RechtsRock. Rechtsextremistische Tendenzen in der (subkulturellen) Musik


Hausarbeit, 2009

27 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Musik - „RechtsRock“
2.1. Definition
2.2. Verurteilungen rechtsextremistischer Bands
2.3. Themen der Liedtexte
2.4. Veranstaltungen
2.5. Vertrieb
2.6. Staatliche Maßnahmen

3. Entwicklung des Musikstils - Subkulturelle Wandlung
3.1. Black Metal
3.2. „Schwarz-Braun“ - Dark Wave und Neofolk
3.3. Zunehmende Vermischung

4. Musik als Lockmittel / Strategie
4.1. Jugendliche als Zielgruppe rechtextremismistischer Ideologien
4.2. Die Mitte der Gesellschaft

5. Auseinandersetzung im sozialpädagogischen Kontext

6. Quellverzeichnis

1. Einleitung

Die Zielgruppe von rechtsextremistischer Musik ist sehr breit gefächert. Über den „Kader“ hinaus, wird vor allem gezielt die Anwerbung von Jugendlichen über dieses Medium betrieben. Es werden mit rassistischen, antisemitischen und gewaltverherrlichenden Texten neonazistische Ideologien und Argumentationsweisen propagiert. Daneben ist Musik im Allgemeinen für Jugendliche ein identitätsbildendes Element, sowohl persönlich, als auch politisch.

Dabei sind die Musikgenres sehr vielfältig. Von volkstümlichen Liedermachern, über stereotype Skinheadmusik, bis hin zur Rock-, Gothic- und Metal-Szene ist die Spannbreite gestreckt. Insgesamt gibt es momentan ungefähr 150 aktive Rechtsrock Bands in Deutschland. Rechtsextremismus wird dabei als Geisteshaltung mit Rassen diskrimierenden, antisemitischen, NS- oder kriegsverherrlichenden Inhalten (BPjM: 2006, S.8) in den Musiktexten eingearbeitet. Besonders die Entwicklung von Rechtsrock ist weiterhin ein präsentes Thema, vor allem wegen dem Boom und der Dynamik, die sich während der letzten Jahre entwickelt haben. Die Musik ist aus vielen Bereichen der extremen Rechten derjenige, der sich am schnellsten und differenziertesten entwickelt hat und dies auch weiterhin tut.

Zunächst werde ich auf die Musik als solches eingehen, das heißt im Konkreten auf die Definition, die Entwicklung des Musikstils (und die Streuung in andere Subkulturen), Themen und Inhalte der Musik und inwiefern sie als Lockmittel für Jugendliche genutzt wird. In einem weiteren Punkt erörtere ich, warum gerade Jugendliche so eine interessante Zielgruppe für die Rechten darstellen. Auch Anknüpfungspunkte zur Mitte der Gesellschaft werde ich erläutern. Abschließend werde ich meine Betrachtungen im Kontext der Sozialen Arbeit beenden.

Aufgrund der großen Spannbreite dieser Thematik, die mir vorher nicht bewusst schien, habe ich mir diese oben genannten Schwerpunkte setzen müssen, um nicht zu ausführlich zu werden. Ursprünglich plante ich in meiner Gliederung auch noch die Betrachtung der Frauen in der rechtextremismistischen Szene ein, jedoch wäre dies Thema genug für eine separate Arbeit.

Ich beziehe mich in meinen Ausführungen über einige andere Subkulturen, als die der Skinheads, besonders auf Sparten der Schwarzen Szene, da ich selbst in diese einen großen Einblick erfahren habe. Um dem gleich vorweg zu greifen, meine Ausführungen sollen keine Verallgemeinerungen oder stereotypischen Darstellungen sein (und auch nicht zu diesen führen), sondern lediglich die Beschreibung dieses rechtsextremen Teils der Szene darstellen. Konkret bedeutet dies, dass ich nie von der Subkultur im Gesamten rede, sondern lediglich von dem politisch fragwürdigen Anteil. In der Schwarzen Szene stellt dies aber immer noch und glücklicherweise eine Minderheit dar. So hoffe ich aber dennoch, die rechtsextremistischen Tendenzen verdeutlichen zu können, denn auch dieser verhältnismäßig kleine Anteil rechter Szeneangehöriger (vertreten in Musikgruppen, Labels, Magazinen und Konzertveranstaltern) versucht natürlich, die Szene nach rechts zu rücken. Diese Gruppierung könnte man bezeichnen als

