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Konkludente Täuschung im Betrugstatbestand. Eine umfassende Analyse nach § 263 StGB

Titel: Konkludente Täuschung im Betrugstatbestand. Eine umfassende Analyse nach § 263 StGB

Seminararbeit , 2019 , 22 Seiten , Note: 11

Autor:in: Ahmet Talha Özen (Autor:in)

Jura - Strafrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Ziel dieser Seminararbeit ist es, eine umfassende Analyse der konkludenten Täuschung im Rahmen des Betrugstatbestands gemäß StGB durchzuführen, da die Unterscheidung zwischen konkludenten und ausdrücklichen Täuschungshandlungen oftmals eine Herausforderung darstellt.

Trotz ihrer theoretischen Relevanz hat diese Unterscheidung praktische Implikationen, wie im weiteren Verlauf der Arbeit aufgezeigt wird. Obwohl konkludente Täuschung grundsätzlich in die Kategorie aktiven Handelns fällt, stellt sie lediglich eine spezifische Form der objektiven Tatbestandsverwirklichung dar, weshalb sie getrennt von ausdrücklichem Verhalten betrachtet werden sollte. Mit Schwerpunkt auf der Vertiefung des Verständnisses konkludenter Täuschungshandlungen, werden in dieser Arbeit deren grundlegende Merkmale und Prinzipien herausgearbeitet. Zuvor erfolgt eine Prüfung des allgemeinen Strafaufbaus und der Eigenschaften des Betrugstatbestands.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Aufbau des Betrugstatbestands

I. Grundlagen

II. Objektive Tatbestand

1. Täuschunghandlung

2. Irrtum

3. Vermögensverfügung

4. Vermögensschaden

III. Subjektiver Tatbestand

IV. Rechtswidrigkeit und Schuld

V. Sonstige Merkmale

C. Vertiefung der konkludenten Täuschung beim Betrug

I. Vorbemerkungen

II. Täuschung durch konkludentes Verhalten

1. Definition

2. Voraussetzungen

3. Besondere Fallgruppen

III. Abgrenzung von konkludent und unterlassenem Verhalten

D. Schluss

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Seminararbeit befasst sich mit dem Betrugstatbestand des § 263 StGB, wobei der Fokus insbesondere auf der Abgrenzung zwischen ausdrücklicher und konkludenter Täuschung liegt. Ziel ist es, die Merkmale und Prinzipien des konkludenten Verhaltens bei einer Täuschung detailliert zu untersuchen und anhand verschiedener Fallgruppen zu verdeutlichen.

  • Struktur des Betrugstatbestands und objektive Tatbestandmerkmale
  • Genaue Definition und Herleitung der konkludenten Täuschung
  • Methoden der Auslegung von konkludentem Verhalten unter Heranziehung der Verkehrsauffassung
  • Analyse spezieller Fallgruppen wie Vertrauensverhältnisse, Sportwetten und Bankgeschäfte
  • Abgrenzung der konkludenten Täuschung zum bloßen unterlassenen Verhalten

Auszug aus dem Buch

1. Täuschunghandlung

Das erste Merkmal des objektiven Betrugstatbestands ist die Täuschunghandlung, die gem. § 263/1 StGB dahingehend definiert wird, dass von dem Täter durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen erregt oder unterhalten wird. Nach BGH bedeutet die Täuschung, dass ein Verhalten des Täters, das objektiv geeignet und subjektiv bestimmt ist, beim Adressaten eine Fehlvorstellung über tatsächliche Umstände hervorruft. Mit anderen Worten kann man die Täuschung kurz als Vorspiegeln von Tatsachen oder Täuschung über Tatsachen definieren. In diesem Zusammenhang sind Tatsachen alle Ereignisse und Zustände der vergangenen und gegenwärtigen Zeit, die beweisbar sind. Aufgrund dieser Definition ist die Schlussfolgerung zu ziehen, dass zukünftige Ereignisse keine Tatsache sind.

