Die Studienabschlussarbeit befasst sich mit der rechtsphilosophischen Problematik des nicht-positivistischen Rechtsbegriffes, vertreten durch Robert Alexy sowie verneint durch Hans Kelsen. Im Rahmen der Arbeit wird Alexys Begriff der ethischen Geltung skizziert und in Verbindung zu der inhaltlichen Richtigkeit des Rechts erörtert. Um die finale Befürwortung eines nicht-positivistischen Rechtsbegriffes zu veranschaulichen, wird das Abtreibungsverbot nach den §§ 218 ff. StGB eingehender untersucht sowie die konfliktbehaftete Geschichte hinter dem Tatbestand erleuchtet.
Inhaltsverzeichnis
I. Das Verhältnis von Recht und Moral als ein dem Rechtsbegriff immanenter und historischer Streit mit Gegenwartsbezug
II. Erörterung der inhaltlichen Richtigkeit des Rechts in Verbindung zum Begriff der ethischen Geltung des Rechts bei Robert Alexy
1. Robert Alexys triologische Struktur des Rechtsbegriffes
a. Rahmenelemente des nichtpositivistischen Rechtsbegriffes
b. Das Element der inhaltlichen Richtigkeit des Rechts
c. Das Verhältnis der Rahmenelemente zueinander
2. Robert Alexys Begriff der ethischen Geltung
a. Die Verbindung zur inhaltlichen Richtigkeit
b. Die Notwendigkeit einer rudimentären Ethik
3. Auszüge der argumentativen Vorgehensweise Alexys
a. Das Richtigkeitsargument
b. Das Unrechtsargument
c. Das Prinzipienargument
III. Die methodische Vollendung der gesetzespositivistischen Rechtslehre Hans Kelsens
1. Kelsens rechtsbegrifflicher Methodendualismus
a. Die Herleitung der Trennungsthese
b. Kelsens rechtspositivistische Normbegründung
c. Der Kunstgriff der Grundnorm
2. Gegenüberstellung Kelsens und Alexys
IV. Das Verbot des Schwangerschaftsabbruches nach §§ 218 StGB – eine rechtstheoretische Auseinandersetzung
1. Entstehungsgeschichtliche Darstellung der Normenkette
a. Schwangerschaftsabbrüche in der Weimarer Republik
b. Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen als Teil der nationalsozialistischen Politik
c. Kein Reflektieren nach Kriegsende – Keine Reform
d. Reform der Normenkette im Zuge der Wiedervereinigung
2. Rechtstheoretische Diskussion der Tatbestände
a. Kelsens rechtspositivistische Geltungsbegründung
aa. Ordnungsgemäße Gesetztheit
bb. Soziale Wirksamkeit
cc. Fazit
b. Alexys nichtpositivistische Kritikansätze
aa. Inhaltliche Richtigkeit der Normenkette
bb. Kelsens Negierung der Geltung des Rechts
V. Das kontroverse Votieren um einen nichtpositivistischen Rechtsbegriff
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Verhältnis von Recht und Moral anhand einer kritischen Gegenüberstellung der rechtspositivistischen Lehre von Hans Kelsen und des nichtpositivistischen Ansatzes von Robert Alexy. Ziel ist es, zu ergründen, ob ein normativer, moralischer Gehalt für die Geltung des Rechts unerlässlich ist, und dies exemplarisch an der historischen und aktuellen Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland zu veranschaulichen.
- Rechtstheoretische Grundlagen des Positivismus vs. Nichtpositivismus.
- Strikte Trennung von Sein und Sollen bei Hans Kelsen.
- Integration moralischer Werte in den Rechtsbegriff durch Robert Alexy.
- Historische Analyse der Normenkette zum Verbot des Schwangerschaftsabbruchs.
- Kritik an der paternalistischen Ausgestaltung staatlicher Schutzpflichten.
Auszug aus dem Buch
Die Notwendigkeit einer rudimentären Ethik
Die Benennung eines solchen Maßstabes gestaltet sich hierbei als schwierig und knüpft eng an das zuvor kurz erwähnte und im späteren genauer zu erläuternde Unrechtsargument an – dem vorwegzunehmen ist das Bestehen einer Problematik der Benennung eines „objektiv vorgegebenen und erkennbaren normativen Bezugspunkt[es]“, an dessen (Nicht-) Erfüllung die ethische Geltung des Rechts gemessen werden kann; Auch Alexy konstatiert die Notwendigkeit des Voraussetzens einer „mindestens rudimentäre[n] nichtrelativistische[n] Ethik“, benennt jedoch ebenso keine beispielhaften Kriterien.
