Seit der Einführung des dualen Rundfunksystems in Deutschland im Jahr 1984, hat sich die Fernsehlandschaft extrem verändert. Neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk existieren die kommerziellen, die privaten Sender, die besonders in jüngster Zeit – womit der Zeitraum ab Anfang der neunziger Jahre gemeint ist- den Fernsehmarkt zu dominieren scheinen. So erreichen die Privaten nicht nur viele Zuschauer und damit eine hohe Einschaltquote, sondern werden auch in anderen Medien wie Zeitungen und Hörfunk häufig erwähnt. Dabei erlangen Formate wie „Deutschland sucht den Superstar“(RTL) und „Germany’s Next Topmodel“ (PRO 7) große Aufmerksamkeit und sorgen mit jeder neuen Staffel für Diskussionsstoff und Schlagzeilen.
Die öffentlich-rechtlichen Sender hingegen fallen eher dadurch auf, dass sie von anderen Medien und Zuschauern kritisiert werden. So wird zum Beispiel bemerkt, dass in den öffentlich-rechtlichen Programmen zu wenig Qualität gesendet wird und dass der eigentliche, gesetzlich festgelegte Bildungs- und Programmauftrag in den Hintergrund gerückt ist. Viele Zuschauer empfinden deswegen die Rundfunksgebühren als nicht mehr gerechtfertigt. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten unterliegen bestimmten Gesetzen hinsichtlich ihrer Programmgestaltung, die im Rundfunkstaatsvertrag definiert sind.
Dieser Themenkomplex ist einer der Hauptgesichtspunkte dieser Arbeit. Gibt es wirklich kaum noch Qualität im deutschen Fernsehen? Und unterscheiden sich ARD, ZDF und die Dritten Programme noch von den zahlreichen privaten Sendern?
Inhalt
1. Einleitung
2. Geschichte des deutschen Fernsehens
2.1 Das Duale Rundfunksystem in Deutschland
2.2 Der Rundfunkstaatsvertrag
2.3 Fernsehen als Massenmedium
3. Das deutsche Fernsehen des 21. Jahrhunderts
3.1 Die Öffentlich-Rechtlichen Anstalten
3.2 Die Privaten Sender
4. Neuer Bereich: Internet und Digitalfernsehen
4.1 Fernsehen und Internet
4.2 Digitalfernsehen
5. Fernseh-Zuschauer
5.1 Zuschauerverhalten deutscher Rezipienten
5.2 Zielgruppen
5.3 Gesellschaftlicher und sozialer Zusammenhang
6. Quote und Qualität
6.1 Quote
6.2 Qualität
7. Fazit
Literatur
1. Einleitung
Seit der Einführung des dualen Rundfunksystems in Deutschland im Jahr 1984, hat sich die Fernsehlandschaft extrem verändert. Neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk existieren die kommerziellen, die privaten Sender, die besonders in jüngster Zeit – womit der Zeitraum ab Anfang der neunziger Jahre gemeint ist- den Fernsehmarkt zu dominieren scheinen. So erreichen die Privaten nicht nur viele Zuschauer und damit eine hohe Einschaltquote, sondern werden auch in anderen Medien wie Zeitungen und Hörfunk häufig erwähnt. Dabei erlangen Formate wie „Deutschland sucht den Superstar“(RTL)[1] und „Germany’s Next Topmodel“ (PRO 7)[2] große Aufmerksamkeit und sorgen mit jeder neuen Staffel für Diskussionsstoff und Schlagzeilen.
Die öffentlich-rechtlichen Sender hingegen fallen eher dadurch auf, dass sie von anderen Medien und Zuschauern kritisiert werden. So wird zum Beispiel bemerkt, dass in den öffentlich-rechtlichen Programmen zu wenig Qualität gesendet wird und dass der eigentliche, gesetzlich festgelegte Bildungs- und Programmauftrag in den Hintergrund gerückt ist. Viele Zuschauer empfinden deswegen die Rundfunksgebühren als nicht mehr gerechtfertigt. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten unterliegen bestimmten Gesetzen hinsichtlich ihrer Programmgestaltung, die im Rundfunkstaatsvertrag[3] definiert sind.
Dieser Themenkomplex ist einer der Hauptgesichtspunkte dieser Arbeit. Gibt es wirklich kaum noch Qualität im deutschen Fernsehen? Und unterscheiden sich ARD, ZDF und die Dritten Programme noch von den zahlreichen privaten Sendern?
Weiterhin sind große Veränderungen in der gesamten Medienlandschaft zu beobachten. Besonders durch die starke Präsenz des Internets und dem Übergang von analoger zu digitaler Technik, ist gerade das Fernsehen davon betroffen. Fast alle Sendungen, die im Fernsehen liefen, sind, oft sogar kostenfrei, im Internet abrufbar. Dieser radikale Wandel hat neue und andere Medienangebote, neue Finanzierungsmodelle, neue Konkurrenz und Innovationen zur Folge. Es ergeben sich sowohl neue Möglichkeiten für die Fernsehlandschaft, als auch Probleme. Exklusivitäten und bestehende Ordnungen lösen sich auf.
