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Der Rechtssinn als künstliche Tugend

Zur Stichhaltigkeit von Humes "Beweis"

Title: Der Rechtssinn als künstliche Tugend

Term Paper , 2006 , 15 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Stefan Reuter (Author)

Philosophy - Philosophy of the 17th and 18th Centuries
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Summary Excerpt Details

Hume behauptet, der Rechtssinn sei eine künstliche Tugend und verspricht in Teil 2.1 im dritten Buch des Treatise einen Beweis dafür vorzulegen.
Ziel dieser Arbeit ist es, Humes sehr komplexe Argumentationsführung zu rekonstruieren und auf ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen.
Als Grundlage hierfür müssen zunächst die Begriffe künstliche und natürliche Tugend nach Hume definiert werden. Dabei sollen lediglich die wesentlichen Charakteristika und vor allem die Unterschiede zwischen den beiden Arten von Tugend herausgearbeitet werden, da nur dies für das Ziel dieser Arbeit relevant ist.
Zur Untersuchung von Humes Beweisführung erscheint es sinnvoll, zunächst die formale Argumentationsstruktur grob zu skizzieren, um einen Überblick über die Zusammenhänge der Argumentation zu gewinnen.
Im Anschluss daran sollen die einzelnen Argumente auf ihre Stichhaltigkeit hin überprüft werden. Dies schließt auch eine Untersuchung mit ein, inwiefern die logischen Verknüpfungen zwischen den Argumenten, in der Form wie Hume sie präsentiert, überzeugend sind.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Natürliche versus künstliche Tugenden

3. Skizze der Argumentationsstruktur

4. Untersuchung der einzelnen Argumente

4.1 Nur das zugrunde liegende Motiv verleiht einer Handlung ihren Wert

4.2 Das zugrunde liegende Motiv kann nicht die Rücksicht auf die Tugendhaftigkeit der Handlung selbst sein

4.3 Privatinteresse kann nicht das gesuchte Motiv sein

4.4 Rücksicht auf das öffentliche Interesse kann nicht das gesuchte Motiv sein

4.5 Allgemeines Wohlwollen der Menschheit gegenüber kann nicht das gesuchte Motiv sein

4.6 Persönliches Wohlwollen kann nicht das gesuchte Motiv sein

4.7 Nach 4.3 – 4.6 gibt es kein allgemeines Motiv für den Rechtssinn außer der Redlichkeit selbst

4.8 4.7 und 4.2 ergeben einen Widerspruch – damit muss der Rechtssinn eine künstliche Tugend sein

5. Ergebnisse

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Das primäre Ziel dieser Arbeit besteht in der detaillierten Rekonstruktion und kritischen Überprüfung der komplexen Argumentationsführung, mit der David Hume in seinem Werk "A Treatise of Human Nature" den Rechtssinn als künstliche Tugend zu beweisen versucht.

  • Differenzierung zwischen natürlichen und künstlichen Tugenden bei Hume.
  • Analyse der formalen Argumentationsstruktur des Beweises.
  • Untersuchung und Widerlegung potenzieller Motive für den Rechtssinn (Eigeninteresse, Wohlwollen).
  • Kritische Auseinandersetzung mit der methodischen Schwachstelle des Zirkelschlusses.
  • Diskussion von Lösungsansätzen zur Stärkung der Beweiskette.

Auszug aus dem Buch

4.1 Nur das zugrunde liegende Motiv verleiht einer Handlung ihren Wert

Diese These ist fundamental für Humes Argumentation in diesem speziellen Fall und für sein Verständnis von Tugend und Laster im Allgemeinen. Insofern ist an dieser Stelle eine schlüssige und überzeugende Begründung der These durch Hume zu erwarten.

Er räumt bei der Erläuterung der These zunächst ein, dass wir geneigt seien, unsere Aufmerksamkeit auf die Handlungen an sich als Zeichen der Motive zu lenken. Der Grund hierfür sei, dass wir die Motive selbst nicht unmittelbar erkennen könnten. Der eigentliche Gegenstand unserer Zustimmung sei aber dennoch das Motiv.

Weiterhin meint Hume, dass wir, wenn wir einen Menschen tadeln, das deshalb täten, weil er in einer bestimmten Situation ein tugendhaftes Motiv nicht hat wirken lassen.

Bis hierher befinden sich in Humes Argumentation für diese These ausschließlich weitere Behauptungen. Sein einziges wirkliches Argument für die Richtigkeit seiner Behauptungen ist folgende Überlegung bezüglich eines Menschen, den wir aus besagtem Grund tadelten:

Finden wir bei näherer Nachforschung, dass das tugendhafte Motiv in seiner Brust doch mächtig war, aber durch Umstände, die wir nicht kannten, am Wirken gehindert wurde, so ziehen wir unseren Tadel zurück und haben die selbe Achtung vor ihm, wie wenn er die Tat, die wir von ihm forderten, wirklich getan hätte.10

Diese Überlegung ist sehr scharf formuliert. Es ist zweifelhaft, ob wir vor der Person tatsächlich die gleiche Achtung hätten, wie wenn diese die richtige Tat ausgeführt hätte. Mit Sicherheit ist es aber so, dass diese neue Erkenntnis uns in unserem Urteil beeinflusst und wir die Tat anders bewerten. Insofern spielt das Motiv hier die entscheidende Rolle. Da Humes weitere Argumentation nur durch die Schärfe seiner These an dieser Stelle schlüssig wird, sei sie für den weiteren Verlauf der Arbeit als richtig angenommen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Vorstellung des Ziels, Humes Argumentation zum Rechtssinn als künstliche Tugend zu rekonstruieren und zu prüfen.

