Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz bedeutet für die deutsche Rechnungslegung die größte Neuordnung seit dem Bilanzrichtlinien-gesetz 1985. Gemäß dem Regierungsentwurf ist das Ziel des BilMoG, vor allem den Kleinen und mittelgroßen Unternehmen in Deutschland eine international anerkannte Bilanzierungsgrundlage in die Hand zu geben, ohne dass diese die IFRS anwenden müssen. Mit dem BilMoG soll die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahres-abschlusses verbessert werden. Deshalb soll das Handelsgesetzbuch zu einer dauerhaften und im Verhältnis zu den IFRS äquivalenten, allerdings kostengünstigeren und einfacheren Alternative weiterentwickelt werden. Dabei wird das HGB durch die Abschaffung von Wahlrechten, der umgekehrten Maßgeblichkeit sowie der Änderung von Ansatz- und Bewertungsvorschriften an die IFRS angenähert, wobei einige der Änderungen als Ausfluss der so genannten EU-Fair-Value und der EU-Modernisierungs-Richtlinie gesehen werden können.
Problemstellung und Vorgehensweise
Das deutsche Bilanzrecht ist von dem Maßgeblichkeitsprinzip und dessen Umkehrung geprägt. Kernpunkt des Maßgeblichkeitsgrund-satzes ist, dass die angewandte handelsrechtliche Bilanzierungsweise auch für die Steuerbilanz ausschlaggebend ist. Auch mit dem BilMoG sollen die Eckpfeiler der deutschen Bilanzierungspraxis beibehalten werden. Folglich behält die Handelsbilanz weiterhin ihre Ausschüttungsbemessungsfunktion und bleibt Anknüpfungspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung. In dieser Ausarbeitung wird untersucht, ob und wie sich die Änderungen des BilMoG auf die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung(GoB)auswirken und dadurch über den Maßgeblichkeits-grundsatz auf die Steuerbilanz durchschlagen. Weiterhin wird darauf eingegangen, welche weiteren Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz entstehen bzw. abgebaut werden. Um dieses Ziel zu erreichen, werden einleitend der Maßgeblichkeits-grundsatz sowie seine Ausprägungen in Hinblick auf die Bilanzierung dem Grunde und der Höhe nach beschrieben. Sofern sich Änderungen durch das BilMoG ergeben, werden sie an dieser Stelle erläutert. In den darauffolgenden Kapiteln werden einzelne Anwendungsfälle nach altem Recht sowie deren Modifikation aufgrund des BilMoG dargestellt. Im Anhang 1 findet sich eine Abbildung, in der sämtliche Angleichungen und Unterschiede dargestellt werden, da im Rahmen dieser Arbeit nicht auf alle Regelungsänderungen eingegangen werden kann.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Hintergründe und Ziele der Bilanzrechtsreform
1.2 Problemstellung und Vorgehensweise
2 Verknüpfung der Handels- und Steuerbilanz
2.1 Steuerliche Gewinnermittlung nach § 5 EStG als Anknüpfungs punkt des Maßgeblichkeitsprinzips
2.1.1 Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich
2.1.2 Tatbestandsvoraussetzungen
2.2 Inhalt und Zweck des Maßgeblichkeitsgrundsatzes
2.3 Ausprägungen des Maßgeblichkeitsgrundsatzes
2.3.1 Materielle Maßgeblichkeit
2.3.2 Formelle Maßgeblichkeit
2.3.3 Umgekehrte Maßgeblichkeit
2.4 Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
2.4.1 Anknüpfungspunkt der Gewinnermittlung
2.4.2 Buchführungspflicht für Einzelkaufleute
2.4.3 Ausprägungen des Maßgeblichkeitsgrundsatzes
3 Materielle Maßgeblichkeit
3.1 Maßgeblichkeit handelsrechtlicher Grundsätze ordnungs mäßiger Buchführung
3.2 Anwendbarkeit im Rahmen des Bilanzansatzes
3.2.1 Bedeutung für die Zuordnung des Betriebsvermögens
3.2.2 Bedeutung für die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums
3.3 Anwendbarkeit im Rahmen der Bewertung
3.4 Umfang der materiellen Maßgeblichkeit
3.4.1 Einschränkung steuerrechtlicher Wahlrechte