Auch die Tatsache, dass mittlerweile 35,3% der Haushalte Digitalfernsehen besitzen[4], wirkt sich entscheidend auf die Fernsehlandschaft aus. Durch die digitalen Angebote gibt es noch mehr Sender zur Auswahl im Programm, die zur Folge haben, dass es zwar einerseits mehr Vielfalt gibt, andererseits aber auch noch mehr Konkurrenz und Wettbewerb zwischen den einzelnen Anbietern und eine Unübersichtlichkeit, die zu Irritationen seitens der Zuschauer führen kann.
Diese Arbeit befasst sich schwerpunktmäßig mit der Rolle der Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten in Deutschland im Zeitalter der oben genannten Aspekte. Es geht darum, ob qualitatives Fernsehen noch existiert und möglich ist. Kann dieses Fernsehen seine im Rundfunkstaatsvertrag festgelegten Aufträge noch umsetzten und erfüllen? Wie kann man sich als Öffentlich-Rechtlicher Sender gegenüber den zahlreichen kommerziellen Programmen behaupten und sogar abheben? Und haben die Programmgestalter daran überhaupt noch Interesse? Oder geht es nur noch um die Quote?
Welche Auswirkungen haben Internet und Digitalangebote auf das Bestehen der Öffentlich-Rechtlichen? Verdrängt Online-Sehen das herkömmliche Fernsehen?
Werden die öffentlich-rechtlichen Sender noch benötigt? Sind die Rundfunkgebühren noch zu rechtfertigen, wenn es doch zahlreiche andere Sender gibt, die nichts kosten und ein gutes Programm liefern?
Da zwar die Programmchefs und –planer das Fernsehen entwickeln, letztendlich jedoch die Zuschauer entscheiden, was dauerhaft gesendet wird und was nicht, liegt auf den Rezipienten ebenfalls ein besonderer Fokus. Das Zuschauerverhalten, dessen Entwicklung und Veränderung seit Beginn des dualen Rundfunksystems, ist ein wichtiger Aspekt in dieser Arbeit.
Die genannten Themen sollen anhand von wissenschaftlicher Literatur wie „Die Geschichte des deutschen Fernsehens“ von Knut Hickethier oder „Fernsehkritik: Kritik am Markt. Was kosten Qualität und Quote?“, Studien, wie beispielsweise die der Friedrich Ebert Stiftung zum Spannungsverhältnis von Quote und Qualität[5], und weiteren Forschungen diverser Medienanstalten analysiert und bearbeitet werden.
2. Geschichte des deutschen Fernsehens
Die Geschichte des Fernsehens beginnt zwar bereits Ende des 19. Jahrhunderts, für diese Arbeit ist jedoch nur ein bestimmter Zeitraum relevant. Da es hauptsächlich um Schwierigkeiten, Herausforderungen und Veränderungen der Fernsehlandschaft geht, die durch die Einführung des dualen Rundfunksystems auftraten und bis heute aktuell sind, wird schwerpunktmäßig die Zeit seit 1984 beleuchtet. In diesem Jahr wurde das duale System in Deutschland eingeführt.
Zur allgemeinen Geschichte des Fernsehens außerhalb des gewählten Zeitraums, soll im Folgenden dennoch kurz ein Überblick gegeben werden, um die Zusammenhänge besser analysieren zu können.
Im Jahr 1950 wurde ein Versuchsprogramm zum Thema Fernsehen gestartet, das erste Bild, das zu empfangen war, war ein Testbild. Der eigentliche Sendestart des Fernsehens in Deutschland war aber am 25.12.1952, als das erste deutsche öffentlich-rechtliche Fernsehprogramm, der NWDR (Nordwestdeutscher Rundfunk), seinen Betrieb aufnahm. Gesendet wurde täglich von 20 bis 22 Uhr.
Zunächst auf nur drei Stunden Sendezeit beschränkt, entwickelte sich das Fernsehen mit enormer Schnelligkeit weiter. Die Anzahl der Landesrundfunkanstalten erhöhte sich in den Folgejahren erheblich. Zu den ersten gehörten der SFB, der WDR, der NDR und der Saarländische Rundfunk.
1953 wurde ein Fernsehvertrag[6] vereinbart, der festlegte, dass jede Rundfunkanstalt einen bestimmten Teil zum Gemeinschaftsprogramm beisteuern sollte. Jede Anstalt sollte ihren Beitrag leisten, was am 1.11.1954 zur Gründung des „Ersten Deutschen Fernsehens“ führte.
Von 1954 bis 1963 etablierte es sich als Massenmedium und weitete sich mit extremer Geschwindigkeit zunehmend aus. Innerhalb von 10 Jahren besaßen 35% der Haushalte ein Fernsehgerät, 1975 waren es bereits 93%.[7]
Das Fernsehen der 50er Jahre wurde anders verstanden, als unser heutiges Programm. Die Sendungen sollten in erster Linie bilden. Unterhaltung war nur in geringem Maße wichtig. Betrachtet man die Geschichte des Fernsehens, wird jedoch deutlich, dass sich dieser Aspekt geändert hat. Unterhaltung scheint heute das Hauptanliegen des Fernsehens zu sein. Dies ist auch einer der Diskussionspunkte heutiger Fernsehzuschauer und Kritiker. Darauf wird später noch genauer eingegangen.
