Rousseaus Gesellschaftsvertrag gründet auf dem Begriff des Willens. Welche Differenzierung er zwischen den verschiedenen Willensarten Sonderwille, Gesamtwille und Gemeinwille trifft und weshalb diese für sein Werk von großem Belang ist, soll in der vorliegenden Arbeit untersucht werden.
"Finde eine Form des Zusammenschlusses, die mit ihrer ganzen gemeinsamen Kraft die Person und das Vermögen jedes einzelnen Mitglieds verteidigt und schützt und durch die doch jeder, indem er sich mit allen vereinigt, nur sich selbst gehorcht und genauso frei bleibt wie zuvor." Diesen Anspruch stellt Rousseau an sich selbst bei der Begründung seines Gesellschaftsvertrages 1762. Die Freiheit des Einzelnen und damit die Freiheit den eigenen Willen auszuüben, soll gewahrt bleiben in einem gesellschaftlichen Zusammenschluss. Seine zentrale politische Doktrin lautet, dass ein Staat nur dann legitim sein kann, wenn er den allgemeinen Willen seiner Mitglieder repräsentiert. Mit seinem Gesellschaftsvertrag möchte Rousseau einen Staat begründen, der die Autorität des Souveräns und die Freiheit des Einzelnen miteinander vereint. Voraussetzung hierfür ist der Gemeinwille: Die Bürger entwickeln einen kollektiven Willen, aus dem die Gesetze entspringen. Somit wäre jeder Bürger frei, da er nur den Gesetzen folgt, die seinen eigenen Willen widerspiegeln und genösse trotz dessen den Vorzug der Sicherheit eines Staates.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Naturzustand als Ausgangslage
3. Die drei Willensarten im Gesellschaftsvertrag
3.1. Der Partikularwille
3. 2. Der Gesamtwille
3. 3. Der Gemeinwille
3. 3. 1. Charakter des Gemeinwillens
3. 3. 2. Quelle des Gemeinwillens
3. 3. 3. Entstehung des Gemeinwillens
4. Der Unterschied zwischen dem Gesamt- und dem Gemeinwille
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Konzept des Willens als rechtsbegründendes Element in Jean-Jacques Rousseaus Werk "Vom Gesellschaftsvertrag". Ziel der Untersuchung ist es, die Differenzierung zwischen Partikularwille, Gesamtwille und Gemeinwille herauszuarbeiten und zu analysieren, wie Rousseau durch den Gemeinwillen versucht, individuelle Freiheit mit staatlicher Ordnung zu vereinbaren.
- Analyse des Naturzustands als notwendige Ausgangsbedingung für die Staatsbildung.
- Unterscheidung der drei Willensarten: Partikularwille, Gesamtwille und Gemeinwille.
- Die moralische Bedeutung und die Anforderungen des Gemeinwillens an das Individuum.
- Die Rolle von "höherer Vernunft" und "Göttern" zur Lösung des Erkenntnisproblems des Gemeinwillens.
- Kritische Reflexion über die Konsistenz von Rousseaus Staatstheorie hinsichtlich der Wahrung von Freiheit.
Auszug aus dem Buch
3. 3. Der Gemeinwille
Der Begriff des Gemeinwillen Rousseaus ist schillernd und sorgt aufgrund seiner unklaren Definition im Contract Social bis heute für Unstimmigkeiten. Zum einen wird der Gemeinwille gleichgesetzt mit unserem heutigen Verständnis von Demokratie: Bürger leben freiwillig in diesem Staatszustand und entscheiden demokratisch, welche Gesetze durchgesetzt werden sollen. Eine andere Lesart interpretiert den Gemeinwillen als ein abstraktes Konstrukt, dessen, was jeder Bürger tatsächlich will.
Der Begriff des Gemeinwille, volonté générale wird von Rousseau erstmals in seinem Beitrag Économie Politique für die Grande Encyclopédie 1755 eingeführt und findet seine ausführlichste Behandlung im Gesellschaftsvertrag.