3.4.2 Unmaßgeblichkeit handelsrechtlicher Wahlrechte auf grund der Rechtsprechung
3.5 Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
3.5.1 Weiterentwicklung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
3.5.2 Handelsrechtliche Kodifizierung der wirtschaftlichen Zurechnung
3.5.3 Anwendbarkeit im Rahmen der Bewertung
3.5.4 Wegfall handelsrechtlicher Wahlrechte durch das Bilanz rechtsmodernisierungsgesetz
4 Anwendungsfälle der materiellen Maßgeblichkeit beim Bilanz ansatz
4.1 Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert
4.1.1 Definition Geschäfts- oder Firmenwert
4.1.2 Bisherige handels- und steuerrechtliche Behandlung
4.1.3 Handelsrechtliche Neuregelung durch das Bilanzrechts modernisierungsgesetz
4.1.3.1 Vermögensgegenstand kraft Gesetz
4.1.3.2 Anwendungszeitpunkt und Übergangsvorschriften
4.1.4 Steuerliche Konsequenzen
4.2 Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
4.2.1 Definition immaterielle Vermögensgegenstände
4.2.2 Aktivierungsverbot nach Handelsrecht de lege lata und Steuerrecht
4.2.3 Aktivierungspflicht nach HGB de lege ferenda
4.2.3.1 Gründe für die Aufhebung des Aktivierungsverbots
4.2.3.2 Voraussetzungen der Aktivierung
4.2.3.3 Entwicklungs- und Forschungskosten
4.2.3.4 Eröffnung bilanzpolitischer Spielräume
4.2.3.5 Anwendungszeitpunkt und Ausschüttungssperre
4.2.4 Konsequenzen für die steuerliche Gewinnermittlung
4.3 Rückstellungen
4.3.1 Streichung von Ansatzwahlrechten durch das Bilanz rechtsmodernisierungsgesetz
4.3.2 Pensionsrückstellungen
4.4 Rechnungsabgrenzungsposten
4.4.1 Allgemeine Erläuterungen
4.4.2 Zölle und Verbrauchsteuern des Vorratsvermögen
4.4.3 Umsatzsteuer auf erhaltene Anzahlungen
4.4.4 Wegfall der Rechnungsabgrenzungsposten durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und Übergangsvor schriften
5 Anwendungsfälle der materiellen Maßgeblichkeit bei der Bewertung
5.1 Allgemeine Bewertungsgrundsätze
5.2 Herstellungskosten des Anlage- und Umlaufvermögens
5.2.1 Definition der Herstellungskosten und ihre Funktion
5.2.2 Angleichung der handelsrechtlichen Wertuntergrenze an die steuerliche Wertuntergrenze durch das Bilanzrechts modernisierungsgesetz
5.3 Außerplanmäßige Abschreibung bzw. Teilwertabschreibung
5.3.1 Handelsrechtliche Abschreibungspflicht
5.3.2 Steuerrechtliches Abschreibungswahlrecht
5.3.3 Übergangsvorschriften
5.4 Wertaufholung im Anlage- und Umlaufvermögen
5.4.1 Handels- und Steuerrecht de lege lata
5.4.2 Wertaufholungsgebot im Handels- und Steuerrecht nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
5.5 Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert
5.5.1 Planmäßige Abschreibung nach Handelsrecht de lege lata und de lege ferenda sowie nach Steuerrecht
5.5.2 Wertaufholungsverbot durch das Bilanzrechtsmodernisie rungsgesetz
5.6 Rückstellungen
5.6.1 Geltende Rechtslage nach Handels- und Steuerrecht
5.6.2 Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungs gesetz in der Handelsbilanz
5.6.2.1 Berücksichtigung von Preis- und Kostensteigerungen
5.6.2.2 Abzinsungsgebot
5.6.2.3 Anwendungszeitpunkt und Übergangsvorschriften
5.6.3 Auswirkungen der Neuregelung auf die Steuerbilanz
5.7 Pensionsrückstellungen
5.7.1 Derzeitige Bilanzierungspraxis
5.7.2 Änderungen in der Handelsbilanz durch das Bilanzrechts modernisierungsgesetz
5.7.2.1 Berücksichtigung von Trendannahmen und Abzinsung mit einem Durchschnittszinssatz
5.7.2.2 Verteilung des Zuführungsbetrags über 15 Jahre
5.7.3 Steuerliche Konsequenzen der geänderten handelsrecht lichen Bewertungskonzeption
6 Formelle und umgekehrte Maßgeblichkeit
6.1 Begriffsdefinition
6.2 Formelle Maßgeblichkeit bei Wahlrechten, die mit den Grund sätzen ordnungsmäßiger Buchführung konform sind
