Gesellschaftspolitik aus christlicher Weltverantwortung

Kardinal Joseph Höffner und die katholische Soziallehre - Eine Würdigung zum 100. Geburtstag unter besonderer Berücksichtigung der Aktualität der Lehre Höffners


Facharbeit (Schule), 2008

44 Seiten, Note: 13 Punkte


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

I. Hauptteil Biographie

II. Hauptteil Die Frage nach der sozialen Gerechtigkeit
II.1 Die soziale Gerechtigkeit in Quadragesimo anno
II.2 Soziale Gerechtigkeit und soziale Liebe- Versuch einer Bestimmung ihres Wesens
II.3 Die Tugend der Gerechtigkeit in der Chr. Gesellschaftsl.
II.4 Conclusio finalis – Die Frage nach der Bedeutung

III. Hauptteil Gesellschaftspolitik aus christlicher Weltverantwortung
III.1 Verantwortung f. die Welt und Wahrung d. Personenwürde
III.2 Dr. Homo Oeconomicus und seine Wirtschaftsmoral
III.3 Soziale Marktwirtschaft und die Aufgabe der Kirche
III.4 Das humane Leitbild der katholischen Soziallehre
III.5 Utopischer Kommunismus – Die Zentralverwaltungswirtschaft
III.6 Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik aus heutiger Sicht- Eine Frage der Gerechtigkeit?

IV. Teil Schlussbetrachtung

V. Teil Anhang
Das Collegium Josephinum und Joseph Höffner
Besuch des „kleinen Mädchens“
Der prophetische Mahner
Papst Johannes Paul II. in Köln 1987
Kinderbrief an Joseph Höffner
Abschiedsworte Joseph Höffners
Aufgabenstellung der Facharbeit
Quellenverzeichnis

VORWORT

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Iustitia et Caritas – Gerechtigkeit und Liebe lautet das Credo des ehemaligen Kölner Erz-bischofs Joseph Kardinal Höffner. Die „Gerechtigkeit“ als größte Herausforderng und die „Liebe“ als das vielleicht innigste Zugeständnis unserer heutigen Zeit, beide Begriffe prägten das Leben und Wirken von Kardinal Höffner. Mit seinen vielfältigen Schriften und Gedanken, auf die im Weiteren eingegangen werden soll, legte er einen Grundstein zu einem „neuen Verständnis“ zwischen der katholischen Kirche und ganz alltäglichen Problemen. Mit praktischen Lösungsansätzen trug er die Botschaft der Kirche und die Botschaft Jesu Christi in die Welt. Dort wo Armut herrschte, schuf er seelischen Wohlstand. Dort wo Hoffnungs-losigkeit zugegen war, suchte er nach Auswegen. Dort wo man Hass säte, entgegnete er mit Liebe. Mit der Liebe versuchte Joseph Höffner der sozialen Gerechtigkeit eine Seele zu verschaffen. Gerade zur Osterzeit hat sich der Christ von allem Vergangenen zu verab-schieden. Er verspürt mit Freude und Hoffnung einen Aufbruch in eine „neue Zeit“. Dieser „neuen Zeit“ muss der Christ mit Liebe und gläubigem Vertrauen begegnen, denn nur so ist er wirklich frei sich auf neue Wege zu machen und das „Licht der Welt“ zu sein. „Der Christ stellt sich der Welt. Das leidenschaftliche Ankämpfen gegen Armut, Hunger, Krankheit, Krieg, Elend, Unrecht und Unterdrückung ist eine christliche Pflicht“[1].

Im ersten Kapitel möchte ich die Person Joseph Höffner kurz biographisch skizzieren. Dabei können nur die wichtigsten Lebensstationen hervorgehoben werden, für eine ausführliche Würdigung liegt eine Vielzahl von Literatur vor, die im Anhang aufgelistet wird. Die „Frage nach der Gerechtigkeit“ aus Höffners Sicht, findet im zweiten Hauptteil eine ausführliche Darstellung, mit der wir als Grundlage dem dritten und letzten Teil der „Gesellschaftspolitik aus christlicher Weltverantwortung“ begegnen können. Ziel dieses letzten Kapitels soll eine Übertragung der Frage nach der Gerechtigkeit auf die heutige Gesellschaft sein. Dabei sind die Gedankengänge von Wirtschaftsordnung, Menschenwürde und Lohngerechtigkeit aktuel-ler denn je. Joseph Kardinal Höffner hat uns in diesem Sinne eine Grundlage für politische und gesellschaftliche Entscheidungen geschaffen, die uns zu christlichem Handeln anspornt. Wie die österliche Zeit für die Christen, so ist auch Kardinal Höffner für mich persönlich eine „Fackel der Hoffnung“ in stürmischer Zeit.

