In folgender Ausarbeitung wird Hilfe ausgewählter Fachliteratur dargestellt, welche Perspektiven man als Pflegehelfender im derzeitigen System der Pflegeberufe hat. Rechtliche Möglichkeiten für verantwortungsvolle Tätigkeiten werden näher betrachtet sowie Weiterbildungsmöglichkeiten mit den damit entsprechenden Befugnissen und wie diese erworben werden können.
Das Jahr 2020 wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu einem guten Jahr für die Pflege ausgerufen. Demzufolge wurden von der WHO unterschiedliche Maßnahmen propagiert. Dazu gehört die Verlagerung der Ausbildung von Pflegekräften an die Universitäten, Ausweitung des Aktionsradius von Pflegekräften und deren Vorbereitung auf Führungsaufgaben in den Gesundheitssystemen. Die Erweiterung beruflicher Aufstiegsmöglichkeiten mit Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Gehälter von Pflegekräften ist ein weiteres Ziel der WHO. Pflegekräfte sollen sich in Zukunft an Entscheidungsprozesse auf allen Ebenen der Kompetenzentwicklung und deren Umsetzung mehr beteiligen. Des Weiteren soll die Politik und Gesellschaft für den Stellenwert der Arbeit von Pflegekräften sensibilisiert werden und wirksame Personalplanungsstrategien entwickelt wer-den.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Allgemeine Situation
3. Die Delegation an Pflegehelfende
4. Pflegehelfende mit Zusatzqualifikation nach § 132/132a SGB V
5. Präsenzkraft nach §43b, 53c SGB X
6. Ergänzende Ausbildung
7. Möglichkeiten im Bereich der Pflege zu studieren
8. Fazit
Zielsetzung und Themen der Fallstudie
Die vorliegende Arbeit untersucht die gegenwärtigen Perspektiven und Qualifizierungswege für Pflegehelfende innerhalb des komplexen deutschen Pflegesystems. Ziel ist es, rechtliche Rahmenbedingungen für verantwortungsvolle Tätigkeiten aufzuzeigen sowie Weiterbildungsmöglichkeiten zu analysieren, die es Pflegehelfenden ermöglichen, sich beruflich weiterzuentwickeln und Befugnisse in einem sich wandelnden Gesundheitssystem zu erlangen.
- Rechtliche Grundlagen der Delegation pflegerischer Aufgaben
- Differenzierung der Qualifikationsniveaus in der Pflege
- Konzept und Einsatzgebiete von Präsenzkräften
- Übergangsmöglichkeiten von der Helferausbildung zur Fachausbildung
- Akademisierung und Studienmöglichkeiten in der Pflege
Auszug aus dem Buch
3. Die Delegation an Pflegehelfende
Der MDK prüft die Delegation an Pflegehelfern (Biederbeck, 2017). Zum einen welche Aufgaben und Verantwortungsbereiche in der Stellenbeschreibung geregelt sind. Für diese Regelungen Nachweise und entsprechende Qualifikationen durch Anleitung und Fortbildung. Zum anderen die Einhaltung des Rahmenvertrages, Richtline Häusliche Krankenpflege und Anforderungen aus der Gebührenvereinbarung. Tätigkeiten oder Aufgaben der Grund- und Behandlungspflege, welche ausschließlich auf Pflegefachpersonen vorbehalten sind, werden in pflegerelevanten Gesetzen auf Bundes- und Landesebene nicht konkret festgehalten. Des Weiteren gib es keine gesetzlichen Regelungen zur Übertragung von Pflegetätigkeiten auf Pflegehelfer ohne staatlich anerkannte Ausbildung. Lediglich von „Kraft für die häusliche Krankenpflege“ ist im SGB V §37 Abs. 4 die Rede. Laut dem SGB V kann jede Tätigkeit oder Aufgabe aus dem Bereich Grundpflege, Behandlungspflege, Betreuung und Hauswirtschaft in Form von Fortbildung oder Einarbeitung an qualifizierte Pflegehelfenden übertragen werden. Dies ist jedoch Ländersache und gilt nicht überall gleich. Dafür müssen folgende Anforderungen erfüllt werden: Für die Aufgabe die zu über nehmen ist muss der/die Pflegehelfende nach einem Schulung- und Einarbeitungskonzeptes von einer Pflegefachperson theoretisch und praktisch mit Nachweis geschult werden. Nach fachlichem Ermessen stellt der Zustand des Patienten/in und die Maßnahme bei korrekter Handlung kein Risiko dar. Eine Dokumentation und Einarbeitung bei dem zu pflegenden Patienten/in ist unabdingbar. Die Pflegeplanung wird weiterhin von einer Pflegefachperson durchgeführt. Eine ununterbrochene Erreichbarkeit der Pflegefachperson für den Pflegehelfenden ist unabdingbar. Eine regelmäßige Überprüfung des Pflegehelfenden mit entsprechender Dokumentation z.B. in Form einer Pflegevisite muss durchgeführt werden. Als letzte Anforderung muss die Fähigkeit vorhanden sein im Falle von Komplikationen Notfallmaßnahmen durchführen zu können.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung skizziert die globalen Zielsetzungen der WHO zur Aufwertung der Pflegeberufe und ordnet die Notwendigkeit des neuen Pflegeberufegesetzes in den Kontext eines wachsenden Komplexitätsanspruchs ein.
