Funktion von Parteien in der Demokratie


Seminararbeit, 1999

19 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Gliederung

1. Politische Parteien
1.1 Begriffsbestimmung
1.2 Struktur der Parteien
1.2.1 Parteientypologie
1.2.2 Parteiensysteme

2. Entstehen von Parteien
2.1 Institutionelle Theorien
2.2 Historische Krisensituationstheorien
2.3 Modernisierungstheorien

3. Funktionen von Parteien
3.1 Integrationsfunktion
3.2 Führungsauslese und Elitenrekrutierung
3.3 Herrschaftsausübung
3.4 Herrschaftskontrolle

4. Theoretische Probleme der Parteienforschung

1. Die politischen Parteien

Die politischen Parteien werden oft als das Ergebnis des ausgeweiteten Wahlrechts im vergangenen Jahrhundert angesehen. Demnach mußten sich politisch Gleichgesinnte organisatorisch enger zusammenschließen, um ihre Wähler mobilisieren zu können. Dies war nötig, um die staatlichen Herrschaftspositionen zu erringen, da nur so ihre Programme in politische Grundsatzentscheidungen umgesetzt werden konnten. Im Laufe der letzten hundert Jahre haben sich Parteien wichtiger Verfassungsorgane, wie dem Parlament und der Exekutive, bemächtigen können. Kaum berührt davon blieb die Verfassungsgerichtbarkeit. Die Position der Parteien befindet sich zwischen Staat und Gesellschaft.[1]

1.1 Begriffsbestimmung

Wie aus der begrifflichen Ableitung des Begriffes Partei von dem lateinischen pars (= Teil) deutlich wird, „ kann es Parteien immer nur geben, wenn mehrere im Wettbewerb miteinander stehende existieren“[2]. „ Die Partei bedarf – um ihren Begriff zu erfüllen – einer Gegenpartei, einer Alternative“[3].

„Parteien sollen heißen auf (formal) freier Werbung beruhende Vergesellschaftung mit dem Zweck, ihren Leitern innerhalb eines Verbandes Macht und ihren aktiven Teilnehmern dadurch (ideelle und materielle) Chancen (der Durchsetzung von sachlichen Zielen oder der Erlangung von persönlichen Vorteilen oder beides) zuzuwenden.“[4]

„Politische Parteien sind freiwillige und auf Dauer berechnete Organisationen zur Erringung der politischen Macht auf dem Wege freier Wahlen, die auf der effektiven Konkurrenz von zwei oder mehr Rivalen aufgebaut sind.“[5]

Nach E. BURKE ist eine Partei „a body of men united, for promoting by their joint endeavours the national interests, upon some particular principle in which they all agreed“[6]. Daraus folgen drei wichtige Elemente der Parteien. Zum einen sind Parteien Zusammenschlüsse von Menschen, oder auch Vereinigungen, die sich durch personelle und organisatorische Substanz und Dauerhaftigkeit auszeichnen. Dieser Punkt wird meist im Parteienstatut geregelt.. Zum zweiten ist die Zielsetzung, bzw. das Element der Zielsetzung, das Gemeinwohl („national interest“). Zwar gibt es „das“ Gemeinwohl als eine objektiv erkennbare Größe nicht, jedoch definiert jede Partei das Gemeinwohl für sich und hat als Zielsetzung die Vertretung allgemeiner und nicht partikularer Gruppeninteressen, die im Parteiprogramm zusammengefaßt sind, und deren Inhaltspunkten von der Partei ein großes öffentliches Interesse zugemessen wird. Zum Dritten, und das geht aus Burke nicht hervor, ist das Mittel, mit dem die Umsetzung der politischen Programme erreicht werden soll, die Eroberung staatlicher Herrschaftspositionen im Parlament und in der Exekutive. Dazu ist die Teilnahme an den Wahlen mit eigenen Kandidaten Voraussetzung.[7]

Parteien in der Bundesrepublik Deutschland haben einen verfassungsmäßigen Status, der zum einen im Grundgesetz, Artikel 21, sowie im Parteiengesetz festgelegt ist.