Anfang der 50er Jahre war noch eine enorme soziale Differenzierung des Fernsehpublikums zu erkennen. Fernsehen galt als etwas Besonderes, die Geräte waren teuer, nicht jeder konnte sich das leisten.
Heute besitzt fast jede Familie mindestens einen Fernsehapparat, was die Programmgestaltung schwieriger macht, da alle berücksichtigt werden müssen und sollen. Auch zu diesem Themenfeld wird im Folgenden Genaueres ausgeführt.
Der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer versuchte Ende der fünfziger Jahre der Monopolstellung der ARD entgegenzuwirken und gründete auf Bundesebene die „Deutschland Fernseh GmbH“[8]. Er versuchte das Projekt „Freies Fernsehen“ durchzusetzen, um eine Mischung aus Staats- und kommerziellem Fernsehen zu erreichen. Bei den Bundesländern, speziell bei den SPD regierten, stieß dieses „Kanzler-Fernsehen“[9] auf heftigen Widerstand und führte zur Einschaltung des Bundesverfassungsgerichts. 1961 entschied dies zugunsten der Länder, denen im Fernsehurteil die alleinige Zuständigkeit für Rundfunkfragen bescheinigt wurde. Das Bundesverfassungsgericht betonte in seinem Urteil die Bedeutung der öffentlichen Kontrolle und Einflussnahme auf die Rundfunkanstalten.
„Art. 5 GG fordert Gesetze, durch die die Veranstalter von Rundfunkdarbietungen so organisiert werden, daß alle in Betracht kommenden Kräfte in ihren Organen Einfluß haben und im Gesamtprogramm zu Wort kommen können, und die für den Inhalt des Gesamtprogramms Leitgrundsätze verbindlich machen, die ein Mindestmaß von inhaltlicher Ausgewogenheit, Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung gewährleisten.“[10]
Den nächsten Schritt in der deutschen Fernsehgeschichte tat die ARD, indem sie ab 1961 ein eigenes zweites Programm ausstrahlte. Dadurch sollte der bereits vorher geplante ZDF-Staatsvertrag verhindert werden
Doch im Jahr 1963 veränderte sich die Medienlandschaft erneut gewaltig durch den Start des Zweiten Deutschen Fernsehens.
Dies war ein weiterer wichtiger Einschnitt in der deutschen Fernsehgeschichte. Ursprünglich wollte Adenauer einen zweiten öffentlich-rechtlichen Sender, der dem Bund unterstellt sein sollte. Dies wurde allerdings vom Bundesverfassungsgericht verboten. Es sollte kein neuer Sender unter Einflussnahme der Bundesregierung gegründet werden.
So wurde das „Zweite Deutsche Fernsehen“ schließlich auf Initiative der Ministerpräsidenten durch einen Staatsvertrag[11] begründet.
Die Gründung des ZDF war eine bedeutende Zäsur für die Fernsehgeschichte. Von Anfang an standen ARD und ZDF bewusst in Konkurrenz zueinander. Das ZDF versuchte, sich als Programmalternative zu etablieren.
Ein weiteres entscheidendes Ereignis für die Fernsehgeschichte war die Einführung des Farbfernsehens 1967.
Anfang der achtziger Jahre erlebte die deutsche Fernsehlandschaft einen weiteren, gewaltigen Einschnitt: Im Jahr 1984 wurde das Privatfernsehen zugelassen und eingeführt. Dies war bislang die Veränderung in der deutschen Fernsehlandschaft, die das System am gravierendsten umgestaltete und die größten Auswirkungen nach sich zog.
Neue technische Verbreitungsmöglichkeiten wie Breitbandtechnik und Satellit entstanden, der Rundfunk internationalisierte sich. Dadurch, und durch das Auftreten multimedialer Verbundsysteme, war die Aufrechterhaltung der Monopolstellung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens nicht länger möglich.
Der 1. Januar 1984 bedeutete eine tiefgreifende Zäsur für die Geschichte des deutschen Fernsehens, das System wurde erheblich umgewandelt.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der bis dahin drei Jahrzehnte lang eine Monopolstellung inne hatte, bekam Konkurrenz von privaten Sendern.
Am 1.1.1984 wurde das kommerzielle Fernsehen offiziell in Deutschland zugelassen. Zunächst gab es nur ein vorläufiges Pilotprojekt, doch die ersten privaten Sender Sat 1 und RTL etablierten sich schnell.
Seitdem gibt es neben den öffentlich-rechtlichen auch private Sender, die sich im Laufe der Zeit als ernst zu nehmende Konkurrenz für die bisher dagewesenen Sender entwickelten.
