Nach dem irischen Nein: Der Vertrag von Lissabon in der Kritik der britischen Presse


Diplomarbeit, 2008

117 Seiten, Note: 14 Punkte


Leseprobe


Inhalt

Vorwort

1 Einleitung
1.1 Fragestellung
1.2 Methode, Eingrenzung und Auswahlkriterien
1.3 These und Zielsetzung meiner Diplomarbeit
1.4 Struktur meiner Diplomarbeit

2 Der Vertrag von Lissabon – ein historischer Abriss
2.1 Das Scheitern des EU-Verfassungsvertrages
2.2 Von der „Reflexionsphase“ über die Berliner Erklärung zum Vertrag von Lissabon
2.3 Der Ratifizierungsprozess des Vertrages von Lissabon
2.4 Warum Irland ein Referendum abhalten musste

3 Der Vertrag von Lissabon – Die wesentlichen Änderungen im Überblick
3.1 Einheit und Rechtspersönlichkeit der EU
3.2 Schaffung eines „neuen“ Organs, eines Ratspräsidenten und eines „Hohen Vertreters für die Außen- und Sicherheitspolitik“
3.3 Verkleinerung der Institutionen
3.4 Die Demokratie soll gestärkt werden
3.5 Neue Ziele und Bestimmungen

4 Der Vertrag von Lissabon in der Kritik der britischen Presse
4.1 Europakritische Zeitungen
4.1.1 The Sun
4.1.2 Daily Mail
4.1.3 The Express und Sunday Express
The Express
Sunday Express
4.1.4 The Daily Telegraph
4.1.5 The Times
4.2 Europafreundliche Zeitungen
4.2.1 Daily Mirror
4.2.2 The Financial Times
4.2.3 The Guardian
4.2.4 The Observer
4.2.5 The Independent
4.3 Zusammenfassung der wesentlichen Kritikpunkte am Vertrag
von Lissabon

5 Diskussion und Wertung
5.1 Zielsetzung
5.2 These
5.3 Gründe für die Europaskepsis in der britischen Presse
5.4 Konklusion

6 Ausblick

7 Anhang
7.1 Abbildungsverzeichnis
7.1.1 Zeitliche Verteilung der Artikel im Untersuchungszeitraum der quantitativen Analyse
7.1.2 Auflagenzahlen - Statistik
7.1.3 Meinungen zum Vertrag von Lissabon: Quantitative
Untersuchung
a) Ergebnisse der quantitativen Untersuchung
b) Zeitungen mit positiven Anteilen bei der
Meinungsäu!erung
c) Zeitungen mit ausschlie!lich negativen
Meinungsäu!erungen
d) Summe aller Zeitungen
7.1.4 Karikaturen
7.2 Abkürzungsverzeichnis
7.3 Literaturverzeichnis
7.3.1 Literatur
7.3.2 Zeitungen
7.3.3 Internet

Vorwort

Jan Bahr-Vollrath

Die in meiner Diplomarbeit „Nach dem irischen Nein: Der Vertrag von Lissabon in der Kritik der britischen Presse“ vertretenen Ansichten und Wertungen sind meine privaten Äu!erungen und stellen in keiner Weise offizielle Positionen des Auswärtigen Amtes dar.

Diese Diplomarbeit habe ich im Rahmen des Studiums im gehobenen Dienst in der Akademie des Auswärtigen Amtes verfasst. Bestandteil des dreijährigen Studiums ist ein achtmonatiges Auslandspraktikum an einer deutschen Auslandsvertretung, welches ich im Jahr 2008 an der Deutschen Botschaft in London absolvierte.

Während dieser Zeit wurde das bevorstehende erste Referendum in Irland über den Vertrag von Lissabon in fast allen britischen Zeitungen prominent thematisiert. Den meisten Deutschen mögen die in einigen Artikeln geäu!erten europaskeptischen Meinungen befremdlich vor-kommen, da man sie in der Form nicht von der deutschen Presse ge-wöhnt ist. Diese andere Berichterstattung weckte mein Interesse, hierzu intensivere Recherchen durchzuführen.

Das Thema wird noch einige Zeit auf der Tagesordnung stehen. Zum einen haben oberste Gerichte europäischer Mitgliedsstaaten – so auch das deutsche Bundesverfassungsgericht am 30. Juni 2009 – zum Vertrag von Lissabon Urteile gefällt. Zudem stimmt am 2. Oktober 2009 die irische Bevölkerung in einer zweiten Volksabstimmung über den Vertrag von Lissabon ab. Zum anderen spiegeln sich in den untersuchten Arti-keln regelmä!ig in britischen Zeitungen vertretene Meinungen zur Eu-ropäischen Union wieder.

Die Haltung der britischen Presse zur EU wird lediglich in vereinzelten deutschen Publikationen themantisiert. Deshalb habe ich mich bewusst entschlossen, meine Diplomarbeit kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Schlie!lich möchte ich mich an dieser Stelle noch bei meinen Korrek-toren bedanken.

Sofia, im September 2009

1 Einleitung

Als ich mein Auslandspraktikum an der Deutschen Botschaft London im Rahmen der Konsulatssekretäranwärter-Ausbildung im Auswärtigen Amt am 18. Februar 2008 begann, hat mich als überzeugter Europäer eine Frage besonders interessiert: Sind die Briten wirklich europaskep-tisch? Dieser Eindruck lag jedenfalls nahe, als ich die britische Tages-presse zum Thema Europa las.

