Der aristotelische Bürgerbegriff


Hausarbeit, 2009

12 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung:

Definition und Bedeutung des Bürgers im Staat

Was ist das Wesen des Bürgers?

Die Tugenden der Bürger

Problematik und Grenzen des Staatsbürgertums

Wie modern ist der aristotelische Bürgerbegriff ?

Literaturverzeichnis

Einleitung:

Der Staatsbürger, und wir alle bezeichnen uns als solchen, stellt die kleinste Einheit im Gefüge moderner Demokratien dar. Doch was genau bedeutet eigentlich Staatsbürger und wo findet der Begriff seine Wurzeln? Wie wird man Staatsbürger und somit Teil eines Staates? Benötigt es irgendwelcher Voraussetzungen um Staatsbürger zu werden und kann man diese, einmal errungene, Staatsbürgerschaft auch wieder verlieren?

Die unklare Umgangsweise mit Menschen aus anderen Ländern, die Teil der Bundesrepublik werden möchten oder müssen, die langwierigen Verfahren und Tests, welche den Integrationswilligen zugemutet werden, zeigen, dass der Erwerb einer Staatsbürgerschaft mit erheblichen Anstrengungen, Forderungen und Bedingungen verknüpft ist.

Die moderne Demokratie zeichnet sich durch ihre Mitglieder aus und somit kann und darf die genaue Betrachtung des Staatsbürgers nicht an Aktualität verlieren. Das Asylrecht der BRD und sich fortwährend ändernde Bestimmungen zum Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft demonstrieren die Aktualität der Begriffsdefinition eben jenes Staatsbürgers.

Die Entscheidung, wer Teil eines Staates ist und wer nicht, wer in ihm partizipieren oder nur „zuschauen“ darf, hat eine lange Tradition und wurde schon im antiken Griechenland als ein zentrales Thema der Politik angesehen. Doch scheint im antiken Griechenland die generelle Auffassung von Politik eine andere zu sein. In vielen modernen Theorien wird die Politik als „Kampf um Macht“ bezeichnet (u. a. Machiavelli und C. Schmitt) und die antike Demokratie scheint im Gegensatz dazu einen anderen Grundsatz zu verfolgen. Das Gemeinwohl steht in dieser im Mittelpunkt und Politik wird nicht als Kampf sondern als einvernehmliche Konsensfindung angesehen. Um sich also einer „humaneren“ Politik anzunähern scheint die Orientierung an der aristotelischen Demokratieauffassung ein Weg, für die moderne Politikwissenschaft, darzustellen[1].

Ich werde in der folgenden Arbeit versuchen mich diesem antiken Bürgerbegriff, wie ihn Aristoteles verstand zu nähern und abschließend auf seine Aktualität zu überprüfen, denn nach wie vor gilt:„Nur wer die Vergangenheit kennt, hat eine Zukunft.” Wilhelm von Humboldt (*1767–†1835).

Definition und Bedeutung des Bürgers im Staat

Die Staatenwelt des Aristoteles bestand aus vielen kleinen Einzelstaaten, den so genannten Polis. Die Polis definiert er mit der Menge der aktiven Bürger die eine Gemeinschaft benötige um autark bestehen zu können. Das antike Griechenland setzte sich also aus vielen Einzelteilen zusammen, diesen fragmentarischen Aufbau übersetzt Aristoteles auf den einzelnen Staat.

Der Staatsbürger stellt dabei im Staat die kleinste Einheit dar und dessen genaue Bestimmung gestaltete sich schon im zweiten vorchristlichen Jahrhundert schwierig, war aber notwendig geworden, da die einzelnen Polis sich gegenüber anderen Staaten abzugrenzen versuchten. Die Definition des Bürgers war für Aristoteles von zentraler Bedeutung, da je nachdem wer Bürger in einem Staate ist, sich die Beschaffenheit der jeweiligen Politeia änderte[2].

Den Staat oder Polis bezeichnet Aristoteles als Gemeinschaft (politike koinonia) und die Tatsache ein Teil dieser Gemeinschaft zu sein, ergibt sich nicht automatisch aus der Zugehörigkeit zu dieser Gemeinschaft, sondern aus der unmittelbaren Teilhabe am politischen Leben in einer Polis[3]. Genauer bedeutet dies die Teilhabe an den Gerichten und an der Volksversammlung.

Den Staatsbürger danach zu bestimmen auf welchem Gebiet er lebe, also innerhalb der Staatsgrenze, sei kein ausreichendes Kriterium diesen gleichsam auch als Staatsbürger zu

bezeichnen[4]. Frauen und Kinder, sowie alte Menschen können ebenfalls in dem Staatsgebiet leben, werden von Aristoteles jedoch nicht als „Vollbürger“ bezeichnet. Ebenso verhält es sich mit Sklaven und in dem jeweiligen Staatsgebiet lebenden Ausländern, den so genannten „Metöken“, zu denen auch Aristoteles selber zählte.

Staatsbürger ist für Aristoteles der klassische Vollbürger, der über Grund und Boden im Gebiet der Polis verfügt[5] und an der Regierung in der Form partizipiert, indem er Teil der Gerichtsbarkeit ist. Damit meinte Aristoteles, dass der Bürger einen gleichberechtigten Anteil an den richterlichen Entscheidungen und den wichtigen Ämtern haben soll. Der klassische Staatsbürger wird nach Aristoteles also im wesentlichen durch seine Teilhabe an richterlichen Entscheidungen und an der Herrschaft bestimmt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Staatsbürger in der einen Verfassung nicht zwangsläufig ein Staatsbürger in einer anderen Verfassung ist, somit bestimmt die Form der Verfassung wer Staatsbürger ist und wer nicht. Mit der Verfassung meint Aristoteles jedoch nicht die Grundrechte einer Gemeinschaft, sondern nur die Form der Regierung[6].

[...]


[1] Piepenbrink, Karin:Politische Ordnungskonzeptionen in der Attischen Demokratie des vierten Jahrhunderts v. Chr., Eine vergleichende Untersuchung zum philosophischen und rhetorischen Diskurs, In: Historia, Zeitschrift für alte Geschichte, Einzelschriften, Heft 154, Herausgegeben u. a. von Chambers, Mortimer, Stuttgart 2001. (S.29)

[2] Ebd. (S. 73)

[3] Ebd. (S. 73)

[4] Stüwe, Klaus[Hrsg.], Weber , Gregor[Hrsg.]: Antike und moderne Demokratie, Ausgewählte Texte, Stuttgart 2004. (S.217)

[5] Ebd. (S.216)

[6] Höffe, Otfried [Hrsg.]: Aristoteles, Politik, In: Klassiker Auslegen, Band 23, Akademie Verlag, Berlin 2001.(S. 77)

Ende der Leseprobe aus 12 Seiten

Details

Titel
Der aristotelische Bürgerbegriff
Hochschule
Universität Potsdam  (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Professur für Politische Theorie)
Veranstaltung
Politische Ideengeschichte
Autor
Jahr
2009
Seiten
12
Katalognummer
V136798
ISBN (eBook)
9783640452132
ISBN (Buch)
9783640452439
Dateigröße
383 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bürgerbegriff
Arbeit zitieren
Benjamin Falk (Autor:in), 2009, Der aristotelische Bürgerbegriff, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/136798

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