Rösrath am Ostermontag, den 24. März 2008 Marco M. Hagemeyer

I. BIOGRAPHIE

„Es gibt ein Leben, unser irdisches Leben, das noch gar nicht das volle Leben ist, und es gibt einen Tod, nämlich unseren menschlichen Tod, der nicht in jeder Hinsicht tötet und trennt“

Joseph Kardinal Höffner

„Auf den Höhen des vorderen Westerwaldes, nicht weit entfernt vom Naturpark Nassau und etwa vier Stunden zu Fuß vom Rhein, liegt das Pfarrdorf Horhausen“[2], in dem Joseph Höffner am 24. Dezember 1906 als ältester Sohn zweier Landwirte zur Welt kommt. Der frühe Tod seiner Mutter und das schlichte Leben auf dem Land, das er spätestens durch die Feldarbeit kennen lernt, prägen seinen tiefen Glauben bereits in frühen Kindesjahren. Joseph lernt die kleinen Gaben des Lebens zu schätzen und betont rückblickend „daß keinem Kind die Jugend durch Hunger und Elend vergällt wurde. Aber das mußte durch viel Fleiß und harte Arbeit gesichert werden – und manches, was in reicheren Gebieten selbstverständlich ist, blieb uns und vielen in unserem Dorf unerreichbar.“[3] Seinen inneren Ehrgeiz und Fleiß beweist er zunächst auf dem Kaiser-Wilhelm-Gymnasium in Montabaur (1919-22) als auch später auf einem Traditionsgymnasium in Trier (1922-26), das er als glänzender Schüler seinesgleichen mit dem Abitur verlässt. Die frühen theologischen Neigungen veranlassen ihn zu Studien am Priesterseminar Trier, das er jedoch bereits nach einem Jahr wieder verlässt, um an der päpstlichen Universität Gregoriana in Rom im Jahre 1929 das Doktorat der Philosophie zu erlangen. Am 30. Oktober 1932 wird Joseph Höffner durch Kardinal Francesco M. Selvaggiani zum Priester geweiht, wodurch er fortan Mitglied des Presbyteriums ist. „Soziale Gerechtigkeit und soziale Liebe. Versuch einer Bestimmung ihres Wesens“ lautet der Titel, mit dem Höffner im Jahre 1934 zum Doktorat der Theologie promoviert. Beide Begriffe begleiten ihn auch später, nicht nur durch seine wissenschaftliche Arbeit, vielmehr auch im Wahlspruch seiner Bischofs- bzw. Erzbischofsweihe von Münster und Köln „Iustitia et Caritas“. Der Studienzeit an der Pontificia Universita Gregoriana Rom (1926-34) folgt schließlich eine erste seelsorgerische Tätigkeit als Kaplan und Religionslehrer in Saarbrücken (1934-37), nach deren Beendigung und Fortsetzung seiner Studien in Freiburg er 1939 das Staatsexamen der Volkswirtschaftslehre erfolgreich entgegennimmt. Während der national-sozialistischen Diktatur in Deutschland schreibt Höffner in seinem Vorwort der Habilitations-schrift „Spanische Kolonialethik im 15. und 16. Jahrhundert“ von 1947: „Beim Anblick der zertretenen Menschenwürde brach damals im Goldenen Zeitalter – und erlebten wir in unseren Tagen nicht Ähnliches? – ein Aufschrei aus dem christlichen Gewissen hervor, der nicht überhört werden konnte.“[4] Aus selbstverständlicher Nächstenliebe und Verantwortung heraus versteckt er während der antisemitischen Verfolgung als Expositus von Kail zwei jüdische Mädchen, die er sowohl in seinem Pfarr- als auch Elternhaus unterbringt[5]. Durch seine Direktoriums- und Professorenzeit am gegründeten Institut für Christliche Sozial-wissenschaft der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster (1951-1969) erkennt der spätere Erzbischof vor allem seine Arbeit in der gesellschaftlichen Neuordnung des Staats- wesens während der Nachkriegszeit, aus der schließlich das bekannte und vielfach gedruckte Werk „Christliche Gesellschaftslehre“ (1962) hervorgeht. Der sozial-politischen Berater-funktion unter der Kanzlerschaft Konrad Adenauers folgt im selben Jahr die Ernennung zum Bischof von Münster (1962) und in den Folgejahren die Teilnahme am II. Vatikanischen Konzil. Im Jahre 1968 ernennt ihn Papst Paul VI. zum Erzbischof-Koadjutor von dem er-blindeten Kardinal Josef Frings in Köln, dessen Nachfolge er am 23. Februar 1969 antritt. Während dieser Zeit der gesellschaftlichen Veränderung, die sowohl die Studentenrevolte als auch innerkirchlich eine nach-konzilare Krise (vor allem in Köln) mit sich zieht, bemüht sich der neue Erzbischof mit schriftlichen „Leitsätzen“ und ausformulierten „Thesen“ um Volks-nähe. So weist er darauf hin, dass ein in Not geratener Mensch seine Mitmenschen aufsuche und nicht die kühle Institution[6] „Ein total verwaltetes Helfen wirkt unmenschlich“[7]. Im Rahmen einer Strukturreform errichtet Höffner neben der konstanten Berufung von Weih-bischöfen und der Aufarbeitung der Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“ mit Hilfe seines neuen Generalvikars Norbert Feldhoff verschiedene Bildungseinrichtungen[8] sowie Institu-tionen zur Jugendsozialarbeit[9] im Erzbistum. Seinen verantwortungsvollen Auftrag der „sozialen Gerechtigkeit und Liebe“ kann er durch zahlreiche Visitationen und Partnerschaften in Polen, Tokio, den Philippinen sowie mehreren Ländern Lateinamerikas stärken. Die von Kardinal Frings initiierten Projekte ‚Misereor’ und ‚Adveniat` werden unter seiner Förderung intensiv ausgebaut, neben denen er aus seiner sozialen Verant]wortung heraus die Bewegung ‚Für Einander, für alle’ ins Leben ruft, die einen ‚Tag der sozialen Gerechtigkeit’ vorsieht. Der Betitelung als „Vorsitzender der Weltkirche“ wird Höffner spätestens bei seiner Wahl zum Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz 1976 gerecht, unter der er in den Folge-jahren mit Ehrendoktoraten verschiedener Universitäten ausgezeichnet wird[10]. Seine Themen-schwerpunkte erstreckten sich auf den Staat, die Wirtschaftsordnung- und Ethik, Dimensionen der Zukunft etc.[11], bei denen er vor allem auf aktives Engagement setzt: „Der Christ darf nicht mürrisch am Zaun der Welt von heute stehen und ärgerlich zusehen, was da drinnen geschieht. Er muß über den Zaun steigen und handelnd und helfend mitten in der Welt von heute gegenwärtig sein, als Salz und Sauerteig.“[12] Durch seine Erkrankung wird Höffner im Jahr seines 25jährigen Bischofsjubiläums (1987 [13]) als Erzbischof von Köln entpflichtet. Seinem Tode am 16. Oktober 1987 folgt eine nachhaltige – bis in die Gegenwart anhaltende – Wirkung, die ihn pointiert betrachtet zu einem „Gerechten unter den Völkern“ hervorhebt[14]. „Kardinal Höffner hat vielen in Kirche und Gesellschaft – und das wurde in seinen letzten Jahren immer deutlicher – Orientierung und Ermutigung gegeben. Er war ein Leuchtturm in einer schwerdurchschaubaren Zeit.“[15]