2. Natürliche versus künstliche Tugenden: Definition und Abgrenzung der Tugendtypen anhand ihrer Abhängigkeit von der menschlichen Natur oder gesellschaftlicher Konvention.

3. Skizze der Argumentationsstruktur: Grobe Darstellung des zweistufigen Beweisgangs Humes zur Klassifizierung des Rechtssinns.

4. Untersuchung der einzelnen Argumente: Detaillierte Analyse der von Hume ausgeschlossenen Motive und der logischen Verknüpfungen.

4.1 Nur das zugrunde liegende Motiv verleiht einer Handlung ihren Wert: Begründung, warum die moralische Bewertung einer Handlung primär auf dem zugrunde liegenden Motiv basiert.

4.2 Das zugrunde liegende Motiv kann nicht die Rücksicht auf die Tugendhaftigkeit der Handlung selbst sein: Analyse der Gefahr eines Zirkelschlusses bei der Bestimmung tugendhafter Motive.

4.3 Privatinteresse kann nicht das gesuchte Motiv sein: Untersuchung der Eigenliebe als mögliches Motiv und deren Ausschluss durch Hume.

4.4 Rücksicht auf das öffentliche Interesse kann nicht das gesuchte Motiv sein: Prüfung des öffentlichen Interesses und dessen Abhängigkeit von künstlichen Übereinkünften.

4.5 Allgemeines Wohlwollen der Menschheit gegenüber kann nicht das gesuchte Motiv sein: Widerlegung der Existenz einer universellen Menschenliebe als Antrieb für den Rechtssinn.

4.6 Persönliches Wohlwollen kann nicht das gesuchte Motiv sein: Argumentation gegen persönliches Wohlwollen als Basis für rechtliches Handeln bei konkurrierenden Situationen.

4.7 Nach 4.3 – 4.6 gibt es kein allgemeines Motiv für den Rechtssinn außer der Redlichkeit selbst: Kritik an der formalen Schwachstelle von Humes Schlussfolgerung nach Ausschluss der vier Motive.

4.8 4.7 und 4.2 ergeben einen Widerspruch – damit muss der Rechtssinn eine künstliche Tugend sein: Analyse der problematischsten Schlussstelle bei Hume und Diskussion von Lösungsansätzen.

5. Ergebnisse: Zusammenfassung der festgestellten Schwachstellen und der finalen Einschätzung der Argumentationskraft.

Schlüsselwörter

David Hume, Rechtssinn, künstliche Tugend, natürliche Tugend, Argumentationsstruktur, Motivlehre, Zirkelschluss, Moralphilosophie, A Treatise of Human Nature, Eigeninteresse, öffentliches Interesse, Redlichkeit, Pflichtgefühl, John Leslie Mackie, Ethik.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der philosophischen Untersuchung von David Humes Beweisführung, in der er den Rechtssinn als eine sogenannte künstliche Tugend klassifiziert.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Fokus stehen die Unterscheidung zwischen natürlichen und künstlichen Tugenden, die Analyse menschlicher Motivstrukturen für moralisches Handeln sowie die formale Logik der Argumentation Humes.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die Rekonstruktion und kritische Evaluation der Stichhaltigkeit von Humes Beweisgang im dritten Buch seines Hauptwerkes "Treatise of Human Nature".

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine philosophische Textanalyse und Rekonstruktion, ergänzt durch die Auseinandersetzung mit der Hume-Interpretation von John Leslie Mackie.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil prüft Schritt für Schritt Humes Ausschluss von Motiven (Privatinteresse, Wohlwollen) und diskutiert den von ihm postulierten Zirkelschluss zwischen natürlicher und künstlicher Tugend.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die zentralen Begriffe sind Hume, Rechtssinn, künstliche Tugenden, Zirkelschluss, Motivlehre und moralische Philosophie.

Warum ist laut der Arbeit der Zirkelschluss bei Hume problematisch?

Der Zirkelschluss ist problematisch, weil er Humes eigene Prämisse gefährdet, dass jede tugendhafte Handlung ein von der bloßen Redlichkeit unterschiedenes Motiv benötigt, was ohne weitere Erklärung die logische Beweiskraft schwächt.

Welche Lösungsansätze werden für das Problem in Kapitel 4.8 diskutiert?

Die Arbeit diskutiert Mackies Ansatz der "Vorbildhaftigkeit" sowie die Annahme, dass Hume in seiner Beweisführung implizit nur den "natürlichen Zustand" als Referenzrahmen wählt, um den Widerspruch aufzulösen.

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Details

Title
Der Rechtssinn als künstliche Tugend
Subtitle
Zur Stichhaltigkeit von Humes "Beweis"
College
University of Göttingen  (Philosophisches Seminar)
Course
David Humes Moralphilosophie
Grade
1,3
Author
Stefan Reuter (Author)
Publication Year
2006
Pages
15
Catalog Number
V134391
ISBN (eBook)
9783640426072
ISBN (Book)
9783640423156
Language
German
Tags
Rechtssinn Tugend Stichhaltigkeit Humes Beweis
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Stefan Reuter (Author), 2006, Der Rechtssinn als künstliche Tugend, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/134391
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