Der Ausbau der deutschen Hochschullandschaft in der Nachkriegszeit

Phasen und Instrumente der Struktur- und Kapazitätsentwicklung


Hausarbeit (Hauptseminar), 1996

42 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Gliederung

1 Einleitung

2 Wiederaufbauphase
2.1 Der Wiederaufbau der Hochschulen nach dem Zweiten Weltkrieg
2.2 Gründung von Hochschulen kurz nach dem Zweiten Weltkrieg

3 Expansionsphase
3.1 Erster Ausbau der Hochschullandschaft
3.1.1 Die Gründung des Wissenschaftsrates
3.1.2 Die erste Welle von Neugründungen
3.1.3 Zwischenbilanz
3.2 Phase der Reformen
3.2.1 Differenzierung der Hochschultypen
3.2.1.1 Universitäten und Gesamthochschulen
3.2.1.1.1 Konzept der Gesamthochschulen
3.2.1.2 Pädagogische Hochschulen, Theologische Hochschulen und Kunsthochschulen
3.2.1.3 Fachhochschulen
3.2.2 Entwicklung eines relevanten Standortsystems
3.2.2.1 Kapazitätserweiterung durch Regionalisierung als Konzept der Hochschulpolitik
3.2.2.2 Bewertung des Neugründungskonzeptes
3.2.2.3 Stadt und Hochschule
3.2.3 Strukturveränderungen an den Hochschulen
3.2.3.1 Studiendauer
3.2.3.2 Studienangebot
3.2.3.3 Personalstellen an Hochschulen
3.2.3.4 Finanzielle Situation der Hochschulen
3.2.4 Zwischenbilanz

4 Krisen des Hochschulausbaus
4.1 Erste Krise des Hochschulausbaus
4.2 Zweite Krise des Hochschulausbaus

5 Konsolidierungsphase

6 Fazit

7 Literaturverzeichnis.

Verzeichnis der Abbildungen

Abbildung 1: Zusammenlegung von Schul- und Hochschularten zu Gesamthochschulen

Abbildung 2: Zusammenlegung von Schularten zu Fachhochschulen

Abbildung 3: Die Entlastung der alten Universitäten durch Neugründungen, 1964- 1982

Abbildung 4: Personalstellen an Hochschulen

Abbildung 5: Zahl der Studenten und Studienanfänger je Stelle für wissenschaftliches Personal

Abbildung 6: Investitionen für Hochschulen und Sachmitteletat (DM-Beträge umgerechnet auf den Preisindex von 1970)

Abbildung 7: Jahrgangsstärke der Wohnbevölkerung und Studienanfänger in der Bundesrepublik Deutschland 1965 bis 1982

Verzeichnis der Tabellen

Tabelle 1: Hochschulen und Studentenzahlen 1960 und

Tabelle 2: Alte und neue Universitäten,

Tabelle 3: Studentenzahlen der alten Universitäten, 1960--70--80--81--

Tabelle 4: Studentenzahlen der neuen Universitäten, 1980--81--

Tabelle 5: Kennwerte für das Fachangebot an alten und neuen Universitäten

Verzeichnis der Karten

Karte 1: Die wichtigsten Hochschulstandorte in der Ausgangssituation nach dem Zweiten Weltkrieg

Karte 2: Standorte der Universitäten, Technischen Hochschulen und Gesamthochschulen

1 Einleitung

Die nach dem Zweiten Weltkrieg kontinuierlich steigenden Studentenzahlen machten strukturelle Veränderungen des deutschen Hochschulwesens und einen Kapazitätsausbau der deutschen Hochschullandschaft erforderlich. Die Arbeit ist so weit möglich chronologisch ab 1945 in Phasen der Entwicklung des Hochschulausbaus gegliedert:

1. In der Wiederaufbauphase, die etwa bis Mitte der 50er Jahre reicht, wird die Situation der deutschen Hochschulen nach dem Zweiten Weltkrieg beschrieben und die Schwierigkeiten des Aufbaus dargestellt (vgl. Kapitel 2).
2. Die Expansionsphase wurde in die Phase des ersten Ausbaus der Hochschullandschaft (bis etwa Mitte der 60er Jahre) und in die Phase der Reformen untergliedert. Hier werden die Differenzierung der Hochschultypen, die Entwicklung eines relevanten Standortsystems und die Strukturveränderungen an den Hochschulen dargelegt. (vgl. Kapitel 3)
3. Die Phase der Krisen des Hochschulausbaus wurde entgegen anderen Gliederungsansätzen (vgl. zum Beispiel Oehler 1989, S. 7/ 8) als eigene Phase ausgeführt, da in dieser Phase wichtige Veränderungen für die heutige Entwicklung des Hochschulausbaus eingeführt wurden. (vgl. Kapitel 4)
4. Die letzte Phase, die bis heute andauert, kann als Konsolidierungsphase oder Phase der Strukturverfestigungen bezeichnet werden. Allerdings hat sich die Situation seit der deutschen Wiedervereinigung wieder verändert. (vgl. Kapitel 5)

Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass sich die Phasen auch überschneiden und daher keine exakte zeitliche Trennung möglich ist.

2 Wiederaufbauphase

2.1 Der Wiederaufbau der Hochschulen nach dem Zweiten Weltkrieg

In der Zeit unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg kam es nicht zu einem Ausbau der Hochschullandschaft, sondern vielmehr zu einem reinen Wiederaufbau, der durch die Naziherrschaft und den Zweiten Weltkrieg zerstörten Hochschuleinrichtungen. Neben den materiellen Kriegsschäden, wie zerstörte Gebäude oder ausgebrannte Bibliotheken, waren die Hochschulen auch personell in einem desolaten Zustand. Viele gute Wissenschaftler waren emigriert oder von den Nationalsozialisten ausgeschaltet beziehungsweise sogar getötet worden und viele junge Wissenschaftler, die nach dem Krieg den wissenschaftlichen Nachwuchs hätten bilden können, wurden im Krieg getötet. Weiterhin musste ein Drittel des Lehrkörpers wegen ihrer national-sozialistischen Vergangenheit im Zuge der „Entnazifizierung“ entlassen werden (vgl. Führ 1993, S.12). Außerdem wurden die Universitätsgebäude, die nicht zerstört waren, als Unterkunft für die Menschen benötigt, die keine Wohnung mehr besaßen, so dass durch die Wohnraumprobleme der Aufbau der Universitäten schon durch die veränderte Nutzung der Bausubstanz erschwert wurde. Ein weiteres Problem beim Aufbau waren die durch den Zweiten Weltkrieg abgebrochenen internationalen Beziehungen der deutschen Wissenschaft.

Aufgrund dieser vielen Probleme war daher keine Zeit, sich über neue Konzepte für die Hochschulen Gedanken zu machen. So wurde auch strukturell beim Wiederaufbau lediglich an die Traditionen der deutschen Universität angeknüpft und es kam nur zu einer Restauration der Konzepte der 20er und 30er Jahre. (vgl. Engell 1984)

Allerdings wurde im Westen Deutschlands zum Teil unter dem hilfreichen Einfluss der Besatzungsmächte eine intensive Hochschulreformdiskussion angeregt und so kam es zu den Marburger Hochschulgesprächen (1946), den Schwalbacher Richtlinien (1947) und dem Blauen Gutachten (1948). Bis zur nationalsozialistischen Herrschaft waren die Universitäten Landesuniversitäten. Von 1934 an wurde das gesamte Hochschulwesen dem neu geschaffenen Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung untergeordnet. Nach dem Zweiten Weltkrieg kehrte man dann wieder zur Kulturautonomie der Länder zurück. (Führ 1993, S.12)

