1. Einleitung
„Keine Stationäre Behandlung, wo eine ambulante genügt!
Keine Jugendstrafe, wo eine Erziehungsmaßregel oder ein Zuchtmittel ausreicht!
Keine Fürsorgeerziehung wo die Schutzaufsicht oder gar schon eine Weisung zum Ziel führt!
Kein Jugendarrest, wo eine Ermahnung, Verwarnung oder Auferlegung einer Pflicht genügt!“
Mit diesen Worten versuchte der Darmstädter Richter Karl Holzschuh das Verhältnis der jugendstrafrechtlichen Sanktionen untereinander zu bestimmen. Trotz aller Bemühungen führte die Abgrenzung der Weisungen gemäß § 10 JGG von den Auflagen gemäß
§ 15 JGG bereits in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten.
Gesetzgeber, Gerichte und Literatur haben sich bisher vergeblich um eine klare Differenzierung bemüht.
Deshalb ist nicht erst nach der Aufnahme der Arbeitsleistungen in den Katalog der Auflagen neben der in § 10, Abs.1, S.3, Nr.4, JGG normierten Arbeitsweisungen der Ruf nach einer Vereinheitlichung beider Maßnahmen lauter geworden. Eine weitere Änderung des JGG mit einem einheitlichen Katalog der die erzieherischen Maßnahmen gestaltet und die Trennung von Zuchtmitteln und Erziehungsmaßnahmen regelt, ist bisher ausgeblieben.
Es liegt daher nahe, sich nach der Einführung der Arbeitsauflage die Frage zu stellen, ob bei den verschieden normierten Arbeitsleistungen eine Abgrenzung der Arbeitsweisungen
von den Arbeitsauflagen in der Praxis überhaupt relevant ist.
Weiterhin ist sich die Frage zu stellen, ob die Vorgaben bzw. die Ansprüche an den Arbeitsleistungen in der Praxis umgesetzt werden (können) und ob die Intention der Arbeitsauflagen die betroffenen Jugendlichen und Heranwachsenden überhaupt erreicht.
Die nachfolgende Arbeit soll einen kritischen Überblick über die sozialpädagogisch begleitenden Arbeitsleistungen im Jugendstrafrecht geben. Dabei werden die Arbeitsleistungen im Wesentlichen, anhand des Beispieles vom „Projekt Naturarbeit“ des
Vereines Rückenwind e.V.2 in Hamburg, sowie der Jugendgerichtshilfe Hamburg-Eimsbüttel beschrieben.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Jugenddelinquenz
