Mediation als Alternative des Gerichtsprozesses


Seminararbeit, 2009

30 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Vorstellung des Mediationsverfahrens
2.1 Definition und Abgrenzung
2.2 Herkunft, Verbreitung und Anwendungsfelder der Mediation

3 Phasen der Mediation
3.1 Phase I: Vorbereitung
3.2 Phase II: Probleme erfassen und analysieren
3.3 Phase III: Konfliktanalyse
3.4 Phase IV: Konflikte und Probleme bearbeiten
3.5 Phase V: Die Mediationsvereinbarung
3.6 Phase VI: Evaluation und Follow-up

4 Prinzipien der Mediation
4.1 Das Prinzip der Freiwilligkeit
4.2 Das Prinzip der Neutralität
4.3 Das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit
4.4 Das Prinzip der Informiertheit
4.5 Das Prinzip der Vertraulichkeit
4.6 Das Prinzip der Flexibilität

5 Vorteile der Mediation
5.1 Zeitersparnis und Kostenvorteil
5.2 Erhalt der Parteibeziehungen
5.3 Innovationskraft

6 Nachteile der Mediation

7 Vergleich von Mediation und Gerichtsverfahren
7.1 Verfahrenseinleitung
7.2 Verfahrensgestaltung
7.3 Verfahrensbeendigung
7.4 Rolle der Anwälte

8 Fazit

Literaturverzeichnis

Zusammenfassung

Konflikte sind zwangsläufige Begleiterscheinungen des menschlichen Zusammenlebens und des betrieblichen Zusammenarbeitens. Da nicht jeder Konflikt im Rahmen von Verhandlungen eine gütliche Einigung finden kann, steht den Konfliktparteien der Gang zu den Gerichten zur Erreichung einer Konfliktlösung offen. Hier wird der Konflikt durch einen Dritten in einem meist langwierigen, mühsamen und teuren Verfahren versucht zu lösen, indem dazu oft die persönlichen und wirtschaftlichen und persönlichen Beziehungen der Kontrahenten zerstört werden. Allerdings weist das Verfahren des Gerichtsprozesses strukturelle Defizite auf, die einer befriedigenden Konfliktlösung im Wege stehen: Es ist vergangenheitsorientiert, der Richter kann nur den Ausschnitt des vergangenen Sachverhaltes betrachten, der unter eine Rechtsnorm subsumierbar ist. Zudem erfolgt im Gerichtsverfahren für die Entscheidungsfindung eine Reduktion der Wirklichkeit. Aus diesen Gründen wurde in Deutschland in den vergangenen Jahren nach alternativen Streitbeilegungsverfahren gesucht, zu der auch die Mediation gehört.

Das Verfahren der Mediation stammt aus den USA und wird dort seit ca. 35 Jahren als eine Form der Alternative Dispute Resolution (ADR) praktiziert. Die Mediation wird bei der Lösung der verschiedensten Konflikte genutzt.

Mediationsverfahren verlaufen idealtypischerweise in den sechs Phasen 1) Vorbereitung, 2) Probleme erfassen und analysieren, 3) Konfliktanalyse, 4) Konflikte und Probleme bearbeiten, 5) Mediationsvereinbarung sowie 6) Evaluation und Follow-up.

Verfahren der Mediation sind von Prinzipien bestimmt, deren Einhaltung Voraussetzungen für die Beilegung des Konfliktes durch die streitenden Parteien schaffen sollen. Diese, die Mediation kennzeichnenden Prinzipien sind insbesondere die Freiwilligkeit, die Neutralität des Mediators, die Eigenverantwortlichkeit und Informiertheit der Parteien, die Vertraulichkeit sowie die Flexibilität des Verfahrens.

Vorteile der Mediation gegenüber dem Gerichtsverfahren liegen in der Zeitersparnis und im Kostenvorteil, im Erhalt der Parteibeziehungen und in der Innovationskraft durch eine Generierung kreativer Lösungen. Der größte Nachteil der Mediation liegt in der Kehrseite ihres Vorteils, nämlich der angestrebten offenen Kommunikation zwischen den Parteien. Die Offenheit könnte von einer Konfliktpartei zur strategischen Vorbereitung eines sich anschließenden Gerichtsprozess genutzt werden.

Abschließend werden Unterschiede zwischen Gerichtsverfahren und Mediation hinsichtlich der Einleitung, der Gestaltung und der Beendigung des Verfahrens sowie hinsichtlich der Rolle der Anwälte dargestellt und eine detaillierte Gegenüberstellung beider Verfahren vorgenommen.

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Charakteristika grundlegender Konfliktlösungsverfahren

Abbildung 2: Vergleich der Kosten von Mediation und Gerichtsverfahren

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Die vier grundlegenden Konfliktlösungsverfahren

Tabelle 2: Phasen der Mediation

Tabelle 3: Unterschiede zwischen Gerichtsverfahren und Mediation

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Konflikte sind zwangsläufige Begleiterscheinungen des menschlichen Zusammenlebens und des betrieblichen Zusammenarbeitens. Das Wort Konflikt entstammt dem lateinischen Wort configere, das mit zusammentreffen oder kämpfen übersetzt werden kann.