6.3 Formelle Maßgeblichkeit bei Wahlrechten, die nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen
6.4 Neuausrichtung der Maßgeblichkeit durch das Bilanzrechts modernisierungsgesetz
6.4.1 Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung
6.4.1.1 Abgrenzung steuerlicher Wahlrechte
6.4.1.2 Verzeichnis abweichender Wahlrechtsausübung
6.4.1.3 Auswirkungen auf Wahlrechte, die mit den Grund sätzen ordnungsmäßiger Buchführung konform sind
6.4.1.4 Auswirkung bei Wahlrechten, die den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung fremd sind
6.4.2 Bedeutung für den handelsrechtlichen Jahresabschluss
6.4.2.1 Rücklage nach § 6b EStG und für Ersatzbeschaffung
6.4.2.2 Steuerrechtliche Abschreibungen
7 Latente Steuern
7.1 Geltungsbereich
7.1.1 Handelsrecht de lege lata
7.1.2 Befreiungsregelung für kleine Kapitalgesellschaften nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsrecht
7.2 Zunehmende Bedeutung für den handelsrechtlichen Jahres abschluss
7.3 Wegfall von Bilanzierungswahlrechten sowie der umgekehrten Maßgeblichkeit
7.3.1 Aufwandsrückstellungen
7.3.2 Sonderposten mit Rücklageanteil und steuerrechtliche Abschreibungen
8 Kritische Würdigung
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und deren Konsequenzen für die steuerliche Gewinnermittlung unter Berücksichtigung des Maßgeblichkeitsprinzips.
- Analyse der Änderungen durch das BilMoG in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften.
- Untersuchung des Verhältnisses von Handels- und Steuerbilanz unter dem Aspekt der Maßgeblichkeit.
- Betrachtung der materiellen, formellen und umgekehrten Maßgeblichkeit vor und nach der Reform.
- Kritische Würdigung der bilanzpolitischen Spielräume für Unternehmen.
- Bewertung der Auswirkungen auf latente Steuern und die Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen.
Auszug aus dem Buch
3.1 Maßgeblichkeit handelsrechtlicher Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Da nach § 5 Abs. 1 S. 1 EStG das nach den handelsrechtl. GoB ermittelte BV auszuweisen ist, stellt sich die Frage, was unter die GoB subsumiert werden kann. Die herrschende Meinung (h.M.) geht davon aus, dass sämtliche geschriebenen und ungeschriebenen GoB über die materielle Maßgeblichkeit auch für die stl. Gewinnermittlung gelten, sofern sie die Gewinnermittlung regeln.
Die kodifizierten GoB sind nach h.M. für die stl. Gewinnermittlung maßgeblich, wenn die Regelungen für Kfl. und Kapitalgesellschaften (KapGes) sowie bestimmte PHG i.S.d. § 264a HGB (im folgenden Verlauf der Arbeit werden nur noch die KapGes angeführt) gleichermaßen gelten. Folglich sind die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 238 bis 256 HGB maßgeblich. Zu beachten ist hierbei, dass derzeit noch Ausnahmen, wie beispielsweise (bspw.) beim Ansatz von Vermögensgegenständen (VG) mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert bei nur vorübergehender Wertminderung gem. § 253 Abs. 2 S. 3, Abs. 4 HGB oder das Beibehaltungswahlrecht des niedrigeren beizulegenden Werts gem. § 253 Abs. 5 HGB, bestehen. Ursache dafür ist, dass die §§ 279 und 280 HGB diesbezüglich eine eigenständige Regelung für KapGes beinhalten. Zur Problematik handelsrechtl. Wahlrechte wird ausführlich in Kapitel 3.4.2 Stellung genommen.
Die ungeschriebenen GoB können über die §§ 238 Abs. 1 und 243 Abs. 1 HGB maßgeblich sein, vorausgesetzt die geschriebenen GoB enthalten keine Regelung. Beispielhaft anzuführen ist der Grundsatz der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte oder die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung erläutert die Beweggründe der Bilanzrechtsreform, insbesondere die Annäherung an internationale Standards (IFRS) und die Verbesserung der Aussagekraft des Jahresabschlusses für KMU.