II. DIE FRAGE NACH DER GERECHTIGKEIT

„Das Eintreten der Kirche für soziale Gerechtigkeit und Liebe ist nicht Politik, sondern Seelsorge.“

Joseph Kardinal Höffner

Joseph Höffner widmet seine wissenschaftlichen Abhandlungen bereits in frühen Jahren seiner akademischen und theologischen Laufbahn der Frage nach der „sozialen Gerechtigkeit“. So findet sich neben dem 1961 erschienen Werk „Christliche Gesellschafts-lehre“ vor allem seine Promotionsschrift von 1934 an der päpstlichen Universität Gregoriana „Soziale Gerechtigkeit und soziale Liebe. Versuch einer Bestimmung ihres Wesens“ wieder, mit der er das Doktorat der Theologie erlangte und die in deutlichem Maße auf das soziale Rundschreiben Papst Pius XI. zurückgreift. Um also die Bedeutung der Iustitia socialis im Wirken Höffners herauszuarbeiten, bedarf es eines Vergleichs der Troika, bestehend aus seiner als Soziallehrer erschienenen Gesellschaftslehre als auch seiner theologischen Dis­sertation von 1935 sowie Quadragesimo anno (1931), die nicht zuletzt den Namen einer Enzyklika der sozialen Gerechtigkeit trägt.

II.1 Die soziale Gerechtigkeit in „Quadragesimo anno“

Will man die Quellen der katholischen Soziallehre und in dieser die Frage nach der Iustitia socialis zurückverfolgen, so stößt man unweigerlich auf die 1931 erschienene Enzyklika „Quadragesimo anno“, die von Höffner im weiteren Verlauf seiner wissenschaftlichen Arbeit immer wieder eingebunden wird. So weist er in seiner Dissertationsschrift von 1931 die drei Fragen auf, denen sich das oben genannte päpstliche Rundschreiben im Zusammenhang mit der Frage nach der sozialen Gerechtigkeit widmet. Diese seien vor allem „Kapital und Arbeit, Lohngerechtigkeit und Neue Gesellschaftsordnung“[16]. Im Bezug auf Kapital und Arbeit wird die Forderung aufgestellt, „daß die beiderseitigen Anteile an der ständig wachsenden Güter-fülle so bemessen seien, dass das Gesamtwohl gewahrt bleibe“[17]. Wenn folglich jedem sein Anteil zukomme, würde im Ergebnis die Verteilung „wieder mit den Forderungen des Gemeinwohls bzw. der Gemeinwohlgerechtigkeit in Übereinstimmung gebracht“[18]. Diese sich an gesetzgebende Gewalten richtende Forderung müsse schließlich unter Berück-sichtigung von politischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten verwirklicht werden. In der Frage nach der Lohngerechtigkeit werden drei Komponenten genannt, die es zu berück-sichtigen gilt: Der Lebensbedarf des Arbeiters und der Arbeiterfamilie, die Lebensfähigkeit des Unternehmers und die allgemeine Wohlfahrt. Oberste Priorität sei schließlich ein Lohn, der „zur angemessenen Bestreitung des gemeinsamen häuslichen Aufwandes ausreiche“[19]. Sei dieser Lohn nicht gegeben, so sei es ein Gebot der Gemeinwohlgerechtigkeit die Vorraus-setzungen zu schaffen um einen Lohn in der gedachten Höhe sicher zustellen. Diese wird in den Augen Joseph Höffners als die eigentliche Forderung nach der sozialen Gerechtigkeit bezeichnet[20], die sich im ersten Schritt an die Gesetzgeber wenden müsse. An die Gesetz- gebung und Regierung richtet sich auch das dritte wichtige Thema der sozialen Gerechtigkeit in Quadragesimo anno. Auf der Suche nach einer neuen Gesellschaftsordnung sei es notwendig, dass die Iustitia socialis die staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen durchdringe und schließlich eine „Rechts- und Gesellschaftsordnung herbeiführt, die der Wirtschaft ganz und gar das Gepräge“[21] gebe. Höffner erläutert abschließend, dass Papst Pius XI. in seiner Enzyklika die soziale Gerechtigkeit als Tugend umschreibe, dieser aber noch weitere Forderungen der Gemeinwohlgerechtigkeit hinzufüge und damit gewisse Bereiche ihres Objektes festlege. Die Deutung der sozialen Gerechtigkeit in Quadragesimo anno stimme folglich mit der Höffners überein[22] .

