Ziel dieser Arbeit ist es, die alte sowie die neue Sichtweise der Finanzverwaltung gegenüber zustellen und zu analysieren, welche Folgen und Konsequenzen sich daraus ergeben, insbesondere auch im Hinblick auf die Veränderung der Gestaltungsmöglichkeiten für Gesellschaften zur steuerlichen Optimierung, welche von besonderer Bedeutung sind. Anschließend soll kritisch beurteilt werden, inwieweit die Veränderungen und neuen Denkansätze der Finanzverwaltung Berechtigung finden oder ob die Neuerungen unrechtsmäßig sind.
Als flexibles Finanzierungsinstrument genießen Genussrechte seit den letzten Jahren zunehmende Beliebtheit als Finanzierungmöglichkeit von Unternehmen. Die Finanzierung durch Genussrechtskapital ist aufgrund der besonderen Eigenschaften von Genussrechten für Unternehmen aus vielerlei Hinsicht von Vorteil, wie beispielsweise variable Gestaltungsmöglichkeiten. Die neue Auffassung der Finanzverwaltung hat jedoch im Zuge der abgestimmten Verwaltungsanweisung der OFD Nordrheinwestfalen durch neue Vorschriften den Charakter von Genussrechten grundlegend verändert.
Die Sichtweise beschränkt sich dabei auf die Genussrechtsemittenten, nachdem Inhalte und Änderungen der neuen Verwaltungsanweisung auf die ausgebenden Gesellschaften von Genussrechten abzielen. Änderungen z.B. im Bezug auf handels- und steuerbilanziellen Ausweis von Genussrechten sind eindeutige Anzeichen dafür, weshalb es nur logisch ist, dass das Thema in dieser Arbeit auch aus dieser Sichtweise behandelt wird. Bei der ertragssteuerlichen Behandlung von Genussrechten wird sich in dieser Arbeit auf die Körperschaftssteuer beschränkt. Zwar ist grundsätzlich jedes Unternehmen zur Ausgabe von Genussrechten berechtigt, in der Praxis jedoch setzen hauptsächlich Kapitalgesellschaften Genussrechte ein. Zudem beziehen sich auch die Anmerkungen in der Verwaltungsanweisung der OFD ausschließlich auf die Vorschriften zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nach § 8 KStG.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Grundlagen
2.1 Begriff und Rechtsnatur von Genussrechten
2.2 Inhaltliche Ausgestaltung von Genussrechten
3 Bilanzieller Ausweis von Genussrechtskapital in der Handelsbilanz beim Emittenten
3.1 Problemstellung
3.2 Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital
3.3 Ausweis von Genussrechtskapital
4 Die steuerliche Behandlung von Genussrechten beim Emittenten
4.1 Grundlagen des § 8 Abs. 3 KStG
4.1.1 Abgrenzung zwischen beteiligungs- und obligationsähnlichen Genussrechten
4.1.2 Kriterium der Beteiligung am Gewinn
4.1.3 Kriterium der Beteiligung am Liquidationserlös
4.2 Alte Ansicht der Finanzverwaltung
4.2.1 Ausweis von Genussrechtskapital in der Steuerbilanz
4.2.2 Ertragssteuerliche Behandlung von Genussrechten
4.3 Neue Ansicht der Finanzverwaltung
4.3.1 Ausweis von Genussrechtskapital in der Steuerbilanz
4.3.2 Ertragssteuerliche Behandlung von Genussrechten
5 Kritische Würdigung und Folgen der neuen Ansicht der Finanzverwaltung
6 Fazit und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Diese Bachelorarbeit untersucht die Auswirkungen der durch die Finanzverwaltung neu definierten steuerlichen Behandlung von Genussrechten auf die Praxis der Unternehmensfinanzierung.
- Vergleich der alten und neuen Sichtweise der Finanzverwaltung.
- Analyse der bilanztechnischen und steuerlichen Konsequenzen für Emittenten.
- Untersuchung der Einschränkungen bei der Gestaltung von Genussrechten (insbesondere beim Betriebsausgabenabzug).
- Kritische Würdigung der Rückwirkung und fiskalischen Motivation der neuen Verwaltungsvorgaben.
- Prüfung der Auswirkungen auf gängige Finanzierungsinstrumente wie den Debt-Mezzanine-Swap.