„(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.“[8]

Damit sind die Parteien „formell anerkannt und stehen nicht mehr außerhalb der staatlichen Sphäre.“[9]

Das Parteiengesetz regelt in acht Abschnitten die allgemeinen Bestimmungen, innere Ordnung, Aufstellung von Wahlbewerbern, Erstattung von Wahlkampfkosten, Chancenausgleich, Rechenschaftslegung, Vollzug des Verbotes verfassungswidriger Parteien und Schlußbestimmungen.[10] Von besonderer Bedeutung ist die Bestimmung des Parteibegriffes durch das Parteigesetz von 1967. Der Parteibegriff lautet:

„(1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluß nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein“[11].

Die Parteieigenschaft wird also nicht erst mit der Teilnahme und dem Erfolg bei politischen Wahlen erworben, sondern bereits durch den ‚Willen‘, sich in Zukunft an Wahlen zu beteiligen.

1.2 Struktur der Parteien

1.2.1 Parteientypologie

Siegmund Neumann[12] unterscheidet den ursprünglichen Typus der Partei, die individuelle oder liberale Repräsentationspartei, oder auch Honoratiorenpartei, und den gegenwärtigen Typus der Integrations- oder Massenpartei. Die Repräsentationspartei ist demnach ein lockerer Wahlverein unter der Leitung abkömmlicher Honoratioren des Bürgertums, deren Abgeordnete weitgehend unabhängig ihr freies Mandat wahrnehmen. Weitestgehend abgelöst wurde dieser Typus eben durch die Integrationsparteien, die das erste Mal in Gestalt der Arbeiterparteien auftraten. Sie zeichnen sich durch eine ständige Organisation außerhalb des Parlamentes, einen festen Mitgliederbestand und Aktivitäten zur Integration ihrer Wähler aus. Neumann unterteilt die Integrationsparteien noch mal in demokratische und absolutistische. Die absolutistischen Integrationsparteien heben sich von den demokratischen besonders dadurch hervor, daß sie die unbedingte Gefolgschaft ihrer Anhänger verlangen, eine straffe Disziplin und Organisation anstreben und von einer verbindlichen Parteidoktrin ausgehen. Zudem verfügen sie über ein institutionalisiertes oligarchisches Parteienleben, d.h. an der Parteispitze steht eine kleine Führungsgruppe. Beispielhaft für diesen Parteitypus stehen die links- und rechtsextremen Parteien, die nach dem Ersten Weltkrieg entstanden sind, und die heute in einigen Demokratien zum Teil noch geduldet werden.

In Anknüpfung an das ober erwähnte erste Element der Parteien (Parteien als Vereinigung), kann eine Parteientypologie auch nach personellen und organisatorischen Kriterien entwickelt werden. Es ergeben sich Mitglieder-, Sympathisanten oder Wählerparteien, je nachdem, wo bei den einzelnen Parteien die Hauptgewichtung liegt. Es muß jedoch angemerkt werden, daß die Übergänge bei dieser Einteilung fließend sind. Jede Partei hat zum Beispiel mehr Wähler als Mitglieder, so daß für die Einstufung einer Mitgliederpartei nur die Relation von Wählern und Mitgliedern ausschlaggebend sein kann. Bei den Volks- und Bürgerparteien ist das Verhältnis von Wählern und Mitgliedern größer als bei Sozialisten und Extremisten.

M. Duverger[13] unterscheidet dagegen zwischen mittelbaren und unmittelbaren Parteien. Mittelbare Parteien setzen sich demnach aus Verbänden zusammen, deren Mitglieder damit nur mittelbar der Partei angehören. Bei den unmittelbaren Parteien handelt es sich um solche, deren Mitglieder Einzelpersonen sind, die durch individuellen Beitritt zu unmittelbaren Mitgliedern wurden. Als Beispiel für die mittelbaren Parteien gilt die britische Labour Party, die sich aus den Mitgliedern der Gewerkschaften zusammensetzt.

Parteien, die sich im Übergang von Sympathisanten- zu Wählerparteien befinden, bezeichnet Duverger als Rahmenparteien, bei denen es zwar eine förmliche Parteienmitgliedschaft gibt, welche jedoch eine untergeordnete Rolle spielt, da weder die genaue Mitgliederzahl bekannt ist, noch auf die regelmäßige Beitragszahlung geachtet wird. Ziel dieser Parteien ist es, angesehene Persönlichkeiten in einem „lockeren Rahmen“[14] zu vereinigen, die durch ihre Ausstrahlung Wählerstimmen auf sich vereinen können.