II.2 Soziale Gerechtigkeit und soziale Liebe. Versuch einer Bestimmung ihres Wesens

Kardinal Höffner beginnt seine „Dissertatio ad Lauream in Facultate Theologica“ mit den Worten „Gerechtigkeit und Liebe sind die Grundpfeiler katholischer Gesellschaftsethik“[23], die im späteren Verlauf in seinen Wahlspruch als Bischof und Erzbischof zurückkehren werden. Doch in welcher Beziehung stehen nach seiner Meinung nach die soziale Gerechtigkeit und soziale Liebe? So betont er bereits in seiner Einleitung, dass beide Begriffe in der Sprache der katholischen Theologie in den Bereich der Tugenden gehören und „auf Rechts- und Liebes-pflichten im Gemeinschaftsleben hinweisen“[24]. Im Weiteren beschreibt er den Wortursprung sowie seine Verwendung in „Quadragesimo anno“ (1931). Zunächst differenziert er die „soziale Liebe“ von der „sozialen Gerechtigkeit“ um sie später wieder zusammenzuführen. Die „soziale“ Liebe sei eng mit der „sozialen“ Gerechtigkeit verbunden, sie weise also, wie bereits in Quadragesimo anno festgestellt[25], auf den gesellschaftlichen und staatlichen Bereich hin. Dabei negiert Joseph Höffner aber die soziale Liebe als Liebe auf den Staat bezogen denn „so verstanden fordert der Staat als solcher von den Bürgern Achtung und Erfüllung der Pflichten der sozialen Gerechtigkeit, aber nicht die eigentliche Liebe“[26]. Sie sei vielmehr ein „erworbener ‚Habitus operativus bonus’ eine natürliche Tugend, die als „virtus annexa“[27] zur Kardinaltugend der Gerechtigkeit gehöre: eine innere Kraft und erworbene Fertigkeit, der staatlichen Gemeinschaft und allen ihren Gliedern [...] Liebe entgegenzubringen.“[28] Unter den „Verpflichtungen der sozialen Liebe“[29] kommt Joseph Höffners wirkliche Meinung zur Geltung, die alles Vorangegangene noch einmal deutlich unterstreicht: „Die soziale Liebe sieht und sucht das Einigende, Gemeinschaftliche; sie gönnt und wünscht allen die zukom-mende Stellung im Volksganzen und den entsprechenden Anteil an den Gütern. Sie nimmt den Forderungen der Gerechtigkeit, die in diesem Bereich gelten müssen, das Trennende und Kalte. Nichts widerspricht ihr so sehr wie der Klassenhaß.“[30] Natürlich könne es unter bestim- mten Umständen zur Klassenbildung kommen. Diese müssten aber neben dem realisierbaren Umgang im Sinne der „sozialen Liebe“ alles daran setzen „eine Neugestaltung der gesell-schaftlichen Ordnung herbeizuführen.“[31] Mit dem Begriff der „Verpflichtung“ stellt Höffner eine neue Forderung in den Raum: Die Forderung des aktiven Handelns an den Bürger (Sozial- und Zivilcourage), der sich zu „verpflichten“ hat und maßgeblich zur sozialen Gerechtigkeit und Liebe beiträgt. Die „soziale Gerechtigkeit hat etwas Hartes, Trennendes an sich; sie ist ihrem Wesen nach unabhängig von Gefühl und Neigung[. .] Die soziale Liebe hingegen sieht das Gemeinsame, das Verbundensein aller Bürger, Stände und Klassen.[. .] So gehören soziale Gerechtigkeit und soziale Liebe notwendig zusammen; sie sind keine Gegen-sätze, sondern Ergänzungen.“[32] Diese beiden Tugenden besitzen die Bürger aber auch nur wirklich dann, wenn sie ein lebendiger Teil des „mystischen Leibes Christi“[33] sind und letzt-endlich danach handeln.