Um diesem Interesse wissenschaftlich nachzugehen, habe ich mich ent-schlossen, die britische Presse genauer zu untersuchen. Denn ich hatte zum einen gelesen, dass die Zeitungen für die öffentliche Meinungsbil-dung in Gro!britannien einen gro!en Stellenwert haben: „Die Presse ist trotz der elektronischen Konkurrenz nach wie vor ein Massenmedium mit gro!em Publikum, und zwar insbesondere in Gro!britannien, das für sein reichhaltiges Angebot an auflagenstarken Tageszeitungen be-kannt ist.“1 Zum anderen sprach für das Medium Zeitung (nicht etwa TV oder Radio), dass die verschiedenen Zeitungen über das Botschaftsar-chiv, über das Zeitungs- und Mikrofilmarchiv in der Staatsbibliothek zu Berlin und nicht zu letzt über das Internet für eine längerfristige Recher­che dauerhaft gut zugänglich sind.

1.1 Fragestellung

Das Thema Vertrag von Lissabon erschien aus folgenden Gründen be-sonders geeignet:

1. Über alle wichtigen Zeitungen verteilt war die Berichterstattung zu diesem Thema breit und umfangreich, sodass ein aussagekräftiges Gesamtbild erzielt werden konnte.
2. Im Vergleich zu diesem Thema fand kein anderes europäisches Thema in meinem Untersuchungszeitraum eine solch große Beach-tung. Im Übrigen sind europäische Themen generell nicht sehr prominent in den britischen Zeitungen vertreten.
3. In der Debatte über den Vertrag von Lissabon wurde eine Vielzahl an Argumenten vertreten, die auch die Meinungen der Journalis-ten zu Europa im Allgemeinen reflektierten.

Bei der weiteren Eingrenzung wollte ich ursprünglich die Debatte über ein Referendum zum Vertrag von Lissabon beleuchten. Diese Diskussion wurde in den Zeitungen im Vorfeld der Abstimmung im House of Commons am 5. März 2008 heftig geführt. Jedoch hat sich im Laufe meines Praktikums herausgestellt, dass dieser Streit an Aktualität verlor, als das House of Commons dem Vertrag von Lissabon zustimmte und der britische Ministerpräsident Gordon Brown ein Referendum ablehnte. Hinzu kam, dass die Iren in einem Referendum in ihrem Land den Ver-trag von Lissabon bekannterweise ablehnten.

Auf Grund dieser unvorhergesehenen Entwicklungen bot sich an, den Fokus auf die Zeit nach dem irischen Nein zu legen. Somit fiel die Ent-scheidung, die Reaktionen der britischen Presse auf das negative Refe-rendumsergebnis in Irland bezüglich des Vertrages von Lissabon in den Mittelpunkt meiner Diplomarbeit zu stellen.

1.2 Methode, Eingrenzung und Auswahlkriterien

Als Hauptmethode meiner Untersuchung habe ich erstens in Kapitel 4 eine qualitative Analyse der Zeitungsartikel im Untersuchungszeitraum durchgeführt. Um meine These zu bestätigen, habe ich zusätzlich noch eine quantitative Analyse durchgeführt (Ergebnisse s. Anhang Abbil-dung 11).

Für die qualitative Untersuchung war in Anbetracht der Vielzahl an erschienenen Publikationen zu dem Thema „Vertrag von Lissabon“, eine zeitliche Einschränkung unabdingbar. Da ich schon zur Referendumsde- batte fast 500 Artikel fand, war nun nach dem Nein aus Irland eine wei-tere zeitliche Eingrenzung von Nöten. Bei der Festlegung der Auswahl-kriterien war es wichtig, dass durch die Eingrenzung nicht das gesamte Meinungsbild der Zeitungen verzerrt würde. Es stellte sich jedoch bei der Lektüre der Artikel heraus, dass die einzelnen Zeitungen eine relativ konstante Meinung zu diesem Thema vertreten, sodass eine weitere zeitliche Einschränkung der Objektivität der Untersuchung nicht scha-det. Ich sammelte deshalb alle Artikel aus den u. g. Zeitungen vom Tag nach dem irischen Nein am 13. Juni 2008 bis zum Ende meines Aus-landspraktikums am 17.10.2008. Für die quantitative Analyse habe ich alle diese Artikel auswerten können.

Nachdem ich Statistiken2 zu den erschienenen Artikeln vom 13.06. bis 17.10.2008 aufgestellt hatte, war für mich erkennbar, dass ein gro!es Gewicht der Berichterstattung zum Thema „Vertrag von Lissabon“ auf der Woche nach dem irischen Referendum lag. Deshalb habe ich den Untersuchungszeitraum für die qualitative Auswertung auf den Zeit-raum vom Tag nach dem irischen Referendumsergebnis vom 12.06.2008 bis zur Abstimmung im House of Lords am 18.06.2008 begrenzt.

