Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Texte veröffentlichen, Rundum-Service genießen
Zur Shop-Startseite › Jura - IT-Recht

Consultants als Miturheber in der agilen Softwareentwicklung. Gesetzlicher Schutz der Urheberschaft an Computerprogrammen

Titel: Consultants als Miturheber in der agilen Softwareentwicklung. Gesetzlicher Schutz der Urheberschaft an Computerprogrammen

Bachelorarbeit , 2020 , 50 Seiten , Note: 1

Autor:in: Max Weiß (Autor:in)

Jura - IT-Recht
Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Ziel dieser Arbeit ist es zu bestimmen, welche Urheberrechte externe Fachkräfte im Rahmen agiler Arbeitsprozesse in der Entwicklung von Computerprogrammen erlangen können und welche Handlungen des Auftraggebers zu derer nachhaltigen Sicherung erforderlich sind. Die Forschungsfrage hierzu lautet: Inwieweit muss der vertraglichen Sicherung von Schutzrechten Aufmerksamkeit geschenkt werden, um den Geschäftserfolg in der Softwareentwicklung nachhaltig zu sichern?

Zeitgeschichtliche Ereignisse zwingen Unternehmen dazu die Digitalisierung von Arbeit enorm schnell voran zu treiben. Beinahe hektisch wirken die Versuche neue Technologien zu entwickeln, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Neue Computerprogramme werden unter Nutzung effizienter Arbeitsmodelle, wie der agilen Softwareentwicklung, erstellt. Hochqualifizierte externe Berater sollen Unternehmen dabei unterstützen diese Ziele zu erreichen.

Um diese Frage einer Lösung zuführen zu können, wurden anhand von Literaturarbeit Kriterien zur Bewertung urheberrechtlich schutzfähiger Beiträge ermittelt. Eine definierte Gruppe von Fachkräften wurde sodann, unter Heranziehung ihrer Tätigkeitsprofile und Anwendung der ermittelten Kriterien, in einer Fallstudie überprüft.

Es wurde dargelegt, dass Consultants durch Erfüllung der ermittelten Kriterien Miturheberschaft erlangen können, wenn sie in agilen Entwicklungsprojekten mitwirken. Dies unabhängig der generellen Charakteristika ihres Tätigkeitsprofils. Wegen des Fehlens technischer Beiträge der Beteiligten kann eine Miturheberschaft nicht automatisch verneint werden, andererseits wird nicht durch jeden programmiertechnischen Beitrag eine solche begründet. Weiter wurden auftretende Folgeprobleme dargestellt und Lösungsansätze aufgezeigt.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen agiler Softwareentwicklung

2.1 Die Scrum-Methode

2.2 Historie und Verbreitung

2.3 Grundsätze von Scrum

2.4 Arbeitsablauf

2.5 Begriffserklärungen

2.5.1 Rollen

2.5.2 Ereignisse

2.5.3 Artefakte

2.6 Abgrenzung zu traditionellen Arbeitsmethoden

3 Person und Stellung des Consultants

3.1 Betätigungsfelder und Einordnung

3.2 Relevanz

3.3 Rechtliche Stellung

3.4 Vertragskonstellationen

3.5 Beratungsvertrag

4 Gesetzlicher Schutz der Urheberschaft an Computerprogrammen

4.1 Schutzgegenstand von Computerprogrammen

4.1.1 Entwurfsmaterialien als Schutzgegenstand

4.1.2 Entwurfsmaterialen in der agilen Softwareentwicklung

4.1.3 Nicht schutzfähige Elemente

4.1.4 Schutzvoraussetzungen

4.2 Miturheberschaft an Computerprogrammen

4.2.1 Schöpfungsbeitrag des Miturhebers

4.2.2 gemeinsames Werkschaffen

4.2.3 keine Gesonderte Verwertbarkeit des Schöpfungsbeitrags

4.2.4 Abgrenzung der Werkanregung

4.2.5 Abgrenzung zur Bearbeitung

4.3 Rechte des Miturhebers

4.4 Sonderfall des §69b

4.5 Überblick

5 Untersuchungsmethodik

6 Miturheberschaft des Consultant

6.1 Programmierer

6.1.1 Miturheberschaft des Programmierers

6.1.2 Ergebnis

6.2 Frontend-Entwickler

6.2.1 Miturheberschaft des Frontend-Entwicklers

6.2.2 Ergebnis

6.3 Business Analysten

6.3.1 Miturheberschaft des Business Analysten

6.3.2 Ergebnis

6.4 Externer Datenschutzberater

6.4.1 Miturheberschaft des Datenschutzberaters

6.4.2 Ergebnis

6.5 Miturheberschaft am Gesamtwerk

6.6 Diskussion, Folgeprobleme und Lösungsansätze

7 Fazit

Zielsetzung & Themen

Das Hauptziel dieser Bachelorarbeit ist es, zu analysieren, ob und unter welchen Bedingungen externe Berater (Consultants) im Kontext der agilen Softwareentwicklung Urheberrechte an den entstehenden Computerprogrammen erlangen können. Die Arbeit untersucht dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen und erarbeitet Kriterien, die für eine Bewertung dieser komplexen Vertragsverhältnisse entscheidend sind.

  • Grundlagen der agilen Softwareentwicklung und der Scrum-Methodik.
  • Die organisatorische und rechtliche Stellung von Consultants in IT-Projekten.
  • Analyse der gesetzlichen Grundlagen der Miturheberschaft an Computerprogrammen nach dem UrhG.
  • Untersuchung von verschiedenen Beraterrollen (Programmierer, Frontend-Entwickler, Business Analysten, Datenschutzberater) auf ihre Miturheberschaft.
  • Diskussion von Folgeproblemen und Lösungsansätzen für die Gestaltung von Beraterverträgen.