2.2 Gründung von Hochschulen kurz nach dem Zweiten Weltkrieg

Die ersten Neugründungen unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg dienten der universitären Ausstattung von Landeshauptstädten, wie Mainz und Saarbrücken. Sonst beschränkte sich der Hochschulauf- und -ausbau auf die alten Hochschulstandorte, da dies hier relativ einfach und rasch ohne neue Konzepte zu verwirklichen war. Bis in die 50er Jahre wurde hauptsächlich das gebäudekundliche Problem gesehen, welches ohne Bauplanung auf weite Sicht und an die räumliche Symbiose der Universität mit der Stadt zu denken, gelöst wurde. (vgl. Sauberzweig 1984, S.12)

„Die Universitätsplaner handelten in diesen Jahren nach dem Kriege nicht anders als die Stadtplaner: Das Dach über dem Kopf war wichtiger als hohe Stadtbaukunst oder eine umfassende Bildungsplanung“ (vgl. Sauberzweig 1984, S.12).

3 Expansionsphase

3.1 Erster Ausbau der Hochschullandschaft

In der Wiederaufbauphase kam es in Deutschland neben dem „Wirtschaftswunder“ auch zu einem „Universitätswunder“, woraufhin viele namhafte Emigranten wieder nach Deutschland zurückkehrten. Nachdem 1957 der Wissenschaftsrat berufen worden war, um einen Gesamtplan für die Förderung der Wissenschaften zu erarbeiten, begann eine erste Welle von Universitätsneugründungen. (Führ 1993, S.13)

3.1.1 Die Gründung des Wissenschaftsrates 1957

Ab der zweiten Hälfte der 50er Jahre wurde erkannt, dass die unkoordinierte Erweiterung der bestehenden Hochschulen nicht ausreicht.

Der 1957 gegründete Wissenschaftsrat hatte die Aufgabe, einen Gesamtplan für die Förderung der Wissenschaften zu erarbeiten und hierbei die Pläne von Bund und Ländern aufeinander abzustimmen. Allerdings wurde das Geld vom Bund verwaltet, der dadurch auch einen größeren Einfluss hatte. (vgl. Engell 1984, S.105f)

„Überregionale Planung, ein längerfristiges Konzept und infolge der Beteiligung des Bundes auch eine sichere Finanzierung waren die Voraussetzungen für die Arbeit des Wissenschaftsrates“ (Engell 1984, S.106). Die Empfehlungen zum Ausbau der wissenschaftlichen Einrichtungen wurden 1960 in der sogenannten „Blauen Bibel“ festgeschrieben. (vgl. Engell 1984, S.106)

3.1.2 Die erste Welle von Neugründungen

Da sich die Zahl der Studenten zwischen 1950 und 1960 von rund 100000 auf mehr als 200000 verdoppelt hatte, empfahl der Wissenschaftsrat die bestehenden Universitäten räumlich und personell der Anzahl von 200000 Studenten anzupassen (vgl. Bundesminister für Bildung und Wissenschaft 1984, S.11).

Zusätzlich zum Ausbau der alten Hochschulen wurde die Gründung mehrerer neuer Universitäten und medizinischer Akademien empfohlen. Und so kam es in der Mitte der 60er Jahre zu der ersten Welle von Neugründungen, wie Bochum, Düsseldorf, Konstanz und Regensburg, die heute schon zu den etablierten zählen (vgl. Engell 1984, S.106). Der Wissenschaftsrat legte in seinen Empfehlungen von 1960 für eine funktionierende akademische Selbstverwaltung und für die Größe der Fakultäten und Einrichtungen der Hochschulen eine obere Grenze fest, deren Richtzahlen zwischen 3000 und 13000 Studenten lagen. Allerdings hatte die Universität München zu diesem Zeitpunkt schon fast 18000 Studenten. (vgl. Bundesminister für Bildung und Wissenschaft 1984, S.12).