Von 1984 bis 1995 etablierten sich diverse private Sender auf dem deutschen Fernsehmarkt. Von 1983 bis 1987 waren es hauptsächlich RTL Plus und Sat1 und einige weitere lokale und regionale Anbieter. 1987 bis 1993 gingen Pro7 und Tele5 auf Sendung. Ab 1995 wurden weitere neue Spartenkanäle und Zeitverwertungskanäle von bereits bestehenden Vollprogrammen, wie RTL2 und Kabelkanal, entwickelt. Außerdem entstanden Spartenkanäle und –Programme, die bestimmte thematische Nischen besetzten. Dazu gehörten beispielsweise der Musiksender Viva, der Nachrichtensender n-tv und der Sportkanal DSF.
Die hinzugekommenen privaten Sender, auch kommerzielle Sender genannt, veränderten die bestehende Ordnung komplett.
Anfangs schien diese Veränderung noch nicht groß, doch mittlerweile gibt es zahlreiche kommerzielle Sender, die von den Zuschauern lieber gesehen werden, als die Öffentlich-Rechtlichen. Besonders Ende des 20. und Anfang des 21. Jahrhunderts haben die Privaten große Fortschritte gemacht. Nicht unbedingt auf die Qualität ihrer Sendungen bezogen, sondern im Hinblick auf ihre Zuschauer. Die Zahl der Zuschauer, besonders der jungen Zielgruppe 14-49, steigt kontinuierlich an. So haben private Sender wie RTL und Pro 7 in dieser Zielgruppe immer den besseren Marktanteil. Als Beispiel werden nachstehend die Einschaltquoten vom 6.7.2009[12] aufgeführt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[13]
Im Folgenden wird die Entwicklung des dualen Rundfunksystems in Deutschland genauer beschrieben und analysiert. Es wird aufgezeigt, wie die Anfänge waren und wie sich die Fernsehlandschaft dadurch verändert und entwickelt hat und wie sie geprägt wurde. Dabei wird hauptsächlich Literatur von Knut Hickethier herangezogen.[14]
2.1 Das Duale Rundfunksystem in Deutschland
Mit der Einführung des dualen Rundfunksystems in Deutschland im Jahr 1984 änderte sich die Fernsehlandschaft grundlegend. Neben den Öffentlich-Rechtlichen Anstalten gab es zusätzlich private Sender, die sich nicht über Gebühren, sondern über Werbung finanzierten. Dieses Finanzierungsmodell war neu, da die bislang existierenden Sender ausschließlich durch Gebühreneinnahmen bestanden.
Diese unterschiedlichen Modelle wurden im Laufe der Jahre immer mehr zum Problem. Besonders heute, im 21. Jahrhundert, fragen sich viele, warum sie noch Rundfunkgebühren zahlen sollen, wenn doch die privaten Sender, die von den meisten Zuschauern ohnehin lieber gesehen werden, umson sind. Dazu später mehr. Hier wird zunächst chronologisch auf die Entwicklung des Fernsehmarktes durch die Einführung des dualen Systems in Deutschland eingegangen.
1984 begann eine weitreichende Veränderung des Fernsehens in Deutschland. Die Programme vermehrten sich mit wachsender Beschleunigung, der Umfang der Programme wurde ausgebaut. Seit 1986 war erstmals Fernsehen rund um die Uhr möglich, es gab zum ersten Mal in der Geschichte des Fernsehens ein permanentes Programm.
Die kommerziellen Sender wurden anfangs kaum bemerkt, heute wäre eine Fernsehwelt ohne sie kaum mehr vorstellbar.
1984 waren die privaten Sender vorerst auf vier Kabelpilotprojekte begrenzt, und wurden von den meisten Zuschauern zuerst gar nicht wahrgenommen. Dies änderte sich bald, und 1993 konnte ein privater Sender, RTL, zum ersten Mal mehr Zuschauer im Jahresdurchschnitt nachweisen, als ein öffentlich-rechtlicher Sender.[15] Der Privatsender erzielte in diesem Jahr einen Marktanteil von 18,9%, die ARD erreichte nur 17%, das ZDF 18%. Im Jahr davor kam die ARD noch auf 21,7% und das ZDF auf 21,3%.[16]
Die Kabelpilotprojekte, die Anfang der achtziger Jahre von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossen wurden, waren zunächst zu Untersuchungszwecken gedacht. Es sollte herausgefunden werden, ob es einen Bedarf an zusätzlichen Fernsehprogrammen gab, und ob zusätzliche Dienste nötig waren. Ursprünglich wurden kommerzielle Programme nicht in Erwägung gezogen. So gab es anfangs beispielsweise im Projekt Ludwigshafen kaum kommerzielle Sender. Neben ARD, ZDF, den dritten Programmen und drei Kabelprogrammen, gab es nur vier kommerzielle Sender: Sat1, musicbox, Sky Channel und Telezeitung Rheinlandpfalz.
Diese Projekte hatten zwar eine begrenzte Laufzeit, doch war bald klar, dass der dadurch vollzogene Einstieg ins kommerzielle Fernsehen nicht rückgängig gemacht werden würde.
