Das Obszöne im "verklagten Zwetzler" - Versuch einer Interpretation


Hausarbeit, 2009

23 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhalt

1 Einleitung

2 Überlieferung und literarische Einordnung

3 Der historische Hintergrund: Erotik und Sexualität im Mittelalter

4 „Der verklagte Zwetzler“ – Der Inhalt

5 Interpretation
5.1 Das Komische im „verklagten Zwetzler“
5.2 „Obszön“- Versuch einer Begriffsklärung
5.2.1 Das Spiel mit dem Obszönen
5.2.2 Die Frage nach der „obszönen weiblichen Stimme“

6 „Der verklagte Zwetzler“- eine obszöne Märe?
6.1 Der Märenbegriff nach Hanns Fischer
6.2 Kritik an Fischers Märendefinition
6.3 Einordnung des „verklagten Zwetzler“ in die Mären-Diskussion

7 Fazit

Literatur

1 Einleitung

Nach I. Siciliano besteht die mittelalterliche Obszönität nur in unserer Vorstellung. Alles, was heute in diese Kategorie eingeordnet wird, sei der Ausdruck der Unbefangenheit des mittelalterlichen Menschen gegenüber sexuellen Dingen, die in der Literatur jener Zeit unbefangen zu Tage treten. Der mittelalterliche Autor hätte sich bei der Abbildung des Lebens nicht vom jeweiligen Gegenstand distanziert oder sich der Technik des Aussparens bedient.1 Die entgegengesetzte Auffassung wird von P. Nykrog vertreten, der in seiner Monografie über die mittelalterliche, französische Schwankliteratur behauptet, dass jene Literatur des Mittelalters, die heute vom Leser als obszön bewertet wird, auch zur damaligen Zeit als obszön empfunden wurde.2

Am Beispiel der vermutlich um 1200 entstandenen Erzählung „Der verklagte Zwetzler“ sollen diese kontrastären Positionen untersucht, auf ihre Tauglichkeit geprüft und gegebenenfalls widerlegt werden. Ebenso ist es das Ziel dieser Arbeit zu untersuchen, welcher literarischen Gattung der oben genannte Text zugeordnet werden kann bzw. soll sich kritisch mit Hanns Fischers These, dass es sich dabei um eine „Priapeia“ handelt, auseinandergesetzt werden.

Zu Beginn erfolgt hierzu eine Einführung in die Überlieferungsgeschichte des literarischen Werkes sowie die Schilderung des historischen Hintergrunds mit dem Fokus auf die Erotik und Sexualität im Mittelalter. Anschließend wird kurz der Inhalt des „verklagten Zwetzlers“ zusammengefasst, bevor im Hauptteil die Interpretationsarbeit geleistet werden kann. Diese beginnt zunächst mit dem Aufzeigen der komischen Elemente des Textes. Das Hauptaugenmerk der Interpretation liegt allerdings auf der Untersuchung der Obszönität des literarischen Werkes. Bevor das Spiel mit dem Obszönen erkundet werden kann, ist allerdings eine Bestimmung des Obszönitätsbegriffes notwendig, die in Kapitel 5.2 gefunden werden soll. Auch der Frage nach der obszönen weiblichen Stimme im „verklagten Zwetzer“ soll nachgegangen werden.

Die Suche nach der zugehörigen Gattung des Textes, soll im darauffolgenden Kapitel thematisiert werden. Dabei steht die These Hanns Fischers, dass es sich beim „verklagten Zwetzler“ um eine Märe handelt, im Mittelpunkt. Jene Auffassung soll anschließend diskutiert werden, wobei einerseits die Kritikpunkte an Fischers Konzept aufgezeigt werden sollen, andererseits eine eigenständige Einordnung der Erzählung in die Märendiskussion vorgenommen werden. Den Abschluss bildet schließlich das Fazit dieser Arbeit. Ein Vergleich der Handschriften We, k und N1, in denen die Erzählung überliefert wurde, soll vernachlässigt werden, da dies den Rahmen der Arbeit sprengen würde.