„Eine Kultur, die in ihren Werten und ihrem Ausdruck ein extrem rechtes Weltbild spiegelt und in der Jugendliche sowie junge Erwachsene ihre politischen Ideen unter ästhetischen Vorzeichen ausleben können. Und das, ohne sich den neonazistischen Skinheads, einer extrem rechten Partei oder einer 'Kameradschaft' anschließen zu müssen.“

(Dornbusch, Raabe: 2002, S.295)

Wie dabei angesprochen, schreckt vor allem der Zusammenschluss in einer Organisation oder Partei viele Angehörige der Schwarzen Szene (vermutlich auch anderer Subkulturen) ab, jedoch bleibt die Ideologie die gleiche.

2. Die Musik - „RechtsRock“

Es gibt in Deutschland ungefähr 150 rechtsextremistische Musikgruppen und hinzukommend ungefähr 25 Liedermacher, die aktiv in der Szene sind (Bundesamt für Verfassungsschutz: 2007, S.12). Dabei gibt es eine große Fluktuationsquote. Nur ungefähr 30 Bands bestehen seit den 1990er Jahren. Typisch für diese Bands sind die wechselnden Besetzungen, oftmals treten bekannte Akteure/ Bandmitglieder in unterschiedlichen Konstellationen und Gruppen auf.

Keine der Bands hat einen Plattenvertrag bei einer bekannten, etablierten Plattenfirma. Insgesamt war die rechtsextremistische Musik seit Anbeginn nie im Mainstream-Musikmarkt, der auch den öffentlichen Handel dominiert, vorhanden. Deutsche Bands und Musiker wahren oftmals sehr genau die Grenze zur Strafbarkeit, so dass viele Texte zwar deutlich rechtsextremistisch einzusiedeln sind, jedoch verfassungsrechtlich bzw. gemäß dem Strafgesetzbuch nicht verfolgbar sind. Häufig werden Liedtexte anwaltlich geprüft (BA für VerfSch: 2007, S.10) um

Strafverfahren und Indizierungen zu vermeiden. Strafrechtlich relevante Musik wird eher aus dem Ausland vertrieben und produziert.

2.1. Definition

„Unter Rechtsrock kann (...) jegliche Art von Musik zusammengefasst werden, deren Message, mehr oder weniger offen, rassistisch, nationalistisch, antisemitisch oder neonazistisch ist.“ (BPB: 2007, S.2) so lautet die Definition der Bundeszentrale für politische Bildung. Der RechtsRock wird auch als eine Form des Message-Rocks bezeichnet, da die inhaltliche Botschaft wichtiger ist, als die musikalische Verortung (Vgl. Dornbusch, Raabe: 2002, S.313). Sie bezeichnet insbesondere die Musik von rechtsextremen Skinheadbands, welche auch als White Noise bekannt ist. Es gibt keine einheitliche deutsche Rechtsrockszene, in ihr sind verschiedene Genres, Interpreten, Interessen und Inhalte inbegriffen. Die Genres sind vornehmlich in der Pop- und Rockmusik (Rock, Dark Wave, Heavy Metal, Death Metal, Black Metal, Hardcore, Hatecore, Liedermacher, Volksmusik, Neofolk, usw.), neuerdings auch im HipHop zu verorten. Die Hörerschaft ist entsprechend unterschiedlich und bildet keine einheitliche, homogene Gruppe. Die Musik ist „Ausdrucksmittel rassistischer Vorurteile, sozialchauvinistischer Arroganz und nationalistischer Großmachtfantasien“ (Dornbusch, Raabe: 2002, S.9). Bereits die Namensgebungen der rechtsextremistischen Bands haben meist eindeutige Ausrichtungen. Dabei sind vor allem die Attribute aggressiv (z.B. Burning Hate, Act of Violence), rassistisch (z.B. Race War), auf den Nationalsozialismus beziehend (z.B. Blitzkrieg, Kommando Freisler), germanisch-mythologisch (z.B. Sleipnir, Asatru) und militaristisch (z.B. Division, Landser) zu nennen.

