Im Zuge dieser Arbeit wird die Mädchenerziehung im Dritten Reich untersucht im Hinblick auf die ausserschulische Erziehungsfunktion des Bundes Deutscher Mädel.
Hierzu wird nach einer genaueren Definition dieser Mädchenorganisation ihre Entstehungsgeschichte skizziert unter der Darstellung der verschiedenen Entwicklungsphasen. Anschliessend wird die der Entstehungsphse entwickelte und im weiteren geschichtlichen Verlauf beibehaltene Organisationsstruktur des Bundes Deutscher Mädel dargestellt unter ausführlicher Beschreibung der drei diese Institution definierenden Einrichtungen (Jungmädelbund, Mädelbund, Werk des Bundes Deutscher Mädel „Glaube und Schönheit“).
Nach einem kurzen Exkurs zu Hitlers Auffassung von Erziehung wird die im Bund Deutscher Mädel herrschende Pädagogik und das damit verbundene spezifische Ausbildungssystem mit seinen Schwerpunkten dargestellt.
Anschliessend wird die Frage behandelt, was die deutschen Mädchen dazu bewegt hat, in den Bund Deutscher Mädel einzutreten, und wie sie den anschliessenden Zusammenbruch ihrer aufgebauten Scheinidentität erlebten.
Inhaltsverzeichnis
1. Gegenstand der Arbeit
2. Definition des Bundes Deutscher Mädel
3. Entstehungsgeschichte des Bundes Deutscher Mädel
3.1 Entstehungszeit
3.2 Zeit der Durchsetzung
3.3 Zeit der Jugendarbeit und Erziehung
3.4 Kriegszeit
4. Organisatorische Struktur des Bund Deutscher Mädel
4.1 Jungmädelbund
4.2 Mädelbund
4.3 BDM-Werk „Glaube und Schönheit“
5. Definition von Erziehung nach Adolf Hitler
6. Ausbildung der Mädchen
6.1 Körperliche Erziehung
6.2 Weltanschauliche Schulung
6.3 Kulturarbeit
6.4 Soziale Arbeit
7. Motivation der Mädchen
8. Reaktionen auf den Zusammenbruch des Bund Deutscher Mädel
9. Literaturverzichnis
1. Gegenstand der Arbeit
Im Zuge dieser Arbeit wird die Mädchenerziehung im Dritten Reich untersucht im Hinblick auf die ausserschulische Erziehungsfunktion des Bundes Deutscher Mädel.
Hierzu wird nach einer genaueren Definition dieser Mädchenorganisation (2.) ihre Entstehungsgeschichte (3.) skizziert unter der Darstellung der verschiedenen Entwicklungsphasen, die da wären: die anfängliche Entstehungszeit (3.1), die Zeit der Durchsetzung (3.2), die Zeit der Jugendarbeit und Erziehung (3.3) und die Kriegszeit (3.4). Anschliessend wird die der Entstehungsphse entwickelte und im weiteren geschichtlichen Verlauf beibehaltene Organisationsstruktur des Bundes Deutscher Mädel dargestellt (4.) unter ausführlicher Beschreibung der drei diese Institution definierenden Einrichtungen: den Jungmädelbund (4.1), den Mädelbund (4.2) und das Werk des Bundes Deutscher Mädel „Glaube und Schönheit“ (4.3).
Nach einem kurzen Exkurs zu Hitlers Auffassung von Erziehung (5.) wird die im Bund Deutscher Mädel herrschende Pädagogik und das damit verbundene spezifische Ausbildungssystem (6.) mit seinen vier Schwerpunkten dargestellt: die Körperliche Erziehung (6.1), die Weltanschauliche Schulung (6.2), die Kultuarbeit (6.3) und die Soziale Arbeit (6.4).
Anschliessend wird die Frage behandelt, was die deutschen Mädchen dazu bewegt hat, in den Bund Deutscher Mädel einzutreten (7.), und wie sie den anschliessenden Zusammenbruch ihrer aufgebauten Scheinidentität erlebten (8.).