2 Überlieferung und literarische Einordnung

„Der verklagte Zwetzler“ liegt uns heute in zwei Fassungen („Der verklagte Zwetzler I und II“) vor, die in drei Handschriften überliefert wurden: in der Weimarer Handschrift (We), der Karlsruher Handschrift (k) und der Nürnberger Handschrift (N1).3 Da all diese Handschriften im 14. Jahrhundert (We, N1) bzw. in der Mitte des 15. Jahrhunderts (k) entstanden sind, kann für den „verklagten Zwetzler“ festgehalten werden, dass seine früheste Überlieferung im 14. Jahrhundert zu datieren ist.

Die Erzählung ist in der Neuzeit in zwei Ausgaben veröffentlicht wurden: die Ausgabe von Keller4 richtet sich nach k und beinhaltet die erste Fassung der Erzählung, wohingegen Fischers Ausgabe5 beide Fassungen aufnimmt. Da die umfangreichere Fassung „Der verklagte Zwetzler I“ ist, kann davon ausgegangen werden, dass jene der zweiten Fassung zu Grunde liegt. In der Fassung der Nürnberger Handschrift werden die erotischen Vergleiche ausgebaut, wogegen der Minneteil fehlt.6 Des Weiteren wird angenommen, dass der lücken- und fehlerhafte Text aus der Weimarer Handschrift auf der Fassung des „verklagten Zwetzlers“ aus der Nürnberger Handschrift beruht.

In der Karlsruher Handschrift steht „Der verklagte Zwetzler“ inhaltlich den gleichfalls in dieser Handschrift überlieferten Texten „Das Nonnenturnier“, „Der Preller“ und „Der Striegel“ nahe.

Um den Anspruch der Vollständigkeit gerecht werden zu können, soll sich in dieser Arbeit folglich mit dem „verklagten Zwetzler I“ auseinandergesetzt werden, der sich in k auf den Seiten 112va bis 114ra wiederfinden lässt. Gerhard Wolf nimmt eine Dreiteilung des Textes vor, da jeder der drei Teile sich an einem anderen Texttyp orientiert. Im ersten Abschnitt wirbt ein junger Mann um ein Mädchen- dies entspricht dem klassischen Minnemodell. Während sich im anschließenden Mittelteil die Geschichte um den Themenkreis der erotischen Naivität dreht und die Liebe mit einem falschen Begriff verbunden wird (ähnlich wie in „Rache für die Helchensöhne“ und „Ehren und Höhnen“), endet die Erzählung mit der Wandlung der naiven zur unersättlichen Frau und der Anklage des Verführers vor Gericht.7

3 Der historische Hintergrund: Erotik und Sexualität im Mittelalter

Anfang des 19. Jahrhunderts schrieb der Autor Eduard Fuchs in einem seiner Werke: „Je derber und ungeschlachter wir und das mittelalterliche Leben vorstellen, um so näher kommen wir der Wahrheit.“8 Er richtet sich damit gegen das romantisch verklärte Bild des Mittelalters als Blütezeit der christlich-ritterlichen Kultur fernab von Obszönitäten.

Die Autoren des Buches „Liebesfreuden im Mittelalter“ sehen den Stellenwert vom Obszönen im Mittelalter in der Mitte zwischen den beiden zu Beginn dieser Arbeit vorgestellten Extremen. Definitiv lassen sich beispielsweise in Sprache, Kleidung, privaten und gesellschaftlichen Leben Beweise dafür finden, dass Erotik und Obszönität im Mittelalter durchaus eine Rolle gespielt haben, wenn auch nicht in diesem Ausmaß wie es von Fuchs formuliert wurde.9

Es kann nicht widerlegt werden, dass das späte Mittelalter im westlichen Europa von einer offiziellen, vor allem durch Kirche gepredigten rigiden Sexualmoral geprägt war. Dieser stand jedoch in der Praxis bzw. im alltäglichen Leben ein wesentlich unbekümmerterer Umgang mit der Sexualität entgegen. Der Umgang mit der Sexualität hängt heute, wie auch im Mittelalter, mit der sozialen bzw. gesellschaftlichen Schicht zusammen. Allgemein kann jedoch konstatiert werden, dass die Menschen im Mittelalter teilweise sogar freizügiger mit ihrer Sexualität umgingen als dies heute der Fall ist, was besonders an Frauen- und Badehäusern, die Bestandteil des alltäglichen Lebens waren, festgemacht werden kann.10

