Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Publish your texts - enjoy our full service for authors
Go to shop › Law - Public Law / Administrative Law

Rauschfahrten mit E-Scootern. Eine fahrerlaubnisrechtliche Einordnung

Title: Rauschfahrten mit E-Scootern. Eine fahrerlaubnisrechtliche Einordnung

Term Paper , 2023 , 18 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Christopher Krogull (Author)

Law - Public Law / Administrative Law
Excerpt & Details   Look inside the ebook
Summary Excerpt Details

Die vorliegende Arbeit betrachtet die bisherige Rechtsprechung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bezüglich der möglichen Folgen einer Rauschfahrt auf einem E-Scooter oder einem anderen Elektrokleinstfahrzeug. Dabei geht es um die Frage, ob und unter welchen Umständen insbesondere eine Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht kommt.

Mit der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV) hat der Bundesgesetzgeber 2019 mit Wirkung zum 15.06.2019 den öffentlichen Verkehrsraum für eine neue Klasse von Kraftfahrzeugen geöffnet. Diese Arbeit verwendet den Begriff des E-Scooters, der wohl am verbreitetsten unter den mit der eKFV neu für den Straßenverkehr zugelassenen Kraftfahrzeugtypen ist, die Ergebnisse dürften aber grundsätzlich für alle darin enthaltenen Fahrzeugtypen gelten.

Die E-Scooter sind seit ihrer Einführung in vielen Städten als flexibel mietbare Fahrzeuge für die kurze Fahrten verfügbar. Seit ihrer Einführung sind sie Gegenstand der juristischen Debatte, wie mit dem neuen Fahrzeugtyp umzugehen sei und in welchen Bereichen noch weiterer Regelungsbedarf bestehe.

Da für das Führen eines E-Scooters keine Fahrerlaubnis, sondern lediglich das Erreichen des Mindestalters von 14 Jahren gemäß § 3 eKFV erforderlich ist, stellen sie ein niederschwelliges Angebot dar, das einen einfachen Zugang zu einem Kraftfahrzeug ermöglicht.

Vor dem Hintergrund der Teilnahme einer neuen Fahrzeugart am Straßenverkehr stellt sich auch die Frage nach deren rechtlicher Einordnung. Deutlich wird das etwa bei der Frage, welcher Maßstab beim Umgang mit Fahrten unter dem Einfluss berauschender Mittel anzulegen sei. Die vorliegende Arbeit will anhand der bisherigen straf- und verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung skizzieren, wie insbesondere die Fahrerlaubnisbehörden im weiteren Verfahrensverlauf einen angemessenen Umgang mit Personen finden können, die unter dem Einfluss berauschender Mittel einen E-Scooter oder ein anderes Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum geführt haben.

Als Rauschfahrt im Sinne dieser Arbeit werden solche Fahrten bezeichnet, bei denen der Fahrzeugführer im rechtlichen Sinne aufgrund des vorherigen Konsums berauschender Substanzen, etwa von Alkohol, Cannabis oder anderen Drogen, als fahruntüchtig anzusehen war.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Rechtliche Einordnung und Gefährdungspotential

3 Bisherige Rechtsprechung

3.1 Rechtsprechung der Strafgerichte

3.2 Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte

4 Fazit und Implikationen für das verwaltungsbehördliche Handeln

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die fahrerlaubnisrechtliche Einordnung von Rauschfahrten mit E-Scootern und beleuchtet anhand der bestehenden straf- und verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung, wie Fahrerlaubnisbehörden angemessen auf Fahrten unter dem Einfluss berauschender Mittel reagieren können, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

  • Rechtliche Einordnung von E-Scootern als Kraftfahrzeug
  • Gefährdungspotential im Straßenverkehr
  • Strafrechtliche Würdigung der Trunkenheit im Verkehr
  • Verwaltungsrechtliche Maßnahmen bei Eignungszweifeln
  • Bindungswirkung strafrechtlicher Urteile für Verwaltungsgerichte

