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Die Erforderlichkeit der Bundesgesetzgebung nach Art. 72 Abs. 2 GG. Entstehung, Problematik und Reformen

Title: Die Erforderlichkeit der Bundesgesetzgebung nach Art. 72 Abs. 2 GG. Entstehung, Problematik und Reformen

Seminar Paper , 2023 , 37 Pages , Grade: 2,3

Autor:in: Luis Füchtbauer (Author)

Law - Public Law / Constitutional Law / Basic Rights
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Diese Arbeit wird sich zunächst der bewegten Entstehungsgeschichte des Art. 72 Abs. 2 GG widmen und der ihm zugrunde liegenden Problematik auf den Grund gehen. Durch eine Analyse der Reformbemühungen wird sodann versucht, eine Antwort darauf zu finden, ob sich der Art. 72 Abs. 2 GG als reformierbar erwiesen hat und ob heute, über 100 Jahre nach seiner ursprünglichen Entstehung und Problematisierung, eine zufriedenstellende Regelung gefunden wurde.

Die Partizipation der Länder an der Gesetzgebung wird in den Art. 70 ff. GG im Rahmen eines komplexen Regelungsgefüges ausführlich bestimmt. Dabei blickt insbesondere eine Formel auf eine bewegte Geschichte zurück: Die Erforderlichkeitsklausel des Art. 72 Abs. 2 GG. Ihren Ursprung noch als Bedürfnisklausel in der Weimarer Reichsverfassung findend, bot sie bereits 1919 Grundlage für belebte Diskussionen durch ihre einseitige Ermächtigung des Bundes.

Das 1919 geschaffene Problembewusstsein sollte sich im Verlauf der Geschichte jedoch als nützlich erweisen. So bot es dem Parlamentarischen Rat 1848 während der Entstehung des heutigen Grundgesetzes die Möglichkeit, sich gegen die unerwünschte Intervention der alliierten Militärgouverneure bezüglich der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern zu wehren. Ging die Rechnung in den Anfangsjahren des Grundgesetzes noch auf, so mehrten sich in den Folgejahren immer mehr die Rufe nach einer Überarbeitung. Somit ist der Art. 72 Abs. 2 GG, wie wir in heute kennen, durch zwei große Reformen geprägt: Der Verfassungsreform 1994 und der Verfassungsreform 2006.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Systematik der Art. 70 ff. GG

C. Entstehungsgeschichte des Art. 72 Abs. 2 GG

I. Vorläufer der Erforderlichkeitsklausel

1. Die Frankfurter Reichsverfassung vom 28.03.1849

2. Die Weimarer Reichsverfassung vom 11.08.1919

II. Der Weg zum neuen Grundgesetz

1. Der Herrenchiemsee Verfassungskonvent

2. Der Parlamentarische Rat

a) Intervention der Alliierten Militärgouverneure

b) Der Siebener-Ausschuss

c) Endgültige Fassung

D. Umsetzung und Justiziabilität des Art. 72. Abs. 2 GG bis 1994

I. Rechtsprechungspraxis

II. Rezeption in der Literatur

E. Reformbemühungen

I. Zweifel an einer Reformierbarkeit

II. Die Enquête – Kommission Verfassungsreform des Bundestages 1970

1. Die Debatte um eine Bundesratslösung

2. Fazit und Bewertung

III. Die Verfassungsreform 1994

1. Die Kommission Verfassungsreform 1992

2. Die Gemeinsame Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat 1993

3. Umsetzung der Reform

4. Literatur und Rechtsprechung nach der Verfassungsreform 1994

a) Literatur

b) Rechtsprechung bis 2002

c) Kehrtwende Altenpflegegesetz 2002

aa) Das Urteil vom 24.10.2002

bb) Reaktionen in der Literatur

cc) Rechtsprechung in den Folgejahren

IV. Die Föderalismusreform 2006

1. Der Weg zur Föderalismusreform

2. Die Föderalismusreform 2006

3. Meinungen und Einschätzungen zur Föderalismusreform

F. Fazit: Hat sich der Art. 72 Abs. 2 GG als reformierbar erwiesen?

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit untersucht die historische Entwicklung und die Reformbemühungen rund um die Erforderlichkeitsklausel des Art. 72 Abs. 2 GG, um zu bewerten, ob die gesetzlichen Anpassungen zu einer zufriedenstellenden und grundgesetzkonformen Regelung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern geführt haben.