Der prekäre Status der Sexualität war ein Produkt der Kirche des frühen Mittelalters. Mit ihm einher ging eine Verachtung der Frau als Verführerin, die durch ihre Verdorbenheit und sexuelle Unersättlichkeit einen frömmigen (männlichen) Christen in das sittliche Verderben zu stürzen drohte. Um das zu verhindern, wurde ein umfangreicher Verbotskatalog erstellt, der nur Sex in der Ehe und selbst dann nur ausschließlich zur Fortpflanzung duldete – Lust durfte dabei nicht empfunden werden. Ein Beweis für diese Körper- und Lustfeindlichkeit findet sich beispielsweise im Kirchenkalender: dieser schreib vor, dass nur an 200 Tagen des Jahres Geschlechtsverkehr praktiziert werden dürfe.11

Bereits seit der Antike war es Usus, dass der Mann in Sachen Liebesbemühen den aktiven Part übernimmt, dennoch gibt es einige Bilder aus dem 15.Jahrhundert, die der Frau eine fordernde Rolle zukommen lassen. Dies ist weniger verwunderlich, wenn man bedenkt, dass beispielsweise der Prostitution im Mittelalter eine bedeutende Rolle zukam. Die Prostitution gilt in diesem Zusammenhang auch als wichtiger Gradmesser für die Freizügigkeit der damaligen Gesellschaft. Ein beliebter Ort für ein paar unverbindliche Stunden zu zweit waren die oben bereits erwähnten Badehäuser in größeren Städten: hier galt die Aufforderung zum gemeinsamen Baden als Aufforderung zum Liebesspiel.12

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Erotik im Mittelalter eine bedeutendere Rolle zukommt, als es sich zunächst vermuten lässt. Jedoch nicht in dem Ausmaß, wie die eingangs aufgeführte These von Eduard Fuchs behauptet. Die Einstellung der Menschen im Mittelalter zur Sexualität war demnach weder besonders obszön noch äußerst frigide. Grund hierfür ist der hohe Stellenwert der Religion, der nicht unterschätzt werden sollte.

4 „Der verklagte Zwetzler“ – Der Inhalt

Die nachfolgende Inhaltsangabe basiert auf der Überlieferung des „verklagten Zwetzler I“ der Karlsruher Handschrift. Das Werk ist dort mit „von dem czweczler ey gut mer“ überschrieben. Der neuhochdeutsche Titel „Der verklagte Zwetzler“ ist demnach keine 1:1 Übersetzung der mittelhochdeutschen Überschrift, sondern scheint auf den Herausgeber Hanns Fischer zurückzugehen.

Die Geschichte wird durch die Worte eines Erzählers, der vorgibt etwas Außerordentliches erzählen zu wollen, eingeleitet. Der Leser erfährt von einer Dirne, die von einem Knaben besucht wird, als ihre Eltern nicht zu Hause sind. Jener Knabe bittet das Mädchen ihn hereinzulassen, was sie zunächst ablehnt, schließlich allerdings doch nachgibt.

Das Gespräch zwischen beiden dreht sich daraufhin sofort um seinen „zwatzler“, vor dem das Mädchen erschrickt. Der Junge erklärt, dass sei sein Zwetzler, der viel Gutes tun kann, worauf das Mädchen wissen möchte wozu genau er gut sei. Daraufhin bekommt sie die Antwort, dass sie sich mit dem Zwetzler streicheln lassen soll, da ihr nur dann Gutes widerfahren könne.

Der Erzähler bemerkt danach, dass er nicht weiß, was der Junge dem Mädchen versprach, sie sich aber tatsächlich mit dem Zwetzler streicheln lässt und sich schließlich durch die Berührungen in einem Zustand der Ekstase befindet. Nebenbei bemerkt, distanziert sich der Erzähler durch diese Anmerkung von der Geschichte.