2.2. Verurteilungen rechtsextremistischer Bands

Eine beispiellose Sonderstellung innerhalb der rechtsextremistischen Szene stellt die Band Landser dar, deren sämtliche Veröffentlichungen illegal vertrieben wurden und sie dennoch so populär sind. Sie bezeichnen den Zweck ihres gemeinsamen, musikalischen Wirkens als die konspirativ organisierte Verbreitung ihrer Ideologie durch Musik mit strafbaren, insbesondere volksverhetzenden und die Bundesrepublik verleugnenden Inhalten. Der Bandleader ist Michael Regener (auch „Lunikoff“ genannt). Trotzdem sich das Image der Untergrundband erhält, sind sie eine der bekanntesten rechtsextremistischen Bands aus mehreren Gründen. Zum Einen wegen der Verurteilung aufgrund der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB, damit stellen Landser erste Band dar, die aufgrund dieses Pragraphen verurteilt wurde), weswegen die Mitglieder Band im Jahr 2005 zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden (Vgl. Dornbusch, Raabe: 2002, S.316). Des weiteren, weil die Liedtexte der Band immer wieder bei rechtsextremistischen Gewalttaten zitiert und gesungen wurden. Und zum Dritten aus dem Grunde, dass der Sänger Regener vor seinem Haftantritt der NPD beitrat und sein letztes Konzert bei einer Parteiveranstaltung gab.

Weitere Verurteilungen bekamen die Bands „Race War“, eine deutsche Hatecore Band, wegen dem gleichen Paragraphen und „Noie Werte“, die nach ihrer Verurteilung nur noch strafrechtlich irrelevante, aber weiterhin deutlich rechtsorientierte Musik produzierten.

2.3. Themen der Liedtexte

Die Inhalte der Musik schließen an die Bandnamensgebungen an. Thematisch wird sich mit der völkisch-germanischen Mythologie befasst. Weiterhin sind die Inhalte NS-verherrlichend, wobei vor allem die Ideologie des Nationalsozialismus verherrlicht oder verharmlost wird, die Rassenlehre befürwortet, sowie auch das autoritäre Führerprinzip und das Volkserziehungsprogramm. Ebenso wird der Holocaut geleugnet und Führungskräfte des Nationalsozialismus erlangen eine Vorbild- und Heldenfunktion. Hinzukommend ist die Musik kriegsverherrlichend, deutsche Soldaten im Kampf um das Vaterland werden heroisiert. Es wird Ausländerfeindlichkeit, rassisches Denken, die Ablehnung von Einwanderung (Menschen anderer Herkunft, Religions- oder ethnischen Zugehörigkeit werden als minderwertig betrachtet und daraufhin diskriminiert) propagiert. Der Antisemitismus beruht auf dem Glauben an die „jüdische Weltverschwörung“ (Dornbusch, Raabe: 2002, S.9), die demnach Schuld am Unheil sei. Gewalt wird vor allem gegenüber MigratInnen, türkischen Menschen und Menschen mit dunkler Hautfarbe oder Andersdenkenden verherrlicht. Dabei wird zur Vertreibung, Verletzung oder gar Tötung aufgerufen.

Weiterhin ist die Musik aber auch kapitalismus- und globalisierungskritisch, sie zeigt gesellschaftliche und wirtschaftliche Missstände auf, kritisiert das politisches System, welches geprägt sei von Korruption der Demokraten und mangelnden Problemlösungskompetenzen.

Es werden aktuelle politische Ereignisse, wie beispielsweise der 11. September, der Irakkrieg, soziale Ungleichheit oder Hartz IV aufgegriffen.

Georg Seeßlen führt in seinem Text „Gesänge zwischen Glatze und Scheitel – Anmerkungen zu den musikalischen Idiomen der RechtsRock-Musik“ (Dornbusch, Raabe: 2002, S.125ff.) aus, dass die Inhalte der Musik immer in drei Perspektiven betrachtet werden, da die Identifizierung über die Wirkung auf die eigene Szene, den Mainstream der Mitte der Gesellschaft und die politische Führung, also den großen parteilichen Rahmen, erfolgt.

Insgesamt sind die Texte geprägt von einer „stereotypen Darstellung von Vorbild, Selbstbild und Feindbild“ (BPB:2007, S.8). Bestimmte Klischees werden bedient und ein eindeutig definiertes Menschenbild damit propagiert. An diese Betrachtung schließt auch der Text „Trotz Verbot nicht tot“ von Henning Flad (Dornbusch, Raabe: 2002, S. 91 ff.) an. In diesem Text analysiert er Songtexte nach bestimmten Kriterien. So stellt er fest, dass sich die Themen immer anhand einer ähnlichen Dreifaltigkeit darstellen, wie bereits oben benannt. Er differenziert in „Liebesobjekte“ (so wären Deutschland und die Fahne, der Alkohol zu nennen), „Gutes“, also Helden (Ian Stuart, Rudolf Heß, die Wehrmacht, Wikinger und nordische Gottheiten) und „Böses“, die Feindbilder (AusländerInnen, JüdInnen, Linke, Punks, Polizei, Justiz). Weiterhin stellt er fest, dass sich die Inhalte der Lieder im Laufe der Jahre immer radikaler entwickelt haben, ebenso wie auch eine Zunahme der Schnittmenge zur gesellschaftliche Mitte deutlicher wurde. Es entstanden auch gemeinsame Feindbilder mit dem gesellschaftlichen Mainstream, so sind beispielsweise Hartz IV, Drogenhändler und Sexualstraftäter zu benennen.