2. Definition des Bundes Deutscher Mädel
Der Bund Deutscher Mädel ist die von der Regierung unter Adolf Hitler eingerichtete Institution zur Erfassung und Erziehung der weiblichen Jugend im nationalsozialistischen Deutschland. . Das Ziel des Bundes Deutscher Mädel war die Entwicklung eines besonderen Mädchentyps und damit verbundenen Frauenideals, anfänglich, zur argumentativen Abstützung des eigenen politischen Machtstrebens und später zur Darstellung der politischen Führung und gesellschaftlichen Lenkung der weiblichen Jugend getarnt als „Erziehung“ um deren Zwangscharakter zu verbergen[1]. Die Stabilisierung und Erhaltung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems sollten durch diese Einrichtung instrumentalisiert werden[2]. Hierzu war es nötig, die individuelle Autonomie der Jugendlichen aufzuheben und durch absoluten Gehorsam, bezogen auf den gesamten Lebensbereich, zu ersetzen. Die Erziehung stellte somit das Mittel zum Zweck des politischen Kampfes dar. Diese Art von Erziehung sollte sich praktisch mit dem Ausbruch des Krieges im Jahre 1939 durch den mobilen Einsatz entsprechend geformter Mädchen bewähren und mit Ende des zweiten Weltkriegs 1945 zerschlagen werden.
3. Entstehungsgeschichte des Bundes Deutscher Mädel
Die geschichtliche Entwicklung des Bundes Deutscher Mädel wird im folgenden in vier Teile untergliedert: Zum einen wird die Entstehungszeit dieser Institution von 1922 bis 1933 beschrieben, die nach Gisela Miller-Kipp[3] auch als sogenannte „Kampfzeit“ bezeichnet wird, daraufhin wird die Entwicklungsphase von 1933 bis 1936 behandelt, die als Zeit der Durchsetzung bezeichnet werden kann. Weiter wird im entstehungsgeschichtlichen Teil die sogenannte Zeit der Jugendarbeit und Erziehung von 1936 bis 1939 skizziert, woraufhin die Kriegszeit von 1939 bis 1945 den Abschluss dieses Teilbereichs bildet.
3.1 Entstehungszeit
Mit dem Ziel, aus den Mädchen gute deutsche Hausfrauen zu machen, gründete die NSDAP im Jahre 1922 auf Anregung von Gustav Adolf Lenk neben der ersten parteilichen Jugendorganisation für Jungen auch eine Mädchengruppe, die sogenannte Mädchenabteilung des Jugendbundes, die zu Anfang unter die Leitung von Evaluise Theisinger gestellt wurde. „Gerade in jenen Jahren, in denen man der deutschen Jugend systematisch den Glauben an das Grosse, Reine und Gewaltige nahm und alles, was rein, sittlich und moralisch vor uns stand, mit Dreck und Verläumdung bewarf, in denen das Judentum das deutsche Mädel zum Freiwild erkor für seine Verbrechen, war es notwendig, mit harter und entschlossener Hand etwas zu schaffen, was als Gegenwehr gegen die vorhandene und stark um sich greifende Versuchung unseres Volkes und unserer Jugend entgegenstellen zu können.“ argumentiert man in dieser Zeit, damit in den Mädchengruppen etwas wachse, „eine Angriffswaffe entstehe gegen solche hohle, seichte Verderbtheit der vorhandenen traurigen Inflationszeit.“[4].
Bereits ein Jahr später wurde jedoch die NSDAP verboten und somit auch die dieser Partei zugehörigen Jugendorganisationen. Gleichzeitig gründete 1923 die nationalsozialistisch gesinnte Frauenorganisation „Deutscher Frauenorden“ (DFO) entsprechende „DFO-Jugendmädelgruppen“ um das Heranbilden guter deutscher Mädchen weiter zu fördern.
Im Konflikt um die Führungsposition im nationalsozialistischen Lager zwischen Hitler und Ludendorff, spaltete sich eine DFO-Jugendmädelgruppe vom Verein des deutschen Frauenordens ab, mit dem Ziel sich Hitler anzuschliessen. Daher durfte sich diese Gruppe bei der Neubegründung der NSDAP 1925 als erste Mädchengruppe offiziell der Hitler-Jugend anschliessen um sich relativ gleichberechtigt neben der Hitler-Jugend selbst zu verwalten. Noch hiess diese Mädchengruppe, und die daraufhin zusätzlich gegründeten, „Schwesternschaft“. Im Jahre 1930 wurden die Schwesternschaften umbenannt in den Bund Deutscher Mädel. Trotz des Versuchs der Weimarer Regierung, den Jugendlichen den Beitritt in die Hitler-Jugend und in die Schwesternschaften zu verbieten, fand diese Form der Jugendgruppen grossen Zuspruch.
Da bis zu diesem Zeitpunkt jedoch die einzelnen Ortsgruppen des Bundes Deutscher Mädel zum Teil sehr unterschiedlich organisiert waren, beispielsweise in Bezug auf die Mitgliedsbeiträge, wurde der gesamte Bund Deutscher Mädel 1931 der Leitung der Hitler-Jugend unterstellt. Damit war der oberste Posten nun dem Reichsjugendführer Baldur von Schirach zugeteilt, der nun der Reichsjugendführer der gesamten NSDAP-Jugend und nicht mehr nur Leiter der Hitler-Jugend war.
