Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften in den Rs. „Daily Mail“, „Centros“, „Überseering“, „Inspire Art“ und der in Folge proklamierte „Wettbewerb der Gesellschaftsrechte“ hat den deutschen Gesetzgeber dazu bewogen, sein nationales Gesellschaftsrecht anzupassen. Der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) passierte am 23.05.2007 das Bundeskabinett und ist im November 2008 in Kraft getreten. Die Bundesregierung will durch das Gesetz neben anderen vielfältigen Modernisierungen des GmbH-Rechts insbesondere eine umfassende Mobilität von Gesellschaften ermöglichen.
Mit dem MoMiG soll es „durch die Streichung der § 5 Abs. 2 AktG und § 4a Abs. 2 GmbHG dt. Gesellschaften nunmehr ermöglicht werden, einen tatsächlichen Verwaltungssitz auch im Ausland zu wählen. Fast zeitgleich stellte der Rat für Internationales Privatrecht (RfIPR) im Rahmen der 5. EU-Gesellschaftsrechts- und Corporate Governance-Conference am 27. und 28. Juni 2007 in Berlin seinen Vorschlag zu einer „EU- Verordnung über das für Gesellschaften anwendbare Recht“ und parallele bzw. alternative Ergänzungen des dt. EGBGB einer europäischen Fachöffentlichkeit vor. Dabei traten erhebliche Differenzen zur Auffassung des EU-Kommissars McCreevy zutage, der offenbar gänzlich sowohl auf die Verabschiedung der 14. Gesellschaftsrechtlichen Richtlinie wie auch sonst auf weitere Harmonisierungsmaßnahmen in diesem Bereich verzichten will und vielmehr eine weitgehende Klärung mit dem anstehenden Urteil in der Rs. „Cartesio“ (C-210/06) erwartet.
Die nachfolgende Arbeit untersucht, inwieweit die im MoMiG ergriffenen Maßnahmen das Ziel einer umfassenden innereuropäischen Mobilität dt. Kapitalgesellschaften erreichen können bzw. welche Maßnahmen darüber hinaus mit Blick auf die vorgenannten Vorschläge des RfIPR notwendig wären.
Dazu wird zunächst der EG-rechtliche Regelungsrahmen der Niederlassungsfreiheit umrissen (B), sodann wird die bisherige Rspr. des EUGH zur Niederlassungsfreiheit im Bezug auf die Sitzverlegungsmöglichkeiten dargestellt (C). Im Anschluss wird die aktuelle Rechtslage für das Deutsche Gesellschafts- und Internationale Privatrecht im Hinblick auf die Wirksamkeit der im MoMiG ergriffenen Maßnahmen untersucht (D). Schließlich werden die Ergebnisse und ein Ausblick in Thesen zusammengefasst (E).
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. EG-rechtliche Grundlagen
C. Stand der Rechtsprechung des EUGH zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften
I. Die Rechtssache „Daily Mail“
II. Die Rechtssache „Centros“
III. Die Rechtssachen „Überseering“, „Inspire Art“ und „Sevic“
1. „Überseering“
2. „Inspire Art“
3. „SEVIC-Systems“
D. Konsequenzen für das deutsche Gesellschafts- und internationale Privatrecht
I. Überblick zum deutschen Gesellschaftskollisionsrecht
1. Gründungstheorie
2. Sitztheorie
3. Vermittelnde Lehren
II. Notwendigkeit der Unterscheidung in Fallgruppen
1. Die Begriffe: Primär- und Sekundärniederlassung
2. Der Begriff: „Zuzugsfall“
3. Der Begriff: „Wegzugsfall“
a) e.A. keine Unterscheidung wegen Anwendbarkeit der Niederlassungsfreiheit notwendig
b) a.A. Unterscheidung schon erforderlich wegen Nichtanwendbarkeit der Niederlassungsfreiheit
c) Stellungnahme
III. Zum Stand der Mobilitätsfähigkeit von Gesellschaften mit Bezug zum deutschen Hoheitsgebiet
1. Fall des Zuzugs einer Sekundärniederlassung nach Deutschland
2. Fall des Wegzugs der Sekundär-NL einer deutschen Gesellschaft
a) Status Quo: wenn Zuzugsstaat der Gründungstheorie folgt
b) Status Quo: wenn Zuzugsstaat der Sitztheorie folgt
3. Verlegung des Satzung- oder Registersitzes einer Primär-NL
a) Satuts Quo: zum Zuzug einer Primärniederlassung
b) Status Quo: zum Wegzug der Primärniederlassung
(aa) e.A. identitätswahrender Wegzug bleibt unzulässig
(bb) a. A. identitätswahrender Wegzug ist zu ermöglichen
(cc) Stellungnahme
E. Zusammenfassung und Thesen
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sitzverlegung deutscher Kapitalgesellschaften im Kontext der europäischen Niederlassungsfreiheit sowie die Auswirkungen des MoMiG auf die Mobilität von Gesellschaften.