Am 4.11.1986 wurde vom Bundesverfassungsgesetz offiziell festgesetzt, dass kommerzielle, ausschließlich durch Werbung finanzierte Programme zulässig sind und die Vielfaltsforderung an ihre Angebote geringer sein können, als bei den Öffentlich-Rechtlichen.[17]
„Der private Rundfunk, der keine Gebühreneinnahmen erhält und sich ausschließlich aus Werbung finanzieren muss, ist nicht zur Grundversorgung verpflichtet; es erscheint ausreichend, wenn dieser neben allgemeinen Mindestanforderungen der gebotenen Sicherung von Vielfalt und Ausgewogenheit der Programme genügt.“ BVerfGe 1986: 213.[18]
2.2 Der Rundfunkstaatsvertrag
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1986 führte zur bis dahin immer hinausgezögerten Verabschiedung des Rundfunkstaatsvertrags[19], der am 3.4.1987 in Kraft trat.[20] Durch diesen war die Einführung des kommerziellen Fernsehens in Deutschland bundesweit gesetzlich beschlossen. Das Duale Rundfunksystem existierte dadurch offiziell. Der Vertrag ist bis heute gültig, wird jedoch immer wieder teilweise verändert und erneuert. Zuletzt am 1.1.2009.[21] Ein Kernelement ist dabei die Konkretisierung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für seine digitalen Rundfunkprogramme und Telemedienangebote. Besonders im Hinblick auf die Online-Aktivitäten gibt es im neuen Rundfunkstaatsvertrag einige Beschränkungen. So dürfen Fernsehsendungen beispielsweise nur noch sieben Tage nach ihrer Ausstrahlung im Internet zur Verfügung gestellt werden. Ausnahmen dürfen nur nach bestandenem Dreistufentest gemacht werden.
Der Rundfunkstaatsvertrag bestimmt also über den gesamten Rundfunk in Deutschland. Er enthält den Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien, den ARD-Staatsvertrag, den ZDF-Staatsvertrag, den Rundfunkgebührenstaatsvertrag und
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. Außerdem sind dort Grundsatzregelungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und für die privaten Sender festgesetzt. So wird zum Beispiel für die ARD das Recht auf unentgeltliche Kurzberichterstattung durch den Vertrag geregelt. Außerdem ist die Dauer und der Umfang der Rundfunkwerbung genau festgelegt und die Finanzierung durch die Rundfunkgebühren.[22] Dies sind nur einige Beispiele, die der Rundfunkstaatsvertrag beinhaltet.
„Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und privater Rundfunk sind der freien individuellen und öffentlichen
Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet. Beide Rundfunksysteme müssen in der Lage
sein, den Anforderungen des nationalen und des internationalen Wettbewerbs zu entsprechen […] Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind Bestand und Entwicklung zu gewährleisten. Dazu gehört
seine Teilhabe an allen neuen technischen Möglichkeiten in der Herstellung und zur Verbreitung sowie
die Möglichkeit der Veranstaltung neuer Formen von Rundfunk. Seine finanziellen Grundlagen
einschließlich des dazugehörigen Finanzausgleichs sind zu erhalten und zu sichern.“[23]
Zehn Mal wurde der Rundfunkstaatsvertrag bisher geändert. 1997 beispielsweise wurde eine Neuregelung des Verfahrens zur Ermittlung des Finanzbedarfs getroffen, von der Organisation der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Auch gab es seitdem die Aufsicht über den privaten Rundfunk mit der Einführung einer Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK).
Neben weiteren Änderungen trat am 1.7.2002 eine neue Regelung zur Digitalisierung des Rundfunks in Kraft. Danach wurde den öffentlich-rechtlichen Anstalten erlaubt, ihre analoge Programmversorgung nach und nach auf eine digitale umzustellen.
Ein ebenfalls interessanter Punkt für diese Arbeit ist die Änderung des Rundfunkstaatsvertrags vom 1.4.2004. Dabei wurde ein neuer Paragraph eingeführt, der den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beinhaltete. Danach sind die Landesrundfunkanstalten der ARD und das ZDF dazu verpflichtet, Satzungen oder Richtlinien zur näheren Ausgestaltung ihres jeweiligen Auftrags zu erlassen. Sie müssen dabei alle zwei Jahre einen Bericht über die Erfüllung des Auftrags, über die Qualität und Quantität der Angebote und die geplanten Schwerpunkte hinsichtlich des Programms veröffentlichen.
2005 wurde zum ersten Mal die Anzahl der Fernsehprogramme begrenzt.
Im Rundfunkstaatsvertrag sind vor allem auch die Qualitätskriterien aufgelistet, an die sich die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten halten müssen. Darauf wird später noch genauer eingegangen.
2.3 Fernsehen als Massenmedium
Zu Beginn der Einführung des dualen Systems in Deutschland bemühten sich die Öffentlich-Rechtlichen noch um Bestandssicherung und Kontinuität. Die Privaten ersuchten Präsenz und Akzeptanz beim Zuschauer hervorzurufen. Bald aber wirkten die schon länger existierenden öffentlich-rechtlichen Sender alt, obwohl die Qualität ihrer Angebote nicht nachließ. Die kommerziellen Sender hingegen weckten Neugier und standen für Innovation.