2.4. Veranstaltungen

Im Wesentlichen gibt es zwei Formen musikalischer Veranstaltungen. Zum Einen sind das die Skin-Konzerte mit überwiegend jungem, subkulturellem Publikum und zum Anderen die Parteiveranstaltungen und Pressefeste, die oft musikalisch untermalt werden.

Rechtsextremistische Konzerte finden überwiegend in Ostdeutschland statt (BA für VerfSch: 2007, S.18), weiterhin ist insgesamt eine Zunahme von Konzerten rechtsextremistischer Bands zu erkennen, wobei die Jahre 1998 bis 2006 betrachtet werden. Die Ausrichtung übernehmen oft Einzelpersonen aus der rechtsextremen Szene oder von Plattenfirmen/ Labels. Bis zum Jahr 2000 wurden viele Konzerte von der Blood & Honour Bewegung organisiert. Zum Teil veranstalten nun ehemalige Mitglieder dieser Bewegung, welche in Deutschland verboten wurde, Konzerte. Möglicherweise agieren die Organisatoren von Konzerten immer noch in den Verbandsstrukturen von „Blood & Honour“, jedoch verdeckt, jeglicher Bezug zu der Bewegung wird gemieden. Konzerte werden durch Mundpropaganda, Mailinglisten, kurzfristige Ankündigungen oder Handzettel bekannt gemacht. Zum Teil treten populäre Bands aus dem Ausland, vorwiegend aus Großbritanien und den USA auf, um mehr Publikum zu gewinnen. Große Anziehungskraft geht auch von Musikgruppen aus, deren Veröffentlichungen (zum Teil) indiziert wurden. Im Vorfeld bei der Organisation werden häufig andere Anlässe bei Anmietung und Planung angegeben, um zu vermeiden, dass die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit erregt wird. Bei geheimen Konzerte mit unbekanntem Veranstaltungsort werden die Gäste von einem Treffpunkt zum Veranstaltungsort geschleust. Diese Konzertdurchführung wird aber in den letzten Jahren weniger betrieben. Grund dafür ist vor allem, dass es zunehmend Lokalitäten gibt, die im Eigentum oder Betrieb von Neonazis sind. In diesem Fall werden Konzerte in der Regel als geschlossene Privatveranstaltung angemeldet (Dornbusch, Raabe: 2002 S.317). Die Ausrichter widmen den behördlichen Auflagen besondere Beachtung, damit keine Aufmerksamkeit erregt wird, vorallem bezüglich der Lautstärke, Zeitvorgabe, Vermeidung von Straftaten und ähnlichem. Sofern doch Straftaten begangen werden, sind diese meist Propagandadelikte (§§ 86, 86a StGB) von Veranstaltern, Merchandise-Verkäufern und Konzertbesuchern begangen, oder erfüllen den Straftatbestand der Volksverhetzung (§130 StGB) durch Songtexte, Parolen oder den Hitler-Gruß. Großer Beliebtheit erfreut sich wegen nicht zu erwartender Repression die Veranstaltung von Konzerten im Ausland (wie der Schweiz, Italien, Belgien).

Hingegen verlaufen Liederabende anders, sie sind vor allem flexibler und einfacher organisiert und oft gekoppelt an Parteiveranstaltungen. Die unplugged Konzerte sind „weniger Musik und noch mehr Propaganda“ (Dornbusch, Raabe: 2002, S.140). Sie sind bereits im Vorfeld lange bekannt und beworben. Auch die Besucherstrukturen sind anders, es gibt keine subkulturellen Jugendlichen, sondern eher „Parteitaggänger“, allgemein ist auch weniger Publikum vorhanden. Eigentlich sind diese Konzerte nichts als Werbung für eine Partei oder die Jugendorganisation der Partei. Die Zahl dieser Veranstaltungen ist geringer als die der Konzerte. Jedoch haben solche Liederabende womöglich trotz weniger Anklang und kleinerem Publikum, vielleicht aber die größeren Berührungspunkte zur Mitte der Gesellschaft, als Skin-Konzerte es darstellen können. Dies ist allein schon durch das musikalische Verständnis von Ästhethik gegeben. Den meisten Parteigängern gefällt wohl weniger die typische rechtsextremistische Skinhead-Musik – auf den Musikstil werde ich im Punkt 3 meiner Gliederung eingehen.