- Europäische Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften
- Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EUGH)
- Deutsches Gesellschaftskollisionsrecht (Gründungs- vs. Sitztheorie)
- Rechtsfolgen für Wegzugs- und Zuzugsfälle
- Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG)
Auszug aus dem Buch
Die Rechtssache „Daily Mail“
In der Entscheidung zur Rs. „Daily Mail“ vom 27.11.1988 (Rs. 81/87) hat der EUGH ausgeführt, Gesellschaften können von ihrer Niederlassungsfreiheit entweder durch Gründung von Agenturen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften oder dadurch Gebrauch machen, dass sie ihr Kapital vollständig auf eine neu gegründete Gesellschaft übertragen. Sie hätten aber im Gegensatz zu natürlichen Personen jenseits ihrer jeweiligen nationalen Rechtsordnung, die ihre Gründung und ihre Existenz regeln, keine Realität. Der Vertrag habe die kollisionsrechtlichen Unterschiede im Recht der MS. hingenommen und die Lösung der damit verbundenen Probleme zukünftiger Rechtsetzung vorbehalten. Folgender Sachverhalt lag der Entscheidung zu Grunde. Die Klägerin „Daily Mail and General Trust PLC“ war Klägerin in einem Ausgangsverfahren gegen das britische Finanzministerium, in dem festgestellt werden sollte, dass es für die Verlegung ihres Sitzes aus dem Vereinigten Königreich in die Niederlande keiner Zustimmung Kraft des britischen Steuerrechts bedarf.
Das britische Gesellschaftsrecht gestatte einer Gesellschaft wie der Klägerin, die nach britischem Recht gegründet wurde und im Vereinigten Königreich ihren satzungsmäßigen Sitz hat, ihre Geschäftsleitung (registered office) außerhalb des Vereinigten Königreichs einzurichten, ohne ihre Rechtspersönlichkeit oder ihre Eigenschaft als Gesellschaft britischen Rechts zu verlieren. Nach dem anwendbaren britischen KöStG unterliegen nur die Gesellschaften der Körpersschaftsteuer, die ihren steuerlichen Sitz im Vereinigten Königreich haben. Der steuerliche Sitz ist als Ort des Sitzes der Geschäftsleitung definiert. Das britische KöStG von 1970 verbietet in Section 482 (1), (a) den Gesellschaften mit steuerlichem Sitz im Vereinigten Königreich, diesen Sitz ohne Zustimmung des Finanzministeriums aufzugeben. Die Klägerin beantragte 1984 die vorgenannte Zustimmung zur Verlegung des Sitzes ihrer Geschäftsleitung in die Niederlande. Nach erfolglosen Verhandlungen erhob die Kläger im Jahre 1986 schließlich Klage zum High Court of Justice, Queen' s Bench Division. Dort machte sie geltend, die Artt. 52, 58 EWG-Vertrag (heute Artt. 43, 48 EG) gäben ihr das Recht, den Sitz ihrer Geschäftsleitung ohne vorherige Zustimmung in einen anderen MS. zu verlegen, oder eine solche Zustimmung ohne Bedingungen zu erhalten. Der EUGH folgte dem nicht, sondern stellte fest, dass es keinen Anspruch auf identitätswahrende Sitzverlegung gäbe.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Darstellung der Entwicklung durch die EUGH-Rechtsprechung und das Ziel des MoMiG, die Mobilität von Gesellschaften zu fördern.
