Europarechtliche Vorschriften beeinflussen maßgeblich die nationale Rechtsgestaltung. Dies gilt auch für das Wasserrecht. Wassserrahmenrichtlinie und Hochwasser-Richtlinie legen weit gehende und vielfach neue Rahmenbedingungen und Ziele für die nationale Rechtspolitik im Bereich der Wasserwirtschaft fest. Als Grundlage wird dafür eine überblicksweise Darstellung wesentlicher Elemente und Strukturen des Europäischen Wasserrechts gegeben, um das Verständnis für gemeinschaftsrechtliche Vorgaben zu heben und nationale Probleme lösen zu helfen. Dies gilt für die Entwicklung und Implementierung der Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanung ebenso wie für die Entwicklung eines sachgerechten Hochwasserrisikomanagements.
Inhaltsverzeichnis
Wasserrecht
Entwicklung der Wasserpolitik der europäischen Gemeinschaft
Grundlagen und Struktur des EG – Wasserrechts
Grundprinzipien und Ziele des EG – Wasserrechts
Motive und Ziele der Wasser-Rahmenrichtlinie
Motive und Ziele der Hochwasser-Richtlinie
Die Gewässer
Die Bewirtschaftung der Gewässer nach der WRRL
Bestandsaufnahme
Umweltziele
Maßnahmenprogramme
Überwachung
Öffentlichkeitsbeteiligung
Umsetzung und Aktualisierung der WRRL
Verhältnis der WRRL zu anderen Rechtsakten
Die Nutzung der Gewässer
Kostendeckung der Wasserdienstleistungen
Reinhaltung und Schutz der Gewässer
Stand der Technik
„Kombinierter Ansatz“
Prioritäre Stoffe
Abwehr und Pflege der Gewässer, Hochwasserrisikomanagement
Wasserwirtschaftliche Planung
Wasserwirtschaftliche Organisationsformen
Verfahrensvorschriften
Anhänge zur WRRL
Zusammenfassende Bewertung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit bietet eine systematische Einführung in das Europäische Wasserrecht und untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Gewässern im Kontext der Europäischen Gemeinschaft. Dabei wird insbesondere analysiert, wie die Wasser-Rahmenrichtlinie (WRRL) und die Hochwasser-Richtlinie (HW-RL) die Bewirtschaftung von Gewässern europäisch harmonisieren und in die nationalen Rechtsordnungen integrieren.
- Entwicklung und Grundstrukturen des EU-Wasserrechts
- Bewirtschaftungsplanung und ökologische Umweltziele nach der WRRL
- Instrumente zur Reinhaltung der Gewässer und Prioritäre Stoffe
- Rechtliche Anforderungen an das Hochwasserrisikomanagement
- Vernetzung wasserbezogener Rechtsakte und deren praktische Umsetzung
Auszug aus dem Buch
Grundprinzipien und Ziele des Wasserrechts der EG
Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss, weil eine gute Wasserqualität - ua - die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser als Element der Daseinsvorsorge sichert.
Als europäisches Wasserrecht können die Wasser-Rahmenrichtlinie 2000/60/EG (WRRL) und die von ihr bezogenen sonstigen wasserbezogenen Vorschriften und Bestimmungen des EG-Rechts bezeichnet werden; dazu zählen ua. die Gewässerschutz-RL samt Tochter-RLn, die Grundwasser-RL, die Immissions-RLn, die Nitrat-RL uam.. Zu diesem Kernbereich des europäischen Wasserrechts treten jene Regelungen hinzu, deren Inhalt und Ziele nicht explizit wasserbezogen sind, die aber - auch - im Zusammenhang mit Gewässern relevant sein können (zB IPPC-RL, UVP-RL, SUP-RL) oder deren Ziele von der WRRL unterstützt werden (zB Vogelschutz-RL, Fauna-Flora-Habitat-RL etc.).
Hinzu kommt nun die RL 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken.
Die WRRL als Kernbereich und Kristallisationspunkt des europäischen Wasserrechts schafft einen Ordnungsrahmen für den qualitativen Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers. Mit ihr verknüpft ist das Hochwasserrisikomanagement nach der HW-RL.
Zusammenfassung der Kapitel
Wasserrecht: Definiert das Wasserrecht als Summe der Rechtsvorschriften zur Nutzung, zum Schutz der Gewässer und zum Schutz vor Gefahren.
Entwicklung der Wasserpolitik der europäischen Gemeinschaft: Zeichnet den historischen Pfad von den ersten Umweltprogrammen bis zur Etablierung der WRRL und der Hochwasser-Richtlinie nach.
Grundlagen und Struktur des EG – Wasserrechts: Erläutert die Kompetenzen der EG und die Bindung an Subsidiaritäts- und Verursacherprinzipien bei der Rechtssetzung.