II.3 Die Tugend der Gerechtigkeit in der Christlichen Gesellschaftslehre

In einer weitaus rationaleren Weise untersucht Joseph Höffner die Tugend der Gerechtigkeit in seinem vielfach gedruckten Werk „Christliche Gesellschaftslehre“ von 1961. Unter dem Wesen der Gerechtigkeit fasst er bereits zu Anfang zusammen „Der die Gerechtigkeit Übende sucht nicht sein eigenes Recht, sondern er gibt und lässt dem anderen dessen Recht“[34], womit er sich auf den neuscholastischen Sozialphilosophen Ludwig Taparelli bezieht, der die „soziale Gerechtigkeit“ als Erster im Verhältnis „zwischen Mensch und Mensch“ verwendet hat[35]. So sei die Gerechtigkeit, welche als eine der vier Kardinaltugenden das Naturrecht voraussetze, die große Ordnerin des menschlichen Gemeinschaftslebens. Zur Frage, ob die „soziale“ Gerechtigkeit eine neue Form der Iustitia sei, untersucht er zunächst die Niko-machische Ethik bestehend aus der iustitia commutativa, iustitia distributiva und iustitia legalis, wobei er auf die Letztere ein besonderes Augenmerk legt. So sei diese (legale oder gesetzliche Gerechtigkeit) mit ihrem Formalobjekt, der Hinordnung auf das Gemeinwohl von der zuteilenden, distributiven Gerechtigkeit zu unterscheiden „während nämlich die legale Gerechtigkeit auf die Schaffung des Gemeinwohls ausgerichtet ist, zielt die zuteilende Gerechtigkeit auf den einzelnen“[36] So definiert er die iustitia legalis als „Architektur“[37], die sich hauptsächlich an die Staatslenker wendend durch eine gerechte Gesetzgebung und Verwaltung ausführen lässt und erst in zweiter Linie von den Bürgern verlangt, „daß sie den Gesetzen gehorchen“[38]. Schließlich folgert er, dass die „soziale Gerechtigkeit“ nicht als vierte Kardinaltugend gedeutet werden kann, da sie mit der richtig verstandenen legalen Gerechtig-keit und deren Formalobjekt[39] identisch sei. Da die Funktion der legalen Gerechtigkeit bereits in der schöpferisch-politischen Konzeption und nicht erst in der ausführenden Regierungs-politik Gestalt annimmt, sei es empfehlenswert sie als „Gemeinwohlgerechtigkeit“ bzw. „soziale Gerechtigkeit“ und nicht als „gesetzliche“ zu übersetzen[40]. Wie bereits in dem vorangegangenen Aufsatz über die Rolle der Gerechtigkeit in Joseph Höffners theologischer Dissertation berichtet wurde, so betont er auch in seiner Christlichen Gesellschaftslehre, dass sich Gerechtigkeit und Liebe gegenseitig ergänzen. Folglich kann die Gerechtigkeit „so treu sie auch immer geübt werde, nur den Streitstoff sozialer Konflikte aus der Welt schaffen; die Herzen innerlich zu verbinden vermag sie nicht.“[41] So lässt sich also hieraus folgern, dass die soziale „Gerechtigkeit“ nur das leere Objekt, den leblosen „Corpus vacuus“ darstellt, nicht aber das voller Nächstenliebe und Güte wirkende Ziel der christlichen Gemeinwohlgerechtig-keit (iustitia legalis). Um folglich dieses Ziel zu erreichen benötigt sie mehr: Sie benötigt die „soziale Liebe“ (dilectio socialis) als „Seele dieser Ordnung“[42]. Abschließend erläutert er als Ziel der christlichen Soziallehre ein Ordnungsgefüge, „das in der Wahrheit gegründet, nach den Richtlinien der Gerechtigkeit erbaut, von lebendiger Liebe erfüllt ist und sich schließlich in der Freiheit verwirklicht.“[43] Denn nur durch die Liebe können die Menschen zu einer auf-richtigen Zusammenarbeit geführt werden, kraft derer im Letzten materielle und geistliche Reichtümer emporsteigen.

II.4 Conclusio finalis – Die abschließende Frage nach der Bedeutung

Nach der aufgeführten ausführlichen Untersuchung in der Frage nach der sozialen Gerechtigkeit im Werk von Joseph Kardinal Höffner bleibt letztlich noch die Auseinander-setzung mit ihrer Bedeutung und nachhaltigen Wirkung. Dabei muss unter biographischer Berücksichtigung darauf hingewiesen werden, dass die intensive Bearbeitung in der Frage nach der Gerechtigkeit bereits in frühen akademischen Jahren (1934) Höffners stattgefunden hat. Ihren eigentlichen Ausdruck findet sie aber erst, neben der theologischen Dissertation an der Gregoriana, vor allem im Wahlspruch seiner Bischofs- und Erzbischofsweihe von Münster und Köln. „Iustitia et Caritas“ lautet sein Credo, an dem er seine gesamten wissen-schaftlichen Arbeiten und theologischen Forderungen ausrichtet[44]. Die Iustitia socialis als richtig verstandene legale Gerechtigkeit entspricht seinem persönlichen Ordnungsgefüge, dem die dilectio socialis als eigentliche Seele dient. Dieser Gedanke betrifft nicht nur die Gegen-wart sondern vor allem auch die Zukunft. So schließt er mit einem Zitat aus der Schrift Justice et Charié: „Die Gerechtigkeit von heute ist die Liebe von gestern; die Liebe von heute ist die Gerechtigkeit von morgen.“[45]

III. GESELLSCHAFTSPOLITIK AUS CHRISTLICHER WELTVERANTWORTUNG

„Wir gehen mit Vertrauen der Zukunft entgegen, nicht mit Angst, wie es heute so viele tun. Die Angst ist dem Menschen nicht fern. Sie schläft mit ihm, sie wacht mit ihm. Enge und Angst können nur durch die Nähe eines Liebenden überwunden werden; der große Liebende ist Gott selber“

Joseph Kardinal Höffner

Die ausführliche Untersuchung Joseph Höffners zur Frage nach der sozialen Gerechtigkeit, zielt vor allem auf das gemeinschaftliche Leben. Es geht also um die Communitas, die als oberstes Ziel die Gemeinwohlgerechtigkeit als Iustitia socialis aufweist. Höffner war stets darum bemüht seine Gedankengänge und Überlegungen im Zusammenhang mit der katho-lischen Gesellschaftslehre in Worte zu fassen. Auf diese Weise verfügt die Nachwelt nicht nur über seine „Christliche Gesellschaftslehre“ sondern auch über praktische und gegenwartsbe-zogene Lösungsansätze aus christlicher Sicht. Die Frage nach der sozialen Gerechtigkeit in Arbeitswelt, Wirtschaft und Gesellschaft ist heute aktueller denn je. In dem folgenden Kapitel soll dargestellt werden, wie seine Gedanken auch in der heutigen Zeit, unter veränderten Rahmenbedingungen, Grundlage gesellschaftlicher und sozialpolitischer Entscheidungen sein können.