Nach dem sexuellen Akt gesteht das Mädchen, dass sie an dieser Sache Gefallen gefunden hat und der Junge unbedingt wieder kommen soll, aber keinesfalls seinen Zwetzler vergessen darf.

Plötzlich werden beide von den Eltern des Mädchens, die vom Markt zurückkommen, überrascht. Sie halten den Jungen zunächst gefangen und schlagen ihre Tochter zur Strafe. Der Junge wird am nächsten Morgen vor Gericht geführt und das Mädchen vom Richter aufgefordert jenen anzuklagen. Entgegen aller Erwartungen verteidigt das Mädchen den Jungen und sagt, dass der Junge ihr nicht weh getan und sein Zwetzler ihr viel Freude bereitet hat. Daraufhin gesteht der Richter, dass er nicht weiß, was ein Zwetzler sei, worauf das Mädchen antwortet er sei so weich und lang wie ein Gänsehals. Gegen jede Rechtslogik wird der Zwetzler verurteilt und soll vom Mädchen abgeschlagen werden. Als diese das Messer ansetzt, richtet der Zwetzler sich auf. Sie fragt ihn, ob er sie noch kenne und erklärt den Männern und Frauen im Gerichtssaal, dass der Zwetzler ein treuer Gefährte und ihr Freund sei, da er sich vor ihr aufrichtet. Dies ist auch der Grund, weshalb sie ihn verschont und sich als seine treue Gefährtin erklärt.

5 Interpretation

5.1 Das Komische im „verklagten Zwetzler“

Bevor in den nachfolgenden Kapiteln das Obszöne im „verklagten Zwetzler“ behandelt werden soll, liegt das Augenmerk dieses Abschnitts auf den komischen Elementen des Textes.

Zu Beginn der Erzählung erzielt die vergebliche Werbung des jungen Mannes um das Mädchen nach dem klassischen Minnemodell durch den bäuerlichen Stand der beiden einen komischen Effekt.13 Auch das naive Verhalten des Mädchens (sie weiß nichts mit dem Penis des Jungen anzufangen und lässt sich einreden, dass er ihr gut tun würde) wirkt nicht nur in der Neuzeit, sondern sicher bereits zur Entstehungszeit des Werks lächerlich. Außerdem wird der darauf folgende scheinbar gewaltsame, sexuelle Übergriff des Knechts durch die Worte „ich weiß nit, wie ers übergie, wann das sie in hinein lie. der selb knab was klug. das er unter dem gern truk, das begond toben und leben und wart vast herfür streben.“14 bagatellisiert.

Als der Knecht wenig später vor Gericht steht, um für die Verführung des Mädchens bestraft zu werden, kann dies als Persiflage bezeichnet werden, denn der angeklagte Mann verschwindet dabei vollkommen hinter seinem Penis, der sogar mit dem Mädchen (nonverbal) kommuniziert, indem er sich aufrichtet als sie ihn anspricht: „ir secht wol, als ir hie stat, das er gutlichen gein mir aufgestanden hot. gutlich legt er sich nider. er ist mein freund, do ist nit wider.“15 Der Urteilsspruch, der ursprünglich den Knecht bestrafen sollte, geht auf das Mädchen über, denn sie verspricht ihm immer treu zu sein, nachdem sein Geschlechtsteil sie wieder erkannt hat. Dies spricht für ein inadäquates Rechtsbewusstsein aller Beteiligten, welches im Hinweis auf Bestechlichkeit des Richters noch direkter zum Ausdruck kommt.

Abschließend kann festgehalten werden, dass die komische Wirkung des „verklagten Zwetzlers“ nicht nur dem Naivitäts- und Kastrationsmotiv, sondern ebenso der Differenz zwischen dem elitärem Minneverhalten und bäuerlichem Stand sowie einem völlig inadäquaten Rechtsbewusstsein aller Beteiligten entspringt.