Nicht für jeden Konflikt können die Konfliktparteien im Rahmen von Verhandlungen eine gütliche Einigung finden. Da in unserer Gesellschaft gewaltfreie Konfliktlösungen angestrebt werden und der Staat das Gewaltmonopol inne hat, steht den Konfliktparteien der Gang zum Gericht offen. Hier wird der Konflikt durch einen Dritten in einem meist langwierigen, mühsamen und teuren Verfahren versucht zu lösen, indem dazu oft die persönlichen und wirtschaftlichen und persönlichen Beziehungen der Kontrahenten zerstört werden (Risse 2000, S. 1614). Dabei weist das Verfahren des Gerichtsprozesses strukturelle Defizite auf, die einer befriedigenden Konfliktlösung im Wege stehen: Einerseits werden im gerichtlichen Urteil nur in der Vergangenheit liegende Sachverhalte erfasst (Mähler & Mähler 1997, S. 23). Andererseits entscheidet der Richterspruch nur den Ausschnitt des vergangenen Sachverhaltes, der unter eine Rechtsnorm subsumierbar ist (Risse 2000, S. 1614). Daher werden streitauslösende Fragestellungen zwischen den Konfliktparteien nicht gelöst, woraus sich neue Konflikte entwickeln können. Da im Rahmen des Gerichtsverfahrens sich die Reduktion der Wirklichkeit als Notwendigkeit erweist, um eine normative Entscheidung treffen zu können (Mähler & Mähler 1997, S. 18), vernachlässigt der einzige dem Richter zur Verfügung stehende Entscheidungsstandard, das Gesetz, mit seiner notwendigen Generalisierung die Einzelfallgerechtigkeit (Risse 2000, S. 1614).

Aufgrund dieser Strukturdefizite des Gerichtsprozesses hat die Rechtswissenschaft vor Jahren begonnen, verstärkt alternative Streitbeilegungsverfahren zu suchen. Seit einigen Jahren drängt dabei ein neuer Ansatz der Streitbewältigung aus den USA nach Deutschland, der die strukturellen Defizite des Gerichtsverfahrens überwindet. Dieser Ansatz, die Mediation, ist gekennzeichnet durch eine strukturelle Verhandlungsführung und die Schlichtung durch einen neutralen Dritten (Risse 2000, S. 1614).

Im Rahmen dieser Arbeit wird die Mediation als sinnvolle Alternative zum Gerichtsprozess vorgestellt. Allerdings muss festgehalten werden, dass die Mediation genau genommen keine Alternative zum Prozess darstellt, weil der Weg des Gerichtsverfahrens bis zu einem Vergleichsschluss möglich bleibt (Breidenbach 1997, S. 10).

2 Vorstellung des Mediationsverfahrens

2.1 Definition und Abgrenzung

Aus dem Englischen wurde der Begriff der Mediation von „to mediate“, was vermitteln oder aushandeln bedeutet, ins Deutsche übernommen. „Mediation ist ein Verfahren der Streitbeilegung, bei der die Parteien auf freiwilliger Basis in strukturierten Verhandlungen mit Hilfe eines Dritten eine einvernehmliche Lösung ihres Konflikts anstreben. Prägende Strukturprinzipien sind die Verhandlung der Parteien, ihre Unterstützung durch den Mediator und die Freiwilligkeit des Verfahrens“ (Ortloff 2008, S. 2544). Somit ist die Mediation ein „freiwilliges Verfahren von Parteien mit Eigenautonomie zur Erzielung einer rechtswirksamen Vereinbarung“ (Berger & Ukowitz 2005, S. 105). Die Entscheidungsgewalt verbleibt im Rahmen der Mediation bei den Konfliktparteien (Steinbrück 1999, S. 574). Ziel der Mediation ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zur Konfliktbeilegung, die von allen Konfliktparteien unterzeichnet und anschließend umgesetzt wird (Steinbrück 1999, S. 574).

Hinsichtlich der begrifflichen Unterscheidung der Mediation fordert Ortloff (2008, S. 2545) eine Differenzierung in die gerichtliche und die außergerichtliche Mediation. Die gerichtliche Mediation wird gerichtsintern im anhängigen Prozess von richterlichen Mediatoren durchgeführt, die keine Entscheidungsbefugnis für den Rechtsstreit haben. Die außergerichtliche Mediation wird entweder gerichtsnah (§ 278 V 2 ZPO) oder gerichtsfern (vorgerichtlich, parallel zum Prozess, ohne jeden Bezug zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung) von nichtrichterlichen Medianden praktiziert. Trossen (2009, S. 987) beschreibt die gerichtsnahe Mediation „als ein separates Verfahren, das allerdings aus dem Gerichtsverfahren heraus aufgerufen wird“. Für den Ablauf und die Durchführung gerichtsferner Mediationsverfahren fehlen gesetzliche Regelungen (Hess 2009, S. 1057).

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Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Mediation als Alternative des Gerichtsprozesses
Hochschule
FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Berlin früher Fachhochschule
Note
1,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
30
Katalognummer
V134445
ISBN (eBook)
9783640426294
ISBN (Buch)
9783640424146
Dateigröße
517 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Mediation, Gerichtsverfahren, Alternative Dispute Resolution, Streitbeilegung, Thema Mediation
Arbeit zitieren
Anja Böhm (Autor:in), 2009, Mediation als Alternative des Gerichtsprozesses, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/134445

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