3.1.3 Zwischenbilanz 1967

Trotz dieses enormen Kapazitätsausbaues wurden die Ausbauanstrengungen von der quantitativen Entwicklung der Bildungsnachfrage überrollt. Obwohl sechs Universitäten, eine Technische Hochschule und zwei Medizinische Akademien gegründet wurden, kam es nur zu einer geringen Entlastung durch die Neugründungen, da diese sich noch im Aufbau befanden und daher erst 5000 Studenten aufnehmen konnten. Der gleichzeitige Anstieg der Studentenzahl auf 256000 Studenten verschärfte die Situation noch zusätzlich. (vgl. Bundesminister für Bildung und Wissenschaft 1984, S.12).

Die Hochschulplaner kamen schon in der zweiten Hälfte der 60er Jahre zu der Feststellung, dass die Probleme der Hochschulen mit dem Ausbau der Kapazitäten allein nicht bewältigt werden können. Es wurde die Notwendigkeit neuer Strukturen im Studienangebot, in der Forschungsförderung und in der Organisation der Hochschulen und in ihrer Personalausstattung erkannt. Anfang der 60er Jahre kam es daher zu der Forderung einer Hochschulreform mit dem 1964 von dem Theologen Georg Picht geprägten Schlagwort: „Bildungsnotstand heißt wirtschaftlicher Notstand“ (vgl. Engell 1984, S.106f)

3.2 Phase der Reformen

Besondere Belastungen erfuhr das Hochschulwesen durch die Reformen und den gleichzeitigen Ausbau des Sekundar- und Hochschulwesens seit Anfang der sechziger Jahre. Besonders die Studentenunruhen der zweiten Hälfte der sechziger Jahre förderten in allen Parteien die politische Bereitwilligkeit, traditionelle Strukturen der deutschen Universität tiefgreifend zu verändern. So wurde aus der „Ordinarienuniversität“ die „Gruppenuniversität“ in von Land zu Land unterschiedlichen Formen. Es entstanden weitgefächerte Fachbereiche, die die traditionsreichen Fakultäten ersetzten und es wurde außerdem 1968 mit den Fachhochschulen ein neuer Hochschultyp geschaffen. Nachdem der Bund durch die Grundgesetzänderungen von 1969 bildungs-politische Kompetenzen erhielt, verstärkte dieser sein Engagement im Hochschulbereich, wie zum Beispiel durch das Hochschulbaufördergesetz, das Hochschulrahmengesetz oder BAföG. Im Zuge einer Finanzreform wurde dem Bund die Kompetenz zur Rahmengesetzgebung für die Hochschulen eingeräumt und der „Ausbau und Neubau von Hochschulen, einschließlich der Hochschulkliniken wurden zur Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Länder“ (Führ 1993, S.12). (Führ 1993, S.12ff)

Nachdem 1969 die „Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau“ in das Grundgesetz eingefügt wurde (Artikel 91a Grundgesetz), wurde die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung mit den Gemeinschaftsaufgaben „Auf- und Ausbau der Hochschulen“ und „Bildungsplanung“ gegründet. Trotz dieser neu gebildeten Institutionen nahm auch das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft Einfluss auf den Hochschulausbau. Mit der Aufstellung eines Zeitplanes zur Verwirklichung wichtiger Maßnahmen der Hochschulreform, dem sogenannten Reformkalender, und den Vorschlägen für strukturelle Maßnahmen für das Baugeschehen wurde die Einheit von Bund und Ländern wieder gestört. Außerdem gab das Bundesministerium auch Anstöße für strukturelle Veränderungen im Hochschulwesen. Durch eine Verkürzung der Studienzeiten und der Einführung von Kurzstudiengängen an den Universitäten sollte eine Straffung der Studiengänge erzielt werden. Eine weitere Forderung war die umfassende Rationalisierung der Nutzung der materiellen Hochschuleinrichtungen, um so die Hochschuleinrichtungen optimal für Forschung und Lehre zu nutzen. Der Bildungsgesamtplan wurde 1973 von Bund und Ländern verabschiedet und 1976 trat das Hochschulrahmengesetz in Kraft. Hierbei gab es allerdings zwischen Bund und Ländern mehrere Streitpunkte, so zum Beispiel über die Zielvorstellungen der Gesamthochschulen, die Einführung der bedingt paritätischen Mitbestimmung oder die mit Sanktionen belegte Einführung von Regelstudienzeiten und Prüfungsfristen. (vgl. Körner 1993, S.19f)

