Im Jahr 2020 wurden 5,2 Millionen gewerbliche Personenkraftwagen (Pkw) in Deutschland registriert, was einem Anteil von rund 11% entspricht. Bereits seit mehreren Jahren ist der gewerbliche Anteil an Pkw-Neuzulassungen höher. 2,3 Millionen gewerbliche Neuzulassungen wurden 2019 registriert bei gesamt 3,61 Millionen (Martin Kords, 2021). Nach einem Firmenwagenmonitor aus 2019 fahren 12% der Beschäftigten einen Firmenwagen. Die Überlassung eines betrieblichen Fahrzeuges an Arbeitnehmer ist als geldwerter Vorteil einkommenssteuerlich zu berücksichtigen und wird umsatzsteuerlich als sonstige Leistung gewertet. Die Gestaltung der Überlassung und Ermittlung der Bemessungsgrundlage bieten mehrere Möglichkeiten, welche näher zu betrachten sind.
Primäres Ziel der Arbeit ist die Darstellung zweier Methoden zur Feststellung des geldwerten Vorteils bei dauerhafter Überlassung eines Firmenwagens mit Verbrennungsmotor an Arbeitnehmer. Als Unterziele sind die einkommens- und umsatzsteuerlichen Bestimmungen hierfür festzustellen. Die alleinige Nutzung des Firmenwagens ohne Fahrer erfolgt im Rahmen der nichtselbständigen Tätigkeit. Die Betrachtung schließt mögliche folgende steuerliche Konsequenzen aufgrund der pandemischen Lage 2020f. aus und geht von einem unfallfreien Zeitraum aus.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Definition
2.1 Firmenwagen – Das betriebliche Kraftfahrzeug
3 Einkommenssteuerliche Behandlung des Arbeitnehmers
3.1 Pauschale Nutzungswertmethode - Listenpreismethode
3.1.1 Außerbetriebliche Fahrten
3.2 Individuelle Nutzungswertmethode - Fahrtenbuchmethode
3.2.1 Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
4 Umsatzsteuerliche Behandlung des Arbeitgebers
4.1 Pauschale Nutzungswertmethode - Listenpreismethode
4.2 Individuelle Nutzungswertmethode - Fahrtenbuchmethode
5 Beispiele der steuerlichen Behandlung
5.1 Pauschale Nutzungswertmethode
5.2 Individuelle Nutzungswertmethode
6 Wechsel der Methoden
7 Kritische Bewertung und Ausblick
8 Quellenverzeichnis
8.1 Literaturverzeichnis
8.2 Verzeichnis der verwendeten Gesetze
Zielsetzung & Themen
Ziel der Arbeit ist die systematische Darstellung zweier Methoden zur Feststellung des geldwerten Vorteils bei der dauerhaften Überlassung eines Firmenwagens mit Verbrennungsmotor an Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der einkommens- und umsatzsteuerlichen Bestimmungen.
- Einkommenssteuerliche Behandlung der Privatnutzung durch Arbeitnehmer
- Umsatzsteuerliche Einordnung der Fahrzeugüberlassung als sonstige Leistung
- Gegenüberstellung von pauschaler Nutzungswertmethode und Fahrtenbuchmethode
- Berechnungsmodelle für den geldwerten Vorteil und die Umsatzsteuer
- Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch und regulatorische Rahmenbedingungen
Auszug aus dem Buch
3.1 Pauschale Nutzungswertmethode - Listenpreismethode
Der geldwerte Vorteil ist laut § 8 Abs. 2 S. 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG monatlich mit 1% des inländischen Listenpreises zzgl. Sonderausstattung und Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Mögliche mit einzuberechnende Sonderausstattungen können bspw. ein Navigationssystem und Diebstalsicherheitssystem sein, wohingegen ein zusätzlicher Satz Reifen nicht zu berücksichtigen ist ( R. 8.1 Abs. 9 Nr. 1 S. 6 LStR). Nachträgliche Einbauten von Zusatzausstattungen oder Änderungen nehmen keinen Einfluss auf die Bemessungsgrundlage und verändern diese dementsprechend nicht (BFH Urt. v. 13.10.2010 - VI R 12/09, BFHE 231, 540, BStBl II 2011, 361). Übersteigt der pauschale Nutzungswert die Gesamtkosten des Firmenwagens beim Arbeitgeber ist der Wert auf die Kosten zu deckeln (Kostendeckelung) (BMF v. 04.04.2018 Rn. 4).
Unerheblich bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage ist der Umstand, ob es sich um ein neues, gebrauchtes oder geleastes Fahrzeug handelt (R. 8.1 Abs. 9 Nr. 1 S. 6 LStR; BFH-Beschl. v. 18.12.2007 - XI B 178/06, BFH/NV 2008, 562, m.w.N). Der veranschlagte Wert bei Erstzulassung, abgerundet auf voll 100 Euro, ist in jedem Fall anzusetzen. Des Weiteren sind auch Kürzungen aufgrund eines privaten Zweitwagens oder einer Beschriftung des Firmenwagens unzulässig. Eine Teilanrechnung aufgrund der privaten und betrieblichen Nutzung ist nicht zulässig (R.8.1 Abs. 9 Nr. 1 S. 5 und 6 LStR; BFH Urt. v. 15.05.2018 - X R 28/15, BStBl II 2018, 712).