Da die britische Presselandschaft sehr vielfältig ist, legte ich meinen Fokus auf die wichtigsten national erscheinenden Tageszeitungen. Hier-bei habe ich mich für die vier auflagenstärksten Boulevardzeitungen einerseits und andererseits für die sechs grö!ten Qualitätszeitungen entschieden, um ein möglichst umfassendes Bild zu gewinnen. Die un-tersuchten Zeitungen können hierbei durchaus als stellvertretend für alle britischen nationalen Tageszeitungen stehen, da sie zusammen eine Auflage von 9.857.344 haben, was 85,8 % der gesamten Presse ausmacht.3

Um den im Titel erwähnten Begriff „britische Presse“ zu präzisieren, nachfolgend eine Auflistung der untersuchten Zeitungen:

Boulevardzeitungen:

1. The Sun
2. Daily Mail
3. Daily Mirror
4. The Express und The Sunday Express

Qualitätszeitungen:

1. The Daily Telegraph
2. The Times
3. Financial Times London
4. The Guardian
5. The Observer
6. The Independent

Schlie!lich untersuchte ich nur die Tageszeitungen und nicht die ent-sprechenden Sonntagsausgaben der einzelnen Zeitungen, da sich her-ausstellte, dass die dort vertretenen Meinungen nicht von der gro!en Linie der Tageszeitungen abwichen. Als einzige Ausnahme nahm ich die Sonntagsausgabe des Sunday Express auf, da sich im Express selbst weni-ge Artikel zum untersuchten Thema fanden. Somit konnte ich das Mei-nungsbild des Express umfassender präsentieren. Zudem habe ich noch dem Observer Beachtung geschenkt, da er mir wegen seiner Karikaturen (s. Abb. 14 und 22) aufgefallen ist und er, obwohl ein Guardian -Ableger, teils konträre Meinungen zum Guardian in Bezug auf den Vertrag von Lissabon vertritt.

1.3 These und Zielsetzung meiner Diplomarbeit

Ziel der Untersuchungen meiner Diplomarbeit ist, die Meinungen in den britischen nationalen Tageszeitungen zum Vertrag von Lissabon im Untersuchungszeitraum möglichst breit und umfassend darzustellen und die Kritikpunkte am Vertrag von Lissabon herauszuarbeiten.

Dabei verfolge ich die These, dass die nationalen britischen Tageszeitun-gen den Vertrag von Lissabon überwiegend kritisch bis negativ beurtei-len.

Zudem möchte ich im Ausblick das Thema anrei!en, ob das herausge-fundene Meinungsbild der britischen Presse Einfluss auf das Handeln der britischen Regierung hatte. Im nächsten Schritt gehe ich auf die eu-ropäischen Entwicklungen bezüglich der Zukunft des Vertrages von Lissabon ein.

Inwiefern die dargestellten Meinungen der britischen Presse der Mei-nung in der britischen Bevölkerung entsprechen bzw. welchen Einfluss sie auf die Bevölkerungsmeinung haben, kann in einem solch begrenzten Rahmen nicht abschlie!end beantwortet werden und ist deshalb nicht Fokus dieser Arbeit.

Meine anfängliche Frage nach der Europa-Skepsis der Briten kann also folglich ausschließlich in Bezug auf die Meinungen in der britischen Presse in dieser Arbeit beantwortet werden.

1.4 Struktur meiner Diplomarbeit

In Kapitel 2 lege ich in einem komprimierten historischen Abriss dar, welche Umstände zum Vertrag von Lissabon geführt haben und wie der aktuelle Stand seiner Umsetzung ist. Im Anschluss erkläre ich in verein-fachter Form, was der Vertrag von Lissabon grundlegend bedeutet und welche Veränderungen er im Vergleich zur jetzigen Situation mit sich brächte.

Im 4. Kapitel stelle ich meine Untersuchung der britischen Presse unter der zentralen Zielsetzung vor, die Meinung in der britischen Presse zum Vertrag von Lissabon nach dem irischen Nein wiederzugeben. Danach arbeite ich die Kritikpunkte der britischen Presse heraus und liefere eine kurze Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse.

Das 5. Kapitel enthält eine Diskussion und Wertung zu den Untersu-chungsergebnissen und das Schlusskapitel 6 beinhaltet einen Ausblick.

2 Der Vertrag von Lissabon – ein historischer Abriss

2.1 Das Scheitern des EU-Verfassungsvertrages

Der Vertrag von Lissabon ging aus dem gescheiterten EU-Verfassungsvertrag hervor. Geburtsstunde des Verfassungsvertrages war die Tagung des europäischen Rates am 15./16. Dezember 2001 im finnischen Laeken. Auf diesem Gipfel wurde der sogenannte „Konvent zur Zukunft Europas“ einberufen, der unter Vorsitz des ehemaligen französischen Präsidenten Valéry Giscard d’Estaing einen „Entwurf eines EU-Verfassungsvertrages“ elaborieren sollte. Die endgültige Fas-sung dieses Entwurfs wurde am 17./18. Juni 2004 auf dem Gipfeltreffen der EU-Regierungschefs in Dublin angenommen4 und schlie!lich „am 29. Oktober 2004 feierlich auf dem Gipfel in Rom unterzeichnet.“5

Es kam jedoch nie zum geplanten Inkrafttreten des Verfassungsvertrages am 1. November 2006. Denn zuvor hätten alle damals 25 Mitgliedstaaten den Vertrag ratifizieren müssen. „Mehrere Mitgliedstaaten der EU [hat-ten] ein Referendum zum Verfassungsvertrag angekündigt, darunter Frankreich, Gro!britannien, Österreich, Polen und Spanien.“6 Es wurden allerdings nicht alle Ratifikationsprozesse abgeschlossen, da die Franzo-sen den Verfassungsvertrag am 29. Mai 2005 in einem Referendum ab-lehnten. Auch die Niederländer stimmten am 1. Juni 2005 mit Nein. Die Regierung unter Ministerpräsident Balkenende hätte sich zwar über das Ergebnis mittels eines Zustimmungsgesetzes hinwegsetzen können, tat es aber angesichts des klaren 61,6 %-Ergebnisses nicht. Somit kam es gar nicht erst zu den geplanten Referenden in Dänemark, Gro!britannien, Irland, Polen, Portugal und Tschechien. Auch das schwedische Parla-ment verzichtete auf eine Abstimmung auf Grund der Ergebnisse in Frankreich und den Niederlanden.7

