Professionalisierung des höheren Lehramts im 19. Jh.

Professionalisierung des Höheren Lehramts im 19. Jh.


Hausarbeit, 2007

15 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Aufgaben des Höheren Lehramts (Funktionsproblem)

3. Monopolisierungsstrategien

4. Selbstdeutung der Profession

5. Überprüfung der Merkmale einer Profession

6. Zusammenfassung

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Um die Professionalisierung des Höheren Lehramts in einen geeigneten Zusammenhang zu stellen, möchte ich versuchen, an dieser Stelle eine beschreibende und kontextualisierende Einleitung zu geben, vor welchem Hintergrund sich die Professionalisierung des Höheren Lehramts abgespielt hat, welche Faktoren dabei eine Rolle spielten und aus welchen Perspektiven man diesen Prozess beurteilen kann. Dabei sind folgende Theorien zu Erläuterung maßgebend: die funktionalistische Perspektive1, der machttheoretische Ansatz2 und die neoinstitutionalistische Sichtweise3. Darüber hinaus werde ich, wo es mir notwendig erscheint, einen kurzen Einblick zum besseren Verständnis in die geschichtliche Rahmenhandlung geben.

Mit Professionalisierung ist die Entwicklung eines Berufes zu einer Profession gemeint. Jedoch, was unterscheidet den Beruf und die Profession? Etymologisch betrachtet leitet sich das Wort Beruf von dem Verb ‚berufen’ ab und steht in engem Zusammenhang mit der Vocatio der Priester im frühen Mittelalter, die zu ihrem Amt berufen waren, wobei auch hier schon die Berufung die Bedeutung eines Auftrages hatte. Daher auch die ursprünglichen Professionen, die in der Neuzeit eine erfolgreiche Professionalisierung erlebt haben und heute noch als Vergleichspunkte und Maß für Professionalisierungsprozesse anderer Berufe dienen. Ausgangspunkt für die frühen Professionen war und ist, dass sie „jeweils einen zentralen Aspekt des menschlichen Lebens in der Gesellschaft betreffen“ (Stichweh (1) 53). Sie behandeln also die grundlegenden Beziehungen des menschlichen Individuums: Die Theologie behandelt die Beziehung des Menschen zu Gott, die Medizin die Beziehung des Menschen zu sich selbst und die Rechtsprechung die Beziehung des Menschen zu anderen Menschen. Aber zu allen Zeiten der Menschheit gab es neben den genannten drei Professionen auch die Berufe: den Maurer, den Hirten, den Schmied4. Stichweh definiert hier folgerichtig „ Professionen sind dann Berufe eines besonderen Typs. Sie unterscheiden sich dadurch, da[ss] sie die Berufsidee reflexiv handhaben, also das Wissen und das Ethos eines Berufes bewusst kultivieren, kodifizieren, vertexten und damit in die Form einer akademischen Lehrbarkeit überführen“ ((1) 51). Gleichwohl Stichweh an dieser Stelle schon die Merkmale von Professionen andeutet, kann man folglich die Schlussfolgerung ziehen, dass es zwar eine Vielzahl von Berufen gibt, aber nicht alle von ihnen auch Professionen sind.

Seit Ende des Mittelalters hat sich nicht nur der Begriff des Berufes/der Berufung in seiner Bedeutung geändert. Seit der Reformation durch Luther und Calvin kann denn auch eine profane Tätigkeit eine Berufung sein. Auch die mit der Aufklärung einhergehende Veränderung der Gesellschaft von der stratifikatorischen Ständegesellschaft, in der, ähnlich wie in der auch heute noch auf dem Indischen Subkontinent vorherrschenden Kastengesellschaft, man nicht selbst entscheiden konnte, welchen Beruf man ergreift, sondern sich den Zwängen des vorgegebenen Standes beugt, hin zur aufgeklärten funktional differenzierten Gesellschaft, in der es wichtig ist, was der Einzelne zum Wohle der Gemeinschaft betragen kann.

Nach einem zugegebenermaßen nicht geringen Zeitsprung komme ich jetzt zu den Humboldtschen Reformen, da diese sich maßgeblich auf den Professionalisierungsprozess der Pädagogischen Berufe, insbesondere des Höheren Lehramtes ausgewirkt haben. Dabei ist es nicht unwichtig, nochmals zu betonen, dass sich alle Anstrengungen immer nach den Vorgaben der schon etablierten Professionen richteten. Bei den Studienräten5 war der Orientierungspunkt die Profession der Richter, an deren Gehalt sie das ihrige beispielsweise angleichen wollten. In den preußischen Reformen6 während der Zeit des Neuhumanismus nun spielte die Reform des Bildungswesens „notwendig eine zentrale Rolle“ (Titze (2) 29). Es wurden die Lehrpläne, die Lehrerausbildung, das Prüfungswesen und die verschiedenen Bildungsstation reformiert. Zu Zeiten des Neuhumanismus galt eine bilaterale Beeinflussung von Staat und Gesellschaft, es sollten sich „bei der Neugestaltung des Staatswesens Politik und Pädagogik wechselseitig bedingen und unterstützen“ (Titze (2) 29).