Als die gesamte Hitler-Jugend 1932 bundesweit bereits 7.584.000 jugendliche Mitglieder im Alter von zehn bis achtzehn Jahren umfasste, davon 107.956 Mädchen, kam erneut ein Verbot dieser Jugendorganisation auf, indem die SA verboten wurde, der die gesamte Hitler-Jugend unterstand[5]. Dieses Verbot der Weimarer Republik führte aber weder zur Auflösung der Hitler-Jugend und des Bundes Deutscher Mädel, noch zur Umbenennung. Die Leitung der NSDAP-Jugendorganisationen überging dieses Verbot völlig und machte einfach unbeirrt mit ihrem Konzept weiter.
Andere ähnlich gesinnte Mädchengruppen führten ihre sich selbst gestellte Aufgabe, dem Mann eine Lebens-, Kampf- und Arbeitsgefährtin[6] zur Seite zu stellen ebenso unermüdlich weiter aus, was zu einem Konkurrenzkampf zwischen den grossen Mädchenorganisationen führte. Statt miteinander zu arbeiten, stellten sich die DFO-Jugendmädelgruppen, der Nationalsozialistische Schülerinnen-Bund und der Bund Deutscher Mädel nun gegeneinander. Daher beschloss die Führung der NSDAP, dieser „Zersplitterung der Kräfte“ entgegenzuwirken, indem alle bestehenden Mädchenorganisationen zu einer nationalsozialistisch gesinnten Gesamtorganisation zusammengeschlossen wurden. Hierzu erliess der Reichsorganisationsleiter Gregor Strasser am 7. Juli 1932 eine entsprechende offizielle Anordnung zur Vereinheitlichung der Organisation der nationalsozialistischen Jungmädchenschaft[7], die die Überführung jeglicher bestehenden Mädchenorganisationen in den Bund Deutscher Mädel verpflichtend vorsah.
Hierdurch lässt sich auch der starke Anstieg der Mitgliederzahlen um 1933 gegenüber 1932 erklären . Von 107.957 BDM-Mädchen stieg die Zahl innerhalb eines Jahres auf 2.292.041[8].
Mit der Machtergreifung Hitlers im Jahre 1933 wurde die endgültige Struktur des Bundes Deutscher Mädel wie folgt festgelegt, und blieb bis zum Ende des Krieges unverändert so erhalten: Alle Mädchen im Alter von 10 bis 14 Jahren wurden in Jungmädelgruppen eingegliedert, alle Mädchen zwischen 14 und 21 Jahren waren in Mädelbund-Gruppen organisiert, bzw. konnten ab 1938 ab 17 Jahren dem Bund Deutscher Mädel -Werk „Glaube und Schönheit“ beitreten.
3.2 Zeit der Durchsetzung
Trotz dass nun alle nationalsozialistisch gesinnten Jugendorganisationen Hitler und seiner Reichsjugendführung unterstanden, hatte es die neue Regierung doch nicht so einfach, nun auf „legalem“ Weg in der Position des Machthabers und damit auch Gesetzgebers, die gesamte deutsche Jugend unter ihre Führung zu bekommen. Noch waren sowohl die Turnvereine, wie auch die katholischen Jugendverbände unabhängig von der Hitler-Jugend organisiert. Den Turnvereinen liess man deshalb noch freie Hand, da sie in der Vorbereitungsphase zu den Olympischen Spielen von 1936 waren und man, um bei jenen olympischen Spielen Erfolg zu erzielen, nicht so einfach in ihren bereits festgelegten Trainingsplan eingreifen konnte. Die katholische Jugendvereinigung war aufgrund des am 20. Juli 1933 unterzeichneten Konkorats zwischen dem Vatikan und der nationalsozialistischen Regierung bis 1938 noch vor dem Eingreifen der Reichsjugendführung geschützt[9]. Wegen der grossen aussenpolitischen Bedeutung dieses Vertrags, wurden hier die politischen Interessen denen der Hitler-Jugend vorgezogen.
