Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Publish your texts - enjoy our full service for authors
Go to shop › Law - Civil / Private, Trade, Anti Trust Law, Business Law

Die rechtserhaltende Benutzung von Gemeinschaftsmarken

Title: Die rechtserhaltende Benutzung von Gemeinschaftsmarken

Examination Thesis , 2009 , 35 Pages , Grade: 16 Punkte

Autor:in: Mathis Breuer (Author)

Law - Civil / Private, Trade, Anti Trust Law, Business Law
Excerpt & Details   Look inside the ebook
Summary Excerpt Details

Der europäische Gesetzgeber hat mit der Einführung der
Möglichkeit zur Eintragung einer Gemeinschaftsmarke beim Harmonisierungsamt
für den Binnenmarkt in Alicante (HABM) zum 1. April 1996
einen bedeutenden Schritt zur grenzüberschreitenden Vereinheitlichung
des Immaterialgüterrechts getan. Es ist nunmehr möglich, durch eine
einzige Markenanmeldung im gesamten Bereich der EU einen einheitlichen-
neben die weiterbestehenden nationalen Schutzsysteme tretenden-
Markenschutz zu erlangen.
Primäre Rechtsgrundlage der Gemeinschaftsmarke ist die Gemeinschaftsmarkenverordnung
(GMV), welche am 15. März 1994 in Kraft
getreten ist. Das materielle Markenrecht der Mitgliedsstaaten ist überdies
bereits vor Schaffung der GMV durch die am 21. Dezember 1988 verabschiedete
Erste Richtlinie zur Angleichung des Rechts der Mitgliedsstaaten
über die Marken (MRRL) harmonisiert worden.
Auch im europäischen Markenrecht stellt das, seit je her aus den nationalen
Rechtsordnungen bekannte, Institut der rechtserhaltenden Benutzung
ein zentrales Element dar. In Abgrenzung zu anderen Immaterialgüterrechten
ist der durch die Eintragung entstehende Markenschutz grundsätzlich
zeitlich unbegrenzt. Als Korrektiv spielt deshalb die Benutzung
innerhalb einer bestimmten Frist für die Aufrechterhaltung des Rechts
eine entscheidende Rolle und stellt die Bedingung für die Entfaltung der
Schutzrechte aus einer eingetragenen Gemeinschaftsmarke.
Die vorliegende Darstellung hat sich zum Ziel gesetzt, unter Einbeziehung
eines konkreten Sachverhalts eine intensivierte Betrachtung und
Auseinandersetzung mit dem Institut der rechtserhaltenden Benutzung
von Gemeinschaftsmarken folgen zu lassen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Die rechtserhaltende Benutzung von Gemeinschaftsmarken

I. Der Begriff der Benutzung im Gemeinschaftsmarkenrecht

1. Bestimmung des Benutzungsbegriffs

2. Verhältnis von rechtserhaltender und rechtsverletzender Benutzung

a) Differenzierung zwischen Rechtserhaltung und Rechtsverletzung

b) Einheitlicher Benutzungsbegriff

c) Stellungnahme

II. Das Institut der rechtserhaltenden Benutzung

1. Systematische Einordnung

2. Sinn und Zweck

3. Gemeinschaftsrechtliche Dimension

III. Anwendungsbereich der rechtserhaltenden Benutzung im Gemeinschaftsmarkenrecht

IV. Die Voraussetzungen der rechtserhaltenden Benutzung

1. Ernsthafte Benutzung

a) Benutzungshandlung

b) Anforderungen an die Benutzungshandlung

c) Ernsthafte Benutzung der Marke „Red Star“

aa) Rechtserhaltende Benutzung als Zweitmarke

bb) Art, Umfang und Dauer der Benutzung von „Red Star“

2. Person des Benutzers

3. Benutzung für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen

a) Allgemeines

b) Teilbenutzung

c) „Erweiterte Minimallösung“

d) Stellungnahme und Anwendung

4. Ort der Benutzung

5. Benutzungsschonfrist

6. Rechtserhaltende Benutzung bei abweichender Markenform

7. Berechtigte Gründe für die mangelnde Benutzung

8. Heilung der Löschungsreife

C. Fazit und Ausblick

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert das Institut der rechtserhaltenden Benutzung von Gemeinschaftsmarken, um deren Voraussetzungen und Bedeutung für den Markenschutz unter Einbeziehung eines konkreten Sachverhalts zu untersuchen. Das primäre Ziel besteht darin, zu klären, unter welchen Bedingungen die Benutzung einer Marke ausreicht, um diese vor dem Verfall zu bewahren und den eingetragenen Schutz aufrechtzuerhalten.

  • Grundlagen der Benutzungsobliegenheit im Gemeinschaftsmarkenrecht
  • Differenzierung zwischen rechtserhaltender und rechtsverletzender Benutzung
  • Kriterien für eine "ernsthafte Benutzung" und die Funktion von Zweitmarken
  • Anwendung der erweiterten Minimallösung bei der Teilbenutzung von Warenverzeichnissen

Auszug aus dem Buch

c) Ernsthafte Benutzung der Marke „Red Star“: In der von M gewählten Verwendung seiner Wortmarke „Red Star“ müsste für einen Rechtserhalt somit eine ernsthafte Benutzung zu sehen sein. Das Bejahen einer funktionsgerechten Benutzungshandlung erscheint dabei zunächst unproblematisch, da davon auszugehen ist, dass die Marke bei der Verwendung für die Limonade körperlich auf der Ware angebracht war, was den typischen Fall eines herkunftsidentifizierenden Gebrauchs darstellt.