Auszug aus dem Buch

Rechtsprechung der Strafgerichte

Im Bereich des Strafrechts kommt insbesondere dem Vergehen der Trunkenheit im Verkehr nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) eine besondere Bedeutung zu. Dabei war zunächst umstritten, ab welchem Promillewert man – wie vom BGH schon früh in Bezug auf die Feststellung der Fahruntüchtigkeit allgemein gefordert - mit der notwendigen wissenschaftlichen Sicherheit vom Vorliegen einer Fahruntüchtigkeit beim Führen eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss ausgehen war, war in der Zeit nach Einführung der eKFV zwar umstritten, teilweise wurde etwa eine Anwendung der für Fahrradfahrer geltenden Grenzwerte vorgeschlagen, dieser Auffassung war jedoch schon aufgrund der eindeutigen Zuordnung von E-Scootern zu den Kraftfahrzeugen in Abgrenzung zu den mit Muskelkraft betriebenen Fahrrädern nicht zu folgen. Dass die Gleichsetzung der E-Scooter mit anderen Kraftfahrzeugen und damit die Beibehaltung der Abgrenzung zu Fahrrädern aus strafrechtlicher Sicht bei der Beurteilung von Trunkenheitsfahrten sinnvoll ist, ergibt sich nach der Rechtsprechung auch etwa daraus, dass schon aufgrund der baulichen Beschaffenheit wie der in der Regel kleineren Räder, die dadurch geringere Fahrstabilität sowie die hohe, ohne körperliches Zutun erreichbare Geschwindigkeit. Daraus ergebe sich etwa nach Auffassung des Kammergerichts (KG) ein Gefährdungspotential, das eine Gleichbehandlung sinnvoll und rechtslogisch angebracht erscheinen lasse.

Während die Einstufung von E-Scootern als Kraftfahrzeuge und damit die Anwendung der für Kraftfahrzeugführende allgemein gültigen Promillegrenzen im Strafverfahren mit der herrschenden Meinung (hM) bejaht werden können, ist strittig, ob das Führen eines E-Scooters unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel oberhalb der Strafbarkeitsgrenze zwingend zum Wegfall der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen führen muss. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB sieht bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr zwar die Annahme der fehlenden Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen als regelmäßig gegeben an. Das AG Dresden sah aber etwa bei einer Fahrt zur verkehrsarmen Nachtzeit und einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,14 ‰ die Verhängung eines befristeten Fahrverbotes als angemessene Sanktionierung an, verzichtete aber auf die regelmäßig anzuordnende Entziehung der Fahrerlaubnis. Dabei ging das Amtsgericht (AG) Dresden zwar mit der hM vom Vorliegen einer absoluten Fahruntauglichkeit aus, sah aber im Verhalten des Angeklagten noch keine Indikation für eine vollständige Nichteignung zum Führen von Fahrzeugen.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der rechtlichen Einordnung von E-Scootern unter Rauschmitteleinfluss ein und erläutert das Ziel der Arbeit, Ansätze für den behördlichen Umgang mit entsprechenden Vorfällen zu skizzieren.

2 Rechtliche Einordnung und Gefährdungspotential: Das Kapitel definiert den Status von E-Scootern als fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge und verdeutlicht das mit ihrer Nutzung verbundene, sachlich relevante Gefährdungspotential im Straßenverkehr.

3 Bisherige Rechtsprechung: Hier wird die straf- und verwaltungsrechtliche Rechtsprechung zu Rauschfahrten analysiert, wobei insbesondere die Einstufung als Kraftfahrzeuge und die Konsequenzen für die Fahreignung diskutiert werden.

4 Fazit und Implikationen für das verwaltungsbehördliche Handeln: Das Fazit bekräftigt die Zulässigkeit und Notwendigkeit präventiver Maßnahmen und betont die Wichtigkeit der fortlaufenden Überprüfung der Fahreignung bei Verstößen.