III.1 Verantwortung für die Welt und die Wahrung der Personenwürde

Joseph Höffner schreibt unter der „Wahrung der Personenwürde“ in seiner „Christlichen Gesellschaftslehre“, dass die Einzelperson Substanz sei, die Gesellschaft jedoch eine reale Beziehungs- und Ordnungseinheit (relatio realis). Außerhalb der Einzelmenschen und unabhängig von ihnen gäbe es die Gesellschaft nicht.[46] Diese Tatsache hebt also den Menschen als das Wichtigste in der Gemeinschaft hervor, ohne den es keine Relation und Be-ziehungseinheit geben kann. Daraus lässt sich folgern, dass dem Menschen besondere Rechte zukommen, die unabhängig vom theologischen Gesichtspunkt in unserem Grundgesetz festgeschrieben sind. Der Mensch ist also Individuum und Person, auf dem, im Zusammen-leben mit anderen die Communitas gründet, keinesfalls aber ist er „nur“ die „Frucht“ einer Gesellschaft. So betont auch Höffner „Der Mensch ist mehr als Betriebsangehöriger oder Staatsbürger; er ist Mensch und keineswegs ‚Teil des Staates nach allem, was er ist, und nach allem was er besitzt’[...] Letzter Sinn aller Sozialität ist die Vollendung seiner Personalität.“[47] Neben dieser freien Entfaltung vergisst Joseph Höffner aber nicht den Gesichtspunkt der Autorität, denn „der Mensch darf nicht alles machen, was er machen kann.“[48] Besonders bezogen auf unsere politischen Weltsysteme und deren Repräsentanten zitiert er von Aquin weiter: „ Eine Vielheit kann nur dann als Gesellschaft leben, wenn einer vorsteht und für das allgemeine Wohl sorgt; eine Vielheit jagt nämlich an sich vielen Zielen nach, einer jedoch einem Ziel.“[49] Im Zusammenhang mit dem zweiten Vatikanischen Konzil und „Dignitatis humanae“ schildert er weiter, dass es in der Welt von heute Menschen geben müsse, „die der sittlichen Ordnung gemäß der gesetzlichen Autorität gehorchen und zugleich Liebhaber der echten Freiheit sind.“[50] Dabei kritisiert er die anti-autoritäre Erziehung, welche letztlich gemeinschaftsunfähige „Super-Individualisten“ hervorbringen wird. Dieser Gedankengang ist vor allem in der heutigen Zeit von Bedeutung, wenn man die zunehmend freie Entfaltung mancher Schüler im Zusammenhang mit Gewaltanwendungen beobachtet. Die Schule als Institution ist nämlich eine der ersten „wirklichen“ Räume des Zusammenlebens ohne fa-miliäre Beziehung, wie die zwischen Eltern und Kind. Was hier Anwendung findet, soll im späteren Leben aufgegriffen werden. Was die Schulinstitution während der Jugend darstellt, wird in abgewandelter Form zu einem späteren Zeitpunkt der Betrieb sein, in dem man sich an sittliche Normen zu binden hat. Was für den Betrieb gilt, dass gilt ebenso für die weit-gefasste Communitas. „Macht euch die Erde untertan’ heißt: Macht euch die Erde zu einem menschenwürdigen Lebensraum.“[51] Es liegt also nicht an Institutionen ob eine Welt men-schenwürdig gemacht wird, sondern an den Menschen selbst. Es ist die Verantwortung des Menschen in der Beziehung zu seinen Mitmenschen. So erklärt er auch, dass die Zustände der Welt durch das Versagen der Menschen weithin nicht menschenwürdig sind.[52] Nur die Hilfe, Fürsorge und Nächstenliebe (Caritas), und hier greift das Wesen der „soziales Gere-chtigkeit“, kann den Menschen im Auge Anderer als „das Licht der Welt“ erscheinen lassen. „Zur menschenwürdigen Welt gehören vor allem menschenwürdige gesellschaftliche Ver-hältnisse. Der Mensch, so erklärt Papst Johannes Paul II., darf nicht Sklave der Dinge, nicht Sklave der Wirtschaftssysteme, nicht Sklave der Produktion, nicht Sklave der eigenen Produkte werden.“[53] Bereits an dieser Stelle dürfte ein weiterer wichtiger Bestandteil der damaligen wie heutigen Auseinandersetzung genannt sein: Die Wirtschaftsethik- und Ordnung. Joseph Kardinal Höffner hat dieses Thema in einen engen Zusammenhang mit der Frage nach der sozialen Gerechtigkeit gebracht.

