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Die Standgerichte in der Endphase des Zweiten Weltkriegs

Title: Die Standgerichte in der Endphase des Zweiten Weltkriegs

Term Paper (Advanced seminar) , 2008 , 30 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Michael Thoß (Author)

History of Germany - National Socialism, World War II
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Wo der Versuch des Regimes versagte, die Soldaten und das Volk an eine längst verlorene Sache zu binden, hinderte Terror die Betroffenen daran ihren individuellen Interessen nachzugehen. Jetzt richtete sich die Gewalt des Regimes nicht mehr nur gegen die Feinde im Ausland oder die gegen die Menschen, die außerhalb der „nationalsozialistischen Volksgemeinschaft“ standen, so zum Beispiel Juden, Regimegegner, Kommunisten usw. Mit den unaufhaltsam vorrückenden alliierten Truppen kehrte die Gewalt auf deutsches Reichsgebiet und zum deutschen Volk zurück, weil die Führung versuchte, die in der Wehrmacht und in der Bevölkerung grassierende Kriegsmüdigkeit und den gefürchteten Zusammenbruch der „Heimatfront“ durch immer schärfere Durchhaltebefehle und einen unvergleichlichen Durchhalteterror entgegenzuwirken.
Ein Instrument dieses Terrors waren die Standgerichte. Hierbei handelte es sich um Ausnahmegerichte, die sehr schnell Urteile fällen und vollstrecken konnten. Zwar waren sie schon seit dem Kaiserreich im deutschen Militärstrafrecht integriert, regelten damals aber nur geringfügige Tatbestände der niederen Gerichtsbarkeit. Das änderte sich mit Beginn des Zweiten Weltkrieges und vor allem in dessen Endphase, als die Standgerichte sich gegen Leute richteten, die nicht mehr bereit waren, den letzten Befehlen des untergehenden Dritten Reiches freiwillig und aus Überzeugung zu folgen, und in wenigen Stunden manchmal auch nur in Minuten über deren Leben oder Tod entschieden.
Dass dieses Terrorinstrument nicht einfach so vom Himmel gefallen waren, sondern nur ein Glied in einer Kette immer radikaler werdender Strafmaßnahmen zur Widerstandbekämpfung und Loyalitätserzwingung gewesen ist und durchaus nicht die letzte Stufe des Terrors und der Willkür darstellte, soll im ersten Kapitel gezeigt werden.
Da das Hauptziel der Standgerichtsbarkeit die Bekämpfung von Defätismus und Kriegsmüdigkeit war, sollen im zweiten Kapitel die Ursachen für diese Phänomene untersucht werden.
Im Hauptteil der Arbeit werden militärische und zivile Standgerichte genauer analysiert. Besondere Schwerpunkte sind die jeweiligen Rechtsvorschriften und deren Radikalisierung, die verhandelten Tatbestände, Opfer sowie Täter und deren Motive.
Um die Willkür und Rechtwidrigkeit der Urteile dieser Gerichte zu verdeutlichen soll im vierten Kapitel ein Beispielfall noch einmal gesondert untersucht werden.
Im Letzten Kapitel wird versucht etwas Licht ins Dunkel der Opferzahlen zu bringen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. EINLEITUNG

2. DIE CHRONOLOGIE DES TERRORS

3. KRIEGSMÜDIGKEIT UND DEFÄTISMUS IN DER ENDPHASE

3.1. SPEZIELLE URSACHEN IN DER WEHRMACHT

3.2. SPEZIELLE URSACHEN BEI DER ZIVILBEVÖLKERUNG

4. STANDGERICHTE IN DER ENDPHASE DES ZWEITEN WELTKRIEGES

4.1. STANDGERICHTSVERFAHREN BEI DER WEHRMACHT

4.1.1. VORSCHRIFTEN UND ENTWICKLUNG

4.1.2. DIE TATBESTÄNDE

4.1.3. OPFER UND TÄTER

4.2. ZIVILE STANDGERICHTSVERFAHREN

4.2.1. VORSCHRIFTEN UND ENTWICKLUNG

4.2.2. DIE TATBESTÄNDE

4.2.3. OPFER, TÄTER UND MOTIVE

4.3. DAS STANDGERICHT VON LOHR

4.3.1. DER SACHVERHALT UND DAS VERFAHREN

4.3.2. DIE RECHTSMÄNGEL DES VERFAHRENS

5. DIE BILANZ DER STANDGERICHTSBARKEIT

6. ZUSAMMENFASSUNG

Zielsetzung & Themen

Diese Hausarbeit untersucht die Rolle und Funktionsweise von militärischen und zivilen Standgerichten während der Endphase des Zweiten Weltkriegs als Instrumente des nationalsozialistischen Terrors zur Bekämpfung von Defätismus und zur Erzwingung der Loyalität.

  • Historische Entwicklung des nationalsozialistischen Terrors und der Sondergerichtsbarkeit
  • Ursachen für Kriegsmüdigkeit und Defätismus bei Wehrmacht und Zivilbevölkerung
  • Strukturelle Analyse militärischer und ziviler Standgerichtsverfahren
  • Untersuchung von Beispielfällen zur Verdeutlichung von Willkür und Rechtsmängeln
  • Bilanzierung der Standgerichtsbarkeit und Schätzung der Opferzahlen

Auszug aus dem Buch

4.3.1. Der Sachverhalt und das Verfahren

Zugetragen hat sich dieser Fall im fränkischen Lohr eine Woche vor Ostern 1945. Eine amerikanische Panzerspitze war ungehindert durch den Ort gezogen, sodass viele Einwohner dachten der Krieg wäre für sie nun beendet. Das war aber ein Trugschluss, weil diese Panzerspitze bei Hammelburg auf erbitterten Widerstand stieß und dort vernichtet wurde. Kurz darauf erschienen zwei Nazi-Funktionäre, um die Verteidigung des Ortes zu organisieren.