3.2.1 Differenzierung der Hochschultypen

„Nach der amtlichen Statistik werden heute sechs Hochschularten unterschieden“ (Bundesminister für Bildung und Wissenschaft 1983, S.16):

- Universitäten
- Gesamthochschulen
- Pädagogische Hochschulen
- Theologische Hochschulen
- Kunsthochschulen
- Fachhochschulen

Tabelle 1 zeigt die Entwicklung der Studentenzahlen und der Anzahl der einzelnen Hochschularten zwischen 1960 und 1980.

Tabelle 1: Hochschulen und Studentenzahlen 1960 und 1980

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Bundesminister für Bildung und Wissenschaft 1983; S.17

3.2.1.1 Universitäten und Gesamthochschulen

Bei den Universitäten kann man bei der Zahl der Hochschulen fast eine Verdoppelung feststellen, während sich die Zahl der Studenten zwischen 1960 und 1980 mehr als verdreifacht hat (vgl. Tabelle1).

Die Gesamthochschulen, die in Tabelle 2 zu den Universitäten gezählt werden, sind erst ab 1971 (Kassel) entstanden. Für das Jahr 1980 werden neun Gesamthochschulen angegeben, die man jedoch wie in Tabelle 2 ersichtlich, in sechs Universitäten/ Gesamthochschulen und drei Universitäten/ „Spezialhochschulen“ aufgliedern kann.

In Tabelle 2 sind alle alten und neuen Universitäten von 1980 aufgeführt. Die insgesamt 65 Universitäten und Gesamthochschulen bestehen aus 33 alten Hochschulen und 32 Neugründungen seit 1960. (vgl. Bundesminister für Bildung und Wissenschaft 1983, S.16)

Es erfolgt eine Aufteilung in vier Hochschultypen:

- Universitäten mit traditionellem Fächerspektrum
- Universitäten/ Technische Hochschulen
- Universitäten/ Gesamthochschulen
- Universitäten/ „Spezialhochschulen“

(vgl. Bundesminister für Bildung und Wissenschaft 1984, S.16 und Tabelle 2)

Bei den Neugründungen bestanden meistens Vorgängerinstitutionen, die in die neue Universität integriert wurden. Dies trifft allerdings auch auf einige alte Universitäten, wie zum Beispiel die Bergakademie Clausthal, die Wirtschaftshochschule Mannheim sowie die Technischen Hochschulen, zu. (vgl. Bundesminister für Bildung und Wissenschaft 1983, S.16) „In den meisten aufgeführten „alten“ Technischen Hochschulen, die nur noch teilweise diese Bezeichnung führen, ist seit den sechziger Jahren das Fächerspektrum weit über den technischen und naturwissenschaftlichen Bereich hinaus ausgedehnt worden“ (Bundesminister für Bildung und Wissenschaft 1983, S.16). Bei den neuen Universitäten werden Dortmund, Kaiserslautern sowie die TU Hamburg-Harburg unter der Bezeichnung Universität/ Technische Hochschule aufgeführt (vgl. Tabelle 2).

Tabelle 2 : Alte und neue Universitäten, 1980

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Bundesminister für Bildung und Wissenschaft 1983, S.18

Von den Universitäten werden zwölf Institutionen als „Spezialhochschulen“ bezeichnet, die sich durch eine spezifische Aufgabenstellung und kleine Studentenzahlen, mit Ausnahme der Fernuniversität Hagen, beschreiben lassen. Auch die beiden formal als Neugründung bezeichneten Hochschulen in Hildesheim und Lüneburg wurden zu den „Spezialhochschulen“ gezählt, obwohl diese seit der Auflösung der Pädagogischen Hochschulen in Niedersachsen ihre Selbständigkeit weitgehend behalten haben. (vgl. Bundesminister für Bildung und Wissenschaft 1983, S.17)

