Geistiges Eigentum ist ein materieller Vermögensgegenstand, kann als solcher von juristischen und natürlichen Personen besessen und verkauft werden und bedarf deshalb der Absicherung durch den gewerblichen Rechtsschutz. Die Funktion des gewerblichen Rechtsschutzes besteht in der Sicherung von Individualinteressen. Bezogen auf den Schutz geistigen Eigentums ist also der Schutzgegenstand die gewerbliche oder künstlerische Leistung der Rechtsinhaber.
Die Rechte an geistigem Eigentum [zhishi chanquan] werden in den Allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts (AGZ) in vier Rechte unterteilt: das Alleinnutzungsrecht am Warenzeichen [shangbiao zhuanyongquan], das Entdeckungsrecht [faxianquan], das Urheberrecht [zhuzuoquan] und das Patentrecht [zhuanliquan].
Das Patentrecht wird als Schutzrecht definiert, welches seinem Inhaber, dem Erfinder, ein zeitlich begrenztes Monopol auf wirtschaftliche Ausbeute von Erfindungen gewährleistet. Es entzieht also die Produktherstellung dem Wettbewerb und führt somit zu Wettbewerbsbeschränkung. Nach der letzten Revision des Patentgesetzes im Jahr 2000 und dem daran anknüpfenden WTO-Beitritt Chinas im Jahr 2001 wurde vom Untersuchungsausschuss des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses im Juni 2006 ein Bericht bezüglich der Implementierung des Patentgesetzes veröffentlicht. In dieser Arbeit steht die Übersetzung dieses Berichts im Mittelpunkt. Zur Hinführung und besseren Verständlichkeit wird zu Beginn zudem auf die soziale Lage und die Rechtsgeschichte des Patentwesens eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Ausgangslage
2.1. Geschichtlicher Abriss
2.2. Situation ab1979
III. Das Patentgesetz (PatG)
IV. Implementierungsbericht des Untersuchungsausschusses des NVK zum Patentgesetz der VR China
4.1. Wichtige Erfolge in der Implementierung des Patentgesetzes
4.2. Probleme und dazugehörige Vorschläge zur Umsetzung des Patentgesetzes
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit analysiert die historische Entwicklung und die aktuelle Implementierung des Patentrechts in der Volksrepublik China, insbesondere vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Reformen und des WTO-Beitritts, wobei der Implementierungsbericht des Untersuchungsausschusses des Nationalen Volkskongresses von 2006 im Zentrum steht.
- Rechtsgeschichte des chinesischen Patentwesens von 1944 bis zur Gegenwart.
- Strukturelle Neuausrichtung des Patentrechts seit den Reformen ab 1978.
- Analyse der Erfolge bei der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte.
- Identifikation von Defiziten wie dem Mangel an eigener Schlüsseltechnologie.
- Vorschläge zur Optimierung des Patentverwaltungssystems und der Innovationsförderung.
Auszug aus dem Buch
2.1. Geschichtlicher Abriss
Zwar wurde 1944 das erste Patentgesetz (PatG) Chinas von der Guomindang Regierung erlassen, durch den aufkommenden Bürgerkrieg fand dieses Gesetz aber nie Anwendung. Es wurde wie sämtliche andere guomindang Reglementierungen unmittelbar nach Gründung der Volksrepublik China abgeschafft, da sich die kommunistische Regierung beim Aufbau eines neuen Rechtssystems stark am sozialistischen Rechtssystem der Sowjetunion orientierte. Diese übernahm am 11. August 1950 in der „Vorläufigen Verordnung über die Gewährleistung des Erfinderrechts und Patentrechts“ das auch in der Sowjetunion praktizierte zweispurige Schutzsystem. Nach diesem System hatte der Erfinder grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen Erfinderschein und Patent. Als Inhaber eines Erfinderscheins besaß der Erfinder einen Vergütungsanspruch, als Patentinhaber das Recht die Erfindung selbst zu verwerten oder an andere Personen abzutreten. Mit Beginn des Großen Sprungs wurde die Durchführung dieses Systems allerdings eingestellt.