2.2 Von der „Reflexionsphase“ über die Berliner Erklärung zum Vertrag von Lissabon

Am 16./17. Juni 2005 nahm der Europäische Rat in Brüssel die Ergebnis-se der beiden negativen Referenden „zur Kenntnis“ und kündigte eine „Zeit der Reflexion“ an, in der über das weitere Vorgehen beraten wer-den solle. Nach einem Jahr wurden auf dem Europäischen Rat am 15./16. Juni 2006 in Brüssel die Verhandlungen wieder aufgenommen.8

Anlässlich des fünfzigjährigen Jubiläums der Römischen Verträge wurde unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft am 25. März 2007 die Berliner Erklärung unterzeichnet. In diesem nur zwei DINA4-Seiten umfassen-den Dokument bekundeten die Mitgliedstaaten folgende Absicht:

„Deshalb sind wir heute, 50 Jahre nach der Unterzeichnung der Römi-schen Verträge, in dem Ziel geeint, die Europäische Union bis zu den Wahlen zum Europäischen Parlament 2009 auf eine erneuerte gemeinsa-me Grundlage zu stellen.“9

Es folgte eine Einigung des Europäischen Rates vom 21./22. Juni 2007 in Brüssel, eine Regierungskonferenz (RK) für den 23. Juli 2007 einzuberu-fen. Ihr präzises Mandat lautete:

„Aufgabe der RK ist es, einen Reformvertrag ’zur Änderung der beste-henden Verträge auszuarbeiten, damit die Effizienz und die demokrati-sche Legitimität der erweiterten Union sowie die Kohärenz ihres auswär-tigen Handelns erhöht werden können’.“10

Die Verhandlungen im Vorfeld der Regierungskonferenz ergaben einen komplett überarbeiteten „Vertrag über die Europäische Union“ (EUV) und einen neuen „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ (AEUV). Dieses war die Grundlage der Arbeit der RK unter portugiesischer Ratspräsidentschaft. Das Ergebnis wurde am 18./19. Oktober 2007 auf dem informellen Europäischen Rat von Lissabon ver-kündet: Der Reformvertrag von Lissabon.11

Der „Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europä-ische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemein-schaft“12 wurde schlie!lich in seiner endgültigen Fassung am 13. De­zember 2007 von den Staats- und Regierungschefs in Lissabon unter-zeichnet.

2.3 Der Ratifizierungsprozess des Vertrages von Lis- sabon

Im Anschluss an die Unterzeichnung muss der Vertrag von allen 27 Mitgliedstaaten nach den einzelnen nationalen Bestimmungen ratifiziert werden. In Deutschland gilt z.B.: „Gemä! Artikel 23 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Artikel 79 Abs. 2 des Grundgesetzes ist die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates erforderlich.“13

Im Unterschied zum Verfassungsvertrag muss in keinem Mitgliedstaat – mit Ausnahme von Irland – ein Referendum über den Vertrag von Lissabon abgehalten werden. Jedoch wurden schon „im Vorfeld des Gipfels von Lissabon [...] Stimmen aus Gro!britannien14 und Tschechien aber auch erneut aus den Niederlanden [...]“15 laut, die ein Referendum forderten.

Aktueller Stand16 (15.12.2008) der Ratifizierungsprozesse in den Mit-gliedstaaten ist:

- Irland hat in einem Referendum am 12. Juni 2008 den Vertrag ab-gelehnt.
- In Schweden hat das Parlamente noch nicht abgestimmt.
- In Polen verweigert Präsident Kachinsky seine Unterschrift. Er kündigte am 11.12.08 an, er werde erst nach Ratifizierung durch Irland unterschreiben.
- In Tschechien hat das Verfassungsgericht am 26.11.2008 den Weg für die Ratifizierung freigegeben.
- In Deutschland steht noch die endgültige Unterschrift des Bundes-präsidenten unter die Ratifikationsurkunde aus. Grund dafür ist:

„Derzeit sind mehrere Verfassungsbeschwerden gegen den Vertrag vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Die Verfassungsrichter haben den Bundespräsidenten gebeten, seine Unterschrift unter das Ratifizie-rungsgesetz zurückzustellen, bis eine Entscheidung vorliegt. Der Bun-despräsident hat dieser Bitte entsprochen.“17

Allerdings habe Horst Köhler Presseberichten zu Folge, den Inhalt des Vertrages von Lissabon gebilligt und "nach intensiver Prüfung ausgefer-tigt".18 Bundestag und Bundesrat haben bereits jeweils mit der erforderli-chen Mehrheit zugestimmt: „[...] der Bundestag am 24. April 2008 mit 515 zu 58 Stimmen [...]. Im Bundesrat stimmten am 23. Mai 15 Bundes-länder für den Vertrag, Berlin enthielt sich der Stimme.“19

Fazit: Solange das Nein der Iren bestehen bleibt, kann der Vertrag von Lissabon nicht in Kraft treten. Für das geplante Inkrafttreten am 01.01.2009, müssen zuvor die Ratifikationsurkunden aller Mitgliedstaa-ten beim Depositar, der Regierung der Italienischen Republik, hinterlegt werden.20

2.4 Warum Irland ein Referendum abhalten musste

Irland ist als einziger Mitgliedstaat verpflichtet, ein Referendum über den Vertrag von Lissabon abzuhalten. Diese zwingende Bestimmung ist in der irischen Verfassung festgeschrieben. Denn Art. 46 Nr. 2 der “CONSTITUTION OF IRELAND – BUNREACHT NA hÉIREANN”21 besagt:

