In dieser Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, ob die Sterilisation einwilligungsunfähiger geistig behinderter Menschen generell verboten werden muss. Die Argumentation, aus Achtung vor den Menschenrechten, kann nur ein Verbot ausgesprochen werden, soll diskutiert werden. Ich werde auch die Tatsache betrachten, ob das seit 1992 bestehende Sterilisationsgesetz wirklich eindeutig rechtssicher handhabbar ist, oder ob das Argument berechtigt ist, es würde einer Ausweitung der Personengruppen den Weg ebnen.
Im Rahmen der Arbeit sollen die rechtlichen und lebensnahen Möglichkeiten behinderter Eltern beschrieben werden. Ziel ist es auch, herauszustellen, welche Alternativen es zu einer Sterilisation gibt.
In der heutigen Behindertenpädagogik hat sich das „Normalisierungsprinzip, d. h. das Streben danach, behinderten Menschen ein möglichst normales Leben zu ermöglichen, durchgesetzt. Es geht also vor allem darum, für geistig behinderte Menschen Bedingungen zu schaffen, die es ermöglichen, ein nahezu selbst bestimmtes Leben zu führen, wozu natürlich das Recht auf Entfaltung der individuellen Sexualität und das grundsätzliche Recht Kinder zu bekommen, gehören.
Nach Abschaffung des „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN) der Nationalsozialisten, 1968, welches die Sterilisation großer Bevölkerungsgruppen ermöglichte, gab es bis Anfang der 90’er Jahre keine Gesetzesgrundlage, die die Sterilisation geistig behinderter Menschen eindeutig regelte. In Kenntnis der katastrophalen Auswirkungen des GzVeN wurde die Erstellung einer neuen Gesetzesvorlage von langwierigen Protesten, um Menschenrechte, Anwendbarkeit, rechtssicherer Definierbarkeit und Folgen begleitet. (vgl. Sierck, 1989, 138f.)
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Historischer Kontext
2.1 Nationalsozialismus: „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ von 1933
2.2 Auswirkungen und medizinische Praxis bis Anfang der 90’er Jahre
3 Grundsatzdiskussionen
3.1 Stellung geistig behinderter Menschen
3.2 Recht auf Sexualität für geistig behinderte Menschen oder notwenige Schutzmaßnahmen
3.3 Elternschaft geistig behinderter Menschen
3.4 Die Sterilisation
3.4.1 Alternativen zur Sterilisation
4 Aktuelles Recht
4.1 Regelungen der Sterilisation im Betreuungsgesetz von 1992
4.2 Problematik der Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit
4.3 Diskussion
4.4 Vereinbarkeit mit den Menschen- und Grundrechten
4.5 Heutige Praxis
5 Fazit
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Problematik der Sterilisation von einwilligungsunfähigen geistig behinderten Menschen im Lichte menschenrechtlicher Aspekte und aktueller gesetzlicher Rahmenbedingungen. Dabei wird der Frage nachgegangen, ob ein generelles Verbot dieser Eingriffe notwendig ist oder ob das seit 1992 geltende Betreuungsrecht ausreichend Schutz bietet und eine rechtssichere Handhabung ermöglicht.
- Historische Einordnung der Sterilisationspraxis (NS-Zeit bis Anfang der 90er Jahre)
- Stellung geistig behinderter Menschen und deren Recht auf Sexualität
- Thematisierung der Elternschaft bei Menschen mit geistiger Behinderung
- Rechtliche Grundlagen der Sterilisation gemäß Betreuungsgesetz (§ 1905 BGB)
- Analyse der Problematik von Einwilligungs- und Einsichtsfähigkeit
Auszug aus dem Buch
3.4 Die Sterilisation
Bevor sich Eltern für eine Sterilisation ihrer geistig behinderter Tochter oder ihres geistig behinderten Sohnes entscheiden, liegt oft ein langer Weg durch verschiedene Instanzen vor ihnen. Zudem sollten sich Eltern und Kinder gemeinsame über Operationstechniken und Risiken informieren.
Selbst bei einer sachgerechten Sterilisation liegt die „Versagerquote“ bei 2 : 1000. Besonders bei jung sterilisierten Frauen ist das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft groß.