Grundprinzipien und Ziele des EG – Wasserrechts: Umreißt die zentralen Ziele wie den Schutz der aquatischen Umwelt und die Sicherung der Trinkwasserversorgung.
Motive und Ziele der Wasser-Rahmenrichtlinie: Beschreibt die Notwendigkeit einer integrierten Wasserpolitik, die ökologische und wirtschaftliche Anforderungen vereint.
Motive und Ziele der Hochwasser-Richtlinie: Fokussiert auf den Rahmen für das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung negativer Folgen.
Die Gewässer: Differenziert die verschiedenen Gewässertypen und die planungsorientierte Einteilung in Einzugsgebiete.
Die Bewirtschaftung der Gewässer nach der WRRL: Beschreibt die verpflichtenden Phasen von der Bestandsaufnahme bis zur Maßnahmenumsetzung.
Umsetzung und Aktualisierung der WRRL: Behandelt die Pflichten der Mitgliedstaaten zur Berichterstattung und die Anpassung an den Stand der Technik.
Verhältnis der WRRL zu anderen Rechtsakten: Erläutert den Übergang von alten Richtlinien zur einheitlichen Regelung durch die WRRL.
Die Nutzung der Gewässer: Analysiert Nutzungsrechte und die Rolle der Wasserdienstleistungen.
Reinhaltung und Schutz der Gewässer: Erörtert den kombinierten Ansatz aus Emissionsbegrenzungen und Umweltqualitätsnormen.
Abwehr und Pflege der Gewässer, Hochwasserrisikomanagement: Beschreibt Strategien zur Hochwasserprävention und zur Gewässerpflege.
Wasserwirtschaftliche Planung: Betont die Bedeutung einer koordinierten Planung auf Einzugsgebietsebene.
Wasserwirtschaftliche Organisationsformen: Thematisiert die rechtliche Neutralität gegenüber verschiedenen Trägern wasserwirtschaftlicher Aufgaben.
Verfahrensvorschriften: Erörtert die Einbindung der Öffentlichkeit und rechtsstaatliche Anforderungen an Verfahren.
Anhänge zur WRRL: Bietet einen Überblick über die technischen Spezifikationen und Verzeichnisse der Richtlinie.
Zusammenfassende Bewertung: Reflektiert kritisch über Herausforderungen bei der Umsetzung der europäischen Wassergesetzgebung.
Schlüsselwörter
Europäisches Wasserrecht, WRRL, Wasser-Rahmenrichtlinie, Hochwasserrisikomanagement, Gewässerschutz, Einzugsgebiet, Bewirtschaftungsplan, Umweltziele, Gewässergüte, Maßnahmenprogramm, Schadstoffemissionen, Trinkwasser, Wasserwirtschaft, Nachhaltigkeit, Rechtsakte der EG.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit bietet eine umfassende Einführung in das europäische Wasserrecht, insbesondere in die Systematik der Wasser-Rahmenrichtlinie und der Hochwasser-Richtlinie.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf dem Gewässerschutz, der Bewirtschaftungsplanung, dem Risikomanagement bei Hochwasser sowie der Koordination zwischen nationalem Recht und Gemeinschaftsrecht.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Vermittlung eines fundierten Überblicks über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gewässerbewirtschaftung in der EU, um Akteuren in der Wasserwirtschaft eine Orientierung zu bieten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine systematische Analyse der einschlägigen EG-Rechtsvorschriften, ihrer Ziele, Inhalte und ihrer verfahrensrechtlichen Einbettung in die nationale Rechtsordnung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die Bestandteile der WRRL, die Anforderungen an Maßnahmenprogramme, die Rolle der Öffentlichkeitsbeteiligung und das Verhältnis zu älteren, nun abgelösten Rechtsakten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den Kernbegriffen zählen Wasser-Rahmenrichtlinie, Einzugsgebiet, Bewirtschaftung, Umweltschutz, Hochwasser-Richtlinie und Maßnahmenprogramme.
Welche Rolle spielt die Bestandsaufnahme für die WRRL?
Die Bestandsaufnahme ist das fundamentale erste Instrument der WRRL, um die Merkmale der Einzugsgebiete und die Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf die Gewässer zu identifizieren, was als Grundlage für alle weiteren Maßnahmen dient.
Was bedeutet der "kombinierte Ansatz" im europäischen Wasserrecht?
Der kombinierte Ansatz verknüpft Emissionsbegrenzungen (an der Quelle) mit Umweltqualitätsnormen (im Gewässer), um eine effektivere Reinhaltung zu gewährleisten, als es mit einem der beiden Ansätze allein möglich wäre.
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- Dr. Franz Oberleitner (Author), 2009, Europäisches Wasserrecht - Die Gewässer in Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/137308