III.2 Dr. Homo Oeconomicus und seine Wirtschaftsmoral

Um die Wirtschaftsmoral aus theologischer Sicht Joseph Höffners vorzustellen, bedarf es zunächst einer wirtschaftswissenschaftlichen Betrachtung. Vorerst ist als Tatsache festzu-halten, dass der Mensch aus ökonomischer Sichtweise zweckrational handelt (Rational-prinzip). Er versucht also mit einem bestimmten Aufwand ein Maximum an Ertrag (Maximal-prinzip) zu erreichen. Wenn er also nach einer natürlichen Gewinnmaximierung strebt wird er als „homo oeconomicus“ bezeichnet. Dass ein jeder Geschäftsmann diesen Namen trägt, sollte aus wirtschaftlicher Perspektive verständlich sein. Er handelt mit Hilfe der dezentralen Koordination über den Preis, der sich auf einem Wettbewerbsmarkt bildet (Marktwirtschaft). Vervielfacht man diese Ansicht, so stößt man auf die allgemeine Volkswirtschaft. Doch ohne Moral wird er weder Angestellte in seinem Betrieb aufnehmen, noch strategisch und „human“ handeln können. Deshalb sieht die katholische Soziallehre im Menschen den Ursprung, Träger und das Ziel eines jeden sozialen Geschehens. „Die gesellschaftliche Ordnung und ihre Entwicklung müssen sich dauernd am Wohle der Personen orientieren; denn die Ordnung der Dinge muß der Ordnung der Personen dienstbar werden und nicht umgekehrt.“[54] Den Unterschied zum „Wirtschaftsmenschen“ sieht Joseph Höffner in der Ordnung der Wirtschaft: „Die Wirtschaft hat vielmehr im Gemeinwohl ihr regulatives Prinzip, das ihr die soziale Ausrichtung, das humane Leitbild gibt. Der Wettbewerb ist ein nützliches Ordnungsmittel, aber nicht das Ordnungsprinzip der Wirtschaft.“[55] Dieses regulative Prinzip des Gemeinwohls bezieht sich indirekt auf seine Vorstellung der „sozialen Gerechtigkeit“, die in ihrer Bedeutung der Iustitia legalis das Gemeinwohl als Prinzip hat. Der Sinn des Wirtschaftens liegt nicht im bloßen Handeln oder der bloßen Rentabilität, „das Sachziel der Wirtschaft besteht vielmehr in der dauernden und gesicherten Schaffung jener materiellen Voraus-setzungen, die dem einzelnen und den Sozialgebilden die menschenwürdige Entfaltung ermöglichen.“[56] Was für die freie Wirtschaft gilt, gilt daher auch für den Betrieb. „Ein moderner Betrieb – ähnliches gilt für Büro, Geschäft und Verwaltung – kann nur beim Zu-sammenspiel aller Beteiligten funktionieren.“[57] So schreibt Höffner in seiner Gesellschafts-lehre, dass die Anerkennung der Menschenwürde nicht Gleichmacherei, sondern Gleich-wertigkeit voraussetze.[58] Dazu nennt er zur Veranschaulichung folgendes Beispiel: „Eine Arbeiterin bittet den Direktor um eine Unterredung. Während der Unterhaltung dreht der Direktor eine kleine Metallplatte in das Blickfeld der Besucherin: ‚Fasse dich kurz!’ Die Arbeiterin meinte nachher: ‚Ich habe Verständnis dafür, daß der Direktor wenig Zeit hat. Aber das sollte Mann sagen, weil ein Mensch vor ihm sitzt. Dazu sollte er keine Metallplatte benutzen.“[59] Eine eben solche Rationalität im Umgang mit anderen Menschen, Vorgesetzten und Angestellten begegnet uns öfters als wir es uns wünschen. Wird ein bestimmtes Ziel im Sinne der Gewinnmaximierung nicht erreicht, so ist im häufigsten Fall der Angestellte Leittragender. „Morallos“ werden Arbeitsplätze abgebaut, um Unternehmensverluste an anderen Stellen zu minimieren. Joseph Höffner betont, „daß die Arbeitslosigkeit eine vielfache Not ist: ohne Einkommen, ohne Beschäftigung, gelähmt vom beklemmenden Gefühl: ‚Man braucht mich nicht, ich bin nutzlos.“[60] Der Wunsch nach bleibendem Glück, vollendeter Glückseligkeit und materiellem Reichtum wird dem Menschen auf Erden nicht erfüllt werden. Denn es ist nicht der Gewinn nach dem der Mensch als „absolutes“ Ziel strebt, vielmehr die „seelische“ Komponente, die inneren Frieden schafft. „Die Hoffnung auf das Kommende macht uns nicht weltflüchtig, sondern innerlich frei, so daß wir aus der Kraft des Glaubens die Welt zu einer menschenwürdigen Welt zu gestalten vermögen.“[61]

[...]


[1] J. Höffner, Das Jahr des Bischofs, S. 86

[2] J. Höffner, Mein erstes Gebet (1984), S. 74

[3] ebda., S. 67

[4] J. Höffner, Chrsitentum und Menschenwürde. Das Anliegen der spanischen Kolonialethik im Goldenen Zeitalter, Trier 1947, S.11

[5] Vgl. Anhang „Kirchenzeitung“

[6] Vgl. Karl Gabriel, J. Höffner „Der personale Faktor“, S. 34

[7] Joseph Höffner, Der caritative und soziale Dienst als kirchliche Aufgabe, in: „Der personale Faktor“ S.34

[8] Vgl. Anhang „Eine neue Schule“ – Joseph Höffner und das Collegium Josephinum Bonn

[9] Anm.: Joseph Höffner wurde durch seine Gemeindevisitationen bistumsweit bekannt. Im späteren Verlauf seiner Regentschaft als Erzbischof kommt seine besondere Fürsorge gegenüber Kindern zur Geltung, was durch die Briefe einiger Schüler an den kranken Kardinal betont wird. (Hierzu im Anhang)

[10] Vgl. Auszeichnungen im Anhang; Anmerkung: des weiteren soll Höffner in erheblichem Maße im Konklave von 1978 zur Wahl Karol Wojtylas beigetragen haben

[11] Vgl. Gerechtigkeit und Liebe – Joseph Kard. Höffner S.10

[12] ebda., Seite 12

[13] Anm.: Im selben Jahr (1987) findet auch der Besuch von Papst Johannes Paul II. im Erzbistum statt. In ausführlicher Weise wurde darüber in den Printmedien berichtet. Im Anhang findet man hierzu einige interessante Seiten.