“Every proposal for an amendment of this Constitution shall be initiated in Dáil Éireann as a Bill, and shall upon having been passed or deemed to have been passed by both Houses of the Oireachtas, be submitted by Refer- endum to the decision of the people in accordance with the law for the time being in force relating to the Referendum.“22

Und in Art. 47 Nr. 1 steht geschrieben:

“Every proposal for an amendment of this Constitution which is submit­ted by Referendum to the decision of the people shall, for the purpose of Article 46 of this Constitution, be held to have been approved by the peo­ple, if, upon having been so submitted, a majority of the votes cast at such Referendum shall have been cast in favour of its enactment into law.”23

Da der Vertrag von Lissabon in der irischen Verfassung integriert wer-den muss, handelt es sich um eine Verfassungsänderung, die wegen oben genannter Artikel dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden muss.

Konkret ginge es vor allem um eine Änderung des Abschnittes „INTER­NATIONAL RELATIONS“, insbesondere des Artikel 29 der irischen Verfassung:

“It is proposed to renumber the current subsection 10° [of Article 29.4 of the Constitution of Ireland] as subsection 9° and add the following sub­sections:

10° The State may ratify the Treaty of Lisbon amending the Treaty on European Union and the Treaty establishing the European Community, signed at Lisbon on the ßth day of December 2007, and may be a member of the European Union established by virtue of that Treaty.”24

Aus diesem Grund hielt Irland am 12. Juni 2008 ein Referendum über den Vertrag von Lissabon ab. Von 3.051.278 Wahlberechtigten gaben 1.621.037 Menschen ihre Stimme ab, was einer Wahlbeteiligung von 53.ß % entspricht. Davon stimmten 53.40 % ([Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] 862.415) der Wähler gegen und 46.60 % ([Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] 752.451) für den Vertrag.25

3 Der Vertrag von Lissabon – Die wesentlichen Änderungen im Überblick

Durch den Vertrag von Lissabon würde die EU einige grundsätzliche Änderungen und Neuerungen erfahren. Im Nachfolgenden wird nur das Wesentliche zusammengefasst dargestellt. Auf die Neuregelungen der Kompetenzverteilung26 und Details des Gesetzgebungsverfahrens27 wird wegen der Komplexität nicht eingegangen.

3.1 Einheit und Rechtspersönlichkeit der EU

„Durch diesen Vertrag gründen die HOHEN VERTRAGSPARTEIEN untereinander eine EUROPÄISCHE UNION (im Folgenden "Union") [...]“28 und: „Die Union tritt an die Stelle der Europäischen Gemein-schaft, deren Rechtsnachfolgerin sie ist.“29 Der EU würde nach Artikel 47 EUV n. F. ausdrücklich eine Rechtspersönlichkeit zugesprochen.

Laut Artikel 1 Absatz 3 EUV n. F. sind Grundlage der Union der Vertrag über die Europäische Union (EUV) und der Vertrag über die Arbeitswei-se der Europäischen Union (AEUV). Letzterer hie! früher Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV). Beide Verträge sind rechtlich gleichrangig.

Somit wäre die EU eine Einheit, die als solche den Mitgliedstaaten und Dritten gegenüber auftreten kann. Die Säulenkonstruktion würde aufge-geben, nur die bisherige zweite Säule „Gemeinsame Au!en- und Sicher-heitspolitik“ würde in „Auswärtiges Handeln der Union“ umbenannt werden.30

3.2 Schaffung eines „neuen“ Organs, eines Rats- präsidenten und eines „Hohen Vertreters für die Außen- und Sicherheitspolitik“

Im Artikel 13 Absatz 1 EUV n. F. werden die Organe der Union aufgelis-tet. Neu ist hierbei, dass der Europäische Rat nunmehr auch ein Organ der EU wäre.

Es würde der ursprünglich halbjährlich rotierenden Ratspräsidentschaft im Europäischen Rat (bestehend aus den Staats- und Regierungschefs) ein Ende gesetzt werden. Fortan würde ein ständiger Präsident des Eu-ropäischen Rates für zwei Jahre gewählt. Eine Verlängerung um ein Jahr wäre maximal möglich. Somit soll Kontinuität des Handelns auf europä-ischer Ebene gewährleistet werden.31 Seine Aufgabe wäre es, die Sitzun-gen des Europäischen Rates vorzubereiten, einzuberufen, zu leiten und wichtige Impulse für grundlegend politische Entscheidungen zu geben. Au!erdem nähme er die Vertretung der EU nach au!en in Angelegen-heiten der Gemeinsamen Au!en- und Sicherheitspolitik rein repräsenta-tiv wahr.32

Nach Artikel 18 EUV n. F. würde der Posten eines „Hohen Vertreters der Union für Au!en- und Sicherheitspolitik“ geschaffen. Seine Aufgabe wäre die Leitung der Gemeinsamen Au!en- und Sicherheitspolitik. Zu-dem hätte er eine sog. „Doppelhut“-Funktion. Denn einerseits wäre er Vizepräsident der Kommission und anderseits Vorsitzender des Minis-terrates in der Formation „Auswärtige Angelegenheiten“.33 Die Amtszeit wäre fünf Jahre. „Ihm soll ein neu zu schaffender Europäischer Auswär-tiger Dienst (EAD) unterstellt werden.“34

3.3 Verkleinerung der Institutionen

Das Europäische Parlament würde von bisher 785 auf 750 Abgeordnete plus den Präsidenten verkleinert.