Dieser Neuigkeitseffekt war jedoch bald abgenutzt, was zur Entstehung des bis heute andauernden Konkurrenzdenkens zwischen den beiden Senderfamilien führte. Jeder einzelne Sender muss sich immer wieder neu um Zuschauer bemühen. Der Kampf um Aufmerksamkeit und Quote begann und dauert bis heute an.
„Das Volk zahlt in Aufmerksamkeit dafür, dass die Anbieter herausfinden, was ihm gefällt“[24]
Spätestens ab 1957/58 etablierte sich das deutsche Fernsehen als Massenmedium. Das Angebot wurde ausgebaut, um die Kontaktflächen zum Publikum zu vergrößern. Auch wurde auf die unterschiedlichen Zuschauerbedürfnisse stärker eingegangen und deren Bindung an televisuelle Angebote berücksichtigt.
Es gab keine Lücken mehr im Programm, ein zusammenhängendes, durchgehendes Angebot wurde geschaffen. Es wurde generell stärker gegliedert und strukturiert. Ziel war es, das Programm für die wachsende Zuschaueranzahl übersichtlicher und in den Alltag leichter integrierbar zu machen.
Seit den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts erfolgte eine zunehmende Ausbreitung und Verankerung des Fernsehens in die Lebensgewohnheiten der Bevölkerung, die heute extrem ausgeprägt ist. Heute orientiert man sich sehr stark am Fernsehangebot, laut Umfrage bleiben viele zuhause, weil eine bestimmte Sendung läuft, die sie sehen möchten.[25] Darauf wird im nächsten Kapitel noch näher eingegangen.
In den sechziger Jahren trat das Dispositiv Fernsehen erstmals als Wahrnehmung prägende Instanz auf. Das Fernsehen begann die Vorstellungen der Menschen zu verändern. Das Medium wuchs strukturell in die Rolle der Synchronisation von gesellschaftlichen Erfordernissen und individuellem Verhalten hinein. Außerdem trug es zur Konsumorientierung und Verhaltensanpassungen bei.
Das Fernsehen eroberte und veränderte die Welt.[26]
Ebenfalls in dieser Zeit wurde aus der Fernsehbranche eine zunehmend marktorientierte Unternehmenskonzeption. Werbung wurde zur Steuerung der Firmenpolitik, der Markt wandelte sich vom Anbieter- zum Käufermarkt.
Mit der Konkurrenz durch das ZDF gewannen Einschaltquoten eine völlig neue Bedeutung, Zuschauerbedürfnisse bestimmten stärker als vorher das Programmverständnis und die Programmpraxis.
Fernsehen wurde vom anfänglichen Luxus- zum Allgemeingut. Im Jahr 1963 hatten bereits sechs Millionen Menschen einen Fernseher zu Hause, 1973 besaßen schon über achtzehn Millionen ein eigenes Gerät, und im Jahr 1975 waren 93% der Haushalte mit einem Fernseher ausgestattet.
Dabei war das duale System anders gedacht. Es sollte keine Konkurrenz zwischen den ohnehin ungleichen Sendern entstehen, sondern die Vielfalt des Programmangebots sichern. Diese Ursprungsidee brachte allerdings einige Probleme mit sich, und es stellte sich schnell heraus, dass sie so nicht umsetzbar war. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten in Deutschland mussten schon bald nach der Einführung der Privaten erkennen, dass diese ihnen nach und nach die Zuschauer nahmen. 1993 hatte der Privatsender RTL, wie oben bereits erwähnt, zum ersten Mal mehr Zuschauer als ARD oder ZDF.[27]
Im Folgenden werden hier nun erst einmal die Unterschiede zwischen Privaten und Öffentlich-Rechtlichen Sendern aufgezeigt, um deutlich zu machen, wie das Duale Rundfunksystem ursprünglich gedacht war.
Das Duale Rundfunksystem besteht aus zwei völlig unterschiedlichen Senderfamilien, den Öffentlich-Rechtlichen und den Privaten. Wie verschieden sie aufgebaut sind, zeigt sich sehr deutlich durch die beiden Finanzierungsmodelle:
Die Öffentlich-Rechtlichen finanzieren sich hauptsächlich durch Rundfunkgebühren, die die Bürger zahlen müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese die öffentlich-rechtlichen Sender einschalten oder nicht, jeder ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Gebühren zu zahlen. Nur ein kleiner Teil wird durch Werbung finanziert.
Die Rundfunkgebühr ist gesetzlich durch den Rundfunkgebührenstaatsvertrag[28] festgelegt. Dieser gehört zum Rundfunkstaatsvertrag[29], der 1987 zum ersten Mal in Kraft trat.
Im Jahr 2007 lag die Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei fast 7,3 Milliarden Euro.[30] Die Rundfunkgebühr beträgt aktuell seit Anfang 2009 17,89 Euro, was viele Zuschauer als zu hoch empfinden. Zu den diesbezüglichen Schwierigkeiten wird später mehr gesagt, hier wird zunächst das Finanzierungsprogramm der Privaten erläutert.
Die kommerziellen Sender finanzieren sich im Gegensatz zu den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ausschließlich über Werbung.