B. EG-rechtliche Grundlagen: Erläuterung der Bedeutung des Binnenmarktes und der Grundfreiheiten, insbesondere der Niederlassungsfreiheit.
C. Stand der Rechtsprechung des EUGH zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften: Analyse zentraler Urteile wie „Daily Mail“, „Centros“, „Überseering“, „Inspire Art“ und „Sevic“.
D. Konsequenzen für das deutsche Gesellschafts- und internationale Privatrecht: Untersuchung des Kollisionsrechts, der Fallgruppenunterscheidungen und der Mobilität von Gesellschaften.
E. Zusammenfassung und Thesen: Fazit zur Reichweite des MoMiG und Vorschläge zur weiteren Harmonisierung.
Schlüsselwörter
Niederlassungsfreiheit, Gesellschaftsrecht, EUGH, Sitzverlegung, MoMiG, Gründungstheorie, Sitztheorie, Kapitalgesellschaften, Kollisionsrecht, Binnenmarkt, Wegzug, Zuzug, Rechtsfähigkeit, Europäische Union, Internationales Privatrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Möglichkeiten für Kapitalgesellschaften, ihren Sitz grenzüberschreitend innerhalb der EU zu verlegen, und bewertet die Auswirkungen des MoMiG.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der europäischen Niederlassungsfreiheit, den kollisionsrechtlichen Anknüpfungsregeln (Gründungs- vs. Sitztheorie) und der deutschen Rechtslage.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Es soll untersucht werden, ob das MoMiG tatsächlich eine umfassende innereuropäische Mobilität deutscher Gesellschaften ermöglicht oder ob weitere regulatorische Schritte notwendig sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer rechtstheoretischen und rechtsvergleichenden Analyse der EUGH-Rechtsprechung sowie der nationalen Gesetzgebung und Literatur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Darstellung der EG-rechtlichen Grundlagen, die Aufarbeitung der EUGH-Rechtsprechung sowie eine detaillierte Analyse der Konsequenzen für das deutsche Gesellschaftskollisionsrecht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Schlagworte sind Niederlassungsfreiheit, MoMiG, Sitztheorie, Gründungstheorie und grenzüberschreitende Sitzverlegung.
Welche Rolle spielt die Entscheidung „Überseering“?
Das Urteil „Überseering“ ist zentral, da es den Mitgliedsstaaten untersagt, einer ausländischen Gesellschaft die Rechts- und Parteifähigkeit wegen einer Sitzverlegung abzuerkennen.
Warum wird das MoMiG in Bezug auf die Mobilität kritisiert?
Die Arbeit kritisiert, dass das MoMiG sich primär auf das Sachrecht beschränkt und Regelungslücken im Bereich des Kollisionsrechts offen lässt, die eine umfassende Mobilität verhindern.
Was ist der Unterschied zwischen dem Zuzugs- und dem Wegzugsfall?
Der Zuzugsfall betrachtet die Perspektive des Aufnahmestaates, der mit der Anerkennung einer ausländischen Gesellschaft befasst ist, während der Wegzugsfall die rechtlichen Hürden des Herkunftsstaates bei einer Verlegung thematisiert.
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- Raoul Kirmes (Author), 2009, Niederlassungsfreiheit und Sitzverlegung von Gesellschaften nach MoMiG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/135593