In dieser Hausarbeit wird der zukünftige Umgang bzgl. der menschenrechtlichen Konfliktpunkte zwischen der abendländischen und islamischen Welt im Fokus stehen. Es soll folgender Forschungsfrage nachgegangen werden: Wie könnte in Zukunft die Handhabung menschenrechtlicher Konfliktpunkte zwischen westlicher und islamischer Welt verbessert werden? Dabei wird von der Annahme ausgegangen werden, dass beide Seiten an einer Annäherung interessiert sind, sodass sich mittel- bis langfristig der internationale Menschenrechtsdiskurs in eine positive Richtung – d. h. mehr miteinander und weniger gegeneinander – entwickeln kann. Ob bestehende Konfliktpunkte zwischen abendländischer und islamischer Welt grundsätzlich weniger konfliktbehaftet als derzeit ausgetragen werden können, gilt es zu überprüfen. Hierbei kann ein „schwacher“ Universalismus als interkultureller Kommunikationsweg dienen und letztlich eine neue Epoche in der Entwicklungsgeschichte der Menschenrechte einläuten.
Um Voraussagen über die Zukunft zu treffen, erweist sich meist ein Blick in die Vergangenheit als vorteilhaft. Aus diesem Grund gilt es zuerst den Status quo der menschenrechtlichen Konfliktpunkte zwischen dem westlichen und islamischen Kulturkreis zu eruieren. Im ersten Kapitel wird das westliche Verständnis der Menschenrechte und ihre Entwicklungsgeschichte mit einem besonderen Augenmerk auf die Zeit nach 1948 betrachtet. Das zweite Kapitel thematisiert die islamische Kritik an ebendiesem und arbeitet zwei wesentliche Konfliktpunkte heraus. Im dritten Kapitel werden dann Überlegungen zur mittel- bzw. langfristigen Handhabung dieser menschenrechtlichen Konfliktpunkte entwickelt. Es wird das Konzept des „schwachen Universalismus“ als ein möglicher Weg interkultureller Verständigung und Berücksichtigung islamischer Kritik an den Menschenrechten erörtert. Abschließend wird erörtert, wie sich das skizzierte Konzept in die Entwicklungsgeschichte der Menschenrechte einfügen könnte.
Inhaltsverzeichnis der Arbeit
1. Einleitung
2. Die Menschenrechte in der westlichen Welt
2.1 Das abendländische Menschenrechtsverständnis
2.2 Die Entwicklungsgeschichte der Menschenrechte
3. Menschenrechtliche Konfliktpunkte zwischen beiden Kulturkreisen
4. Die zukünftige Entwicklung der Menschenrechte
4.1 Ein Weg der interkultureller Verständigung
4.2 Die nächste Epoche der menschenrechtlichen Entwicklung
5. Fazit
Zielsetzung & Themen der Hausarbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die menschenrechtlichen Konfliktpunkte zwischen der westlichen und islamischen Welt mit dem Ziel, Lösungsansätze für eine verbesserte interkulturelle Handhabung dieser Differenzen im 21. Jahrhundert zu identifizieren. Dabei wird die Forschungsfrage verfolgt, wie die Handhabung bestehender Konflikte durch einen interkulturellen Ansatz nachhaltig verbessert werden kann.
- Analyse des westlichen Menschenrechtsverständnisses und dessen Entwicklungsgeschichte.
- Untersuchung der religiös begründeten Kritik der islamischen Welt an westlichen Menschenrechtskonzepten.
- Herausarbeitung der Konfliktpunkte durch die „umgekehrte Korrelation“ zwischen Rechten/Pflichten und Individuum/Gemeinschaft.
- Erörterung des Konzepts des „schwachen Universalismus“ als Brücke für interkulturelle Verständigung.
- Perspektiven für eine zukünftige, global akzeptierte Menschenrechtsentwicklung (AEMR 2.0).