3.2.1.1.1 Konzept der Gesamthochschulen

Die Gesamthochschulen waren ursprünglich als eine Institution gedacht, unter deren Dach eine hinsichtlich schulischer Vorbildung verschiedene Studentenpopulation ein differenziertes Angebot von Kurz- und Langzeitstudiengängen vorfinden sollte, wobei die kürzeren Studiengänge auch quantitativ echte Alternativen darstellen sollten. Allerdings wurden die Gesamthochschulen von den Studenten nicht ausreichend angenommen, sondern sie wurden immer mehr zu Universitäten mit Brückenkursen für Fachoberschüler. (vgl. Engell 1984, S.108f)

„Das Planungsmodell ging nun über die Universitäten und Technischen Hochschulen hinaus und richtete sich auf einen Gesamthochschulbereich, in dem auch die Studenten der Pädagogischen Hochschulen und der aus den ehemaligen Ingenieurschulen und höheren Fachschulen neu entstehenden Fachhochschulen mit eingehen sollten“ (Bundesminister für Bildung und Wissenschaft 1983, S.12).

Dies führte zu einer Erhöhung der Ausgangsbasis der Studentenzahl auf 450000 für 1969 und für 1980 auf eine Spannweite von 890000 bis 1032000 Studenten. Nach den Empfehlungen des Wissenschaftsrates sollte die Ausbildungskapazität im neu definierten Gesamthochschulbereich bis 1982 auf rund eine Million Studienplätze erweitert werden. Daher sollte neben dem Ausbau der alten Hochschulen auch durch neue Gesamthochschulen, die 400000 Studenten aufnehmen sollten, neue Studienplätze geschaffen werden. Jedoch wurden bei den Überlegungen für die Größe der Gesamthochschulen die Richtzahlen von 1960 weit überschritten. „...in Städten bzw. Regionen bis zu 200000 Einwohnern sollten sie nun auf 8000 bis 15000 Studenten beschränkt werden, in größeren Städten bzw. Regionen 20000 Studenten nicht überschreiten; in Millionenstädten sollten sie auf maximal 25000 Studenten begrenzt werden und bei höherem Bedarf gegebenenfalls Zweithochschulen errichtet werden“ (Bundesminister für Bildung und Wissenschaft 1983, S.12). Der Wissenschaftsrat empfahl 1970 mindestens 30 weitere Neugründungen mit durchschnittlich 12000 Studenten, was einer Verzehnfachung der Neugründungsempfehlung gegenüber 1960 entsprach. Im Bergneustädter Gesamthochschulplan der Bundesassistentenkonferenz war für 1980 sogar eine Hochschullandschaft mit 60 Gesamthochschulen und 1,3 Millionen Studenten vorgesehen. Das Ziel des Bildungsgesamtplanes von 1973 war daher die Deckung einer angenommenen Studentenzahl von rund einer Million bis 1985. (vgl. Bundesminister für Bildung und Wissenschaft 1983, S.12)

Der Aufbau der Gesamthochschulen wird in Abbildung 1 deutlich, die Grundlage hierfür war die Zusammenlegung von Ingenieurschulen, höheren Fachschulen und Pädagogischen Hochschulen.

[...]

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Details

Titel
Der Ausbau der deutschen Hochschullandschaft in der Nachkriegszeit
Untertitel
Phasen und Instrumente der Struktur- und Kapazitätsentwicklung
Hochschule
Universität Trier
Veranstaltung
Seminar: Regionale Hochschul- und Forschungspolitik in Deutschland
Note
2,0
Autor
Jahr
1996
Seiten
42
Katalognummer
V135860
ISBN (eBook)
9783640439010
ISBN (Buch)
9783640438952
Dateigröße
1985 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Regionalplanung, Hochschulen, Hochschulplanung, Regionalentwicklung, Raumplanung
Arbeit zitieren
Diplom-Geograph, Master of Arts Joachim Kolb (Autor:in), 1996, Der Ausbau der deutschen Hochschullandschaft in der Nachkriegszeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/135860

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