In diesem wird dargelegt, dass den Menschen bewusst gemacht werden muss, dass die einzige Möglichkeit zum Erhalt ihrer Gattung und dem Erlang von Freiheit der Gemeinwille ist. Nur so können sie sogleich Herrschende als auch Beherrschte ihrer selbst sein. Freiheit kennzeichnet sich bei Rousseau im „Gehorsam gegen das selbstgegebene Gesetz“ (GV I:8). Geht der Mensch den Gesellschaftsvertrag ein, so gibt jeder Einzelne volitiv seine natürliche Freiheit auf und überträgt all seine Rechte an die Gemeinschaft, um so die auf dem Vertrag beruhende bürgerliche Freiheit durch die identitäre Demokratie zu erlangen (GV I: 6, S. 17). Dieser Gründungsakt beruht auf einem Vertrag, welcher nicht auf rechtlicher, sondern vielmehr auf moralischer Grundlage vollzogen wird. Nicht nur amoralische Rationalität, sondern der moralische, kollektive Volonté Générale führt zum Staat.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in Rousseaus Anliegen ein, die Freiheit des Einzelnen in einem gesellschaftlichen Zusammenschluss zu wahren, und stellt die zentrale Forschungsfrage nach der Funktion des Gemeinwillens.
2. Naturzustand als Ausgangslage: Das Kapitel beschreibt den hypothetischen Naturzustand als einen Zustand der Selbstliebe, aus dem sich durch den sozialen Zusammenschluss und Egoismus die Notwendigkeit zur Staatsgründung ergibt.
3. Die drei Willensarten im Gesellschaftsvertrag: Dieses Kapitel erläutert die verschiedenen Ausprägungen des Willens: den egoistischen Partikularwillen, den bloß additiven Gesamtwillen und den auf das Gemeinwohl ausgerichteten, normativen Gemeinwillen.
4. Der Unterschied zwischen dem Gesamt- und dem Gemeinwille: Es wird analysiert, warum die Unterscheidung zwischen dem Gesamt- und dem Gemeinwillen für das Verhältnis von Herrschenden und Beherrschten zentral ist und inwiefern der Gemeinwille als moralische Summe der Unterschiede fungiert.
5. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass Rousseaus Modell des Gemeinwillens an einer fehlenden Kontrollinstanz scheitert und auf eine übermenschliche "höhere Vernunft" angewiesen bleibt.
Schlüsselwörter
Jean-Jacques Rousseau, Gesellschaftsvertrag, Gemeinwille, Gesamtwille, Partikularwille, Naturzustand, politische Freiheit, Souveränität, Identitäre Demokratie, Gesellschaft, Staatstheorie, volonté générale, Bürgertum, Gemeinwohl, Vernunft.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht Rousseaus Staatstheorie mit einem Fokus auf die verschiedenen Arten des Willens, die er im "Gesellschaftsvertrag" beschreibt.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit behandelt den Übergang vom Naturzustand zum organisierten Staat sowie die moralische Bedeutung des Gemeinwillens für die bürgerliche Freiheit.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es, die Differenzierung zwischen Partikular-, Gesamt- und Gemeinwille zu analysieren und zu klären, wie diese Willensarten das Konstrukt einer freien Gesellschaft beeinflussen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine tiefgehende Textanalyse von Rousseaus Werk "Vom Gesellschaftsvertrag" unter Heranziehung bedeutender philosophischer Kommentarliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Definition der Willensarten, das Zustandekommen des Gesellschaftsvertrags und die kritischen Aporien, die sich aus dem Konzept des Gemeinwillens ergeben.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Rousseau, Gesellschaftsvertrag, Gemeinwille, Freiheit, Souveränität und Gemeinwohl.
Warum benötigt Rousseau zur Sicherung des Gemeinwillens ein "übermenschliches Wesen"?
Da der menschliche Verstand allein Schwierigkeiten hat, den Gemeinwillen zweifelsfrei zu erkennen und von Eigennutz zu trennen, führt Rousseau eine "höhere Vernunft" oder "Götter" ein, um das Modell stabil zu halten.
Was versteht Rousseau unter dem Paradoxon, einen Bürger "frei zu zwingen"?
Rousseau argumentiert, dass der Bürger, der sich dem Gemeinwillen widersetzt, nicht erkennt, was seinem wahren Wohl dient; der Zwang soll ihn dazu bringen, seinen eigenen (als Bürger entwickelten) Willen zu erfüllen.
- Citation du texte
- Lara Gasper (Auteur), 2021, Der Wille als Grundlage für Recht. Welche Rolle spielen Partikular-, Gemein- und Gesamtwille im Gesellschaftsvertrag Rousseaus?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1351739