Das Erkenntnisinteresse der Arbeit liegt nach Auswertung des Themas in der Beantwortung der Frage, inwieweit der aus den Aussagen des Weißbuchs (WB) 2006 zu abstrahierende Responsibility to Protect (R2P) Ansatz im Vergleich zum Weltgipfeldokument 2005 heute als zweckmäßigeres R2P Modell fungieren könnte?
"No government has the right to hide behind national sovereignty in order to violate the human rights […] of its peoples." Mit diesem Statement regte Kofi Annan nach dem Beginn der völkerrechtswidrigen Luftschläge durch die North Atlantic Treaty Or ganiza tion (NATO) im Kosovo eine Debatte zur „Responsibility to Protect (R2P)“ an. Eine Debatte, die sich bis heute im Spannungsfeld zwischen völkerrechtlicher Legalität und dem ethisch moralisch als legitim Empfundenen bewegt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Responsibility to Protect (R2P)
2.1 Zur Einordnung der R2P
2.2 Der R2P-Modellansatz nach Resolution 60/1
3. Der deutsche R2P-Modellansatz im Weißbuch 2006
4. Diskussion im Lichte der Res. 60/1
4.1 Synopse
4.2 Status/ Reichweite
4.3 Legitimierende Instanz
4.4 Präventions-/ Interventionsfähigkeit
5. Folgerungen für die R2P
6. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht im Rahmen einer jurologischen Hermeneutik und mittels eines Gedankenexperiments, inwieweit das aus dem deutschen Weißbuch 2006 abgeleitete R2P-Modell im Vergleich zur Resolution 60/1 des Weltgipfels 2005 ein zweckmäßigeres Modell für internationale Schutzverantwortung darstellen könnte.
- Analyse der Responsibility to Protect (R2P) im Völkerrechtsdiskurs
- Gegenüberstellung des R2P-Modellansatzes der UN-Resolution 60/1 und des deutschen Weißbuchs 2006
- Diskussion der völkerrechtlichen Konsequenzen von eigenmächtigen Interventionen durch Regionale Abmachungen
- Untersuchung des Dilemmas zwischen wirksamer Abschreckung und moralischem Interventionismus
Auszug aus dem Buch
4.2 Status/ Reichweite
Für die Ausweitung der Tatbestände um terroristische Bedrohungen spricht die teleologische Auslegung des Art. 39 VN-Charta im Rahmen der „Friendly Relations Declaration“ und deren Feststellung per VNSR-Res. 731 und 1189. Ihrer Qualität nach verpflichtet sie auf völkergewohnheitsrechtlicher Ebene jeden Staat u.a. dazu, von seinem Gebiet ausgehenden Terrorismus zu unterbinden. Ausgehend vom „Als-ob“-Konzept würde der deutsche R2P-Modellansatz damit einerseits eine Chance für die akzeptanzsteigernde Anreicherung der R2P mit völkerrechtlich verbindlichen Normen bieten. Damit einhergeht die Annahme, dass rational handelnde Staaten durch die Erwartung wirksamer Bestrafung abgeschreckt werden und sich normkonform verhalten. Hingegen bestünde die Gefahr, dass Terroristen geradezu dafür „belohnt“ werden staatliche Repressalien durch terroristische Aktivitäten zu provozieren, um schlussendlich durch externe Interventionen eigene Ziele durchsetzen zu können („moral hazard“).
Andererseits könnte die Erweiterung gegenüber der Res. 60/1 konterkarierende Wirkungen bezüglich des Akzeptanzniveaus entfalten. Die Befürchtungen gehen in die Richtung, dass ein potenziell weiteres Vehikel für einen liberalen Interventionismus zur Durchsetzung von westlich-demokratischen Werten entstehen würde.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Debatte zur Responsibility to Protect ein, skizziert das Erkenntnisinteresse hinsichtlich des Weißbuchs 2006 und erläutert die methodische Vorgehensweise.