Zur Sterilisation einer Frau werden entweder die Eileiter unterbrochen oder die Gebärmutter gänzlich entfernt. Ersteres kann durch 3 verschiedene Methoden geschehen:
1. Elektro-Koagulation: Dabei werden beide Eileiter abgeklemmt und durch Stromeinwirkung an diesen Stellen verödet.
2. Thermo-Koagulation: Dabei wird eine aufgeheizte Klemme an beiden Eileitern angesetzt, sodass das Gewebe verkocht. Um sicher zu gehen, dass sie nicht wieder zusammen wachsen, werden beide Eileiter zusätzlich durchtrennt.
3. mechanisches verfahren: Die Eileiter werden mit Kunststoffklemmen abgeklemmt. Auf Grund der hohen Unsicherheit, wird die Methode kaum noch angewendet. (vgl. Achilles 2002, 64)
Die Operationen werden immer unter Vollnarkose entweder laparoskopisch (durch Bauchspiegelung) oder laparotomisch (offene Bauchoperation durchgeführt).
Die Hysterektomie (totale Entfernung der Gebärmutter) wird nur angewendet, wenn die Gebärmutter selbst erkrankt ist.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die langjährige Debatte um die Sterilisation geistig behinderter Menschen und stellt die zentrale Forschungsfrage nach der Notwendigkeit eines generellen Verbots sowie die Angemessenheit des aktuellen Sterilisationsgesetzes.
2 Historischer Kontext: Dieses Kapitel behandelt die dunkle Geschichte des „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ von 1933 und die Entwicklung der medizinischen Praxis bis in die 1990er Jahre hinein.
3 Grundsatzdiskussionen: Es werden die Lebensrealitäten geistig behinderter Menschen, ihr Recht auf Sexualität und Elternschaft sowie die medizinischen Aspekte der Sterilisation inklusive ihrer Alternativen erörtert.
4 Aktuelles Recht: Dieser Abschnitt analysiert das Betreuungsgesetz von 1992, die Voraussetzungen für stellvertretende Einwilligungen sowie die ethische Diskussion über die Vereinbarkeit dieser Praxis mit Menschen- und Grundrechten.
5 Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass trotz strenger gesetzlicher Auflagen ein generelles Verbot kontrovers bleibt und betont die Bedeutung von sexualpädagogischer Aufklärung und staatlicher Unterstützung für behinderte Eltern.
Schlüsselwörter
Sterilisation, geistige Behinderung, Betreuungsgesetz, Menschenrechte, Selbstbestimmung, Sexualität, Elternschaft, Eugenik, Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, Einwilligungsfähigkeit, Sexualpädagogik, Normalisierungsprinzip, Vormundschaftsgericht, Fremdbestimmung, Lebensbewährung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der ethischen und rechtlichen Fragestellung der Sterilisation bei geistig behinderten Menschen, insbesondere in Bezug auf die Spannung zwischen Schutzmaßnahmen und dem Recht auf Selbstbestimmung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit deckt historische Hintergründe, das Recht auf Sexualität und Elternschaft, die aktuelle Gesetzgebung im Betreuungsrecht sowie die Praxis in Behinderteneinrichtungen ab.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, zu diskutieren, ob eine Sterilisation bei einwilligungsunfähigen Menschen generell verboten werden muss oder ob das bestehende Gesetz von 1992 eine ausreichend rechtssichere Basis bietet.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturrecherche und der Analyse von Gesetzestexten sowie sozialwissenschaftlichen Fachpublikationen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine historische Analyse, Grundsatzdiskussionen zu behindertenpädagogischen Leitlinien und eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem geltenden Betreuungsrecht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Sterilisation, Betreuungsgesetz, Selbstbestimmung, geistige Behinderung und Menschenrechte.
Warum ist die „Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit“ so ein kritischer Punkt?
Da das Gesetz diese Begriffe nicht exakt definiert, bleibt viel Interpretationsspielraum für Gutachter und Gerichte, was zu subjektiven Entscheidungen führen kann.
Welche Rolle spielt das Normalisierungsprinzip in der Argumentation?
Es dient als pädagogische Leitlinie, die geistig behinderten Menschen ein möglichst normales Leben ermöglichen soll, wozu auch die sexuelle Selbstbestimmung zählt.
Warum wird die „Elternschaft“ geistig behinderter Menschen als ambivalent bezeichnet?
Sie steht im Spannungsfeld zwischen dem grundgesetzlich geschützten Recht auf Elternschaft und der staatlichen Pflicht zum Schutz des Kindeswohls bei eventueller Überforderung der Eltern.
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- Nicole Mösch (Author), 2005, Zwangssterilisation bei geistiger Behinderung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/134071