Um nun endlich den Rest der deutschen arischen Mädchen in den Bund Deutscher Mädel zu locken, führte die Regierung Hitlers am 7. Juni 1934 den sogenannten „Staatsjugendtag“ ein, der vorsah, diesen Tag einerseits als sportlichen Trainingstag für alle Mädchen und Jungen der Hitler-Jugend und des Bundes Deutscher Mädel zu nutzen, zum anderen, um die restlichen Kinder und Jugendlichen mit dieser Einrichtung unter Druck zu setzen. Alle diejenigen, die weder der Hitlerjugend noch dem Bund Deutscher Mädel angehörten wurden an diesem Tag in der Schule zu einem ausführlichen staatspolitischen Unterricht verpflichtet, was man mit „Nachsitzen“ vergleichen kann. Weil die Kinder und Jugendlichen es vorzogen, jenen Tag auch in Zukunft lieber mit Sportspielen zu verbringen als mit politischem Schulunterricht, traten hierauf noch einmal eine Menge Jungen und Mädchen der Hitler-Jugend und dem Bund Deutscher Mädel bei, was den Anstieg von 2.292.041 Mitgliedern Ende 1933 auf 3.577.565 Ende 1934 erklärt. Hiermit waren nun insgesamt 46,6 Prozent aller 10 bis 18-jährigen in disen beiden Organisationen erfasst[10].
Um alle diese Jugendlichen von entsprechend ausgebildeten Kräften betreuen lassen zu können, und alle die, die in Zukunft durch weitere Massnahmen der Hitlerjugend und dem Bund Deutscher Mädel zugefügt werden sollten, wurde das Jahr 1934 unter die Losung „Jahr der Schulung“ gestellt[11]. Im Zeitraum von 1933 bis 1934 entstanden in sogenannten Wochenendschulungen, Kurzschulungen und zwei- bis dreiwöchigen Lehrgängen zahlreiche ausgebildete Jugendführerinnen in den entsprechenden 42 Führerinnenschulen im gesamten Reichsgebiet. Ausserdem setzte eine umfangreiche Pressearbeit ein, durch die unter anderem die Zeitschrift „Das Deutsche Mädel“ entstand.
[...]
[1] Miller-Kipp, Gisela (Hrsg.) 2001, S.55
[2] Kinz, Gabriele (1990), S. 85
[3] Miller-Kipp, Gisela (Hrsg.) 2001, S.20
[4] Zitiert nach Kinz, Gabriele : Der Bund Deutscher Mädel. Ein Beitrag zur ausserschulischen Mädchenerziehung im Nationalsozialismus, Frankfurt/M. 1990
[5] Miller-Kipp, Gisela (Hrsg.) 2001, S.47
[6] Bürkner, Trude : Der Bund Deutscher Mädel in der Hitlerjugend, Berlin 1937, S.22
[7] Zitiert nach Miller-Kipp, Gisela (Hrsg.) 2001, S.26: „Gemäss Entscheid des Führers wird zur Vereinheitlichung
der Organisation der nationalsozialistischen Jungmädchenschaft folgendes mit sofortiger Wirkung bestimmt:
1. Als einzige parteiamtliche Organisation der nationalsozialistischen Jungmädchenschaft wird 3Der Bund deutscher Mädel“ bestimmt, der mit seiner selbständigen Bundesführerin dem Reichsjugendführer untersteht.
2. In den Bund deutscher Mädel treten die nationalsozialistischen Mädchen mit dem vollendeten 10. und bleiben in demselben bis zum vollendeten 11.Lebensjahr, dann werden sie von der zuständigen Führerin des Bundes deutscher Mädel der örtlichen Frauenschaftsleiterin übergeben und treten damit in die Partei ein. [...] Für die Führerinnen des Bundes deutscher Mädel ist diese Bestimmung nicht massgebend.
3. Mit dieser Entscheidung sind alle anderen Mädchenorganisationen in der Partei als aufgelöst zu betrachten. Ihre Mitglieder sind umgehend und ohne besondere Aufforderung von ihren bisherigen Führerinnen in den Bund deutscher Mädel einzugliedern.
4. Zwischen den einzelnen Gliederungen der nationalsozialistischen Frauenschaft und des Bundes deutscher Mädel ist in bestimmten, den Arbeitsbereich des Mädchens und der Frau umfassenden Fragen auf kameradschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Sinne der nationalsozialistischen Idee gröster Wert zu legen.
5. Kinder von Parteigenossen und Nichtparteigenossen unter 10 Jahren können zu sogenannten Kükengruppen zusammengefasst werden. Das Aufziehen und die Führung solcher Kükengruppen untersteht der örtlichen Frauenschaftsleiterin.“
[8] Jahnke, Karl-Heinz/ Buddrus, Michael (1989), S. 15
[9] Jürgens, Birgit (1994), S. 67-68
[10] Jahnke, Karl-Heinz/Buddrus, Michael (1989), S.15
[11] Jürgens, Birgit (1994), S.83
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