2.5. Vertrieb

Die CDs sind im allgemeinen Handel nicht erhältlich, so entwickelten sich nationale und internationale rechtsextremistische Vertriebsstrukturen. Diese arbeiten zum Teil auch in Netzwerken zusammen. Die Anzahl der Produzenten und Vertriebe ist stetig angestiegen, besonders durch den Vertrieb über das Internet in Online Shops – dort wird mit relativ wenig Aufwand und geringen Kosten sehr professionell das Angebot rechtsextremistischer Musik erhalten. Außerdem wurde der Handlungs- und Vertriebsspielraum durch das Web 2.0 verändert. So ist es beispielsweise möglich, Musikvideos bei Plattformen wie YouTube und MyVideo zu veröffentlichen und gezielt für rechtsextremistische Ideologien, Organisationen oder Musikgruppen zu werben. Zugänglich ist dies nun für internationales und breites öffentliches Publikum. Besonders, da diese und ähnliche Seiten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen sehr gut besucht sind. Als Konsequenz daraus ist die Größe der Hörerschaft nicht einzuschätzen. Die Kombination von Musik mit rechtem Gedankengut und Verbreitung über das Internet ist ideal, um Jugendliche damit zu ködern (weswegen besonders Jugendliche eine beliebte Zielgruppe darstellen). Der einfache Kontakt zu dieser Musik, die Anziehungskraft von strafrechtlich relevanten Liedtexten und die vielfachen Musik- und Videoaufnahmen, wirken insgesamt sehr anziehend auf ein Publikum, welches vielleicht bereits eine Affinität oder Disposition zu dieser Thematik aufweist. In den Jahren zwischen 1998 und 2006 hat sich die Anzahl der Vertreiber beinah verdoppelt. In Zahlen bedeutet dies, dass im Jahr 2006 91 aktive Versandhandelsvertriebe existieren. Konkret vertreiben diese vor allem Musik und Textilien, über welche sich die „corporate identity“ der Szeneangehörigen ausbildet. So werden Ideologien (von Innen) durch bestimmte Dresscodes und Bekleidungsfirmen auch optisch suggeriert (nach Außen) und somit ein politisches Statement abgegeben.

Weiterhin gibt es neben den Versandhändlern auch noch Geschäfte, die Szeneartikel verkaufen. Zum Teil sind dies auch mobile Verkäufer, die Merchandise-Artikel bei Konzerten vertreiben. Der geschätzte Umsatz liegt jährlich bei mehreren Millionen Euro. Der Vertrieb von rechtsextremistischen Artikeln ist Element eines Netzwerkes von verschiedenen rechtsextremistischen Organisationen und Aktionen. Das bedeutet, sofern finanzielle Möglichkeiten bestehen, werden diese Organisationen seitens der Händler unterstützt. Dies geschieht nicht nur auf musikalischer Ebene, sondern auch auf politischer. Viele Personen aus politischen Kadern befinden sich auch in oberen Ligen der Netzwerke, bezüglich der Kontakte und Organisation von Aktionen, Konzerten, Plattenfirmen und ähnlichem (BPB:2007 S.6).

Die meisten Versandhändler überprüfen die CDs vor dem Vertrieb anwaltlich. Strafrechtlich relevante Musik wird in der Regel im Ausland produziert und auch von dort über das Internet vertrieben (Vgl. Dornbusch, Raabe: 2002, S.316). Ein zunehmend großer Anteil der in Deutschland produzierten rechtextremismistischen Tonträger wird im Bereich der Legalität gehalten. So werden einerseits Indizierungen und Strafverfahren umgangen und andererseits erreicht man so weiterhin die gesamte Gesellschaft, insbesondere Jugendliche. Das Vorgehen ähnelt hier dem, der rechtsextremistischen politischen Organisationen, die sich in ihren Äußerungen und Forderungen dem gesetzlichen Rahmen angepasst haben und so Repressionen vermeiden (Vgl. Dornbusch, Raabe: 2002, S.317).