Dabei hatten Wilhelm von Humboldt und seine Mitarbeiter vor allem das „Prinzip der allgemeinen Menschenbildung “ (Titze (2) 30) im Sinn. Das bis dahin ungebildete Volk sollte nach Humboldts Vorstellungen alphabetisiert und unterrichtet werden; eine Reform des Bildungswesens von der Elementarschule bis zur Universität schwebte Humboldt im Jahre 1809 (Titze (2) 30) vor, „eine notwendige gemeinsame Bildung für alle Staatsbürger als Medium vernünftiger sozialer Integration“ (Titze (2) 30). So war es für die Neuhumanisten folgerichtig, dass Staat und Bildung der Staatsbürger wie zwei Zahnräder ineinander greifen würden: der Staat ermöglicht seinen Bürgern Bildung, auf dass sie zu zivilisierten gebildeten Menschen werden und dabei helfen mögen, den zukünftigen Staat wiederum nach ihren Idealen mitzuformen. Vorgreifend auf die Überprüfung der Merkmale von Professionen kann hier schon die im Grundzug angelegte enge Verknüpfung zwischen Staat und Bildung, also den Bildungsvermittlern, bemerkt werden, die besonders in Hinblick auf die Autonomie der Studienräte ausschlaggebend ist. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass Humboldts Ideen vorbildliche Ziele waren, aber eben doch nur – wie so oft zu Zeiten des Neuhumanismus – Ideale waren, denn die Bildung der Masse der preußischen Bevölkerung blieb weiterhin ein Traum; nur eine kleine privilegierte Oberschicht profitierte von den Humboldtschen Reformen, die vor allem zur Vereinheitlichung des Bildungswesens beitrugen. Einige Historiker sind der Ansicht, dass Humboldts eigener aristokratischer Hintergrund ihm bei der Verwirklichung einer ‚allgemeinen Menschenbildung’ im Wege stand. Nicht vermindert allerdings sollte der Wert seines Einflusses auf den Professionalisierungsprozess der Studienräte, auf den ich im Nachfolgenden eingehen möchte. Ich persönlich halte es für bemerkenswert, dass viele der durch die Reformen erreichten Gegenstände selbst heute noch Gültigkeit besitzen.

2. Aufgaben des Höheren Lehramts (Funktionsproblem)

Die Aufgaben, die den Studienräten in dem von Humboldt reformierten Bildungssystem zugedacht wurden, können in wie folgt zusammengefasst werden: Qualifikation, Selektion und Sozialisation. Der historische Hintergrund ist vorangehend schon hinlänglich beleuchtet worden. Wichtig wäre noch zu erwähnen, dass das 1810 eingeführte Examen pro facultate docendi zur Vereinheitlichung des Bildungsweges der Lehrämter führte; zuvor gab es das Examen pro loco, bei dem der Lehreranwärter von einstellenden Direktor der Schule, an der er sich bewarb, in nicht einheitlichen Fächern geprüft wurde.

[...]


1 Die funktionalistische Perspektive nach T. Parsons geht davon aus, dass Berufe durch Arbeitsteilung in der Gesellschaft entstanden (Beleg, wie auch für die folgenden: Mitschriften aus dem Seminar).

2 Der machttheoretische Ansatz sieht die Entstehung der Berufe unter dem Blickwinkel der Machterlangung, dabei ist die vertikale Ordnung der Gesellschaft nicht aufgehoben. Spezialisierung, Institutionalisierung und Schließung von Karrieren spielen dabei eine Rolle.

3 Die neoinstitutionalistische Sichtweise besagt, dass Berufe institutionalisiert sind, sie Probleme lösen müssen und diese Probleme durch die Berufe selbst erst einmal gedeutet und ihre Definitionen durch sie auch festgelegt werden müssen. Dabei spielt auch die kognitive Dimension eine wichtige Rolle.

4 Es wird bewusst auf eine deutlichere zeitliche Eingrenzung verzichtet und somit auch Anachronismen an dieser Stelle akzeptiert.

5 Im Folgen ist das Höhere Lehramt mit dem Begriff ‚Studienrat’ verallgemeinert.

6 Es wird ausschließlich auf den Professionalisierungsprozess in Preußen im 19. Jh. eingegangen, alle übrigen deutschen Staaten folgten diesem Beispiel früher oder später.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Professionalisierung des höheren Lehramts im 19. Jh.
Untertitel
Professionalisierung des Höheren Lehramts im 19. Jh.
Hochschule
Freie Universität Berlin  (Institut für Erziehungswissenschaften und Psychologie)
Veranstaltung
HS 12295 Professionalisierung Pädagogischer Berufe im 19. Jahrhundert
Note
2,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
15
Katalognummer
V134729
ISBN (eBook)
9783640427116
ISBN (Buch)
9783640424856
Dateigröße
408 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Erziehungswisschenschaft, Geschichte, Professionalisierung, Höheres Lehramt, Gymnasiallehrer
Arbeit zitieren
Katja Buthut (Autor:in), 2007, Professionalisierung des höheren Lehramts im 19. Jh., München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/134729

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