Ein Rückgriff auf die begriffliche Argumentation Alexys hinsichtlich der notwendigen Beziehung zwischen Moral und Rechtssystemen offenbart die von Otfried Höffe behaupteten materiell-moralischen Anforderungen der Notwendigkeit des Erfüllens bestimmter fundamentaler Gerechtigkeitskriterien sowie des Prinzipes der kollektiven Sicherheit, mithin dem allgemeinen Verbot des Mordes, des Totschlages sowie des Raubes und Diebstahls – Kriterien, die sich in ihren Grundzügen wohl zu einer Bemessung der ethischen Geltung und demnach zur inhaltlichen Richtigkeit einer Norm heranziehen lassen ließen.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Das Verhältnis von Recht und Moral als ein dem Rechtsbegriff immanenter und historischer Streit mit Gegenwartsbezug: Einführung in die grundlegende Problemstellung des Rechtsbegriffs und die historische Entwicklung des Spannungsfeldes zwischen Rechtspositivismus und Nichtpositivismus.
II. Erörterung der inhaltlichen Richtigkeit des Rechts in Verbindung zum Begriff der ethischen Geltung des Rechts bei Robert Alexy: Detaillierte Darstellung der Triologie des Rechtsbegriffs nach Alexy und die Rolle einer moralischen Rechtfertigung für die Geltung von Normen.
III. Die methodische Vollendung der gesetzespositivistischen Rechtslehre Hans Kelsens: Analyse der Reinen Rechtslehre Kelsens, insbesondere des Methodendualismus und der Funktion der Grundnorm zur Sicherung der Inhaltsneutralität des positiven Rechts.
IV. Das Verbot des Schwangerschaftsabbruches nach §§ 218 StGB – eine rechtstheoretische Auseinandersetzung: Anwendung der theoretischen Erkenntnisse auf die historische und aktuelle Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch unter besonderer Berücksichtigung des Schutzes weiblicher Selbstbestimmung.
V. Das kontroverse Votieren um einen nichtpositivistischen Rechtsbegriff: Synthese der Argumente zur notwendigen Implementierung moralischer Werte in die Rechtswissenschaft als Voraussetzung für eine verantwortungsvolle Reformpraxis.
Schlüsselwörter
Rechtstheorie, Rechtsphilosophie, Hans Kelsen, Robert Alexy, Rechtspositivismus, Nichtpositivismus, § 218 StGB, Schwangerschaftsabbruch, Verbindungsthese, Trennungsthese, Ethische Geltung, Rechtsbegriff, Moral, Radbruch-Formel, Normenkette.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die theoretischen Gegensätze zwischen dem positivistischen Rechtsbegriff (Hans Kelsen) und dem nichtpositivistischen Rechtsbegriff (Robert Alexy) und prüft deren praktische Relevanz.
Welche Themenfelder stehen im Mittelpunkt?
Zentrale Themen sind die Normbegründung, das Verhältnis von Recht und Moral, die Rolle des Staates durch sein Gewaltmonopol sowie die historische Entwicklung des Abtreibungsverbots in Deutschland.
Was ist die zentrale Forschungsfrage?
Die Arbeit fragt danach, ob Recht aus einer rein positivistischen Perspektive, die Moral ausschließt, begründbar ist, oder ob eine moralische Komponente (inhaltliche Richtigkeit) notwendig ist, um dem Anspruch an Gerechtigkeit in einer modernen Gesellschaft gerecht zu werden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsphilosophische und rechtstheoretische Untersuchung, die durch eine diskursanalytische Betrachtung der historischen Entwicklung der Normenkette zu den §§ 218 ff. StGB ergänzt wird.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Theorien von Alexy und Kelsen, deren methodische Gegenüberstellung und die abschließende Anwendung dieser Theorien auf die Fallbeispiele rund um den Schwangerschaftsabbruch und die hierzu gehörigen Paragrafen.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie "Rechtsbegriff", "Rechtspositivismus", "Doppelnatur des Rechts", "Geltungsbegründung", "paternalistische Schutzpflicht" und "Willensentscheidung" charakterisiert.
Warum wird das Thema Schwangerschaftsabbruch als Fallbeispiel gewählt?
Das Thema dient als „Wühlkiste“ des Normensystems, um aufzuzeigen, wie Gesetze, die auf paternalistischen Bevormundungsstrukturen basieren, rechtstheoretisch kritisiert und hinterfragt werden müssen, um eine Stigmatisierung und Entmündigung zu vermeiden.
Welche Rolle spielt die Teilnehmerperspektive nach Alexy in der Debatte um § 219a StGB?
Die Teilnehmerperspektive erlaubt es, nicht nur die formelle Wirksamkeit der Norm zu betrachten, sondern auch deren moralische Rechtfertigung zu hinterfragen. Dies führt dazu, das Verbot als Instrument einer bevormundenden Biopolitik zu entlarven, statt es lediglich als formell geltendes Recht hinzunehmen.
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- Felix Drechsler (Author), 2022, Der positivistische Rechtsbegriff und der Begriff der ethischen Geltung nach Robert Alexy. Veranschaulichungen anhand des Abtreibungsverbotes der §§ 218 ff. StGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1353568