Jedoch gibt es auch weiterhin Musikgruppen, Produzenten und Händler, die dieses Geschäftsmodell nicht verfolgen. Dieser Gruppe ist es nicht wichtig, sich im Rahmen der Legalität zu bewegen, sondern es geht hauptsächlich darum, ihre politischen Botschaften und Ideologien ausdrücken zu können. In diesen Kreisen wird eine Indizierung sogar als eine Art „Auszeichnung“ aufgefasst. Zum Teil „inszenierte 'Tabu-Brüche'“ (Dornbusch, Raabe: 2002, S.317) wirken so, als würde mit dem gesetzlichen Rahmen kokettiert werden, Dornbusch und Raabe sprechen sogar davon, dass die Strafverfolgung ins ad absurdum getrieben wird.

Genau wie in jedem anderen Musikgenre ist auch diese Szene nicht sicher vor Musikpiraterie. Die auf über 2 Millionen geschätzten Original CDs im Umlauf werden mutmaßlich weit von den Zahlen der Kopien, Demo-CDs und heruntergeladenen MP3s übertroffen (BPB:2007, S.5). Dies schadet zwar womöglich der Musikindustrie, tut aber der Verbreitung rechter Ideologie keinen Abbruch.

2.6. Staatliche Maßnahmen

Seit dem Jahr 1992 wurden bis zum Februar 2006 insgesamt 731 Objekte aus dem rechtsextremistischem Bereich indiziert, davon waren 449 Tonträger (BPjM:2006, S.13). Im Jahr 2004 überstieg die Anzahl der Indizierungen deutlich die der Vorjahre. Dies steht mit dem Inkrafttreten des Jugendschutzgesetzes in Verbindung. Seit diesem Jahr sind außer den Jugendämtern auch noch andere Behörden berechtigt, Anregungen zu Indizierungen mitzuteilen. Dieses Anregungsrecht nehmen vor allem Polizeibehörden, Landeskriminalämter und die Landesämter für Verfassungsschutz in Anspruch. Die weit geringere Anzahl als die der Indizierungen, ist die der Einziehungsbeschlüsse. Nur diese CDs verschwinden auch wirklich vom deutschen Markt. Indizierung bedeutet lediglich, dass keine Werbung für indizierte CDs gemacht und nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden darf (vgl. Dornbusch, Raabe: 2002, S.315f.).

Jedoch kann nicht immer strafrechtlich vorgegangen werden, da viele CDs, wie bereits erwähnt, Inhalte haben, die gerade noch im Rahmen der Legalität sind. Die Verbreitung kann in diesen Fällen nicht verhindert werden.

Maßgeblich für die Repression ist das Polizei- und Ordnungsrecht, um ein Verbot oder eine Auflösung der Veranstaltung/ des Konzertes zu veranlassen – es geht also nicht um das Versammlungsrecht. Das bedeutet konkret, eine Veranstaltung wird dann aufgelöst, wenn sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt oder Verstöße gegen das Strafgesetzbuch bzw. die Verfassung begangen werden. Personenkontrollen und Durchsuchungen bereits bei Vortreffen wirken abschreckend für viele Beteiligte. Die enge Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden, Polizei und Verfassungsschutz soll zur Prävention und Aufklärung von Straftaten beitragen. Der Arbeitsschwerpunkt des Verfassungsschutz ist die Beobachtung der rechtextremistischen Szene. Auch Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien gehört zu den Instanzen, die die Musik überprüfen. Es werden eine Liste A und eine Liste B differenziert, wobei Musik der Liste B auch Straftatbestände erfüllt und verfolgt wird.

[...]

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
RechtsRock. Rechtsextremistische Tendenzen in der (subkulturellen) Musik
Hochschule
Alice-Salomon Hochschule Berlin
Veranstaltung
Diversity Studies - Interkulturelle Sozialarbeit
Note
1,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
27
Katalognummer
V137441
ISBN (eBook)
9783640460366
ISBN (Buch)
9783640460502
Dateigröße
550 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rechtsrock, Rechtsextremismus, Musik, Subkulturen, Schwarze Szene, Gothic, Metal, rechtsextremistische Strategien, Mitte der Gesellschaft
Arbeit zitieren
Dana Süß (Autor:in), 2009, RechtsRock. Rechtsextremistische Tendenzen in der (subkulturellen) Musik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/137441

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