2 Verknüpfung der Handels- und Steuerbilanz: Dieses Kapitel definiert die Grundlagen des Maßgeblichkeitsprinzips und untersucht, wie das Handelsrecht als Basis für die steuerliche Gewinnermittlung fungiert und welche Änderungen das BilMoG hier vorsieht.
3 Materielle Maßgeblichkeit: Hier wird analysiert, inwieweit die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung materiell für die steuerliche Gewinnermittlung bindend sind und wie sich dies durch das BilMoG verändert.
4 Anwendungsfälle der materiellen Maßgeblichkeit beim Bilanzansatz: Dieses Kapitel vertieft die Auswirkungen der Neuregelungen auf spezifische Bilanzansatzposten wie den derivativen Geschäfts- oder Firmenwert und selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände.
5 Anwendungsfälle der materiellen Maßgeblichkeit bei der Bewertung: Hier werden die bewertungsbezogenen Änderungen, insbesondere bei Herstellungskosten und Rückstellungen, sowie deren Rückwirkung auf die Steuerbilanz detailliert dargestellt.
6 Formelle und umgekehrte Maßgeblichkeit: Dieses Kapitel widmet sich der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit und den daraus resultierenden Folgen für die formelle Bindung der Steuerbilanz an die Handelsbilanz.
7 Latente Steuern: Hier wird die zunehmende Bedeutung latenter Steuern infolge der Auseinanderentwicklung von Handels- und Steuerbilanz aufgrund der BilMoG-Regelungen behandelt.
8 Kritische Würdigung: Das abschließende Kapitel reflektiert, ob die Ziele der Reform – höhere Vergleichbarkeit und Entlastung – erreicht werden und ob das Festhalten am Maßgeblichkeitsprinzip sinnvoll bleibt.
Schlüsselwörter
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BilMoG, Handelsbilanz, Steuerbilanz, Maßgeblichkeitsprinzip, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, GoB, Umgekehrte Maßgeblichkeit, Latente Steuern, Rückstellungen, Herstellungskosten, Jahresabschluss, Bilanzierung, Bewertung, Rechnungslegung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es grundsätzlich in dieser Arbeit?
Die Diplomarbeit untersucht die Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf das traditionelle Verhältnis zwischen Handels- und Steuerbilanz, insbesondere im Kontext des Maßgeblichkeitsprinzips.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Änderungen bei Ansatz- und Bewertungsvorschriften, die Bedeutung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) für steuerliche Zwecke sowie die Behandlung von Rückstellungen und immateriellen Vermögensgegenständen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es zu analysieren, ob und wie die durch das BilMoG eingeführten Änderungen die handelsrechtlichen GoB beeinflussen und inwiefern diese Auswirkungen über das Maßgeblichkeitsprinzip auf die Steuerbilanz durchschlagen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse, einer Auswertung von Gesetzesentwürfen (Regierungsentwurf zum BilMoG) und einer juristischen Einordnung anhand der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse spezifischer Anwendungsfälle der Maßgeblichkeit (Ansatz und Bewertung), die formelle und umgekehrte Maßgeblichkeit sowie die daraus resultierende Problematik latenter Steuern.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselwörter sind Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), Maßgeblichkeitsprinzip, Handelsbilanz, Steuerbilanz, GoB, latente Steuern und Jahresabschlussanalyse.
Wie wirkt sich der Wegfall der "umgekehrten Maßgeblichkeit" konkret aus?
Der Wegfall führt dazu, dass steuerliche Wahlrechte nicht mehr zwingend eine Ausübung in der Handelsbilanz erfordern, was die Handelsbilanz von steuerlich motivierten Verzerrungen befreit, aber die Komplexität der Buchhaltung durch notwendige Verzeichnisse erhöht.
Warum ist die Abzinsung von Rückstellungen nach dem BilMoG ein zentrales Thema?
Die verpflichtende Abzinsung führt zu einer realistischeren Bewertung von Verpflichtungen in der Handelsbilanz, was jedoch die Differenzen zur Steuerbilanz vergrößert und dadurch die Bildung latenter Steuern zur Pflicht macht.
- Citar trabajo
- Nicole Bauer (Autor), 2008, Das Verhältnis von Handels- und Steuerbilanz nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/136663