Urteil veranlasste und die die Grundlage für das Urteil des Frankfurter Landgerichts war, ist der Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dieser untersagt Folter und auch die Androhung ebendieser.

Aber welche Antwort aus ethischer Perspektive auf diese Frage gegeben werden kann, sollte oder gar muss, scheint nicht so eindeutig zu sein – die Dimension der Diskussion, die das Urteil ausgelöst hat, wäre sonst eine andere.

Die Empörung in der Öffentlichkeit ist groß. Der Tenor vieler Medien ist: Ein unschuldiges Kind stirbt, ein schlechter Mensch, ein böser Mensch gar trägt die Verantwortung dafür. Die Polizei hat das Ziel, den Jungen zu retten, vor Augen und bedroht den bösen Menschen, um dieses Ziel zu erreichen. Was soll daran falsch sein?

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Hinführung zur Thematik der Folter als ethisches und juristisches Tabuthema anhand eines aktuellen Fallbeispiels.

2. Der Fall Gäfgen/von Metzler: Detaillierte Darstellung der Ereignisse vom 27. September 2002 und der anschließenden juristischen sowie medialen Auseinandersetzung.

3. Rechtliche Perspektive: Analyse der grundgesetzlichen Verankerung der Menschenrechte und deren expliziter Schutz durch europäische Konventionen.

4. Ethische Reflexion: Kritische Auseinandersetzung mit der moralischen Bewertung des Rechtsstaatsprinzips gegenüber subjektivem Empfinden und der Gefahr normativer Erosion.

5. Fazit: Abschließende Betrachtung, die betont, dass die Differenzierung zwischen Täter und Opfer in der Rechtsauslegung essenziell für den Erhalt des gesellschaftlichen Rechtsfriedens ist.

Schlüsselwörter

Folter, Menschenrechte, Menschenwürde, Rechtsstaat, Magnus Gäfgen, Jakob von Metzler, Polizeigewalt, Ethische Verantwortung, Grundgesetz, Europäische Menschenrechtskonvention, Normverfall, Rechtsfrieden, Gerechtigkeit, Unantastbarkeit, Fallbeispiel.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht das ethische und rechtliche Spannungsfeld um das absolute Folterverbot, illustriert am deutschen Strafrechtsfall des Mörders Magnus Gäfgen.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Unantastbarkeit der Menschenwürde, das Rechtsstaatsprinzip, die mediale Wirkung auf die öffentliche Meinung und der Schutz von Grundrechten für alle Menschen.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob Menschenrechte auch Tätern zustehen, die massiv in die Rechte anderer eingegriffen haben, ohne dass der Staat seine Rolle als Rechtsinstanz verliert.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit bedient sich einer normativ-ethischen Analyse sowie einer juristisch-argumentativen Auseinandersetzung mit den Gesetzestexten und dem konkreten Fallbeispiel.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil behandelt die juristischen Grundlagen der Menschenrechte, die soziologischen Implikationen eines Dammbruchs bei normativen Werten und eine kritische Reflexion zur Rolle staatlicher Institutionen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind Folterverbot, Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit, juristische Entschädigung und gesellschaftliche Wertekonsens.

Wie bewertet die Autorin die Entschädigung an Magnus Gäfgen?

Die Autorin erachtet die Entschädigung als legitim, da die deutsche Rechtsprechung strikt zwischen der Schuld des Täters an einer Entführung und dem begangenen Unrecht durch staatliche Folterandrohung unterscheiden muss.

Warum warnt die Autorin vor einer Aufrechnung von Taten?

Sie warnt davor, „Auge um Auge“ zu verfahren, da dies den Rechtsstaat schwächt und die Gefahr birgt, dass Schutzmechanismen der Menschenrechte für alle Bürger nachhaltig erodieren.

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Details

Titel
Folter und Androhung von Folter. Ethik am Beispiel des Falles Gäfgen/von Metzler
Hochschule
Alice-Salomon Hochschule Berlin  (Soziale Arbeit)
Veranstaltung
Ethik der Sozialen Arbeit
Note
1,0
Autor
Sabrina Kohnke (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2011
Seiten
8
Katalognummer
V1340265
ISBN (PDF)
9783346849335
Sprache
Deutsch
Schlagworte
folter androhung ethik beispiel falles gäfgen/von metzler
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Sabrina Kohnke (Autor:in), 2011, Folter und Androhung von Folter. Ethik am Beispiel des Falles Gäfgen/von Metzler, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1340265
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Leseprobe aus  8  Seiten
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