Beitrittskanditat Tschechische Republik


Hausarbeit, 2001

15 Seiten, Note: 11 Punkte


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Allgemeiner Überblick über die Erweiterung der Europäischen Union

III. Die Kriterien für den Beitritt
1. Artikel 6 I EUV
2. Artikel 49 I EUV
3. Die Kopenhagener Kriterien
a) Politisches Kriterium
b) Wirtschaftliches Kriterium
c)Kriterium der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes

IV. Untersuchung der Kriterien am Beispiel der Tschechischen Republik
1. Überprüfung der politischen Kriterien
2. Überprüfung des wirtschaftlichen Kriteriums
3. Überprüfung des Kriteriums der Übernahme des gemein- schaftlichen Besitzstandes

V. Schlussbewertung

Versicherung

I. Einleitung

In dieser häuslichen Ausarbeitung im Fach Verfassungs- und Europarecht werde ich mich mit dem Thema beschäftigen, ob ein Staat, der sich um die Mitgliedschaft in der Europäischen Union (EU) beworben hat, die in den Artikeln 6 I EUV und 49 I EUV genannten Kriterien erfüllt.

Ich habe mich für die Tschechische Republik entschieden und werde zunächst einen kurzen, allgemeinen Überblick über die Erweiterung der EU geben. Anschließend werde ich die für den Beitritt wichtigen Kriterien, den Artikel 6 I sowie 49 I EUV sowie die Kopenhagener Kriterien erläutern. Folglich schließt sich daran eine Untersuchung der Kriterien am Beispiel der Tschechischen Republik an.

Bei meinen Untersuchungen werde ich mich hauptsächlich auf den regelmäßigen Bericht der Europäischen Kommission des Jahres 2000 sowie auf die Stellungnahme der Kommission von 1997 zum Antrag der Tschechischen Republik auf Beitritt zur Europäischen Union stützen.

II. Allgemeiner Überblick über die Erweiterung der Europäischen Union

Als Präsident Jacques Santer im Januar 1995 sein Amt antrat, setzte er der Europäischen Kommission zwei Hauptziele: Die Stärkung der Union und die Vorbereitung ihrer Erweiterung.[1]

Inzwischen verhandelt die EU schon mit zwölf Ländern vor allem Mittel- und Osteuropas, in der Hoffnung, dass vielleicht schon 2004 die ersten von ihnen aufgenommen werden können.[2] Zu den Ländern zählen: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Bulgarien, Slowenien, Rumänien, Ungarn, Malta und Zypern. Mit der Türkei besteht eine Beitrittspartnerschaft[3] ; es werden aufgrund der politischen Lage noch keine Verhandlungen über einen Beitritt geführt.

Die Erweiterung der Europäischen Union wird politische und wirtschaftliche Vorteile für die jetzigen sowie künftigen Mitgliedstaaten mit sich bringen.

Da die EU für politische Stabilität, Demokratie, Menschenrechte und Minderheitenschutz steht, wird sich, bei einer Erweiterung um die genannten Staaten, diese Stabilitätszone nach Osten und Süden ausdehnen.

Des Weiteren wird durch die Erweiterung die Teilung Europas in „Ost“ und „West“ dauerhaft aufgehoben. Für die künftigen Mitgliedstaaten bedeutet dies eine Integration in die Union und für die Jetzigen eine Erweiterung des Handels-, Wirtschafts- und Lebensraumes.

In wirtschaftlicher Hinsicht bedeutet die Erweiterung ein Wachstum zu einem Wirtschaftsraum mit ca. 500 Millionen Einwohnern, d.h., es „entsteht der weltweit größte einheitliche Markt, der für die Herausforderungen des globalen Wettbewerbs hervorragend gerüstet ist“.[4]

Aus diesen genannten Gründen wird die Erweiterung der EU schon in naher Zukunft angestrebt und erhofft.