[14] Vgl. Lebenslauf und Auszeichnung „Gerechter unter den Völkern“

[15] Josef Homeyer in „Der 100. Geburtstag – Eine Dokumentation“ S. 33

[16] J. Höffner, „Soz. Gerechtigkeit u. soz. Liebe“ Saarbrücken 1935, S. 89

[17] Ebda., S. 90

[18] Text nach G. Gundlach S.J,, Die sozialen Rundschreiben Leos XIII. u. Pius XI., Paderborn 1931, n. 48

[19] Auszug aus Quadragesimo anno in J.Höffner, „Soz. Gerechtigkeit u. soz. Liebe“ 1935, S.90

[20] Vgl. J. Höffner, „Soz. Gerechtigkeit u. soz. Liebe“ Saarbrücken 1935, S. 91 oben

[21] Ebda., S. 91

[22] Ebda., S. 92

[23] Ebda., S. 7

[24] Ebda., S. 7

[25] Ebda., S. 91

[26] Ebda., S. 94

[27] Vgl. ebda., S. 96

[28] Ebda., S. 94

[29] Ebda., Seite 97-99 besonders aber im letzten Drittel auf Seite 98

[30] Ebda., S. 98 (siehe Anm. 14)

[31] Ebda., S. 98 (siehe Anm. 14)

[32] Ebda., S. 101

[33] Ebda., S. 102

[34] J. Höffner, Christliche Gesellschaftslehre, S. 71 (Mitte)

[35] Vgl. ebda., S. 74 Anmerkung: Ludwig Taparelli +1862

[36] Ebda., S. 73

[37] Ebda., S. 73 (unten)

[38] Ebda., S. 74 (oben)

[39] Hier ist das eigentliche Formalobjekt, die Hinrichtung auf das Gemeinwohl gleich, definiert jedoch nach Johannes Messner einen bestimmten Anwendungsbereich innerhalb der legalen Gerechtigkeit.

[40] Vgl. J. Höffner, „Soz. Gerechtigkeit u. soz. Liebe“, S. 10: So wundert sich auch J. Pieper warum die doch sehr einfache Begrifflichkeit in Quad. anno „iustitia socialis“ nicht mit „sozialer Gerechtigkeit“ übersetzt werde.

[41] Ebda., S. 76

[42] Ebda., S. 77 und vor allem in seiner theologischen Dissertation auf S. 101 (siehe auch Anm. 17)

[43] Ebda., S. 78

[44] Vgl. seine ausführliche Biographie sowie zahlreiche, von ihm erschiene Thesenpapiere und Schriften! Besonders hervorzuheben ist auch die Bewegung „Für einander. Für alle“, ein „Tag der soz. Gerechtigkeit“

[45] J. Höffner, Christliche Gesellschaftslehre, S. 78 Anm. Er zitiert M. Gillet

[46] J. Höffner, Christliche Gesellschaftslehre, S. 48

[47] Ebda., S. 49

[48] J. Höffner, Die Welt menschenwürdig gestalten, Predigt zum Kolpingtag, S. 7

[49] J. Höffner, Christliche Gesellschaftslehre, S. 50

[50] Ebda., S. 50

[51] J. Höffner, Die Welt menschenwürdig gestalten, S. 7

[52] Vgl. ebda., S. 6

[53] Ebda., S. 7

[54] Gaudium et Spes 26 aus: Katholische Soziallehre S. 22

[55] J. Höffner, Katholische Soziallehre S. 25

[56] Ebda., S. 25

[57] J. Höffner, Wirtschaftsordnung und Wirtschaftsethik 1985, S. 29

[58] J. Höffner, Christliche Gesellschaftslehre, S. 157

[59] Ebda., S. 158

[60] J. Höffner, Die Welt menschenwürdig gestalten, S. 8

[61] Ebda., s.9

Ende der Leseprobe aus 44 Seiten

Details

Titel
Gesellschaftspolitik aus christlicher Weltverantwortung
Untertitel
Kardinal Joseph Höffner und die katholische Soziallehre - Eine Würdigung zum 100. Geburtstag unter besonderer Berücksichtigung der Aktualität der Lehre Höffners
Note
13 Punkte
Autor
Jahr
2008
Seiten
44
Katalognummer
V137178
ISBN (eBook)
9783640432745
ISBN (Buch)
9783640759408
Dateigröße
2273 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Gerade in Zeiten der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise erscheint die "christliche Gesellschaftslehre" des ehemaligen Erzbischofs von Köln und Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz - Joseph Kardinal Höffner - aktueller denn je. Die vorliegende Facharbeit greift auf persönliche und wissenschaftliche Quellen zurück, die den Zusammenhang zwischen "sozialer Gerechtigkeit und sozialer Liebe" im Lichte der katholischen Soziallehre erforschen. Soziale Lösungsansätze und gesellschaftliche Notwendigkeiten im Sinne Höffners, werden durch den Autor fundiert dargelegt.
Schlagworte
Kardinal Joseph Höffner, Katholische Kirche, Katholische Soziallehre, Vatikan, Sozialethik, Gesellschaftsordnung, Politik, Philosophie, soziale Gerechtigkeit, Erzbistum Köln, Verantwortung, Quadragesimo anno, Rerum novarum, Johannes Paul II, Benedikt XVI, Papst, Deutsche Bischofskonferenz
Arbeit zitieren
Marco M. Hagemeyer (Autor:in), 2008, Gesellschaftspolitik aus christlicher Weltverantwortung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/137178

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Titel: Gesellschaftspolitik aus christlicher Weltverantwortung



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