In Belgien gilt seit dem Jahr 2002 das Gesetz, dass jedem Erwachsenen, der seinen Wunsch zum Sterben freiwillig und wiederholt äußert, dieser auch gewährt wird. Dabei gilt jedoch, dass der Patient sich in dem Augenblick des Wunsches "in einer medizinisch ausweglosen Situation befinden [muss], in der ein anhaltendes, unerträgliches physisches oder psychisches Leid besteht, das durch einen Unfall oder eine schwere und unheilbare Krankheit verursacht ist und nicht gelindert werden kann." Nach dem Dafürhalten der belgischen Justiz war dies im Falle von Marc und Eddy gegeben; sie befanden sich demnach in einer medizinisch ausweglosen Situation, die sie beiderseits psychisch und physisch leiden ließ.
Dieses Phänomen ist unter der Bezeichnung der "aktiven Sterbehilfe" bekannt und in Deutschland verboten. Geht man jedoch circa 80 Jahre in der deutschen Geschichte zurück, kommt man an die Anfänge der sogenannten "Euthanasie". Sogenannt deshalb, da der Begriff eigentlich, wie oben beschrieben, das Befreien eines Leidenden von seinen Schmerzen durch einen, den Umständen entsprechend, möglichst angenehmen Tod bedeuten sollte. Doch das NS-Regime verstand darunter nicht die Freiheit eines Individuums im Falle eines unerträglichen Leids über den Ausgang seines eigenen Lebens zu entscheiden, sondern stempelte jene Personen, die mit physischen oder psychischen Leiden behaftet waren, als eine Last für den Staat und die Gesellschaft ab.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Euthanasie und die Reaktionen der Katholischen Kirche
2.1 Eugenik, Euthanasie, Kinder- und Erwachseneneuthanasie
2.1.1 Eugenik
2.1.2 Euthanasie
2.1.3 Ideologische Grundlagen zur Rechtfertigung der Euthanasie
2.1.4 Kinder- und Erwachseneneuthanasie
2.2 Reaktionen der katholischen Kirche
3. Bewertung der Reaktion der Bischöfe
4. Schluss
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die historischen Kontinuitätslinien der nationalsozialistischen Rassenpolitik und analysiert dabei kritisch das Handeln sowie die öffentliche Reaktion der Katholischen Kirche gegenüber den Euthanasie-Verbrechen im "Dritten Reich".
- Historische Herleitung der Begriffe Eugenik und Euthanasie
- Struktureller Ablauf und Durchführung der "Aktion T4"
- Analyse der kirchlichen Protestkultur
- Bewertung des diözesanen und bischöflichen Widerstands oder Unterlassung
Auszug aus dem Buch
2.1.4 Kinder- und Erwachseneneuthanasie
1939 sollen die Eltern eines schwer behinderten Kindes die Tötung ihres Kindes ‚Knauer‘ gewünscht haben. Es sei nach nicht belegten Behauptungen blind worden sein; des Weiteren hätten ihm ein Arm und ein halbes Bein gefehlt. Zusätzlich sei es noch idiotisch gewesen. Diese an Hitler gerichtete Bitte sei von dessen Leibarzt Karl Brandt näher untersucht worden. Hitler hätte daraufhin seine Zustimmung zur Tötung gegeben. Bald darauf gab an die Ärzte Brandt und Bouhler auch eine mündliche Vollmacht an, die besagte, dass bei einem Vorliegen einer solchen Situation in Zukunft wie bei dem Fall Knauer vorzugehen sei.
Kurz darauf wurden mittels eines Runderlasses alle Ärzte und Hebammen ab dem 18. August 1939 dazu verpflichtet mit folgenden Leiden den zuständigen Gesundheitsämtern zu melden. Idiotie, Mongolismus, Mikro- oder Hydrozephalus, oder Missbildungen jeglicher Art. Als Grund dafür gaben die Planer der „Kinder-Euthanasie“ an, dass diese Erhebung der Informationen „zur Klärung wissenschaftlicher Fragen auf dem Gebiet der angeborenen Missbildung und der geistigen Unterentwicklung“ diene.
