Zunächst soll im Rahmen der Einleitung das Problembewusstsein zwischen dem Informationsrecht und Datenschutzrecht bei Durchführung einer Rechnungsprüfung entwickelt werden. Anschließend sollen notwendige Grundlagen dargestellt werden. Darunter finden sich kurze Ausführungen zur Rechnungsprüfung allgemein und zur Prüfungsmethodik. Letztere Ausführungen sollen zur Informationsbeschaffung und dem damit verbundenen Informationsrecht überleiten. Um die Grenzen der Informationsbeschaffung im vorletzten Kapitel konkretisieren zu können, werden im vorhergehenden Kapitel datenschutzrechtliche Aspekte erläutert. Hierbei werden einschlägige Vorschriften der DS-GVO und der GemO benannt und in Korrelation gebracht. Das Fazit befasst sich abschließend mit der Beantwortung der Forschungsfrage und gibt einen weiteren Ausblick.
Politik und Verwaltung tragen die gemeinsame Verantwortung für die Finanzwirtschaft und das wirtschaftliche Handeln. Die Steigerung von Bürgerorientierung und die Prüfung möglicher Kosteneinsparungen sind bei Verwaltungsabläufen in diesem Zusammenhang heutzutage unerlässlich und tragen maßgeblich zur unabdingbaren Verantwortung bei. Die Rechnungsprüfung gilt als Maßstab der internen Finanzkontrolle, sowohl im öffentlichen als auch privatwirtschaftlichen Sektor. Eine Rechnungsprüfung soll betroffenen Akteuren dabei helfen, Erkenntnisse über das bisherige Verwaltungshandeln zu erlangen und Konsequenzen für das zukünftige Verwaltungshandeln ziehen zu können. Um zielorientierte Resultate zu erreichen, benötigt eine Rechnungsprüfung eine Vielzahl an – internen – Informationen, welche durchaus personenbezogene Daten beinhalten. Rechnungsprüfende besitzen bei ihrer Tätigkeit Informationsrechte und dürfen, basierend auf der jeweiligen Rechtsgrundlage, alle für eine sorgfältige Prüfung notwendigen Nachweise und Aufklärungen verlangen. Hierbei wird immer häufiger der Datenschutz thematisiert . Die datenschutzkonforme Weitergabe und Verarbeitung sensibler Daten betrifft die Informationsbeschaffung im Rahmen einer Rechnungsprüfung auf direkter Weise und wird häufig zu einer – unerkannten und unterschätzten – Hürde. Doch an welche Grenzen, mit denen Rechnungsprüfende in ihrem Arbeitsalltag regelmäßig konfrontiert werden, stößt das Informationsrecht der Rechnungsprüfung in datenschutzrechtlicher Sicht tatsächlich? Für die Beantwortung spielt die DS-GVO eine fundamentale Rolle.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Ziel und Aufbau
1.3 Methodik
2 Rechnungsprüfung
2.1 Einführung in die örtliche Prüfung
2.2 Prüfungsmethodik
2.3 Informationsbeschaffung
2.4 Informationsrecht
3 Datenschutzrechtliche Aspekte
3.1 Datenschutz-Grundverordnung
3.2 Personenbezogene Daten
3.3 Verarbeitung
3.4 Datenschutz-Folgenabschätzung
4 Grenzen der Informationsbeschaffung
4.1 Informationsrecht vs. Datenschutzrecht
4.2 Landesbeamtengesetz
4.3 Kritische Würdigung
5 Fazit und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen dem Informationsrecht der kommunalen Rechnungsprüfung und den gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzes. Das primäre Ziel ist es, die Herausforderungen bei der datenschutzkonformen Informationsbeschaffung zu analysieren und aufzuzeigen, an welchen Stellen die Befugnisse der Rechnungsprüfenden auf rechtliche Grenzen stoßen.
- Rechnungsprüfung als Instrument der Finanzkontrolle
- Datenschutzrechtliche Anforderungen durch die DS-GVO
- Legitimation der Datenverarbeitung im Prüfungsprozess
- Verhältnismäßigkeit und Datenschutz-Folgenabschätzung
- Praktische Herausforderungen der Informationsbeschaffung
Auszug aus dem Buch
2.4 Informationsrecht
Das Informationsrecht verkörpert eine bedeutsame Voraussetzung für eine effektive und effiziente Prüfung. Fiebig und Zeis haben festgestellt, dass nach den GemO aller Bundesländer die Rechnungsprüfungsämter über ein umfassendes Prüfungs- und vor allem Informationsrecht verfügen (Fiebig/Zeis 2018: 92). In der GemO BW findet sich eine solche Vorschrift bspw. in § 120 GemO BW. Die Rechnungsprüfung besitzt infolgedessen ein uneingeschränktes aktives und passives Informationsrecht und entscheidet über den Umfang der einzuholenden Informationen in eigenem Ermessen (IDR 2018c: 6). Das aktive Informationsrecht verpflichtet die geprüften Bereiche zur Vorlage bzw. Bereitstellung der Informationen, die die Rechnungsprüfenden als erforderlich erachten (Richter 2018: 105). Hierzu gehören laut der „Prüfungsleitlinie L 100“ des IDR (IDR 2018c.: 6 f.):
Informationen, Aufklärungen und Nachweise,
das Betreten von Grundstücken, Baustellen und Räumen,
die Einsichtnahme in Behälter, Bücher, Pläne, Belege, Dateien und sonstige Unterlagen,
das Leserechte zur Nutzung von Datenverarbeitungsprogrammen und gespeicherten Daten und
die Einsicht in Sitzungsunterlagen.