Die Zahl der Kommissare soll sich ab 2014 von 27 auf 18 Mitglieder verringern.

3.4 Die Demokratie soll gestärkt werden

Das Europäische Parlament würde nach Artikel 14 EUV n. F. gestärkt: Das Mitentscheidungsverfahren würde zum Regelfall. Das Parlament würde zusammen mit dem Ministerrat den EU-Haushalt bestimmen, den Kommissionspräsidenten nach Artikel 17 Absatz 7 EUV n. F. wählen und „[...] erstmals Mitspracherecht in den wichtigen Fragen der Justiz-zusammenarbeit, der inneren Sicherheit und der illegalen Einwande-rung“35 ausüben. Somit wäre es „[...] nahezu gleichberechtigt mit dem Ministerrat.“36

Das Subsidaritätsprinzip soll stärker zur Geltung kommen, indem die nationalen Parlamente eine Subsidaritätskontrolle ausüben dürfen. In der Praxis würden die Parlamente acht Wochen vor einem geplanten Rechtsakt der EU informiert, damit sie gegebenenfalls Einspruch erhe-ben könnten.

Auch wenn es dabei bleibt, dass ein deutscher Abgeordneter im Europä-ischen Parlament mehr Einwohner vertritt als ein luxemburgischer, soll an anderer Stelle Ausgleich geschaffen werden. Als Kompensation soll bei Abstimmungen im Ministerrat zukünftig ab 2014 das Prinzip der „doppelten Mehrheit“ herrschen. Demnach werden Entscheidungen getroffen, wenn 55 % der Mitgliedsstaaten, die gleichzeitig 65 % der der gesamten EU-Bevölkerung vertreten, dafür stimmen. Der Ministerrat würde in Zukunft zur Transparenz öffentlich tagen, „[...] wenn er über Gesetzgebungsakte berät oder abstimmt.“37

Durch den Vertrag von Lissabon würde ein neues Element der direkten Demokratie eingeführt: das Bürgerbegehren. Gem. Artikel 11 Absatz 4 EUV n. F. können eine Million Bürger aus einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten die Kommission auffordern, Vorschläge für einen be-gehrten Rechtsakt zu unterbreiten.

Der Grundsatz der Gleichheit aller Unionsbürger und die Unionsbürger-schaft an sich würden zudem in Artikel 9 Satz 2 EUV n. F. kodifiziert: „Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt. Die Unionsbürgerschaft tritt zur nationalen Staatsangehörigkeit hinzu, ohne diese zu ersetzen.“38

Im Artikel 6 Absatz 1, Satz 1 EUV n. F. erkennt der Vertrag von Lissabon die Charta der Grundrechte der Europäischen Union an und erklärt deren Gleichrangigkeit. Somit würde die Charta „[...] verbindlich den Rang von Primärrecht“39 erlangen. Es gelten jedoch Vorbehalte für das Vereinigte Königreich von Gro!britannien und Polen. „In diesen Staaten ist die Charta der Grundrechte nicht justitiabel.“40

Nach Artikel 6, Abs 2 EUV n. F. soll die EU der Europäischen Menschen-rechtskonvention (EMRK) beitreten. Voraussetzung hierfür ist allerdings noch, dass ein einstimmiger Beschluss des Ministerrates ergeht. „Das hei!t jedem Mitgliedstaat steht de facto hinsichtlich des Beitritts zur EMRK ein Vetorecht zu.“41

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) würde in „Gerichtshof der Europä-ischen Union“ umbenannt. Der Individualrechtsschutz soll verbessert werden. Zukünftig würde es leichter zu klagen: Gemä! Artikel 263 Ab-satz 4 AEUV könnte jede natürliche oder juristische Person unter be-stimmten Bedingungen klagen.

3.5 Neue Ziele und Bestimmungen

„Die Bekämpfung des Klimawandels wird erstmals als ausdrückliches Ziel im Primärrecht erwähnt.“42 Zusätzlich würde „[...] die Energiesoli-darität sowie die grenzüberschreitende Verbindung der Energienetze [...]“43 ins Primärrecht aufgenommen.

Zum ersten Mal steht im EUV eine Klausel für den Austritt aus der EU. Gemä! Artikel 50 EUV n. F. könnte ein Staat austreten, er müsste aller-dings „[...] die Bedingungen mit den EU-Partnern aushandeln.“44

4 Der Vertrag von Lissabon in der Kritik der britischen Presse

Die nachfolgende qualitative Untersuchung der meinungsäu!ernden Zeitungsartikel aus dem in Kap. 1.2 festgelegten Untersuchungszeitraum ist wie folgt aufgebaut:

1. Ich habe eine grobe Einteilung in allgemein als europakritisch und europafreundlich angesehene Zeitungen vorgenommen.
2. Innerhalb dieser Einteilung habe ich eine degressive Reihenfolge in Bezug auf die Auflagenzahl der Zeitungen gewählt.
3. Bei allen Zeitung habe ich die Artikel in chronologischer Reihen-folge durchgearbeitet.

Untersucht wurden alle Zeitungsartikel aus den in Kap. 1.2 ausgewähl-ten Zeitungen, die in jeglicher Form Meinungen zum Vertrag von Lissa-bon äu!ern (z.B. durch Wortwahl, Stilmittel, Kommentare etc.). Um ein authentisches Bild der Meinungen wiederzugeben, habe ich meine Aus-sagen mit möglichst vielen treffenden Originalzitaten aus den Zeitungen belegt. Damit die Feinheiten in der englischen Sprache dabei nicht verlo-ren gingen, habe ich auf eine Übersetzung bewusst verzichtet.