  • Historische Herleitung der Erforderlichkeitsklausel aus der Weimarer Reichsverfassung.
  • Analyse der verschiedenen Reformwellen (1994 und 2006) im Hinblick auf die Stärkung der Länderkompetenzen.
  • Untersuchung der justiziellen Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht und dessen Wandel in der Rechtsprechung.
  • Diskussion über das Spannungsfeld zwischen politischem Ermessen des Bundesgesetzgebers und verfassungsrechtlicher Bindung.

Auszug aus dem Buch

c) Endgültige Fassung

Aus weiteren Verhandlungen, später auch mit den Alliierten, wurde der nunmehr gefundene Wortlaut der Schrift Anfang Mai 1949 durch den Allgemeinen Redaktionsausschuss bestätigt. Diese Fassung unterschied sich gegenüber der ersten Kompromissfassung vor allem darin, dass zu einem in Abs. 2 die Formulierung "soweit ein Bedürfnis besteht" eingeschoben wurde, zum anderen in der Nr. 3 des Abs. 2 hinter "Wirtschaftseinheit" der Satzteil: "insbesondere die Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse über das Gebiet eines Landes hinaus" gehängt wurde. Schlussendlich lautete Art. 72 nun so:

(1) Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht keinen Gebrauch macht.

(2) Der Bund hat in diesem Bereich das Gesetzgebungsrecht, soweit ein Bedürfnis nach bundesgesetzlicher Regelung besteht, weil

• 1. eine Angelegenheit durch die Gesetzgebung einzelner Länder nicht wirksam geregelt werden kann oder

• 2. die Regelung einer Angelegenheit durch ein Landesgesetz die Interessen anderer Länder oder der Gesamtheit beeinträchtigen könnte oder

• 3. die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit, insbesondere die Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse über das Gebiet eines Landes hinaus sie erfordert.“

Sinn dieser beiden Änderungen war der Versuch, den als "Besatzer-Oktroi" empfundenen Abs. 2 unterschwellig abzuschwächen. So wurde die Weimarer Formel "Bedürfnis" eingefügt, um eine etwaige Überprüfung der etwaigen Voraussetzungen durch den Verfassungsgerichtshof auszuschließen, ganz nach Vorbild der Grundsatzgesetzgebung Weimars. Auch der in Nr. 3 eingeschobene Satzteil "insbesondere die Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse über das Gebiet eines Landes hinaus" diente einer Erschwerung des Eingreifens des Bundesverfassungsgerichts.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Diese Einleitung setzt den Art. 72 Abs. 2 GG in den Kontext der Bundesstaatsprinzipien und skizziert die Fragestellung zur Reformierbarkeit der Erforderlichkeitsklausel.

B. Systematik der Art. 70 ff. GG: Dieses Kapitel erläutert die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und ordnet die Erforderlichkeitsklausel in den Konkurrenztypus der Gesetzgebung ein.

C. Entstehungsgeschichte des Art. 72 Abs. 2 GG: Hier wird der historische Ursprung der Klausel in den Weimarer Bedürfnisklauseln und die Entstehung während des parlamentarischen Rats unter alliierter Intervention beleuchtet.

D. Umsetzung und Justiziabilität des Art. 72. Abs. 2 GG bis 1994: Das Kapitel analysiert, wie sich das Bundesverfassungsgericht frühzeitig einer gerichtlichen Kontrolle der Bedürfnisfrage weitgehend entzog.

E. Reformbemühungen: Dieser Teil untersucht die Enquête-Kommission von 1970, die umfassende Verfassungsreform von 1994 sowie die Föderalismusreform 2006 hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Kompetenzverteilung.