5.2 „Obszön“- Versuch einer Begriffsklärung

Der Ausdruck „obszön“ lässt sich anhand vielfältiger Synonyme beschreiben, so beispielsweise mit den Adjektiven pikant, unschicklich, frech, verdorben, unanständig, schmutzig, unzüchtig oder schlüpfrig.16 Die Wörter „obszön“ bzw. „Obszönität“ gehen auf lat. „obscenus“/ “obscaenus“/„obscoenus“ zurück. Diese lateinische Wortfamilie ist vermutlich von „caenum“, was „Schmutz“, „Kot“ oder „Schamglied“ (Plural für Schamteile, Gesäß) bedeutete und später speziell zur Bezeichnung sexueller Unanständigkeiten verwendet wurde, abgeleitet.17

[...]


1 vgl. Siciliano, Italo: Villon et lese thèmes poètiques du moyen age, Paris: Armand Colin 1934, S. 148-150.

2 vgl. Nykrog, Per: Les fabiliaux– Etude d’Histoire Littéraire et de Stylistique Médiévale , Kopenhagen:o.V. 1957, S.220.

3 vgl. Wolf, Gerhard: Der verklagte Zwetzler In: Die deutsche Literatur des Mittelalters: Verfasserlexikon, Hrsg. von Wachinger, Burghart et al., Bd.10, Berlin u .a.: de Gruyter 1999, Sp.285.

4 vgl. ebd., Sp.286.

5 vgl. Fischer, Hanns: Die deutsche Märendichtung des 15.Jahrhunderts, München: Beck 1966, S. 52-57 (nach k) und S.58-61 (nach N1, We)

6 vgl. Wolf, Gerhard: Der verklagte Zwetzler, Sp.287.

7 vgl. Wolf, Gerhard: Der verklagte Zwetzler, Sp.286.

8 Fuchs, Eduard: Das erotische Element in der Karikatur. Ein Beitrag zur Geschichte der öffentlichen Sittlichkeit. Hofmann, Berlin 1904, S.49.

9 vgl. Bartz et al.: Liebesfreuden im Mittelalter, Kulturgeschichte der Erotik und Sexualität in Bildern und Dokumenten. Belser Verlag, Stuttgart/ Zürich 1994, S.7.

10 vgl. ebd., S.8

7 vgl. Wolf, Gerhard: Der verklagte Zwetzler, Sp.286.

8 Fuchs, Eduard: Das erotische Element in der Karikatur. Ein Beitrag zur Geschichte der öffentlichen Sittlichkeit. Hofmann, Berlin 1904, S.49.

9 vgl. Bartz et al.: Liebesfreuden im Mittelalter, Kulturgeschichte der Erotik und Sexualität in Bildern und Dokumenten. Belser Verlag, Stuttgart/ Zürich 1994, S.7.

10 vgl. ebd., S.8

11 vgl. Bartz et al.: Liebesfreuden im Mittelalter, S.13.

12 vgl.ebd., S.8.

13 vgl. Wolf, Gerhard: Der verklagte Zwetzler, Sp.286.

14 Der verklagte Zwetzler. In: Die deutsche Märendichtung des 15.Jahrhunderts, hrsg. v. Hanns Fischer, München: Beck 199, S. 55.

15 ebd., S.56.

16 vgl. Marcuse, Lorenz: Obszön. Geschichte einer Entrüstung, Zürich: Diogenes 1989, S.1.

17 vgl. Fricke, Harald (Hrsg.): Reallexikon der deutschen Literaturwissenschaft. Neubearbeitung des Reallexikons der deutschen Literaturgeschichte. Band II H-O, Berlin/New York: Walter de Gruyter 2000, Sp. 732.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Das Obszöne im "verklagten Zwetzler" - Versuch einer Interpretation
Hochschule
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Veranstaltung
Obszöne Dichtung
Note
2,3
Autor
Jahr
2009
Seiten
23
Katalognummer
V137426
ISBN (eBook)
9783640452613
ISBN (Buch)
9783640452927
Dateigröße
465 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
obszöne Dichtung, mittelalterliche Dichtung, Erotik im Mittelalter, Zwetzler
Arbeit zitieren
Eva Meyer (Autor:in), 2009, Das Obszöne im "verklagten Zwetzler" - Versuch einer Interpretation, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/137426

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