Diese Arbeit beleuchtet die Rolle und Funktionen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland, insbesondere die Heimerziehung im Kontext des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Die detaillierte Untersuchung umfasst die Vorstellung der Kinder- und Jugendhilfe, deren Angebote und Handlungsfelder, mit einem Fokus auf das vierte Handlungsfeld: Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfe für junge Volljährige. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Heimerziehung, einschließlich ihrer gesetzlichen Grundlagen, Aufgaben, Leistungen und Träger. Abschließend wird die Rolle der Erziehungsberechtigten in der Heimerziehung erörtert und ein Fazit zur Frage der Einbeziehung der Erziehungsberechtigten geboten.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2 Die Kinder- und Jugendhilfe (und ihre fünf Handlungsfelder)
2.1 Kinder und Jugendhilfe- was ist das?
2.2 Übersicht: Angebote der Kinder- und Jugendhilfe
3. Handlungsfeld 4: Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfen für seelisch behindert Kinder- und Jugendliche und Hilfe für junge Volljährige
4. Heimerziehung
5. Erziehungspartnerschaft mit Eltern von Heimkindern
6. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Angebot der Heimerziehung innerhalb des vierten Handlungsfeldes der Kinder- und Jugendhilfe und analysiert insbesondere die Bedeutung und Ausgestaltung der Kooperation sowie des Einbezugs der Erziehungsberechtigten in diesen Prozess.
- Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe und ihre gesetzliche Verankerung im SGB VIII
- Strukturen und Spezifika des Handlungsfeldes "Hilfe zur Erziehung"
- Heimerziehung als stationäres Angebot und seine pädagogischen Zielsetzungen
- Herausforderungen und Rahmenbedingungen der Elternarbeit in der Heimerziehung
Auszug aus dem Buch
Heimerziehung
Die Heimerziehung wird in Anspruch genommen, wenn ein Verbleib in und mit der Herkunftsfamilie nicht mehr realisierbar ist (vgl. BMFSFJ 2013, S. 347). Wird diese Form der Hilfe beansprucht, so zeigen sich dennoch familienähnliche Verhältnisse (vgl. ebd,). Ein relevanter Tatbestand ist hierbei ebenfalls, dass eine Unterbringung nur auf der Grundlage des Einverständnisses der Eltern oder Personensorgeberechtigten erfolgt (vgl. Struck, Galuske & Thole 2003, S. 171 f.). Der Beschluss der Heimunterbringung durch das Vormundschaftsgericht erfolgt nur in Einzelfällen (vgl. Struck, Galuske & Thole 2003, S. 172).
In diesem Handlungsfeld ist die Heimerziehung verortet, da sie - wie bereits im vorherigen Kapitel erwähnt - zu den Hilfen gehört, die sich auf Familien beziehen (vgl. Post 2002, S. 336). Gesetzlich verankert ist die Heimerziehung in § 34 (vgl. BMFSFJ 2020, S. 90). In diesem Paragraphen wird die Absicht der Heimerziehung beschrieben, die auf der Förderung der Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung durch eine „Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten“ basiert (vgl. ebd.). Fundamental erweist sich als Aufgabe für die Heimerziehung aber auch die Hervorbringung einer Gemeinschaftsatmosphäre, wobei das Gefühl der Zugehörigkeit für die Kinder entstehen soll (vgl. Mannschatz 2007, S. 184). Dies beinhaltet auch die Regulierung von damit einhergehenden Risiken und die Vermeidung von Fehlentwicklungen und Fürsorgeverletzungen (vgl. ebd.).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung etabliert das SGB VIII als Basis der Jugendhilfe und stellt die Heimerziehung als zentrales, pädagogisch relevantes Handlungsfeld vor, dessen Fokus auf einer gelingenden Entwicklung der Kinder liegt.
2 Die Kinder- und Jugendhilfe (und ihre fünf Handlungsfelder): Dieses Kapitel definiert die Kinder- und Jugendhilfe als wichtige Sozialisationsinstanz und bietet einen Überblick über die fünf gesetzlich verankerten Handlungsbereiche.
3. Handlungsfeld 4: Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfen für seelisch behindert Kinder- und Jugendliche und Hilfe für junge Volljährige: Das Kapitel detailliert die gesetzlichen Grundlagen, Aufgaben und Zielgruppen dieses zentralen Hilfsangebots, das von ambulanten bis zu stationären Maßnahmen reicht.
4. Heimerziehung: Fokus auf die rechtlichen Hintergründe, die Zielsetzungen und die pädagogische Methodik der Heimerziehung sowie die Rolle der Fachkräfte und die statistische Inanspruchnahme.
5. Erziehungspartnerschaft mit Eltern von Heimkindern: Untersuchung der notwendigen Zusammenarbeit mit Eltern, der historischen Wandlung des Elternbildes und der Herausforderungen in der praktischen Umsetzung einer familienaktivierenden Heimerziehung.
6. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und betont, dass der Erfolg stationärer Hilfe maßgeblich von einer gelingenden Kooperation mit den Erziehungsberechtigten abhängt.
Schlüsselwörter
Kinder- und Jugendhilfe, SGB VIII, Heimerziehung, Hilfe zur Erziehung, Erziehungspartnerschaft, Elternarbeit, Sozialisationsinstanz, Jugendamt, Kindeswohl, Familienaktivierung, Pädagogische Methoden, stationäre Unterbringung, Hilfe für junge Volljährige, institutionelle Bedingungen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die Heimerziehung als spezifische Leistung der Kinder- und Jugendhilfe und beleuchtet dabei besonders das spannungsreiche Verhältnis zwischen institutioneller Betreuung und der Einbindung der Herkunftsfamilie.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen des SGB VIII, die Ausdifferenzierung der Handlungsfelder der Jugendhilfe sowie die methodische und kooperative Gestaltung der Heimerziehung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Hauptziel besteht darin, zu evaluieren, in welcher Form und unter welchen Bedingungen ein Einbezug der Erziehungsberechtigten in den stationären Prozess der Heimerziehung stattfindet.
Welche wissenschaftliche Methodik wird verwendet?
Es handelt sich primär um eine theoretische Arbeit, die auf einer umfassenden Literaturanalyse und der Auswertung existierender Statistiken zur Kinder- und Jugendhilfe basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Handlungsfelder, eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII und die Analyse der Erziehungspartnerschaft mit den Eltern.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Begriffe wie SGB VIII, Heimerziehung, Erziehungspartnerschaft und Kindeswohlgefährdung sind essenziell, um den arbeitsrechtlichen und pädagogischen Kontext zu verstehen.
Welches Selbstverständnis haben moderne Heimerzieher laut der Untersuchung?
Heimerzieher verstehen sich heute weniger als disziplinierende Instanz, sondern vielmehr als "Gefährten" der Entwicklung, die durch eine professionelle Verbundenheit mit den Kindern eine vertrauensvolle Atmosphäre schaffen.
Warum kann die Zusammenarbeit zwischen Heim und Elternhäusern scheitern?
Das Scheitern wird oft auf fehlende Strukturen, unzureichendes Wissen über die Ängste der Eltern sowie auf emotionale Verletzungen auf beiden Seiten zurückgeführt, die Wut und Verärgerung blockierend wirken lassen.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2020, Einbeziehung der Erziehungsberechtigten in der Heimerziehung. Eine Studie zu Angeboten und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1376939