Auszug aus dem Buch

4.2.1 Schöpfungsbeitrag des Miturhebers

Im Falle eines Computerprogrammes wird einerseits ein schöpferischer Beitrag durch den Miturheber vorausgesetzt. Das Computerprogramm muss durch dessen Beitrag eine individuelle Prägung erfahren, welche lediglich als eigene geistige Schöpfung zu qualifizieren sein muss. Dieser muss nicht selbst die Voraussetzungen eines, eigenständigen, gesondert schutzfähigen Werkes, i. S. d. §69a Abs. 1 UrhG, erfüllen. Darüber hinausgehend ist der Umfang des Beitrages, hinsichtlich des Anteils und der Mitwirkung auf unterschiedlichen Ebenen der Entstehung unerheblich.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung thematisiert die zunehmende Digitalisierung und den Einsatz externer Berater in agilen Entwicklungsprojekten, wobei die rechtlichen Fragestellungen bezüglich Urheberrechten das zentrale Forschungsziel bilden.

2 Grundlagen agiler Softwareentwicklung: Dieses Kapitel erläutert die Funktionsweise agiler Methoden, insbesondere Scrum, und grenzt diese von traditionellen Vorgehensmodellen wie dem Wasserfallmodell ab.

3 Person und Stellung des Consultants: Hier werden die Rolle des Consultants, deren rechtliche Stellung bei der Beauftragung sowie verschiedene Vertragskonstellationen untersucht.

4 Gesetzlicher Schutz der Urheberschaft an Computerprogrammen: Das Kapitel analysiert die urheberrechtlichen Grundlagen für Computerprogramme, Entwurfsmaterialien, Voraussetzungen für Miturheberschaft sowie Rechte und Schutzanforderungen.

5 Untersuchungsmethodik: Es wird das methodische Vorgehen der qualitativen Fallstudie beschrieben, anhand derer die Kriterien für eine potenzielle Miturheberschaft verschiedener Beraterrollen geprüft werden.

6 Miturheberschaft des Consultant: In diesem Kapitel werden exemplarisch für Programmierer, Frontend-Entwickler, Business Analysten und Datenschutzberater deren jeweilige Miturheberschaft geprüft und mit Ergebnissen untermauert.

7 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen, wonach Miturheberschaft im Einzelfall möglich ist und betont die Notwendigkeit einer sorgfältigen vertraglichen Ausgestaltung, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

Schlüsselwörter

Agile Softwareentwicklung, Scrum, Urheberrecht, Miturheberschaft, Consultant, Computerprogramm, Nutzungsrechte, Beratervertrag, Schutzfähigkeit, Schöpfungshöhe, Entwurfsmaterial, Programmcode, IT-Recht, Datenschutzbeauftragter, Werkschöpfung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die urheberrechtliche Stellung von externen Beratern, die in agilen Softwareentwicklungsprojekten eingebunden sind, und prüft, ob diese eine Miturheberschaft erlangen können.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Zentrale Themen sind die agile Scrum-Methodik, das Urheberrecht an Computerprogrammen, verschiedene Rollen von IT-Beratern und die Gestaltung von rechtssicheren Beraterverträgen.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist es aufzuzeigen, unter welchen Kriterien Berater bei ihrer Mitarbeit in der agilen Entwicklung Urheberrechte erwerben können und welche Regeln für die vertragliche Absicherung gelten.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer Literaturrecherche und führt darauf aufbauend eine qualitative Fallstudie mittels deduktiver Prüfung von Kriterien an den untersuchten Beraterrollen durch.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen des Schutzes von Computerprogrammen, der Definition von Miturheberschaft sowie spezifischen Prüfungen der Miturheberschaft für diverse Beraterprofile.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den wichtigsten Begriffen zählen Miturheberschaft, agile Softwareentwicklung, Scrum, Urheberrecht an Computerprogrammen, IT-Consulting und rechtliche Vertragsgestaltung.

Kann ein Frontend-Entwickler Miturheber an einem Computerprogramm sein?

Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis, dass eine direkte Miturheberschaft am konkreten Computerprogramm in der Regel nicht begründbar ist, da die Benutzeroberfläche als bloße Schnittstelle gesehen wird.

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Datenschutzberater Miturheber werden?

Ein Datenschutzberater kann Miturheber werden, wenn sein Beitrag über konzeptionelle Vorgaben hinausgeht und konkrete EDV-technische Lösungsansätze sowie eine individuelle Prägung des Programmablaufs beinhaltet.

Ende der Leseprobe aus 50 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Consultants als Miturheber in der agilen Softwareentwicklung. Gesetzlicher Schutz der Urheberschaft an Computerprogrammen
Hochschule
Fachhochschule Hof
Note
1
Autor
Max Weiß (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2020
Seiten
50
Katalognummer
V1354070
ISBN (PDF)
9783346868060
ISBN (Buch)
9783346868077
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Agile Softwareentwicklung Urheberrecht IT-Recht Consulting
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Max Weiß (Autor:in), 2020, Consultants als Miturheber in der agilen Softwareentwicklung. Gesetzlicher Schutz der Urheberschaft an Computerprogrammen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1354070
Blick ins Buch
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
Leseprobe aus  50  Seiten
Grin logo
  • Grin.com
  • Versand
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum