Historisch betrachtet kann aus heutiger Sicht der Eindruck entstehen, behinderten Menschen sei über Jahrhunderte hinweg die Menschenwürde aberkannt worden. Gerade sie sahen sich vielfach an. Idealen und Wertvorstellungen ihrer Zeit gemessen und ,,verurteilt". Einerseits als ,,Ausgeburten der Hölle" verschrien und verstoßen, konnten sie andererseits als eine Art wertloser sozialer Ballast ,,weggeworfen" (ertränkt, erstickt, ausgesetzt oder anderweitig getötet) werden. Ohne aufrichtige Ambitionen schmälern zu wollen, dienten sie manchem in seiner Hilfsbereitschaft aber auch als willkommenes Sprungbrett für ein adäquates himmlisches Leben nach dem Tode. So haben viele behinderte Menschen in vergangenen Jahrhunderten als Opfer einer vermessenen Mittel-Zweck-Relation für Beweg- und Abgründe menschlicher Existenzen hinhalten müssen. Auf dem Boden gedanklicher Umorientierungen der Neuzeitund einer Rückbesinnung auf christliche Motive wie Fürsorge und Bildung entwickelte sich ein neuer Maßstab, an dem die Anerkennung zum Menschen festgemacht werden sollte - eine Bildungs- und Erziehungs-fähigkeit, die sowohl die Bedürftigkeit als auch den Anspruch auf Befriedigung der Bedürftigkeit als gleichzeitige Rechtfertigung für menschliches Leben ableiten ließ. In diesem Sinne wurde der Mensch erst zum Menschen durch Erziehung und Bildung. Vor dem Hintergrund historischer Entwicklungen und unter Berücksichtigung der Texte von Antor/Bleidick und Seifert sollen sich die folgenden Ausführungen in kritischer Weise sowohl mit den Chancen als auch mit den möglichen Gefahren einer Orientierung auseinandersetzen, die das ,,Menschsein" an einem außerhalb seiner selbst liegenden Wertmaßstab festzumachen versucht und nicht an seiner bloßen Existenz.
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Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Begriffsklärungen
1.1 Erziehung
1.2 Bildung
1.2.1 Kritische Anmerkung
1.3 Der Zusammenhang von Erziehung und Bildung
1.4 Schwerstbehinderung
2. Die Bedeutung der Definitionsinhalte von Erziehung und Bildung für schwerstbehinderte Menschen
3. Bildungsfähigkeit und Recht auf Bildung - Eine Gratwanderung?
4. Schlußbemerkungen
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht kritisch die historische und gegenwärtige Bedeutung von Erziehungs- und Bildungsbegriffen im Kontext der Rechtfertigungsdiskussion um das "Menschsein" von schwerstbehinderten Menschen, wobei das Ziel darin besteht, Bildungsfähigkeit von einer rein ökonomisch oder leistungsorientierten Lebenswertbewertung zu entkoppeln.
- Historische Entwicklung des Bildungs- und Erziehungsbegriffs
- Kritische Reflexion der Bildungsfähigkeit bei Schwerstbehinderung
- Einfluss von christlichen Werten und philosophisch-anthropologischen Ansätzen
- Schutz vor Diskriminierung durch die Trennung von Lebensrecht und Bildungsfähigkeit
- Plädoyer für ein an der Existenz orientiertes Recht auf Bildung
Auszug aus dem Buch
1.2 Bildung
Der Bildungsbegriff ist Teil einer bildungstheoretischen Didaktik, die - etwa in der Zeit der Aufklärung verwurzelt - als eine doch recht alte theo-retische Grundlage auch heute noch zu den gebräuchlichen Didaktiken an Schulen zählt. Historisch betrachtet haben Personen wie Humboldt, Pestalozzi, Schleiermacher, Herbart und schließlich auch Kant wesentlich zur Prägung und Weiterentwicklung des Verständnisses von Bildung beigetragen. Unter anderem hat sich Klafki als Vertreter einer modernen Bildungstheorie mit dem Bildungsbegriff auseinandergesetzt. Unter einer Vielfalt von Definitionsmöglichkeiten und -ansätzen kann Bildung in diesem Sinne verstanden werden als
prozeßartige, selbsttätige Auseinandersetzung mit der Welt im Austausch mit anderen Menschen vor dem Hintergrund historisch-gesellschaftlich-kultureller Gegebenheiten und mit dem Ziel, zu vernünftiger Selbstbestimmung befähigt zu werden, ohne die Freiheit des anderen durch das eigene Freiheitsbestreben einengen zu wollen.