4.1 Europakritische Zeitungen

4.1.1 The Sun

The Sun titelt ganz gro! auf S. 1: „Well done Ireland / PADDY POWER / Irish reject EU treaty (at least they got the choice)“45. Sie findet metapho-rische Beschreibungen für den Abstimmungssieg der Nein-Kampagne: „BRAVE Ireland slayed the European dragon stone dead last night. It roared NO! to the revamped EU Constitution. NO! to the erosion of Ireland's sovereign democracy. NO! to a European superstate.“46 Womit die Hauptkritikpunkte in einem Satz zusammengefasst sind:

- Der Vertrag von Lissabon ist die Neufassung des Verfassungsver-trages.
- Irland verliert seine Souveränität durch den Vertrag von Lissabon.
- Der Vertrag von Lissabon schafft einen europäischen Superstaat.

The Sun warnt davor, das Ergebnis zu missachten, denn “EU leaders will make the most dangerous mistake in their long march to totalitarian power if they ignore this vote.”47 Die Menschen in Irland hätten genug davon, belogen, betrogen und von fernen unverantwortlichen und ge-sichtslosen Politkern und Bürokraten eingeschüchtert zu werden.

Pascoe-Watson, politischer Redakteur der Sun, ist der Meinung, dass die Entscheidung Gordon Brown’s, den Ratifizierungsprozess des Vertrages von Lissabon fortzuführen, verrückt sei. Er fragt sich: „How arrogant must these leaders be if they cannot accept the treaty is a dead duck?”48 Und beantwortet die Frage im nächsten Satz: “EU leaders have become dangerously remote from the people they serve.”49 Eine oft angebrachte Kritik an der EU in der europakritischen britischen Presse: Gro!britan-nien ist bürgerfernen, gut bezahlten EU-Politikern und -Beamten ausge-liefert.

Der gleiche Autor überschreibt einen anderen Artikel: „No 53% Yes 47% EU dirty ratifiers“50, womit seine Meinung klar ausgedrückt ist. Weiter im Text glorifiziert er die Anstrengungen der irischen Zeitungen, die Nein-Kampagne zu unterstützen: „The !?No!? campaign seized victory from an arrogant !?Yes!? body made up from mainstream political parties and the majority of the media. Only The Irish Sun and our sister paper The Sunday Times crusaded for a !?No!? vote.”51

Sehr kreativ die Überschrift eines Artikels aus der Irish Sun, den ich nicht vorenthalten möchte. Der Titel ist an den Songtext des Liedes „Rehab“ der bekannten, drogensüchtigen, britischen Soul-Sängerin Amy Wine-house angelehnt: „They tried to make us vote for Lisbon, you said .. No no no“52 Im Original hei!t es: „They tried to make me go to rehab / But I said ey no, no, no”53. Auch interessant die europafreundliche Darstel-lung der Irish Sun des reichen Geschäftsmann Declan Ganley. Er hatte eine revolutionäre Nein-Kampagne hauptsächlich mit eigenen Geldern finanziert. Ihm werden zudem Verbindungen zum US-Militär vorgewor-fen, welches diese Kampagne mitfinanziert haben solle. „[Ganley] in­sisted that the nay tally was NOT a no to Europe. He said: ‘Europe needs to be accountable and democratic - and this is a very healthy pro-European vote. It is not anti-European - it is not Eurosceptic.”54

In Darstellungen von anderen Blickwinkeln aus übt sich die britische Sun ebenfalls, als sie Gro!britanniens Au!enminister David Miliband die Intention unterstellt, dass er Irlands Premierminister Brian Cowen dazu gedrängt habe, den Vertrag von Lissabon die letzte Ölung zu geben. Mehr noch sogar: „David Miliband called on Irish leader Brian Cowen to kill and bury the hated EU constitution once and for all.”55 Zumindest zitiert die Sun trotzdem noch den Rest des Statements, der die Aussage in ein ganz anderes Licht stellt. Die Widersprüchlichkeit ist auch für den Autor nicht verkennbar: “But the Foreign Secretary admitted he will still push the measure through the UK Parliament this week – even though it is dead.”56 Selbst Gordon Brown habe akzeptiert, dass der Vertrag “fi­nished” sei. Gleichzeitig wird der ehemalige Parteivorsitzende der Lib-Dems Lord Ashdown als unvorteilhaft dargestellt, weil er sich äu!erte: „The "No" vote could even DESTROY the European Union [...] [he] slammed millions of ordinary European voters as "fools".“57

Um einen starken Kontrast herzustellen, sei hier der Kommentar zum gleichen Statement Milibands vom Qualitätsblatt Guardian abgedruckt: „Miliband also appeared to reject the option of trying to persuade the Irish people, who last week shunned the treaty with a 53.4% no vote, to think again. He said there could be "no question of bullying or bamboo­zling" the Irish. The foreign secretary said it was up to the Irish prime minister, Brian Cowen, to decide "whether or not to apply the last rites" to the treaty.”58

Die Verbündung der Sun mit der Conservative Party kommt in einem anderen Artikel zum Ausdruck, indem deren Schattenau!enminister William Hague als Fazit des Artikels zitiert wird: „[...] William Hague called the Irish vote an ‘inspiring example’ of ‘democracy in action’.”59

[...]