2.1 Definition
2.2 Jugendkriminalität
2.3 Ursachen von Jugendkriminalität
2.3.1 Anomietheorie
2.3.2 Subkulturtheorien
2.3.3 Labeling Approach
2.3.4 Entwicklungstheorien
2.3.5 Sozialisationstheoretischer Ansatz
2.3.6 Lerntheoretischer Ansatz
2.3.6.1 Instrumentelles Lernen
2.3.6.2 Lernen am Modell
2.4 Zusammenfassung der Erklärungstheorien
3. Einführung in das Jugendstrafrecht
3.1 Historischer Überblick über die Entstehung des Jugendstrafrechtes mit besonderen Blick auf die Arbeitsleistungen
3.1.1 Constitutio Criminalis Carolina
3.1.2 Die Zeit bis zum Ende des 18. Jahrhunderts
3.1.3 Das Preußische Allgemeine Landrecht (ALR)
3.1.4 Das deutsche Partikularrecht des 9.Jahrhunderts
3.1.5 Reichsstrafgesetzbuch
3.1.6 Die Entstehung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) von 1923
3.1.7 Das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943
3.1.8 Das JGG von 1953
3.1.9 Änderungen des JGG von 1990
3.2 Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht
3.3 Überblick über den Ablauf eines Strafverfahrens nach dem Jungendstrafrecht
3.4 Diversionsrichtlinien
3.4.1 Allgemeine Grundsätze
3.4.2 Einstellung des Verfahrens nach § 45 Abs. 1 JGG
3.4.3 Einstellung des Verfahrens nach § 45 Abs. 2 JGG
3.4.4 Einstellung des Verfahrens nach § 45 Abs. 3 JGG
3.5 Die Jugendgerichtshilfe
3.5.1 Leistungen der Jugendgerichtshilfe im Überblick
4. Die Arbeitsleistungen in der praktischen Umsetzung
4.1 Leitlinien des DVJJ zur Durchführung von Arbeitsleistungen
4.2 Rückenwind e.V.
4.2.1 Arbeitsleistungen im Projekt Naturarbeit
4.2.2 Standards der Arbeitsleistungen
4.3.3 Konzeptveränderungen
4.3.4 Statistischer Überblick (2002 bis 2006)
5. Der Erziehungsgedanke des JGG im Praxisvergleich
5.1 Befragung der Jugendlichen
5.1.1 Auswertung der Interviews
5.2 Ergebnisse von Interviews mit Jugendrichtern, Staatsanwälten und Jugendgerichtshilfe
5.2.1 Zusammenfassung der Interviews mit den Jugendrichtern
5.2.2 Zusammenfassung der Interviews mit den Jugendstaatsanwälten
5.2.3 Zusammenfassung der Interviews mit der Jugendgerichtshilfe
6. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Diplomarbeit untersucht kritisch, inwieweit sozialpädagogisch begleitete Arbeitsleistungen im Jugendstrafrecht tatsächlich zur Umsetzung des Erziehungsgedankens des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) beitragen. Dabei wird analysiert, ob die pädagogischen Ansprüche in der Praxis umgesetzt werden können und ob die Intention der Maßnahmen die betroffenen Jugendlichen und Heranwachsenden erreicht.
- Theoretische Grundlagen der Jugenddelinquenz und relevanter Erklärungsansätze (Soziologie und Psychologie).
- Historische Entwicklung und aktueller Stand des Jugendstrafrechts mit Fokus auf Arbeitsleistungen.
- Praktische Umsetzung von Arbeitsleistungen anhand des "Projekt Naturarbeit" (Verein Rückenwind e.V.).
- Empirische Untersuchung mittels Experteninterviews (Richter, Staatsanwälte, Jugendgerichtshilfe) und Betroffenenbefragungen.
- Kritische Reflexion der Diskrepanz zwischen Erziehungsgedanken und faktischer Sanktionspraxis.
Auszug aus dem Buch
1. Einleitung
„Keine Stationäre Behandlung, wo eine ambulante genügt!
Keine Jugendstrafe, wo eine Erziehungsmaßregel oder ein Zuchtmittel ausreicht!
Keine Fürsorgeerziehung wo die Schutzaufsicht oder gar schon eine Weisung zum Ziel führt!
Kein Jugendarrest, wo eine Ermahnung, Verwarnung oder Auferlegung einer Pflicht genügt!“
Mit diesen Worten versuchte der Darmstädter Richter Karl Holzschuh das Verhältnis der jugendstrafrechtlichen Sanktionen untereinander zu bestimmen. Trotz aller Bemühungen führte die Abgrenzung der Weisungen gemäß § 10 JGG von den Auflagen gemäß § 15 JGG bereits in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten. Gesetzgeber, Gerichte und Literatur haben sich bisher vergeblich um eine klare Differenzierung bemüht.
Deshalb ist nicht erst nach der Aufnahme der Arbeitsleistungen in den Katalog der Auflagen neben der in § 10, Abs.1, S.3, Nr.4, JGG normierten Arbeitsweisungen der Ruf nach einer Vereinheitlichung beider Maßnahmen lauter geworden. Eine weitere Änderung des JGG mit einem einheitlichen Katalog der die erzieherischen Maßnahmen gestaltet und die Trennung von Zuchtmitteln und Erziehungsmaßnahmen regelt, ist bisher ausgeblieben.
Es liegt daher nahe, sich nach der Einführung der Arbeitsauflage die Frage zu stellen, ob bei den verschieden normierten Arbeitsleistungen eine Abgrenzung der Arbeitsweisungen von den Arbeitsauflagen in der Praxis überhaupt relevant ist.
Weiterhin ist sich die Frage zu stellen, ob die Vorgaben bzw. die Ansprüche an den Arbeitsleistungen in der Praxis umgesetzt werden (können) und ob die Intention der Arbeitsauflagen die betroffenen Jugendlichen und Heranwachsenden überhaupt erreicht.
Die nachfolgende Arbeit soll einen kritischen Überblick über die sozialpädagogisch begleitenden Arbeitsleistungen im Jugendstrafrecht geben. Dabei werden die Arbeitsleistungen im Wesentlichen, anhand des Beispieles vom „Projekt Naturarbeit“ des Vereines Rückenwind e.V. in Hamburg, sowie der Jugendgerichtshilfe Hamburg-Eimsbüttel beschrieben.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung stellt die Fragestellung nach der Abgrenzung und praktischen Wirksamkeit von Arbeitsleistungen im Rahmen des Erziehungsgedankens des Jugendstrafrechts dar.