Gebühren müssen die Zuschauer für diese Sender nicht zahlen, was die Rechtfertigung dieser Gebühren bei den Öffentlich-Rechtlichen nicht gerade leichter macht. Es ist schwer, Rundfunkgebühren zu rechtfertigen, wenn das Programm der Privaten als besser empfunden wird.
Die ausschließliche Finanzierung durch Werbung schlägt sich notwendigerweise in den Programmen der Privaten nieder. Sie müssen sich in erster Linie nach den Einschaltquoten richten und deshalb laut Bundesverfassungsgericht auch nur einen „Grundstandard“[31] erfüllen.
Die Öffentlich-Rechtlichen haben hingegen einen Auftrag zu erfüllen, der vertraglich genau festgelegt ist. Sie sind verpflichtet, eine „Grundversorgung“[32] zu bieten. Sie sollen einen umfassenden Überblick über internationales, europäisches, nationales und regionales Geschehen geben. Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung stehen dabei an erster Stelle. Wichtig ist außerdem Objektivität, Unparteilichkeit, Meinungsvielfalt und die Ausgewogenheit von Angeboten und Programmen. Der Anteil an Information und Kultur muss höher sein als bei den Privaten.
Die Privaten haben keinen gesetzlich festgelegten Auftrag zu erfüllen, müssen aber verstärkt auf die Einschaltquote achten und sind von dieser abhängig.
Die kommerziellen Sender hatten anfangs damit geworben, mehr Meinungsvielfalt und ein differenzierteres Angebot zu bieten als die Öffentlich-Rechtlichen. Dies umzusetzen war allerdings nicht einfach und stellte sich bald als nicht durchführbar heraus. Um als Alternative auftreten zu können, mussten die privaten Sender ihre Programme auf Sparten und Genres ausdehnen, die bis dahin kaum bedient wurden. Eine zusätzliche Differenzierung des auf eine umfassende Weltvermittlung angelegten Programmkonzepts war nötig. Ziel war es, eine neue Festlegung des Mediums Fernsehen auf Unterhaltung durchzusetzen und diese als vom Publikum längst gewünschte Angebotsdifferenzierung darzustellen.
Das Medium Fernsehen bestimmte sich neu und wurde zum Instrument der Weltwahrnehmung, Orientierung, Teilhabe und Regeneration. Fernsehen wurde wichtig, entwickelte sich zu einem festen Bestandteil des Lebens.
Die Zuschauer ließen sich in unterschiedlicher Weise darauf ein – das Grundverständnis wandelte sich von einem Fernsehen, das sich auf einen Kulturauftrag berief, zu einem Fernsehen, das als Marktgeschehen verstanden wurde, bei dem verschiedenen Anbieter um Marktpositionen kämpften.
In diesem Zusammenhang wurde das Fernsehprogramm immer mehr als Ware verstanden, die der Zuschauer annehmen oder ablehnen konnte.
„Ein Programmkonzept, das eine Gesamtsicht der Welt implizierte, wurde als Bevormundung des Zuschauers verstanden, das Programm galt vielmehr als Angebotsfläche von Programmware, über deren Verbleib der Zuschauer als Käufer entschied. Den alleinigen Maßstab bildeten die Einschaltquoten, die als Ausdruck des Zuschauerwillens ausgegeben wurden.“[33]
Die Orientierung an der Einschaltquote setzte sich als neues (und oft einziges) Bewertungskriterium durch. Für die Programmgestalter und Fernsehmacher wurde Marktdurchdringung und Marktanteil zum wichtigsten Ziel.
Darauf wird noch ausführlicher im Abschnitt „Quote“ eingegangen.
„Aus dem Angebotsmedium mit öffentlicher Funktion ist ein konsumorientiertes Industrieunternehmen geworden, das seine Angebote werbegünstig anpreist und dem Zuschauer zur Auswahl und subjektiven Zusammenstellung überlässt.“[34]
Das deutsche Fernsehen näherte sich immer mehr dem amerikanischen an. Die „Amerikanisierung des deutschen Fernsehens“[35] war deutlich zu spüren.
Mittlerweile befinden sich die Öffentlich-Rechtlichen in harter Konkurrenz zu den Privaten. Als sich das Duale System noch in den Anfängen befand, war diese noch nicht so groß, doch heute müssen besonders die öffentlich-rechtlichen Anstalten ihr Programm zunehmend umstellen und sich neue Konzepte ausdenken, um die Zuschauer zu halten. Denn die kommerziellen Sender erzielen seit ihrem Start immer mehr Einschaltquoten, die öffentlich-rechtlichen Sender hingegen verlieren ihre Zuschauer. So hatte die ARD beispielsweise im Jahr 1985 43,4% der Zuschauer pro Jahr, 2008 betrug der Jahresdurchschnitt nur noch 13,4%. RTL als Beispiel für einen privaten Sender hatte 1985 einen Zuschaueranteil von 04,% im Jahr, 2008 11,7%.[36]
[...]
[1] DEUTSCHLAND SUCHT DEN SUPERSTAR, D, seit 2002, Erstausstrahlung 9.11.2002.
