Aus den Statistiken der Kommission ergibt sich, dass ein relativ hoher Anteil der jährlich von ihr geprüften Fälle rechtswidrige Beihilfen im Sinne des Art. 1 lit. f VVO betrifft. Darunter sind durchschnittlich 15% der Fälle unter Verstoß gegen Art. 88 Abs.III EG gewährte Beihilfen . Da wohl nur ein Teil der rechtswidrigen Beihilfen von der Kommission aufgedeckt wird, ist anzunehmen, dass die tatsächlichen Zahlen wahrscheinlich noch höher liegen .
Die der Kommission eröffnete Möglichkeit der Rückforderung rechtswidriger Beihilfen ist Dreh- und Angelpunkt für eine effektive Kontrolle mitgliedstaatlicher Subventionen. Das Beihilfenaufsichtsrecht stellt in Art. 92 ff. EG-Vertrag eine institutionalisierte ex-ante Kontrolle für Neubeihilfen und ex-post Kontrolle für Altbeihilfen . Sie wäre aber ineffektiv und unvollkommen, gäbe es keine Administrativmöglichkeit auf Umgehung oder Nichtbeachtung der Kontrolltätigkeit zu reagieren.
Zwar sehen die beihilfenaufsichtsrechtlichen Vorschriften des EG-Vertrages keine Möglichkeit einer reaktiven Kontrolle vor. Jedoch hat der EuGH schon in 1973 klargestellt, dass den Mitgliedstaaten im Falle einer Missachtung von Kontrollmaßnahmen eine Folgenbeseitigunspflicht obliegt, mit dem Inhalt, gemeinschaftsrechtswidrige, wettbewerbsverfälschende Beihilfen nach ihrer Gewährung von Begünstigten zurückfordern zu müssen . Die Rückforderung der gemeinschaftsrechtswidrigen Beihilfen ist die logische Restitutionsfolge der sich in der Wettbewerbsverfälschung entfaltenden Rechtswidrigkeit der Beihilfe . Der rechtswidrige Zustand wird beseitigt, indem durch der die Beihilfe verursachten Wettbeversfälschung abgeholfen wird.
Im folgenden soll die Struktur des Rückforderungsverfahrens, die Problematik der Durchsetzung durch das nationale Verfahrensrecht, sowie Kompetenzen der Kommission und Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Einfluß– und Beteiligungsmöglichkeiten der Unternehmen und der Rechtsprechung des EuGH und nationalen Gerichten dargestellt werden.
[...]
Inhaltsverzeichnis
I, Einleitung
II, Einleitung eines Verfahrens
III, Vorläufiges Prüfungsverfahren
1, Anordnungen
aa, Auskunftserteilungsanordnung, Art. 10 III VVO
bb, Aussetzungsanordnung, Art. 11 I VVO
cc, (einstweilige) Rückforderungsanordnung, Art. 11 II VVO
2, Fristen
aa, Grundsätzlich keine Fristen
bb, Angemessene Frist
3, Entscheidung nach dem Vorläufigen Prüfungsverfahren
IV, Förmliches Verfahren
1, Allgemeines
2, Rückforderung der rechtswidrig erteilten Beihilfen
aa, Bei Negativentscheidungen
aaa, Die „neue Rechtssprechungspraxis“
1) Umsetzung der Rückforderungsentscheidung durch Mitgliedsstaat
2) Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben
3) Effektivität der Rückforderung rechtswidrig erteilten Beihilfen
bbb, Nationale Verfahrenspraxis bei Rückforderung
1) Rechtsform der Rückforderung
2) Rückforderung durch Verwaltungsakt
3) Rückforderung durch Leistungsklage
ccc, Haltbarkeit der „neuen Rechtssprechungspraxis“
bb, Bei rein formell rechtswidrigen Beihilfen
aaa, Eiserne Hand Kommission
bbb, Erleichterung der strengen Anforderungen durch EuGH
cc, Ausnahmen der Rückforderungsentscheidung
1) Vertrauensschutz im Verfahrensrecht der Gemeinschaft
2) Auswirkungen des Gemeinschaftsrechts auf nationale Rücknahmevorschriften
3) Alcan Rechtssprechung als Aushöhlung des nationalen Vertrauensschutzes
dd, Der richtige Rückzahlungsschuldner
aaa, Insolvenz des Beihilfenempfängers
1) Durchgriffshaftung der Kommission
Erwerb eines wesentlichen Teils von Vermögensgegenständen und Fortführung der Geschäftsfähigkeit
Verkauf zwischen verbundenen Unternehmen
Verkauf zu nicht marktüblichen Konditionen
Enger zeitlicher Zusammenhang mit dem förmlichen Prüfverfahren
2) Rechtsgrundlage für Durchgriffshaftung
EGV
EGV mit effet utile
V, Durchsetzung der Rückforderungsentscheidung
1, Allgemeines
2, Unmöglichkeit der Rückforderung
VI, Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die komplexen verfahrensrechtlichen Anforderungen, die an die Rückforderung rechtswidriger staatlicher Beihilfen im europäischen Wettbewerbsrecht gestellt werden. Der Fokus liegt dabei auf der Durchsetzung von Kommissionsentscheidungen durch die Mitgliedstaaten sowie dem Spannungsfeld zwischen nationalen Rechtsgrundsätzen und dem Effektivitätsgebot des Gemeinschaftsrechts.