2. Allgemeine Situation: Das Kapitel erläutert die historisch gewachsene Heterogenität der Helferausbildungen in Deutschland infolge föderaler Zuständigkeiten und beschreibt die Bemühungen zur bundesweiten Vereinheitlichung dieser Qualifizierungen.
3. Die Delegation an Pflegehelfende: Hier werden die Voraussetzungen für die Übertragung pflegerischer Aufgaben an Hilfspersonal unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben und der notwendigen fachlichen Anleitung durch Pflegefachkräfte thematisiert.
4. Pflegehelfende mit Zusatzqualifikation nach § 132/132a SGB V: Dieses Kapitel definiert das erweiterte Kompetenzprofil von Pflegehelfenden, die eine spezielle Zusatzqualifikation zur Betreuung von Menschen mit erheblicher Alltagseinschränkung erworben haben.
5. Präsenzkraft nach §43b, 53c SGB X: Es wird das Tätigkeitsfeld von Präsenzkräften in der stationären Altenhilfe analysiert, die als Schnittstelle zwischen Pflege, Hauswirtschaft und sozialer Betreuung fungieren.
6. Ergänzende Ausbildung: Das Kapitel befasst sich mit den Möglichkeiten des Übergangs von der Helferausbildung in die dreijährige Pflegefachausbildung und den damit verbundenen Herausforderungen hinsichtlich der unterschiedlichen Kompetenzziele.
7. Möglichkeiten im Bereich der Pflege zu studieren: Es folgt eine Übersicht über akademische Weiterqualifizierungen und Studiengänge, die zur Übernahme komplexerer Aufgabenbereiche in Management, Lehre und Forschung befähigen.
8. Fazit: Die Zusammenfassung unterstreicht die Komplexität der Bildungslandschaft in der Pflege und betont, dass trotz erreichter Meilensteine weiterhin Handlungsbedarf bei der Personalplanung und der gesellschaftlichen Aufwertung des Pflegeberufs besteht.
Schlüsselwörter
Pflegehelfende, Pflegeberufegesetz, Delegation, Präsenzkraft, Zusatzqualifikation, Pflegeausbildung, Akademisierung, Pflegemanagement, SGB V, SGB XI, Gesundheitswesen, Kompetenzentwicklung, Altenpflege, Fortbildung, Betreuung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem Status Quo und den Entwicklungsmöglichkeiten von Pflegehelfenden innerhalb des deutschen Gesundheitssystems, insbesondere im Hinblick auf deren Qualifizierung und rechtliche Einsatzgebiete.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die rechtliche Delegation von Pflegetätigkeiten, die Spezifika der Helfer- und Assistenzberufe, das Konzept der Präsenzkraft sowie die Wege der akademischen Weiterqualifizierung.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Pflegehelfende trotz bestehender Hürden verantwortungsvolle Positionen erreichen können und welche Bildungspfade hierfür zur Verfügung stehen.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse, die fachspezifische Gesetze, Richtlinien des Gesetzgebers und wissenschaftliche Publikationen zum Stand der Pflegeberufe zusammenführt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die historischen und aktuellen rechtlichen Grundlagen der Pflegehilfe, die Anforderungen an Präsenzkräfte sowie die Konzepte zur Durchlässigkeit in Richtung akademischer Pflegeabschlüsse.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Delegation, Pflegeberufegesetz, Zusatzqualifikation, Akademisierung und Patientenversorgung charakterisiert.
Warum ist das Thema der Delegation von Pflegetätigkeiten so komplex?
Da es keine einheitliche bundesweite Regelung für die Übertragung von Pflegetätigkeiten an Helfer ohne staatliche Ausbildung gibt, sind die Anforderungen stark von der jeweiligen Landesgesetzgebung und dem Ermessen der Pflegefachpersonen abhängig, was zu einer hohen Heterogenität führt.
Welche Rolle spielt die Präsenzkraft in der stationären Altenhilfe?
Die Präsenzkraft übernimmt eine wichtige Schnittstellenfunktion in Wohngruppenkonzepten, indem sie den Alltag der Bewohner organisiert und entlastend wirkt, ohne jedoch direkte Pflegeverantwortung zu tragen oder steuernde Funktionen zu übernehmen.
Ist ein Studium ohne Abitur in der Pflege möglich?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen und durch die Inanspruchnahme von Anpassungsweiterbildungen können auch Interessierte ohne klassische schulische Hochschulzugangsberechtigung ein pflegebezogenes Studium aufnehmen.
Was ist das größte Hindernis für den Übergang vom Pflegehelfer zur Fachkraft?
Das größte Hindernis liegt in den unterschiedlichen Ausbildungszielen: Während die Helferausbildung eher auf ausführende Tätigkeiten und Mitwirkung ausgerichtet ist, setzt die Fachausbildung bereits zu Beginn ein autonomes, selbstständiges Denken und Handeln voraus.
- Arbeit zitieren
- Saskia Hönsch (Autor:in), 2022, Das Schulrecht im Arbeitsbereich Pflege. Der Pflegehelfer vor seiner Zukunft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1366985