Schlüsselwörter

E-Scooter, Fahrerlaubnisrecht, Rauschfahrt, Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, Trunkenheit im Verkehr, Fahreignung, Gefährdungspotential, Verwaltungsbehörde, Fahrerlaubnisentziehung, Alkoholkonsum, Cannabiskonsum, Strafrecht, Rechtsprechung, Prävention, Sicherheit

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der fahrerlaubnisrechtlichen Einordnung von sogenannten Rauschfahrten, bei denen Personen unter dem Einfluss berauschender Mittel wie Alkohol oder Drogen mit einem E-Scooter am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Die zentralen Felder umfassen die Definition von E-Scootern im Verkehrsrecht, die strafrechtliche Bewertung von Trunkenheitsfahrten und die verwaltungsrechtlichen Befugnisse der Behörden zur Sicherstellung der allgemeinen Verkehrssicherheit.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, anhand der bestehenden Rechtsprechung aufzuzeigen, wie Fahrerlaubnisbehörden im Rahmen ihres Handlungsspielraums angemessen mit Personen umgehen können, die ihre Fahreignung durch Fahrten unter Rauschmitteleinfluss in Frage gestellt haben.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Arbeit stützt sich auf eine tiefgehende Analyse der aktuellen straf- und verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung sowie die Auswertung einschlägiger juristischer Fachliteratur.

Was steht im inhaltlichen Hauptteil im Fokus?

Der Hauptteil analysiert, wie Gerichte bisher mit Rauschfahrten mit E-Scootern umgegangen sind, insbesondere in Bezug auf die Anwendung von Promillegrenzen und die Frage, inwieweit solche Fahrten die Entziehung der Fahrerlaubnis oder Untersagungen des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge rechtfertigen.

Welche Schlagworte charakterisieren diese Arbeit?

Wichtige Begriffe sind E-Scooter, Fahrerlaubnisrecht, Fahreignung, Gefährdungspotential und die rechtliche Abgrenzung zwischen repressiven Maßnahmen und präventiver Gefahrenabwehr.

Welche Rolle spielt der Sozius bei der rechtlichen Bewertung?

Die Arbeit behandelt unter anderem eine Entscheidung des LG Oldenburg, in der ein mitfahrender Sozius aufgrund seiner Mitwirkung am Lenkvorgang als "Fahrzeugführer" eingestuft wurde, was ebenfalls Konsequenzen im Fahrerlaubnisrecht haben kann.

Wie unterscheidet sich die Behandlung von Alkohol und Cannabis in der Arbeit?

Während bei Alkohol etablierte Promillegrenzen existieren, erörtert die Arbeit die besonderen Herausforderungen und Unsicherheiten bei der Beurteilung von Cannabiskonsum, insbesondere im Hinblick auf medizinisch verordnetes Cannabis und anstehende Gesetzesänderungen.

Excerpt out of 18 pages  - scroll top

Details

Title
Rauschfahrten mit E-Scootern. Eine fahrerlaubnisrechtliche Einordnung
College
University of Kassel  (Fakultät für Wirtschaftswissenschaft)
Course
Verwaltungsrecht
Grade
1,7
Author
Christopher Krogull (Author)
Publication Year
2023
Pages
18
Catalog Number
V1373383
ISBN (PDF)
9783346908469
ISBN (Book)
9783346908476
Language
German
Tags
Fahrerlaubnis Fahrerlaubnisrecht E-Scooter Trunkenheit Drogen Rauschfahrt Entziehung Fahrverbot Fahrerlaubnisentziehung Betäubungsmittel Straßenverkehr Verkehrsrecht Verkehr Strafrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Christopher Krogull (Author), 2023, Rauschfahrten mit E-Scootern. Eine fahrerlaubnisrechtliche Einordnung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1373383
Look inside the ebook
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
Excerpt from  18  pages
Grin logo
  • Grin.com
  • Shipping
  • Contact
  • Privacy
  • Terms
  • Imprint