1969 wurde in Berlin aufgrund des Bemühens um eine Erweiterung des Katalogs positiver Maßnahmen der praktizierten Jugendhilfe, d.h. Leistungen statt Eingriffe, die erste sozialpädagogische Familienhilfe experimentell erprobt. Damit sollte eine bestehende Leistungslücke des Jugendamtes zwischen angeordneter Unterbringung und freiwilliger Beteiligung an Maßnahmen und Leistungen in Form einer familienorientierten offenen Hilfe zur Stabilisierung von Familien, bei denen aus verschiedenen Gründen die Versorgung, Pflege und Erziehung der Kinder ohne Unterstützung nicht ausreichend gewährleistet ist, geschlossen werden. Die in solchen Situationen bislang durchgeführte Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen sollte dadurch nicht mehr die einzige, sondern in besonders gelagerten Fällen lediglich die letzte Möglichkeit sein, den Anspruch auf Erziehung zu garantieren. Von Berlin aus erfolgte in den folgenden Jahren eine kontinuierliche Ausbreitung der Sozialpädagogischen Familienhilfe. Durch die Wortwahl „Sozialpädagogische Familienhilfe“ soll verdeutlicht werden, dass es sich nicht um eine bloße Haushaltsfortführung in Fällen zeitweiliger Abwesenheit eines oder beider Elternteile handelt, um die häusliche Versorgungslücke zu schließen, sondern dass diese Hilfe die Versorgungs- und Erziehungsfähigkeit aller Familienmitglieder umfassend und dauerhaft unterstützen soll. Hinter dem Konzept der Sozialpädagogischen Familienhilfe steht folglich der Grundgedanke der Hilfe zur Selbsthilfe, die langfristig angelegt (im Regelfall bis zu zwei Jahren) und intensiv (bis zu 20 Wochenstunden) erfolgt und neben der Unterstützung im alltagspraktischen Bereich die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Sozialisationsfunktion der Familien garantiert.
1 Basisinformationen
1.1 Entstehung
1969 wurde in Berlin aufgrund des Bemühens um eine Erweiterung des Katalogs positiver Maßnahmen der praktizierten Jugendhilfe, d.h. Leistungen statt Eingriffe, die erste sozialpädagogische Familienhilfe experimentell erprobt. Damit sollte eine bestehende Leistungslücke des Jugendamtes zwischen angeordneter Unterbringung und freiwilliger Beteiligung an Maßnahmen und Leistungen in Form einer familienorientierten offenen Hilfe zur Stabilisierung von Familien, bei denen aus verschiedenen Gründen die Versorgung, Pflege und Erziehung der Kinder ohne Unterstützung nicht ausreichend gewährleistet ist, geschlossen werden. Die in solchen Situationen bislang durchgeführte Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen sollte dadurch nicht mehr die einzige, sondern in besonders gelagerten Fällen lediglich die letzte Möglichkeit sein, den Anspruch auf Erziehung zu garantieren. Von Berlin aus erfolgte in den folgenden Jahren eine kontinuierliche Ausbreitung der Sozialpädagogischen Familienhilfe.
Durch die Wortwahl „Sozialpädagogische Familienhilfe“ soll verdeutlicht werden, dass es sich nicht um eine bloße Haushaltsfortführung in Fällen zeitweiliger Abwesenheit eines oder beider Elternteile handelt, um die häusliche Versorgungslücke zu schließen, sondern dass diese Hilfe die Versorgungs- und Erziehungsfähigkeit aller Familienmitglieder umfassend und dauerhaft unterstützen soll. Hinter dem Konzept der Sozialpädagogischen Familienhilfe steht folglich der Grundgedanke der Hilfe zur Selbsthilfe, die langfristig angelegt (im Regelfall bis zu zwei Jahren) und intensiv (bis zu 20 Wochenstunden) erfolgt und neben der Unterstützung im alltagspraktischen Bereich die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Sozialisationsfunktion der Familien garantiert.
1.2 Aufgabenbereiche
Die am häufigsten genannten Problemsituationen der zu betreuenden Familien sind erzieherische Überforderung beider bzw. alleinstehender Elternteile und allgemeine Verhaltensauffälligkeiten der Kinder sowie dessen Schulprobleme. Daraus ergeben sich die weit gefächerten Aufgabenbereiche der Familienhelfer, die die Beratung der Eltern in Erziehungsfragen, die Reflexion von Kommunikations- und Interaktionsprozessen mit Familienmitgliedern, Schularbeitenhilfe, die Anleitung zur Haushaltsführung sowie die Mithilfe bei Behördenangelegenheiten umfassen. Dadurch wird eine Stärkung des eigenen Problemlösungspotentials der Familie angestrebt, ihr Selbstwertgefühl soll (wieder-) gewonnen, die inneren Beziehungen gestärkt, der produktive Umgang mit Konflikten gefördert und der geregelte Tagesablauf unterstützt werden. Außerdem werden den Familien praktische Hilfen für die selbständige Bewältigung von Lebenssituationen gegeben und sie erhalten die Befähigung zur Inanspruchnahme von Hilfeleistungen anderer Institutionen. Ein weiteres wichtiges Ziel der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist die Vermeidung der Fremdunterbringung durch rechtzeitige ambulante und unterstützende Hilfe.
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- Arbeit zitieren
- Sabrina Heuer (Autor:in), 2005, KlientInnen in der Sozialpädagogischen Familienhilfe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/137236