III. Die Kriterien für den Beitritt

Wichtige Kriterien für den Beitritt eines Staates zur Europäischen Union ergeben sich aus der Erklärung von Kopenhagen, den sogenannten „Kopenhagener Kriterien“, dem Artikel 6 I EUV sowie ergänzend dazu dem Artikel 49 I EUV.

In den nachfolgenden Punkten werden diese Kriterien im Einzelnen erläutert.

1.Artikel 6 I EUV

Dieser Artikel des EU-Vertrages gibt die notwendigen politischen Kriterien für einen Beitritt zur Europäischen Union wieder. „Jeder europäische Staat, der aufgenommen werden will, muss gem. Art. 49 EUV einen Mindeststandard demokratischer, wirtschaftlicher und kultureller Entwicklung [...] besitzen. Diese Grundsätze sind in Art. 6 I EUV aufgeführt.“[5]

Sein genauer Wortlaut ist:

Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam.

2. Artikel 49 I EUV

Artikel 49 I EUV ist in Ergänzung mit Art. 6 I EUV zu sehen. Er verweist auf die Kriterien in Art. 6 I EUV und nennt kurz das Verfahren der Aufnahme in die Union. Sein genauer Wortlaut ist:

Jeder europäische Staat, der die in Art. 6 I genannten Grundsätze achtet, kann beantragen, Mitglied der Union zu werden. Er richtet seinen Antrag an den Rat; dieser beschließt einstimmig nach Anhörung der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlamentes, das mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder beschließt.

3. Die Kopenhagener Kriterien

Die Kopenhagener Kriterien wurden auf einem Treffen vom 21. und 22. Juni 1993 in Kopenhagen formuliert. Sie konkretisierten die allgemein gehaltene Formulierung des Maastrichter-Vertrags (Art. O EUV a.F.) und galten somit noch vor Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union.

Die in den Artikeln 6 I und 49 I EUV aufgeführten politischen Kriterien sind zwar für den Beitritt neuer Staaten notwendig, aber nicht ausreichend. Deshalb sind die Kopenhagener Kriterien wichtig, da sie die relevanten Artikel des Europavertrages um weitere Aspekte ergänzen.[6]

a) Politisches Kriterium

Dieses Kriterium wurde mittlerweile in den EU-Vertrag selbst übertragen. Danach muss „der Beitrittskandidat eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben“[7], um der Union beitreten zu können.

b) Wirtschaftliches Kriterium

Auf die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft wird innerhalb der EU großen Wert gelegt. Deshalb erklärt sich auch die Tatsache, dass die wirtschaftlichen Kriterien ebenfalls eine maßgebliche Rolle spielen.

Die Mitgliedschaft eines Staates setzt „eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten“, voraus.[8]

c) Kriterium der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes

Um in die Union aufgenommen werden zu können, müssen „die einzelnen Beitrittskandidaten die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen [d.h. den gemeinschaftlichen Besitzstand] übernehmen“.

Mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand (auch acquis communautaire genannt) sind die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, mit denen die Union ihre Ziele verwirklicht, gemeint.[9] Es handelt sich hierbei um ca. 80.000 Seiten Rechtstexte.[10]

Dennoch müssen die Beitrittskandidaten nicht nur mit der Übernahme des gemeinsamen Besitzstandes einverstanden sein, sondern zudem noch „die Ziele des Vertrages über die Europäische Union einschließlich der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion“ akzeptieren.[11]

Dieses Kriterium wurde durch den Europäischen Rat von Madrid 1995 noch zusätzlich um einen weiteren Aspekt ergänzt: Der Besitzstand muss nicht nur in einzelstaatliches Recht der Beitrittskandidaten übernommen werden, sondern es muss außerdem sichergestellt sein, dass er auch durch geeignete Strukturen in Verwaltung und Justiz wirksam angewendet werden kann.[12]

IV. Untersuchung der Kriterien am Beispiel der Tschechischen Republik

Die Tschechische Republik stellte ihren Antrag auf Beitritt in die EU am 17. Januar 1996.[13] Sie gehört somit zu den Ländern der ersten Beitrittsrunde, ebenso wie Estland, Polen, Ungarn, Slowenien und Zypern, mit denen die Verhandlungen 1998 begonnen haben.[14]