2. Die Responsibility to Protect (R2P): Dieses Kapitel ordnet die R2P konzeptionell in den Kontext der humanitären Intervention ein und analysiert den Modellansatz der UN-Resolution 60/1 sowie dessen drei Säulen.
3. Der deutsche R2P-Modellansatz im Weißbuch 2006: Hier wird das spezifisch deutsche R2P-Verständnis im Kontext des Konzepts der „Vernetzten Sicherheit“ und des Weißbuchs 2006 abstrahiert und interpretiert.
4. Diskussion im Lichte der Res. 60/1: Dieses Kapitel vergleicht mittels einer Synopse die Positionen und diskutiert kritisch Aspekte wie Reichweite, Legitimation und Interventionsfähigkeit der Modelle.
5. Folgerungen für die R2P: Abschließend werden politische Handlungsempfehlungen, insbesondere zur Reform der VN-Charta und zur Etablierung spezialisierter Präventionskräfte, formuliert.
6. Fazit: Das Fazit liefert das Gesamturteil, dass das deutsche Modell in der Gesamtschau weniger zweckmäßig ist, und stellt die Frage nach der zukünftigen Ausgestaltung der R2P in den Kontext einer breiteren globalen Verantwortung.
Schlüsselwörter
Responsibility to Protect, R2P, Völkerrecht, Weißbuch 2006, Resolution 60/1, Humanitäre Intervention, Schutzverantwortung, VN-Sicherheitsrat, Vernetzte Sicherheit, Gewaltverbot, Regionale Abmachungen, Terrorismusbekämpfung, Interventionismus, Mandatierung, Menschenrechte
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der Analyse und dem Vergleich zweier Ansätze zur „Responsibility to Protect“ (R2P): dem offiziellen Ansatz der VN-Resolution 60/1 und der spezifischen Auslegung im deutschen Weißbuch 2006.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Zentrum stehen die völkerrechtliche Legitimation militärischer Interventionen, die Weiterentwicklung von Interventionskriterien und das Spannungsfeld zwischen nationaler Souveränität und globaler Schutzverantwortung.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Das Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob der aus dem Weißbuch 2006 abgeleitete R2P-Ansatz im Vergleich zum Weltgipfeldokument 2005 heute als zweckmäßigeres Völkerrechtsmodell angesehen werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Die Autorin/der Autor stützt sich methodisch primär auf die juristische Hermeneutik zur Auslegung der Texte sowie auf ein Gedankenexperiment („Als-ob“), um Implikationen verschiedener Modellansätze zu simulieren.
Was wird schwerpunktmäßig im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die drei Säulen der R2P, führt eine synoptische Gegenüberstellung der R2P-Modelle durch und diskutiert Chancen sowie Risiken hinsichtlich Akzeptanz und Umsetzungsstärke.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Zentrale Begriffe sind Responsibility to Protect (R2P), Schutzverantwortung, humanitäre Intervention, VN-Charta, Weißbuch 2006, Gewaltverbot und Regionale Abmachungen.
Wie bewertet die Arbeit die Rolle regionaler Abmachungen bei Interventionen?
Die Arbeit warnt davor, dass die Duldung eigenmächtiger Mandatierungen durch Regionale Abmachungen ohne VN-Sicherheitsrats-Mandat das Völkerrecht aushöhlen und den Sicherheitsrat als legitimes Gewaltmonopol unterminieren könnte.
Welcher Zusammenhang wird zwischen dem Kosovokrieg und der R2P hergestellt?
Der Kosovokrieg wird als empirischer Fall angeführt, der maßgeblich zur Entstehung der R2P-Debatte beitrug; das Weißbuch 2006 wird dabei so interpretiert, dass es ethisch-moralische Begründungen für eigenmächtige Interventionen nach diesem Vorbild tendenziell duldet.
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- Dr. phil. Mathias Jahn (Author), 2016, Der Kosovokrieg als Modell für die Responsibility to Protect. Eine Diskussion im Lichte der UNGA-Resolution 60/1 und des Weißbuchs 2006, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1347514