Das passive Informationsrecht hingegen spricht dem Rechnungsprüfungsamt eine zeitnahe Information durch die betreffenden Leitungsorgane über relevante Entwicklungen in der Verwaltung zu. Dies soll der Bildung von Prüfungsschwerpunkten dienen (Richter 2018: 105).
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung steckt den Rahmen der Arbeit ab, erläutert die Relevanz der Rechnungsprüfung im öffentlichen Sektor und formuliert die Forschungsfrage zur Vereinbarkeit von Informationsrechten und Datenschutz.
2 Rechnungsprüfung: Dieses Kapitel erläutert die Grundlagen der kommunalen Rechnungsprüfung, definiert die Akteure sowie deren aktive und passive Informationsrechte zur Bewältigung der Prüfungsaufgaben.
3 Datenschutzrechtliche Aspekte: Hier werden die relevanten Rahmenbedingungen der DS-GVO dargelegt, insbesondere die Definition personenbezogener Daten und die Rolle der Datenschutz-Folgenabschätzung.
4 Grenzen der Informationsbeschaffung: Dieses Kapitel führt die vorherigen Erkenntnisse zusammen und analysiert, wie Datenschutzvorschriften und datenschutzrechtliche Grundsätze die Reichweite der Informationsbeschaffung bei Prüfungen einschränken.
5 Fazit und Ausblick: Die Arbeit schließt mit einer kritischen Reflexion über die Notwendigkeit von fachlicher Weiterbildung und prozessualer Anpassungen für die öffentliche Verwaltung, um trotz Datenschutzvorgaben eine effektive Finanzkontrolle zu gewährleisten.
Schlüsselwörter
Rechnungsprüfung, Datenschutz, DS-GVO, Informationsrecht, Finanzkontrolle, Kommunalverwaltung, Datenminimierung, Datenschutz-Folgenabschätzung, Zweckbindung, öffentliche Verwaltung, Rechtmäßigkeit, Personenbezogene Daten, Wirtschaftlichkeit, Rechtsaufsicht, Compliance.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Hausarbeit im Kern?
Die Arbeit behandelt den Konflikt zwischen dem Informationsrecht, das Rechnungsprüfungsämtern zur Erfüllung ihrer Kontrollaufgabe zusteht, und dem Datenschutzrecht, insbesondere der DS-GVO, welches die Verarbeitung personenbezogener Informationen einschränkt.
Welche zentralen Themenbereiche werden untersucht?
Im Zentrum stehen die rechtliche Stellung der Rechnungsprüfung, die Grundlagen der DS-GVO im verwaltungsinternen Kontext sowie die Herausforderungen, die sich bei der praktischen Informationsbeschaffung für Prüfer ergeben.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es zu beantworten, an welche Grenzen das Informationsrecht der Rechnungsprüfung aus datenschutzrechtlicher Perspektive in der Praxis stößt und wie diese Herausforderungen bewältigt werden können.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?
Der Autor führt eine umfassende Literaturrecherche sowie eine tiefgehende Analyse der maßgeblichen Gesetzesvorschriften durch, wobei auf empirische Methoden bewusst verzichtet wurde.
Was umfasst der inhaltliche Hauptteil?
Der Hauptteil erstreckt sich von der Darstellung der kommunalen Rechnungsprüfung und ihrer Befugnisse über die Erläuterung datenschutzrechtlicher Rahmenbedingungen bis hin zur kritischen Analyse möglicher Konfliktpunkte zwischen diesen beiden Rechtsgebieten.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Schlagworte sind Rechnungsprüfung, Datenschutz (DS-GVO), Informationsbeschaffung, kommunale Selbstverwaltung und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Wie bewertet der Autor die Rolle des IDR?
Der Autor sieht das Institut der Rechnungsprüfer (IDR) in einer vorreitenden Rolle, da es durch Leitlinien und Checklisten notwendige Hilfestellungen bietet, um Prüfenden Handlungssicherheit im datenschutzrechtlichen Umfeld zu geben.
Ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) in der Rechnungsprüfung zwingend?
Die DSFA wird als unterstützendes Instrument empfohlen, um Risiken für betroffene Personen frühzeitig zu erkennen. Die verpflichtende Aufnahme in den Prüfungsprozess wird als sinnvolle, jedoch organisatorisch von der jeweiligen Amtsleitung abhängige Maßnahme betrachtet.
- Arbeit zitieren
- Alexander Seeger (Autor:in), 2023, Informationsrecht und Datenschutzrecht. Grenzen der Informationsbeschaffung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1372255