1. Überprüfung der politischen Kriterien

Damit mit einem Staat überhaupt Beitrittsverhandlungen geführt werden, muss dieser zunächst einmal die politischen Kriterien erfüllen. Dabei handelt es sich gemäß Artikel 6 I EUV und den Kopenhagener Kriterien um Institutionelle Stabilität, Demokratie, Wahrung der Menschenrechte, Achtung und Schutz der Minderheiten sowie Rechtsstaatlichkeit.

Institutionelle Stabilität meint die Beständigkeit und ordnungsgemäße Funktionsweise der Institutionen (d.h. öffentliche Einrichtungen).

Mit dem Parlament, der Regierung und dem Justizsystem hat die Tschechische Republik, „wie in den vorhergehenden Jahresberichten [der Kommission] bereits erwähnt, stabile Institutionen aufgebaut“[15]. Sie „sind stabil und funktionieren ordnungsgemäß“. Die drei Gewalten respektieren die Grenzen ihrer Berechtigung und bemühen sich um Zusammenarbeit.[16] Anerkannt ist die Mitwirkung der Opposition am Gelingen der institutionellen Stabilität, was sich besonders bei der „Einsetzung parlamentarischer Untersuchungsausschüsse innerhalb des Abgeordnetenhauses [...], in denen jede politische Gruppierung entsprechend der Anzahl ihrer Sitze vertreten ist“, zeigt.[17]

[...]


[1] Angres, Bananen für Brüssel, S. 243

[2] Die Erweiterung der Europäischen Union, www.auswaertiges-amt.de/www/de/eu_politik/

vertiefung/erweiterung_html, Stand: 4.10.2001

[3] Europa 2001, Broschüre des Europäischen Parlaments, S. 12

[4] Die Erweiterung der Europäischen Union, siehe Fußnote 2

[5] Rosenwick, Deutsches Verfassungs- und europäisches Gemeinschaftsrecht, S. 99

[6] Herz, Die Europäische Union, S. 299 f

[7] ebenda

[8] ebenda

[9] Regelmäßiger Bericht 2000 der Kommission, www.europarl.eu.int/comm/enlargement/

dwn/report_11_00/pdf/de/cz.pdf , Stand: 4.10.2001, S.42

[10] Die Erweiterung der Europäischen Union, siehe Fußnote 2

[11] Herz, Die Europäische Union, S. 302

[12] Die Erweiterung der Union, www.eiz-niedersachsen.de/frames.html , Stand 17.10.01

[13] ebenda

[14] Deutschland und die Europäische Union, Broschüre des Presse- und Informationsamtes der

Bundesregierung, S. 7

[15] siehe Fußnote 9, S. 17

[16] Stellungnahme der Kommission 1997, www.europa.eu.int/comm/enlargement/dwn/agenda

2000/opinions/czech/cz-op-de.zip, Stand: 4.10.2001, Abschnitt B 1.3

[17] ebenda, Abschnitt B 1.1

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Beitrittskanditat Tschechische Republik
Hochschule
Niedersächsische Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Hildesheim  (Kommunale Abteilung Hannover)
Note
11 Punkte
Autor
Jahr
2001
Seiten
15
Katalognummer
V13469
ISBN (eBook)
9783638191265
Dateigröße
771 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Aufgabenstellung: Diskutieren Sie am Beispiel eines Staates, der sich um die Mitgliedschaft in der Europäischen Union bewirbt, ob die Voraussetzungen nach Art. 6 Abs. 1, Art. 49 Abs. 1 EUV nach dem jetzigen Stand vorliegen. 428 KB
Schlagworte
Beitrittskanditat, Tschechische, Republik
Arbeit zitieren
Annika Krumpholz (Autor:in), 2001, Beitrittskanditat Tschechische Republik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/13469

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