Anfang der 60er Jahre spaltete sich China politisch und ideologisch von der Sowjetunion ab, was auch den Erfindungsschutz erfasste. Mit Erlass der Verordnungen „über die Prämierung von Erfindungen“ und „zur Auszeichnung von technischen Verbesserungen“ wurde ein reines Auszeichnungssystem eingeführt. Nach diesem System waren alle Erfindungen Eigentum des Staates und jeder Betrieb konnte sie unentgeltlich und ohne Genehmigung verwerten. Der Erfinder hatte lediglich Anspruch auf eine materielle oder immaterielle Belohnung. Dieses System wurde mit Beginn der Kulturrevolution nicht mehr durchgeführt, da Belohnungen und materielle Anreize jeglicher Art zu dieser Zeit als unsozialistisch kritisiert wurden. Dies bedeutet, dass zu dieser Zeit Erfindungen und technische Verbesserungen dem Staat gehörten. Erfinder wurden aber im Gegenzug nicht belohnt, da die Erfindung als ihre Verpflichtung gegenüber der Masse angesehen wurde.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung definiert geistiges Eigentum als materiellen Vermögensgegenstand und erläutert die Notwendigkeit des gewerblichen Rechtsschutzes sowie den Fokus der Arbeit auf den Implementierungsbericht des NVK.
II. Ausgangslage: Dieses Kapitel skizziert die historische Entwicklung von der Guomindang-Zeit über das sowjetisch geprägte System bis hin zur Neuausrichtung durch die Reformpolitik Deng Xiaopings ab 1978.
III. Das Patentgesetz (PatG): Hier werden die Entstehungsgeschichte, die Revisionen von 1992 und 2000 sowie die inhaltlichen Grundprinzipien des chinesischen Patentgesetzes dargelegt.
IV. Implementierungsbericht des Untersuchungsausschusses des NVK zum Patentgesetz der VR China: Dieser Hauptteil analysiert die Erfolge und Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung des Patentrechts, inklusive detaillierter Revisionsvorschläge zur Förderung der nationalen Innovationskraft.
Schlüsselwörter
Patentgesetz, geistiges Eigentum, VR China, Implementierung, Innovationsfähigkeit, technologische Entwicklung, Patentrecht, Reformpolitik, Forschung und Entwicklung, Patentanträge, Schutzrechte, Wirtschaftssystem, Patentverletzung, Technologietransfer, NVK.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit untersucht den Aufbau und die Implementierung des Patentrechts in der Volksrepublik China mit einem besonderen Fokus auf den offiziellen Bericht des Untersuchungsausschusses des Nationalen Volkskongresses von 2006.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zu den Schwerpunkten gehören die Rechtsgeschichte, die staatliche Reformpolitik, der Schutz des geistigen Eigentums nach WTO-Beitritt sowie die praktische Durchsetzung und Probleme bei der Patentanmeldung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Wirksamkeit des aktuellen chinesischen Patentsystems zu bewerten und basierend auf dem Implementierungsbericht Empfehlungen für eine effektive Innovationsförderung und Rechtsdurchsetzung zu geben.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?
Die Arbeit stützt sich auf eine juristisch-historische Analyse sowie eine detaillierte Auswertung eines offiziellen Regierungsberichtes zur Gesetzesimplementierung.
Was steht im Hauptteil der Arbeit im Mittelpunkt?
Der Hauptteil widmet sich dem Bericht des Untersuchungsausschusses, der die Erfolge bei der Patentgesetzgebung feiert, aber auch kritisch die Abhängigkeit von ausländischer Schlüsseltechnologie und Defizite im Patentbewusstsein beleuchtet.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Die Arbeit lässt sich primär über die Begriffe Patentrecht, Innovation, chinesische Reformpolitik, geistiges Eigentum und Rechtsimplementierung definieren.
Warum ist die Unterscheidung zwischen Träger und Eigentümer laut dem Text wichtig?
Durch die Aufhebung dieser Unterscheidung im revidierten Gesetz erhalten staatseigene Betriebe nun denselben rechtlichen Status wie Privatunternehmen, was einen fairen Wettbewerb im Bereich des Technologietransfers fördern soll.
Welche Bedeutung hat die Schlichtung bei Patentstreitigkeiten?
Die Schlichtung, wie sie etwa in Shanghai praktiziert wird, ist entscheidend, um den zeitraubenden und teuren Gerichtsweg zu entlasten und eine schnellere sowie effizientere Lösung von Konflikten zu gewährleisten.
- Quote paper
- Annette Balch (Author), 2007, Das Patentgesetz und seine Implementierung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/134961