Fraglich ist jedoch, wie es im Hinblick auf den rechtserhaltenden Charakter der Benutzungshandlung zu beurteilen ist, dass M die Wortmarke „Red Star“ niemals in Alleinstellung benutzt hat. Bei den relevanten Marktauftritten in deutschen Fußballstadien war die Marke stets in Verbindung mit der ebenfalls für M selbstständig eingetragenen und für Limonaden benutzten Marke „Cosa“ auf der Ware verwendet worden. Die Limonaden wiesen also die Kennzeichnung „Cosa Red Star“ auf.

aa) Rechtserhaltende Benutzung als Zweitmarke: Zunächst ist festzuhalten, dass die Verwendung einer sog. Zweitmarke neben einer wohlmöglich weitaus bekannteren Erstmarke in immer zahlreicheren Branchen durchaus üblich und damit als dem Verkehr bekannt einzuordnen ist. Häufig wird dabei die Hauptmarke zum Hervorrufen besonderer Gütevorstellungen eingesetzt und die Zweitmarke dient als Sortenmarke der Abgrenzung zwischen den einzelnen Waren des Markeninhabers, sowohl untereinander, als auch gegenüber ähnlichen Waren anderer Unternehmen.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Bedeutung des Markenschutzes in der EU sowie die Funktion der rechtserhaltenden Benutzung als Korrektiv zur zeitlich unbegrenzten Schutzdauer ein.

B. Die rechtserhaltende Benutzung von Gemeinschaftsmarken: Das Hauptkapitel untersucht detailliert die Begriffsdefinitionen, die systematische Einordnung sowie die materiellen Voraussetzungen für eine ernsthafte Benutzung einer Marke.

C. Fazit und Ausblick: Das Fazit resümiert die Notwendigkeit der rechtserhaltenden Benutzung für ein funktionsfähiges Markensystem und wagt einen Ausblick auf die zukünftige Auslegungspraxis durch den EuGH.

Schlüsselwörter

Gemeinschaftsmarke, rechtserhaltende Benutzung, Benutzungszwang, Ernsthaftigkeit, Markenrecht, Warenverzeichnis, Zweitmarke, Teilbenutzung, Löschungsreife, Herkunftsfunktion, Benutzungsschonfrist, Markenschutz, Europäischer Gerichtshof, Kollisionskonflikt, Kennzeichnung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die rechtliche Thematik der rechtserhaltenden Benutzung von Gemeinschaftsmarken, welche sicherstellt, dass eingetragene Marken im Markt tatsächlich genutzt werden, um das Register von unbenutzten Zeichen freizuhalten.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Fokus stehen der Benutzungsbegriff, das Erfordernis der ernsthaften Benutzung, die Handhabung von Zweitmarken und die Integrationsfrage bei der Teilbenutzung von Warenverzeichnissen.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist die Erläuterung der Voraussetzungen für den Erhalt von Gemeinschaftsmarken unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, angewandt auf einen fiktiven Fall eines Getränkeherstellers.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gesetzesgrundlagen (GMV, MRRL), herrschender Literaturmeinungen und der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH sowie des BGH.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Bestimmung des Benutzungsbegriffs, das Institut der rechtserhaltenden Benutzung, den Anwendungsbereich sowie die detaillierten Voraussetzungen wie Ernsthaftigkeit, Ort und Art der Benutzung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wesentliche Begriffe sind unter anderem Gemeinschaftsmarke, Ernsthaftigkeit, Benutzungsschonfrist, Löschungsreife und Zweitmarke.

Wie bewertet die Arbeit die Verwendung von Zweitmarken?

Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Verwendung einer Zweitmarke neben einer Hauptmarke im Rahmen einer Mehrfachkennzeichnung grundsätzlich als rechtserhaltend für beide Marken anerkannt werden kann.

Wann ist eine "ernsthafte Benutzung" nach dieser Arbeit gegeben?

Eine ernsthafte Benutzung liegt vor, wenn die markenmäßige Verwendung objektiv darauf abzielt, Marktanteile für die gekennzeichneten Waren zu erschließen oder zu sichern, wobei auch geringfügige Benutzungsarten ausreichen können.

Wie wird die Integrationsfrage bei der Teilbenutzung gelöst?

Die Arbeit unterstützt die sogenannte "erweiterte Minimallösung", wonach die Benutzung für eine konkrete Ware auch für eine dazugehörige, nicht zu breite Produktgruppe rechtserhaltend wirkt.

Excerpt out of 35 pages  - scroll top

Details

Title
Die rechtserhaltende Benutzung von Gemeinschaftsmarken
College
University of Dusseldorf "Heinrich Heine"  (Juristische Fakultät)
Course
Schwerpunktbereich "Unternehmen und Märkte", Aufbaumodul Markenrecht
Grade
16 Punkte
Author
Mathis Breuer (Author)
Publication Year
2009
Pages
35
Catalog Number
V134745
ISBN (eBook)
9783640420476
ISBN (Book)
9783640420629
Language
German
Tags
Benutzung Gemeinschaftsmarken Punkte
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Mathis Breuer (Author), 2009, Die rechtserhaltende Benutzung von Gemeinschaftsmarken, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/134745
Look inside the ebook
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
Excerpt from  35  pages
Grin logo
  • Grin.com
  • Shipping
  • Contact
  • Privacy
  • Terms
  • Imprint