[2] GERMANY’S NEXT TOPMODEL, D, seit 2006, Erstausstrahlung 2006.
[3] Otto Altendorfer: Das Mediensystem der Bundesrepublik Deutschland. Wiesbaden 2009, S. 162ff.
[4] http://www.agf.de/daten/zuschauermarkt/digitaltvgrad, 17.6.09.
[5] Kammann, Jurkuhn, Wolf: Im Spannungsfeld. Zur Qualitätsdiskussion öffentlich-rechtlicher Fernsehprogramme. Berlin 2007.
[6] Dominik Reinle: Die Wurzeln des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Teil 2) Fernseh-Kompetenzen, in: http://www.wdr.de/themen/kultur/rundfunk/oeffentl_rechtl_rundfunk/demokratischer_neubeginn/index_teil_2.jhtml, 15.6.09. und: Hans Bausch: Rundfunk in Deutschland. S. 278.
[7] Knut Hickethier: Geschichte des deutschen Fernsehens. Stuttgart 1998, S.200
[8] http://www.dra.de/rundfunkgeschichte/75jahreradio/westen/ardgruendung/inhalt_gmbh.html, 7.7.09.
[9] Koch-Gombert: Fernsehformate und Fornatfernsehen. München 2005, S.35.
[10] Hanni Chill, Hermann Meyn: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, in: http://www.bpb.de/publikationen/01835792725879054100203571274747,3,0,%D6ffentlichrechtliche_Rundfunkanstalten.html, 7.6.09.
[11] http://www.unternehmen.zdf.de/uploads/media/ZDF-Staatsvertrag_01.pdf, 7.7.09.
[12] http://www.quotenmeter.de/cms/?p1=n&p2=35986&p3=, 7.7.09.
[13] Eigene Graphik.
[14] Knut Hickethier: Geschichte des deutschen Fernsehens. Stuttgart 1998.
[15] Vgl. Knut Hickethier: Geschichte des deutschen Fernsehens. Stuttgart 1998, S. 414ff.
[16] Focus 12/1994: Uli Martin: Nerven blank. Mit Erfolgsmeldungen über Marktanteile polieren die Fernsehsender ihre Images auf.
[17] http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/Duale-Rundfunkordnung/83-BVerfG-Az-1-BvF-184-4.-Rundfunkentscheidung-Niedersachsen.html, 23.5.09.
[18] K. Merten, P. Gansen, M. Götz: Veränderungen im dualen Hörfunksytsem. Münster 1995, S.3.
[19] Jürgen Heinrich: Medienökonomie. Opladen 2001, S.261.
Beucher/Leyendecker/von Rosenberg: Mediengesetze. Rundfunk. Mediendienste. Teledienste, München 1999. S.1ff.
[20] http://www.ard.de/intern/organisation/rechtsgrundlagen/rundfunkstaatsvertrag/-/id=54384/tpmigr/index.html, 15.6.09.
[21] Ebd.
[22] Karstens, Schütte: Firma Fernsehen. Wie TV-Sender arbeiten. Hamburg 1999, S.37ff.
[23] Beucher/Leyendecker/von Rosenberg: Mediengesetze. Rundfunk. Mediendienste. Teledienste, München 1999. S.1.
[24] Georg Franck: Ökonomie der Aufmerksamkeit. In: Merkur 47. Jg. 1993, H.8 (Nr. 534/535) S. 751.
[26] Albert Abramson: Die Geschichte des Fernsehens. München 2002, S. 343.
[27] Jürgen Wilke: Die zweite Säule des „dualen Systems!: Privater Rundfunk, APuZ 9-10/2009, S.
[28] http://www.gez.de/e160/e161/e392/Staatsvertrag.pdf, 19.5.09.
[29] http://www.ard.de/intern/organisation/rechtsgrundlagen/rundfunkstaatsvertrag/-/id=54384/tpmigr/index.html, 15.6.09.
[30] http://www.gez.de/gebuehren/gebuehreneinzug/index_ger.html, 19.05.09.
[31] Otto Altendorfer, Ludwig Hilmer (Hrsg.): Medienmanagement. Band 1 Methodik-Journalistik und Publizistik-Medienrecht. Wiesbaden 2009, S. 262.
[32] Otto Altendorfer, Ludwig Hilmer (Hrsg.): Medienmanagement. Band 1 Methodik-Journalistik und Publizistik-Medienrecht. Wiesbaden 2009, S. 262.
[33] Knut Hickethier: Geschichte des deutschen Fernsehens. Stuttgart 1998, S. 433.
[34] Ralf Radler: Formatentwicklung. Wege der Erarbeitung neuer Programmformen. Siegen 1995, S. 36.
[35] Dominik Koch-Gombert: Fernsehformate und Formatfernsehen. München 2005, S. 45
[36] http://www.kek-online.de/kek/medien/zuschauer/jahr.pdf, 13.6.09.
- Arbeit zitieren
- Annika Hoffmann (Autor:in), 2009, Quote und Qualität im deutschen Fernsehen im Zeitalter von Internet- und Digitalangeboten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/137215