F. Fazit: Hat sich der Art. 72 Abs. 2 GG als reformierbar erwiesen?: Das Fazit zieht Bilanz über die Wirksamkeit der Reformen und konstatiert, dass die grundlegenden Probleme einer materiellen Bestimmtheit bis heute bestehen.

Schlüsselwörter

Art. 72 Abs. 2 GG, Erforderlichkeitsklausel, Bundesstaat, Kompetenzverteilung, Konkurrierende Gesetzgebung, Bundesverfassungsgericht, Justiziabilität, Föderalismusreform, Verfassungsreform, Gesetzgebungskompetenz, Unitarisierung, Lebensverhältnisse, Rechtseinheit, Wirtschaftseinheit, Bedürfnisklausel.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die historische Entwicklung, die verfassungsrechtliche Verankerung und die verschiedenen Reformen der Erforderlichkeitsklausel gemäß Art. 72 Abs. 2 GG im Grundgesetz.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Abgrenzung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern, die Rolle des Bundesverfassungsgerichts als Kontrollinstanz sowie die föderalen Reformbemühungen der Jahre 1994 und 2006.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die Erforschung der Frage, ob sich der Art. 72 Abs. 2 GG historisch als reformierbar erwiesen hat und ob die vorgenommenen Änderungen eine zufriedenstellende Lösung für die Kompetenzverteilung darstellen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Autorin oder der Autor nutzt eine historische und rechtsdogmatische Analyse, eingebettet in die Untersuchung von Gesetzgebungsprozessen sowie der Rechtsprechungspraxis des Bundesverfassungsgerichts.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil behandelt die Entstehungsgeschichte, die frühe Rechtsprechung (inklusive der Doktrin vom unjustiziablen Ermessen), die Reformprozesse der 1990er-Jahre sowie die Föderalismusreform von 2006.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Besonders prägend sind die Begriffe Erforderlichkeitsklausel, Kompetenzverteilung, Föderalismus und Justiziabilität.

Welche Bedeutung hat das "Altenpflege-Urteil" aus dem Jahr 2002?

Es markiert eine signifikante Kehrtwende des Bundesverfassungsgerichts, welches erstmals eine verfassungsgerichtliche Kontrolle des Art. 72 Abs. 2 GG bejahte und somit das Ende der „unjustiziablen“ Praxis einleitete.

Warum wird die Föderalismusreform 2006 im Fazit kritisch betrachtet?

Sie wird kritisch gesehen, da sie zwar einerseits Regelungskompetenzen an die Länder zurückgab, andererseits aber die Komplexität des Regelungssystems erhöhte und die eigentliche Problematik der unbestimmten Rechtsbegriffe nicht löste.

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Details

Title
Die Erforderlichkeit der Bundesgesetzgebung nach Art. 72 Abs. 2 GG. Entstehung, Problematik und Reformen
College
Ernst Moritz Arndt University of Greifswald
Grade
2,3
Author
Luis Füchtbauer (Author)
Publication Year
2023
Pages
37
Catalog Number
V1373806
ISBN (PDF)
9783346910417
ISBN (Book)
9783346910424
Language
German
Tags
Erforderlichkeitsklausel Erforderlichkeitsklausel des Art. 72 Abs. 2 GG Art. 72 Abs. 2 GG Gesetzgebungskompetenzen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern Konkurrierende Gesetzgebung Art. 74 Abs. 1 GG Erforderlichkeit des Art. 72 Abs. 2 GG Staatsrecht Bundesgesetzgebung Landesgesetzgebung Altenpflegeentscheidung 2002 Bedürfnisklausel Föderalismus Föderalismusreform I Luis Füchtbauer Füchtbauer
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GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Luis Füchtbauer (Author), 2023, Die Erforderlichkeit der Bundesgesetzgebung nach Art. 72 Abs. 2 GG. Entstehung, Problematik und Reformen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1373806
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