- Struktur des Rückforderungsverfahrens und Rolle der Anordnungen
- Herausforderungen bei der nationalen Umsetzung durch Verwaltungsakt oder Leistungsklage
- Bedeutung des Vertrauensschutzes und dessen Einschränkung durch die Alcan-Rechtsprechung
- Die Problematik der Durchgriffshaftung der Kommission gegenüber Dritten
- Effektivität der Rückforderung im Kontext von Insolvenzfällen und wettbewerbsverzerrenden Maßnahmen
Auszug aus dem Buch
Die „neue Rechtssprechungspraxis“
Ein Novum, das die Praxis der Rückforderung gemeinschaftsrechtswidriger nationaler Beihilfen in Zukunft maßgeblich bestimmen könnte, stellt die jüngste Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg dar. Hintergrund dieser „neuen Praxis“ ist ein vom Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit der Europäischen Kommission entwickelter Ansatz zu einer effektiveren Rückforderung. Die Kommission hat in jüngster Zeit den politischen Druck auf die Mitgliedstaaten erheblich erhöht, die Umsetzung von Rückforderungsentscheidungen zu beschleunigen. Die für den Mitgliedstaat bequemste Form der Umsetzung ist der Erlass eines sofort vollziehbaren Rückforderungsbescheids gegenüber dem Beihilfeempfänger. Die Rückabwicklung privater Rechtsverhältnisse, in deren Rahmen Beihilfen gewährt wurden, ist komplizierter.
Der von der Entscheidung betroffenen Beihilfenempfängerin waren im Rahmen eines Privatisierungsvertrages zwischen der Treuhandanstalt und dem Erwerber finanzielle Zuwendungen als sog. „Non-Cash-Beihilfen“, in Form von Eigenkapital, nämlich Sondermitteln, in der vorläufigen Bilanz zur Finanzierung von Investitionen und zum Verlustausgleich gewährt worden. Kurze Zeit später ordnete die Kommission gegenüber der Bundesrepublik Deutschland an, einen Teil der vermeintlichen Beihilfen von dem begünstigten Unternehmen zurückzufordern. Gegen diese Entscheidung der Kommission ist eine Nichtigkeitsklage vor dem EuG anhängig.
Zusammenfassung der Kapitel
I, Einleitung: Darstellung der Problematik bei der Rückforderung rechtswidriger Beihilfen und der Notwendigkeit einer effektiven Kontrolle zur Wettbewerbswahrung.
II, Einleitung eines Verfahrens: Erläuterung der Informationsaufnahme durch die Kommission und der daraus resultierenden Prüfungspflichten sowie des Verfahrensablaufs.
III, Vorläufiges Prüfungsverfahren: Analyse der von der Kommission erlassenen Anordnungen, wie Auskunfts- oder Aussetzungsanordnungen, sowie der relevanten Fristen.
IV, Förmliches Verfahren: Detaillierte Untersuchung der Rückforderung bei Negativentscheidungen, inklusive nationaler Umsetzungspraxis, Vertrauensschutzfragen und der Durchgriffshaftung.
V, Durchsetzung der Rückforderungsentscheidung: Analyse der allgemeinen Vollzugsproblematik und der seltenen, aber rechtlich bedeutenden Einwände wie der tatsächlichen Unmöglichkeit.
VI, Fazit: Kritische Würdigung der Durchsetzungskraft des Beihilfenrechts und der Notwendigkeit, Kompetenzen der Kommission nicht unzulässig zu erweitern.
Schlüsselwörter
Europäisches Beihilfenrecht, Rückforderung, Kommission, Mitgliedstaaten, Rechtswidrige Beihilfe, Verfahrensverordnung, Durchgriffshaftung, Vertrauensschutz, Effet utile, Verwaltungsakt, Leistungsklage, Wettbewerbsverzerrung, Alcan-Urteil, Boussac-Urteil, Staatliche Beihilfen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die verfahrensrechtlichen Anforderungen und Hindernisse bei der Rückforderung von staatlichen Beihilfen, die durch die Europäische Kommission als rechtswidrig eingestuft wurden.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Zentrale Themen sind die Anordnungskompetenz der Kommission, die nationale Umsetzung durch Behörden, die Rolle des nationalen Vertrauensschutzes sowie die problematische Durchgriffshaftung gegenüber Erwerbern von Unternehmen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es aufzuzeigen, wie das Spannungsfeld zwischen dem gemeinschaftsrechtlichen Effektivitätsgebot und nationalen rechtsstaatlichen Vorgaben bei der Rückabwicklung von Beihilfen aufgelöst werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode findet Anwendung?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die primär auf der Auswertung von Rechtsprechung des EuGH und des EuG sowie auf einschlägiger juristischer Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in das vorläufige Prüfverfahren, die förmliche Rückforderungsproblematik, die verschiedenen nationalen Rechtsformen der Rückforderung (Verwaltungsakt vs. Klage) und die Rechtmäßigkeit der Durchgriffshaftung.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Beihilfeaufsicht, Rückforderungsanordnung, Effet utile, Vorbehalt des Gesetzes, Durchgriffshaftung und das Alcan-Urteil.
Warum ist die Rückforderung oft so komplex?
Da es keine einheitliche europäische Rückforderungsregelung gibt, muss diese nach dem jeweiligen nationalen Verfahrensrecht erfolgen, das jedoch oft nicht auf die speziellen Anforderungen der Kommission zugeschnitten ist.
Was bedeutet das "Alcan-Urteil" im Kontext der Arbeit?
Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen, da es das Gemeinschaftsinteresse an der Rückforderung über nationale Vertrauensschutzregelungen stellt und damit die nationale Praxis der Beihilferücknahme stark modifiziert.
Wie steht der Autor zur "neuen Rechtssprechungspraxis"?
Der Autor zeigt sich skeptisch und weist darauf hin, dass durch den Versuch einer effektiveren Rückforderung rechtsstaatliche Grundsätze, wie der Vorbehalt des Gesetzes, gefährdet werden könnten.
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- Martin Varga (Author), 2007, Anforderungen an das Verfahren bei der Rückforderung rechtswidriger Beihilfen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/137388