Außerdem durften sie höchstens drei Jahre, später (ab 24. August 1941) acht, zwölf und schließlich 17 Jahre alt sein. Nach der Überprüfung und Zustimmung der Fälle durch die Gutachter wurden die Kinder in „Kinderfachabteilungen“ überführt, wo sie schließlich durch bestimmte Medikamente oder Nahrungsentzug getötet wurden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einstieg in die Thematik durch den Vergleich moderner Sterbehilfe-Debatten mit der nationalsozialistischen Euthanasie sowie Darlegung der Forschungsabsicht.
2. Euthanasie und die Reaktionen der Katholischen Kirche: Theoretische Fundierung der Begriffe Eugenik und Euthanasie sowie detaillierte Schilderung der Umsetzung der Kindereuthanasie und der Organisation der "Aktion T4".
3. Bewertung der Reaktion der Bischöfe: Kritische Auseinandersetzung mit dem späten und teilweise zögerlichen Eingreifen des katholischen Episkopats gegenüber den Morden.
4. Schluss: Zusammenfassende Betrachtung der kirchlichen Haltung und Reflexion über die Ambivalenz des individuellen Mutes einzelner Geistlicher gegenüber der institutionellen Zurückhaltung.
Schlüsselwörter
Eugenik, Euthanasie, Aktion T4, Katholische Kirche, Nationalsozialismus, Kindereuthanasie, Sterbehilfe, Rassenhygiene, Clemens August Graf von Galen, Widerstand, NS-Regime, Karl Brandt, Zwangssterilisation, Euthanasie-Verbrechen, Konfessionelle Reaktion.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit primär?
Die Arbeit analysiert die historische Entwicklung der Rassenpolitik im Nationalsozialismus und setzt den Schwerpunkt auf die moralische und politische Reaktion der Katholischen Kirche gegenüber den systematischen Euthanasie-Morden.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Zentral sind die ideologischen Grundlagen der Eugenik, die bürokratische Organisation der "Aktion T4" sowie die kirchliche Haltung und deren teils zögerliche Protestformen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Diskrepanz zwischen der moralischen Verpflichtung der Kirche und der tatsächlich späten Reaktion auf die Vernichtung "lebensunwerten Lebens" kritisch zu hinterfragen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine historische Literatur- und Quellenanalyse, die auf dem Studium von Dokumenten, Hirtenbriefen und zeitgenössischen Aussagen basiert.
Was behandelt der Hauptteil der Arbeit?
Der Hauptteil gliedert sich in eine begriffliche und inhaltliche Herleitung der Euthanasie-Praktiken im NS-Staat sowie eine detaillierte Auswertung der bischöflichen Proteste und der Rolle einzelner Akteure wie Kardinal von Galen.
Was charakterisiert die Arbeit inhaltlich?
Die Arbeit ist durch eine kritische Auseinandersetzung mit der Täter- und Opferperspektive sowie eine objektive Analyse der kirchlichen Entscheidungsprozesse gekennzeichnet.
Welche Rolle spielte Kardinal von Galen laut den Ergebnissen?
Kardinal von Galen wird als eine der profiliertesten kirchlichen Stimmen dargestellt, deren Mut zwar bemerkenswert war, der jedoch auch im Kontext einer ansonsten eher zurückhaltenden Amtskirche stand.
Warum wird im Dokument der Vergleich zur modernen Sterbehilfe gezogen?
Der Vergleich dient als provokativer Einstieg, um das Verständnis für den Begriff Euthanasie zu schärfen und die drastische Umdeutung des Begriffs durch das NS-Regime zu kontrastieren.
Wird auch die evangelische Kirche thematisiert?
Ja, die evangelische Kirche wird in der Einleitung kurz erwähnt, um aufzuzeigen, dass auch dort Ansichten zur Sterilisation teilweise auf Zustimmung stießen, wenngleich der Fokus der Arbeit explizit auf der katholischen Seite liegt.
- Arbeit zitieren
- Osman Taskiran (Autor:in), 2017, Euthanasie und die Reaktion der Katholischen Kirche. Eugenik, Euthanasie, Kinder- und Erwachseneneuthanasie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1373488