Auch Seifert verweist auf eine relative Uneindeutigkeit in der Definition von Bildung. Daher soll der vorgenannten eine weitere Definitionsvariante als Zitat kontrastierend gegenübergestellt werden:
Bildung ist das Ergebnis einer Formung einer Person, die durch verschiedene Bindungen und Bezugspersonen und durch verschiedene Institutionen, angereichert durch umliegende Materialien und Medien, gegangen ist.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Diese Einleitung führt in die historische Diskriminierung behinderter Menschen ein und stellt die kritische Auseinandersetzung mit Bildungs- und Erziehungsmaßstäben als Rechtfertigung für das Menschsein in den Fokus.
1. Begriffsklärungen: Dieses Kapitel definiert die zentralen Begriffe Erziehung, Bildung und Schwerstbehinderung im Kontext erziehungswissenschaftlicher Theorien.
2. Die Bedeutung der Definitionsinhalte von Erziehung und Bildung für schwerstbehinderte Menschen: Hier wird diskutiert, wie alternative Definitionsansätze zur Bildung die Bildungsfähigkeit aller Menschen, unabhängig von psycho-physischen Voraussetzungen, begründen können.
3. Bildungsfähigkeit und Recht auf Bildung - Eine Gratwanderung?: Das Kapitel beleuchtet den historischen Wandel der Wahrnehmung behinderter Menschen und argumentiert für eine Trennung von Bildung und Lebensrecht, um diese vor bioethischen Angriffen zu schützen.
4. Schlußbemerkungen: Die Schlussbetrachtung mahnt davor, die Bildungsfähigkeit als Voraussetzung für das Lebensrecht zu nutzen, und fordert neue, existenzorientierte Rechtfertigungen für die menschliche Daseinsberechtigung.
Schlüsselwörter
Bildung, Erziehung, Schwerstbehinderung, Menschenwürde, Bildungsfähigkeit, Lebensrecht, Wertewandel, Behindertenpädagogik, Anthropologie, Inklusion, Leistungsgesellschaft, Rechtfertigungsdiskussion, Menschsein.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert kritisch, inwiefern Bildungs- und Erziehungsideale zur Bewertung der Menschwürde von schwerstbehinderten Menschen herangezogen werden.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen die Definition von Bildung, die historische Behandlung behinderter Menschen und das Verhältnis zwischen Bildungsfähigkeit und Lebensrecht.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, den Begriff der Bildungsfähigkeit von einer funktionalen Bewertung des Lebenswertes zu lösen und die Existenz als alleinige Basis für Bildungsrechte zu etablieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin stützt sich auf eine Literaturanalyse und den Vergleich verschiedener erziehungswissenschaftlicher und bildungstheoretischer Positionen (u.a. Seifert, Antor/Bleidick, Klafki).
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der begrifflichen Klärung von Bildung und Erziehung sowie deren Bedeutung für die Inklusion schwerstbehinderter Menschen und die Sicherung ihrer Menschenrechte.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Bildung, Lebensrecht, Menschenwürde, Bildungsfähigkeit und Schwerstbehinderung.
Warum ist die Trennung von Bildungsfähigkeit und Lebensrecht so wichtig?
Eine Koppelung beider Begriffe birgt die Gefahr, dass Menschen, denen man "Bildbarkeit" abspricht, auch ihr Recht auf Leben verlieren könnten.
Welchen Einfluss haben christliche Wertvorstellungen in diesem Kontext?
Historisch haben sie dazu beigetragen, den Fokus von einer reinen Nutzwertbewertung hin zur Fürsorgepflicht für jeden Menschen zu verschieben.
- Quote paper
- Andrea Hoesch (Author), 1999, Bildung und Erziehung in der Rechtfertigungsdiskussion zum ´Menschsein´ - eine Chance oder Gefahr für schwerstbehinderte Menschen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1358