Auszug aus dem Buch
Die neue Ansicht der Finanzverwaltung
Die neueste Verfügung der OFD Nordreihenwestfalen, die als bundesweit abgestimmte Verwaltungsordnung Gültigkeit besitzt, hat den steuerlichen Ausweis bzw. die Behandlung von Genussrechten grundlegend verändert. Nach neuester Auffassung der Finanzverwaltung hat der Genussrechtsemittent, im Gegensatz zu früher, Genussrechtskapital, dass handelsrechtlich gemäß den Kriterien des IDW als Eigenkapital einzuordnen ist, entsprechend auch steuerlich als Eigenkapital auszuweisen. Analog gilt die Vorschrift für den Ausweis von Fremdkapital. Entsprechend sind die Finanzbehörden der Auffassung, dass der Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 EStG Anwendung findet, und nicht wie bisher durch die Annahme der steuerlichen Vorschrift des § 8 Abs. 3 KStG durchbrochen werden darf. Grund dafür ist, dass die Finanzverwaltung die Auffassung teilt, dass der § 8 Abs. 3 KStG lediglich eine Vorschrift zur Ermittlung des Einkommens darstellt, jedoch keine steuerliche Bilanzierungsvorschrift. Folglich bietet § 8 Abs. 3 KStG keine Grundlage zur Gestaltung der zu erstellenden Steuerbilanz.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Arbeit erläutert die zunehmende Bedeutung von Genussrechten als Finanzierungsinstrument und führt in die zentralen Problemstellungen durch die neue Verwaltungsanweisung der OFD Nordrhein-Westfalen ein.
2 Grundlagen: Es werden die Rechtsnatur sowie die inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Genussrechten als hybride Finanzinstrumente zwischen Eigen- und Fremdkapital dargelegt.
3 Bilanzieller Ausweis von Genussrechtskapital in der Handelsbilanz beim Emittenten: Dieses Kapitel behandelt die komplexen Kriterien zur Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital sowie die entsprechenden Ausweisvorschriften in der Handelsbilanz.
4 Die steuerliche Behandlung von Genussrechten beim Emittenten: Das Kapitel analysiert die steuerliche Handhabung unter Berücksichtigung des § 8 Abs. 3 KStG, wobei der Wandel von der alten zur neuen Ansicht der Finanzverwaltung im Fokus steht.
5 Kritische Würdigung und Folgen der neuen Ansicht der Finanzverwaltung: Der Autor hinterfragt die Konsequenzen der neuen Vorgaben und übt Kritik an der fiskalisch motivierten sowie rückwirkenden Anwendung durch die Finanzverwaltung.
6 Fazit und Ausblick: Es wird Bilanz gezogen: Die neuen Vorschriften erschweren die Finanzierung durch Genussrechte erheblich, wobei eine eindeutige und einheitliche Regelung in Zukunft weiterhin schwierig bleibt.
Schlüsselwörter
Genussrechte, Genussrechtskapital, Finanzverwaltung, Körperschaftssteuer, Betriebsausgabenabzug, Handelsbilanz, Steuerbilanz, Eigenkapital, Fremdkapital, Mezzanine-Kapital, § 8 Abs. 3 KStG, Debt-Mezzanine-Swap, steuerliche Gestaltung, Kapitalgesellschaften, Ausschüttungen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit befasst sich mit der ertragssteuerlichen Behandlung von Genussrechten und untersucht dabei insbesondere die Auswirkungen einer aktuellen Verwaltungsanweisung der Finanzverwaltung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital, die Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht sowie die steuerliche Abzugsfähigkeit von Ausschüttungen auf Genussrechte.
Welches Ziel verfolgt die Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es, die alte und neue Sichtweise der Finanzverwaltung gegenüberzustellen und kritisch zu prüfen, welche Folgen diese für die steuerliche Optimierung bei Unternehmen hat.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine fundierte Literatur- und Rechtsquellenanalyse sowie die Auswertung spezifischer Verwaltungsanweisungen, um die steuerrechtliche Einordnung zu systematisieren.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die handelsrechtlichen Ausweiskriterien, die steuerliche Behandlung nach § 8 Abs. 3 KStG und stellt die drastischen Veränderungen durch die aktuelle Haltung der OFD Nordrhein-Westfalen systematisch dar.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Genussrechte, steuerliche Behandlung, Betriebsausgabenabzug, Eigenkapitalqualifikation und die neue Ansicht der Finanzverwaltung.
Was ist die kritisierte "Zwei-Stufen-Theorie"?
Die Kritik bezieht sich darauf, dass neuerdings nicht mehr nur eine einzige steuerliche Prüfung erfolgt, sondern der Ausweis in der Handelsbilanz als vorgelagerte Hürde für den späteren steuerlichen Betriebsausgabenabzug fungiert.
Warum wird der "Debt-Mezzanine-Swap" problematisiert?
Durch die neue Ansicht der Finanzverwaltung wird dieses Sanierungsinstrument unattraktiv, da die identische Qualifizierung in Handels- und Steuerbilanz steuerpflichtige Gewinne auslösen kann, die bisher vermieden wurden.
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- Anonym (Autor:in), 2018, Ertragssteuerliche Behandlung von Genussrechten unter besonderer Würdigung der neuen Ansicht der Finanzverwaltung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1365189