1 Europa-Diskurs, S. 54.

2 S. Anhang, Abb. 1-9.

3 Vgl. Anhang, Abb. 10.

4 Vgl. Holtmann, S.7 und Arndt/fischer, S. 13.

5 Lambach/Schieble, S. 21.

6 Läufer in: Läufer, S. 25.

7 Vgl. Khan in: Khan S. XX.

8 Vgl. Khan in: Khan S. XX/XXI.

9 Online: Berliner Erklärung vom 25.03.2007.

10 Mitteilung der Kommission an den Rat - Europa für das 21. Jahrhundert reformieren, KOM 2004 (0412) endg.

11 Vgl. Khan in: Khan S. XXII.

12 Online: http://www.auswaertiges-

amt.de/diplo/de/Europa/LissabonVertrag/vertrag-von-lissabon.pdf

13 BT-Druck 16/8300, S. 1.

14 Zur Debatte in GB, s. Kap. X.

15 Holtmann, S. 10.

16 Online abrufbar: http://europa.eu/lisbon_treaty/countries/index_de.htm

17 Regierung online: Der Vertrag von Lissabon.

18 Vgl. ZEIT online: Köhler billigt Vertrag von Lissabon.

19 Regierung online: Der Vertrag von Lissabon.

20 Vgl. Art. 6 der Schlussbestimmungen des Vertrages von Lissabon.

21 Online: CONSTITUTION OF IRELAND.

22 Ebd.

23 Ebd.

24 Online: The wording of the Referendum, S. 2.

25 Vgl. online: Referendum of 12 June 2008/28th Amendment/Lisbon Treaty.

26 Ausf. dazu: Hatje/Kindt, NJW 2008, Heft 25, 1761 (1762), Unterpunkt 4 und 5.

27 S. dazu: Lambach/Schieble, S. 146 und online: AA-Denkschrift zum Vertrag von Lissabon, S. 26-29, S. 127 zu Art. 294 AEUV und S.129 zu Art. 294 AEUV.

28 Artikel 1 Absatz 1 EUV n. F., RAT DER EUROPÄISCHEN UNION, 6655/08, S. 20.

29 Artikel 1 Absatz 3 EUV n. F., RAT DER EUROPÄISCHEN UNION, 6655/08, S. 20.

30 Vgl. Lambach/Schieble, S. 141.

31 Vgl. Arndt/Fischer, S. ß.

32 Vgl. Pache/Rösch, NVwZ 2008, Heft 5, 473 (476).

33 Vgl. Streinz, ZG 2/2008, 105 (118).

34 Lambach/Schieble, S. 144.

35 Holtmann, S. 11.

36 Arndt/Fischer, S. 14.

37 Lambach/Schieble, S. 145.

38 Vgl. Streinz, ZG 2/2008, 105 (120).

39 Streinz, ZG 2/2008, 105 (122).

40 Pache/Rösch, NVwZ 2008, Heft 5, 473 (475).

41 Hatje/Kindt, NJW 2008, Heft 25, 1761 (1767).

42 Arndt/Fischer, S. 14.

43 Pache/Rösch, NVwZ 2008, Heft 5, 473 (480).

44 Holtmann, S. 13.

45 Pascoe-Watson, George: PADDY POWER. In: The Sun vom 14.06.2008, S. 1.

46 O.V.: The pluck of the Irish. In: The Sun vom 14.06.2008, S. 6.

47 Ebd.

48 Pascoe-Watson, George: Brown's missed chance for glory. In: The Sun vom 14.06.2008, S. 9.

49 Ebd.

50 Pascoe-Watson, George: No 53% Yes 47% EU dirty ratifiers. In: The Sun vom 14.06.2008, S. 9.

51 Ebd.

52 McEntee, Myles: They tried to make us vote for Lisbon, you said .. No no no. In: The Sun vom 14.06.2008.

53 http://www.magistrix.de/lyrics/Amy%20Winehouse/Rehab-ß2367.html

54 McEntee, Myles: They tried to make us vote for Lisbon, you said .. No no no. In: The Sun vom 14.06.2008.

55 Pascoe-Watson, George: Give EU treaty 'the last rites'. In: The Sun vom 16.06.08, S. 6.

56 Ebd.

57 Ebd.

58 Sparrow, Andrew: EU should take new route, says Miliband: Foreign secreta­ry rejects two-speed Europe: Leaders urged to put aside institutional reform. In: The Guardian vom 16.06.2008, S. 6.

59 Hartley, Clodagh: EU treaty 'on ice'. In: The Sun vom 17.06.2008, S. 8.

Ende der Leseprobe aus 117 Seiten

Details

Titel
Nach dem irischen Nein: Der Vertrag von Lissabon in der Kritik der britischen Presse
Hochschule
Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Auswärtige Angelegenheiten Berlin
Note
14 Punkte
Autor
Jahr
2008
Seiten
117
Katalognummer
V137330
ISBN (eBook)
9783640436996
ISBN (Buch)
9783640437115
Dateigröße
1599 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die in meiner Diplomarbeit „Nach dem irischen Nein: Der Vertrag von Lissabon in der Kritik der britischen Presse“ vertretenen Ansichten und Wertungen sind meine privaten Äußerungen und stellen in keiner Weise offizielle Positionen des Auswärtigen Amtes dar. Jan Bahr-Vollrath
Schlagworte
Nach, Nein, Vertrag, Lissabon, Kritik, Presse, Punkte, britische Presse, Referendum, europafeindlich, euroscepticism, Vertrag von Lissabon, Lissabonvertrag, EU, Irland, Großbritannien, Bundesverfassungsgericht
Arbeit zitieren
Jan Bahr-Vollrath (Autor:in), 2008, Nach dem irischen Nein: Der Vertrag von Lissabon in der Kritik der britischen Presse, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/137330

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