Tatsachen bestehen grundsätzlich aus zwei Formen, nämlich innerer und äußerer Tatsache. Äußere Tatsachen beziehen sich auf äußerliche, objektive und nachprüfbare Zustände, beispielsweise die Zahlungsfähigkeit einer Person. Innere Tatsachen betreffen dagegen psychische Zustände wie etwa den Willen und bestimmte Kenntnisse des Täters, beispielsweise die Zahlungswilligkeit einer Person. Ein Werturteil und Meinungsäußerungen des Täters sind jedoch keine Tatsachen, weil sie nicht objektiv beweisbar sind.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Abgrenzung von konkludenter Täuschung im Betrugstatbestand ein und formuliert das Ziel der Arbeit, diese näher zu beleuchten.

B. Aufbau des Betrugstatbestands: Hier werden die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale des Betruges erläutert, um ein theoretisches Fundament für die weitere Analyse zu schaffen.

C. Vertiefung der konkludenten Täuschung beim Betrug: In diesem Hauptkapitel wird analysiert, wie konkludentes Handeln als Täuschung zu bewerten ist, welche Maßstäbe bei der Auslegung angewendet werden und wie dies in spezifischen Fallgruppen Anwendung findet.

D. Schluss: Das Fazit fasst zusammen, dass die Bestimmung der konkludenten Täuschung durch eine Kombination aus Gesamtverhalten und Verkehrsauffassung erfolgt und für die Strafbarkeit elementar ist.

Schlüsselwörter

Betrug, § 263 StGB, Täuschung, konkludente Täuschung, Tatsachen, Irrtum, Vermögensverfügung, Vermögensschaden, Verkehrsauffassung, Auslegung, Strafrecht, Täuschunghandlung, konkludentes Verhalten, Vorspiegelung, Vermögensdelikt.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht den Betrugstatbestand nach § 263 StGB mit einem spezifischen Fokus auf die sogenannte konkludente Täuschung.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Zentral sind die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale des Betruges sowie die detaillierte Definition und Auslegung von konkludentem Verhalten als Täuschungsmittel.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das primäre Ziel ist es, die begrifflichen Grenzen und die Auslegungsmethoden der konkludenten Täuschung anhand wissenschaftlicher Kriterien und Rechtsprechung zu verdeutlichen.

Welche wissenschaftliche Methode wird primär verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine juristische Literatur- und Rechtsprechungsanalyse zur Auslegung der strafrechtlichen Tatbestandsmerkmale.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil befasst sich mit der detaillierten Vertiefung der konkludenten Täuschung, inklusive der methodischen Herleitung mittels der Verkehrsauffassung und der Abgrenzung zu anderen Handlungsformen im Betrugsrecht.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Schlüsselbegriffe sind unter anderem Betrug, konkludente Täuschung, Tatsachen, Irrtum sowie die Auslegung nach der Verkehrsauffassung.

Wie unterscheidet sich die konkludente Täuschung von der ausdrücklichen Täuschung?

Während die ausdrückliche Täuschung durch explizite Worte geschieht, wird die konkludente Täuschung durch ein schlüssiges Gesamtverhalten des Täters aus der Sicht eines objektiven Empfängers begangen.

Welche Rolle spielt die "Verkehrsauffassung" bei der Beurteilung konkludenter Täuschung?

Die Verkehrsauffassung dient als maßgeblicher Auslegungsmaßstab, um zu bestimmen, ob das Verhalten des Täters in einem bestimmten Kontext als Täuschung über Tatsachen wahrgenommen wird.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Konkludente Täuschung im Betrugstatbestand. Eine umfassende Analyse nach § 263 StGB
Hochschule
Universität Hamburg  (Kriminalwissenschaften)
Veranstaltung
Strafrecht und Rechtsphilosophie
Note
11
Autor
Ahmet Talha Özen (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2019
Seiten
22
Katalognummer
V1361713
ISBN (PDF)
9783346886293
ISBN (Buch)
9783346886309
Sprache
Deutsch
Schlagworte
§ 263 StGB, konkludente Täuschung, Betrug
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Ahmet Talha Özen (Autor:in), 2019, Konkludente Täuschung im Betrugstatbestand. Eine umfassende Analyse nach § 263 StGB, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1361713
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Leseprobe aus  22  Seiten
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