2. Jugenddelinquenz: Das Kapitel bietet eine Übersicht soziologischer und psychologischer Erklärungsansätze für delinquentes Verhalten bei jungen Menschen.
3. Einführung in das Jugendstrafrecht: Hier werden die historische Genese des Jugendstrafrechts, der zentrale Erziehungsgedanke sowie die rechtlichen Abläufe und Diversionsmöglichkeiten detailliert erläutert.
4. Die Arbeitsleistungen in der praktischen Umsetzung: Dieses Kapitel beschreibt die praktische Ausgestaltung pädagogisch begleiteter Arbeitsleistungen am Beispiel des "Projekts Naturarbeit" und definiert Qualitätsstandards.
5. Der Erziehungsgedanke des JGG im Praxisvergleich: Der Autor präsentiert hier die Ergebnisse seiner empirischen Untersuchung durch Interviews mit Jugendlichen sowie Experten der Strafjustiz und Jugendhilfe.
6. Schlussbetrachtung: Die Arbeit schließt mit einer kritischen Reflexion über die Diskrepanz zwischen dem theoretischen Erziehungsgedanken und der gelebten Sanktionspraxis.
Schlüsselwörter
Jugendstrafrecht, Jugendgerichtshilfe, Arbeitsleistungen, Erziehungsgedanke, Jugenddelinquenz, Diversion, Sozialpädagogik, Projekt Naturarbeit, Sanktionen, Resozialisierung, Täter-Opfer-Ausgleich, Rechtsfolgen, Jugendgerichtsgesetz, Pädagogische Begleitung, Strafe.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Diplomarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die sozialpädagogisch begleiteten Arbeitsleistungen im Jugendstrafrecht und prüft, ob diese tatsächlich dem Erziehungsgedanken des Jugendgerichtsgesetzes entsprechen oder eher repressiven Charakter tragen.
Was sind die zentralen Themenfelder dieser Arbeit?
Im Zentrum stehen die theoretischen Hintergründe zur Jugenddelinquenz, die historische und rechtliche Einordnung des Jugendstrafrechts sowie die konkrete praktische Umsetzung von Arbeitsleistungen durch Jugendgerichtshilfe und Kooperationspartner wie den Verein Rückenwind e.V.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Hauptziel ist ein kritischer Überblick über die Praxis von Arbeitsleistungen. Es wird untersucht, ob Jugendliche die erzieherische Intention der Maßnahmen wahrnehmen und ob die gesetzlichen Ansprüche in der Realität erfüllt werden können.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Der Autor kombiniert eine theoretische Literaturanalyse mit einer empirischen Untersuchung, die aus anonymen Interviews mit betroffenen Jugendlichen sowie Experteninterviews (Richter, Staatsanwälte, Jugendgerichtshilfe) besteht.
Was wird im umfangreichen Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische fundierte Auseinandersetzung mit Kriminalitätstheorien, die historische Entwicklung der gesetzlichen Regelungen zum Jugendstrafrecht und eine detaillierte Fallstudie zur Organisation und Durchführung von Arbeitsleistungen im "Projekt Naturarbeit".
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Jugendgerichtshilfe, Erziehungsgedanke, Arbeitsleistungen, Diversion und Jugendkriminalität charakterisieren.
Wie wird das "Projekt Naturarbeit" vom Verein Rückenwind e.V. organisatorisch bewertet?
Das Projekt wird als beispielhaftes Modell für eine pädagogisch begleitete Arbeitsleistung hervorgehoben, das durch eine enge Kooperation zwischen Justiz, Jugendgerichtshilfe und sozialen Trägern eine schnelle und strukturierte Reaktion auf Straffälligkeit ermöglicht.
Zu welchem Ergebnis kommt der Autor hinsichtlich der Wahrnehmung durch Jugendliche?
Die empirische Analyse zeigt, dass die Mehrheit der Jugendlichen die Arbeitsleistungen primär als Strafe wahrnimmt und kaum einen Zusammenhang zum "Wiedergutmachungsgedanken" herstellt, was den Erziehungsgedanken des JGG in der Praxis teilweise in Frage stellt.
- Quote paper
- Björn Schmidt (Author), 2007, Sozialpädagogische Arbeitsleistungen als Umsetzung des Erziehungsgedanken im Jugendgerichtsgesetz (JGG), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/136670