In organisatorischer Hinsicht kann zwischen zentralisierten und dezentralisierten Parteien unterschieden werden. Zentralisierte Parteien verfügen über ein höheres Maß bürokratischer Strukturen und eine größere Zahl von Funktionären als dies bei dezentralisierten Parteien der Fall ist. "„Diese Unterscheidung weist auf das unterschiedliche Ausmaß der Autonomie hin, die die vertikalen Parteigliederungen genießen.“[15] Bei den dezentralisierten Parteien wird die Parteiarbeit meist von ehrenamtlichen Mitgliedern erfüllt, die diese Arbeit in einem höheren Maße unabhängig erfüllen können und müssen.

1.2.2 Parteiensysteme

Parteien sind in demokratischen Systemen nicht einzeln denkbar. Nur totalitäre Regime dulden keine Konkurrenz für die herrschende Partei.[16] „Die politischen Parteien versuchen ihre Ziele natürlich nicht in völliger Isolation voneinander durchzusetzen. Zwischen ihren Aktivitäten besteht eine Wechselwirkung“[17]

Es gibt demnach kein Einparteiensystem, sondern nur Zwei- oder Mehrparteiensysteme. Häufig findet in diesem Zusammenhang dichotemisches Denken statt, das bedeutet eine Einteilung der Parteien in das Rechts-Links-Schema. Dieses geht auf die Generalstände-Versammlung von 1789 zurück, in welcher der Adel auf der rechten Seite und der dritte Stand auf der linken Seite des Königs Platz nahmen.[18]

Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Parteiensysteme zu typisieren. Die Einteilung nach der Anzahl der vertretenen Parteien, meist nur der relevanten Parteien macht eine dauerhafte Typologie nicht möglich.

[...]


[1] G. Brunner: Vergleichende Regierungslehre (Band. 1), Paderborn 1979, S. 331ff.

[2] W. Kaltefleiter: Doppelbegriff. Die Bedeutung politischer Institutionen, S. 102.

[3] M. Freund: Politische Parteien, in: HdSW, Band 8, S.372.

[4] M. Weber: Wirtschaft und Gesellschaft, 5. Auflage, Tübingen 1976, S. 167.

[5] F.A. Hermens: Verfassungslehre, 2.Auflage, Köln 1970, S. 186.

[6] G. Brunner: a.a.O., S. 332.

[7] G. Brunner: a.a.O.

[8] Grundgesetz (Textausgabe, Stand Dezember1992), Bonn 1993.

[9] H. Oberreuter, in Parteien in Deutschland zwischen Kontinuität und Wandel, 1. Auflage, München 1992, S. 188.

[10] H. Oberreuter (A. Mintzel): Parteien in der Bundesrepublik Deutschland, München 1990.

[11] G. Olzog, H.-J. Liese: Die politischen Parteien in der Bundesrepublik Deutschland, in: Geschichte und Staat, Band 277, 16.,überarb. Auflage, München 1988, S. 21.

[12] Vergl. G. Brunner: a.a.O., S.334.

[13] Vergl. G. Brunner: a.a.O., S.336f.

[14] G. Brunner: a.a.O., S. 337.

[15] G. Brunner: a.a.O., S. 337.

[16] Vergl.: K. v. Beyme: Parteien in westlichen Demokratien, München 1982, S.303 (im folgenden zitiert als K. v. Beyme: Parteien).

[17] G. Brunner: a.a.O., S. 345.

[18] Vergl.: K. v. Beyme: Parteien, a.a.O., S. 304.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Funktion von Parteien in der Demokratie
Hochschule
Christian-Albrechts-Universität Kiel  (Institut für Politische Wissenschaft, Kiel)
Veranstaltung
Proseminar Einführung in die Politische Wissenschaft
Note
2,0
Autor
Jahr
1999
Seiten
19
Katalognummer
V1374
ISBN (eBook)
9783638108508
Dateigröße
402 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Funktion, Parteien, Demokratie, Proseminar, Einführung, Politische, Wissenschaft
Arbeit zitieren
Thomas Reith (Autor:in), 1999, Funktion von Parteien in der Demokratie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1374

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