Der örtliche Amtsrichter Dr. Koob wurde vom Gauleiter zum Vorsitzenden des in Lohr eingerichteten Stangerichts ernannt. Im örtlichen Krankenhaus arbeitete zu dieser Zeit Dr. Brand, ein morphinsüchtiger Arzt, der dort seit 1943 dienstverpflichtet war. Er war Parteimitglied und hatte gegenüber der örtlichen Krankenschwester geäußert, er werde den Amerikanern mit einer weißen Flagge entgegengehen und den Ort friedlich an sie übergeben.

Als Koob, der sich vor seiner Berufung zu Standgerichtsherrn in persönlichen Gesprächen selbst für eine friedliche Übergabe ausgesprochen hatte, davon erfuhr, begab er sich zu dem Gasthof, in dem der Arzt wohnte und stellte ihn privat zur Rede. Der Doktor bestätigte Koob die Geschichte und fügte hinzu, dass er eine Vollmacht des NS-Kreisleiters Röss habe, welche er dem Amtsrichter auch aushändigte. Daraufhin rief Koob beim Kreisleiter an, um sich die Vollmacht bestätigen zu lassen, doch dieser erwiderte, er wisse nichts von solch einer Vollmacht.

Daraufhin veranlasste der Kreisleiter ein Standgerichtsverfahren gegen den Arzt und berief auch gleich die Beisitzer des Standgerichts, einen Offizier namens Rückert und einen Angestellten seiner Kreisleitung namens Kleff. Als Ankläger wurde ein 23-jähriger Reserveleutnant bestellt, der sich unwillig zeigte und durch Befehl zur Anklagevertretung verpflichtet werden musste. Ein Verteidiger für den Angeklagten wurde nicht berufen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. EINLEITUNG: Einleitung in die Thematik der Standgerichte als Mittel des nationalsozialistischen Terrors in der Endphase des Zweiten Weltkriegs.

2. DIE CHRONOLOGIE DES TERRORS: Darstellung der historischen Entwicklung des nationalsozialistischen Terrors, der zur Etablierung von Standgerichten als "letzter Stufe" führte.

3. KRIEGSMÜDIGKEIT UND DEFÄTISMUS IN DER ENDPHASE: Analyse der Ursachen für die schwindende Kampfmoral und den Defätismus innerhalb der Wehrmacht und der Zivilbevölkerung.

4. STANDGERICHTE IN DER ENDPHASE DES ZWEITEN WELTKRIEGES: Detaillierte Analyse der militärischen und zivilen Standgerichtsverfahren sowie der Fall des Standgerichts von Lohr.

5. DIE BILANZ DER STANDGERICHTSBARKEIT: Versuch einer Bilanzierung der Standgerichtsbarkeit angesichts schwieriger Quellenlage und Schätzung der Opferzahlen.

6. ZUSAMMENFASSUNG: Zusammenfassende Betrachtung der Standgerichte als Terrorinstrument zur Verlängerung des Regimes durch Abschreckung.

Schlüsselwörter

Standgerichte, Endphase, Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg, Terror, Defätismus, Kriegsmüdigkeit, Wehrmacht, Zivilbevölkerung, Todesstrafe, Justizterror, Durchhalteterror, Willkür, Volksgerichtshof, Standjustiz

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Rolle und Funktion von Standgerichten als Instrumente des Terrors in der Endphase des Zweiten Weltkriegs.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die zentralen Themen sind die Radikalisierung des nationalsozialistischen Strafrechts, die Bekämpfung von Defätismus und die Analyse militärischer sowie ziviler Standgerichtsverfahren.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es aufzuzeigen, wie das NS-Regime durch Standgerichte und drakonische Strafen versuchte, den Widerstand gegen den aussichtslosen Krieg zu unterdrücken und die eigene Herrschaft zu verlängern.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine tiefgehende Analyse von Rechtsvorschriften, historischen Belegen und wissenschaftlicher Literatur zur nationalsozialistischen Justiz.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden sowohl militärische als auch zivile Standgerichtsverfahren, deren gesetzliche Grundlagen, die geahndeten Tatbestände sowie Täter und Opfer analysiert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Standgerichte, Endphase, NS-Regime, Terror, Defätismus und Justizterror charakterisiert.

Was kennzeichnet das "Fliegende Standgericht" besonders?

Es handelte sich um ein mobiles, Hitler direkt unterstehendes Gericht, das ohne ordentliche Verfahrensabläufe und mit eigenem Exekutionskommando operierte.

Welchen Zweck verfolgte der "Flaggenbefehl" im Zusammenhang mit der Rechtsprechung?

Der Flaggenbefehl schuf einen rechtsfreien Raum, der Selbstjustiz und die sofortige Erschießung von Bewohnern beflaggter Häuser legitimierte, ohne ordentliche gerichtliche Verfahren.

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Details

Title
Die Standgerichte in der Endphase des Zweiten Weltkriegs
College
Dresden Technical University  (Institut für Geschichte)
Course
Das Ende des Zweiten Weltkrieges 1944/45
Grade
1,3
Author
Michael Thoß (Author)
Publication Year
2008
Pages
30
Catalog Number
V136871
ISBN (eBook)
9783640453184
ISBN (Book)
9783640453320
Language
German
Tags
Zweiter Weltkrieg Standgericht Gerichtsbarkeit Kriegsmüdikeit Defätismus Flaggenbefehl Terror nach Innen
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Michael Thoß (Author), 2008, Die Standgerichte in der Endphase des Zweiten Weltkriegs, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/136871
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