Sollte dem Arbeitnehmer das Fahrzeug nur zeitweise im Monat zur Verfügung stehen, ist dennoch der gesamte Monat anzusetzen (R. 8.1 Abs. 9 Nr. 1 S. 4 LStR). Eine Kürzung ist jedoch für ganze Monate möglich, in denen das Fahrzeug dem Arbeitnehmer nicht zur Verfügung stand (Schrader & Straube, 2013, Rn. 435f.).
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Vorstellung der Relevanz von Firmenwagen in Deutschland und Definition der Zielsetzung der Arbeit bezüglich der steuerlichen Methoden zur Bewertung des geldwerten Vorteils.
2 Definition: Abgrenzung des Begriffs Firmenwagen und Erläuterung der Voraussetzungen für die Zurechnung zum notwendigen Betriebsvermögen.
3 Einkommenssteuerliche Behandlung des Arbeitnehmers: Detaillierte Erläuterung der Listenpreismethode und der Fahrtenbuchmethode zur Ermittlung des Arbeitslohns aus der privaten Pkw-Nutzung.
4 Umsatzsteuerliche Behandlung des Arbeitgebers: Untersuchung der Überlassung als umsatzsteuerbare sonstige Leistung und Darstellung der Bemessungsgrundlagen für die Umsatzsteuer.
5 Beispiele der steuerlichen Behandlung: Praktische Anwendung der erläuterten Methoden anhand von Fallbeispielen inklusive Berechnungstabellen für Einkommen- und Umsatzsteuer.
6 Wechsel der Methoden: Erörterung der Bindungswirkung bei der Methodenwahl und der gesetzlichen Möglichkeiten zur Korrektur bei der Veranlagung.
7 Kritische Bewertung und Ausblick: Zusammenfassende Einschätzung der methodischen Wahlfaktoren und Ausblick auf zukünftige Entwicklungen bei Elektro- und Hybridfahrzeugen.
8 Quellenverzeichnis: Auflistung der verwendeten Fachliteratur sowie der relevanten Gesetze und Urteile zur Begründung der steuerrechtlichen Ausführungen.
Schlüsselwörter
Firmenwagen, geldwerter Vorteil, Pauschale Nutzungswertmethode, Fahrtenbuchmethode, Listenpreismethode, Privatnutzung, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Sachbezug, Fahrtenbuch, Arbeitnehmerbesteuerung, Kfz-Überlassung, Vorsteuerabzug, Steuerliche Bemessungsgrundlage.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die steuerliche Handhabung von Firmenwagen, die Arbeitnehmern auch zur privaten Nutzung überlassen werden.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Der Fokus liegt auf der Ermittlung des geldwerten Vorteils sowie der umsatzsteuerlichen Einordnung bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist der Vergleich der pauschalen Nutzungswertmethode und der individuellen Fahrtenbuchmethode zur steuerlich korrekten Bewertung der Privatnutzung.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten juristisch-steuerlichen Analyse von Gesetzestexten, Rechtsprechung (BFH-Urteile) und finanzbehördlichen Richtlinien.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die einkommenssteuerliche Bewertung des Arbeitnehmers, die umsatzsteuerliche Erfassung beim Arbeitgeber sowie praktische Rechenbeispiele.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Firmenwagen, geldwerter Vorteil, 1%-Regelung, Fahrtenbuch, Umsatzsteuer und Steuerliche Bemessungsgrundlage.
Unter welchen Voraussetzungen ist ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß?
Ein Fahrtenbuch muss zeitnah geführt werden und Angaben zu Datum, Kilometerstand, Reiserouten sowie Reisezwecken enthalten, um als beweissicher anerkannt zu werden.
Darf die Methode zur Berechnung des geldwerten Vorteils unterjährig gewechselt werden?
Nein, die gewählte Methode zur Ermittlung des geldwerten Vorteils darf während des laufenden Kalenderjahres nicht gewechselt werden.
Welche Rolle spielt die Kostendeckelung bei der 1%-Regelung?
Übersteigt der pauschale Nutzungswert die tatsächlichen Gesamtkosten des Firmenwagens, ist der steuerliche Wert auf diese Gesamtkosten zu begrenzen.
Was ist bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu beachten?
Im Gegensatz zur einkommenssteuerlichen Ermittlung sind beim Arbeitnehmer geleistete Zuzahlungen bei der Umsatzsteuerberechnung des geldwerten Vorteils nicht zu berücksichtigen.
- Arbeit zitieren
- Christine Herkströter (Autor:in), 2021, Steuerliche Behandlung der Überlassung von Firmenwagen an Arbeitnehmer, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1377492