Auszug aus dem Buch
3. Menschenrechtliche Konfliktpunkte zwischen beiden Kulturkreisen
Ein Musterbeispiel für das Problem der Wertekollision ist die kritischen Haltung der islamischen Welt gegenüber dem, von den VN proklamierten, menschenrechtlichen Universalismus. Als Begründung hierfür wird ausgeführt, dass jener Universalismus als kulturelles Exportprodukt des Westens erachtet wird und die Werte sowie Anschauungen nicht-westlicher Kulturen nicht bzw. nur unzureichend berücksichtige. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde jedoch zunächst die gerade beginnende Entwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes unterstützt, da die Staaten der islamischen Welt sich um Integration in das internationale System bemühten und global anerkannt werden wollten. Erst seit dem Ende der 1970er Jahre ist eine islamische Emanzipationsbewegung zu erkennen, die konkrete Vorbehalte gegenüber dem internationalen, abendländischen geprägten Menschenrechtsverständnis ausdrückt und die internationalen Menschenrechtsdokumente entsprechend skeptisch beurteilt. Obwohl sich die islamischen Staaten am internationalen Menschenrechtsdiskurs beteiligen, betonen sie fortlaufend ihr eigenes Verständnis der MR (vgl. ebd.: 55f.). Seit den 1980er Jahren beschäftigt sie deshalb die Entwicklung eines „‚eigenen‘, partiellen Menschenrechtsschutzes durch entsprechende, islamisch geprägt Instrumente. Sie sollen ein Gegenentwurf zum westlichen Menschenrechtsstandard sein und sind auch Ausdruck gewachsenen Selbstbewusstseins.“ In diesem Prozess wird die 1990 verabschiedete Kairoer Erklärung der Menschenreche im Islam (Kairoer-Erklärung) als islamisches Gegenstück zur AEMR angesehen und besitzt Völkerrechtscharakter. (vgl. ebd.: 56)
Im Folgenden werden zwei Konfliktpunkte zwischen den menschenrechtlichen Auffassungen des Abendlandes und des Islams ausgearbeitet. Der Erste, die Begründung der Menschenrechte und die religiöse Schwerpunktsetzung, zieht den Zweiten nach sich, welcher als umgekehrte Korrelation zwischen Rechten/Pflichten und Individuum/Gemeinschaft beschrieben werden kann.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung steckt den Rahmen ab, führt in die Problematik des westlich geprägten Menschenrechtsdiskurses ein und formuliert die Forschungsfrage zur verbesserten Handhabung von Konfliktpunkten zwischen westlicher und islamischer Welt.
2. Die Menschenrechte in der westlichen Welt: Dieses Kapitel erläutert die normativen Merkmale und die historische Entwicklung des westlichen Menschenrechtsverständnisses, insbesondere die Entwicklung nach 1948.
3. Menschenrechtliche Konfliktpunkte zwischen beiden Kulturkreisen: Hier werden die Kerndifferenzen analysiert, insbesondere die unterschiedliche religiöse Begründung der Menschenrechte und die unterschiedliche Gewichtung von Individuum und Gemeinschaft.
4. Die zukünftige Entwicklung der Menschenrechte: Dieses Kapitel stellt das Konzept des „schwachen Universalismus“ als Lösungsansatz für einen interkulturellen Dialog vor, um Konflikte pragmatischer zu lösen.
5. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und resümiert, dass ein schwacher Universalismus als Brücke zwischen den Kulturen fungieren kann, um eine neue, inklusivere Epoche der Menschenrechte zu begründen.
Schlüsselwörter
Menschenrechte, Islam, westliche Welt, Universalismus, Interkulturelle Verständigung, Kairoer Erklärung, AEMR, Menschenpflichten, Individuum, Gemeinschaft, Scharia, Wertekollision, Schwacher Universalismus, Rechtsstaatlichkeit, Normativierung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Spannungsfelder und menschenrechtlichen Konflikte, die zwischen dem westlich geprägten Verständnis von Menschenrechten und islamischen Perspektiven existieren.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Themen sind der Universalitätsanspruch der Menschenrechte, die verschiedenen Begründungsweisen dieser Rechte durch Religion und Säkularisierung sowie das Verhältnis von Individuum zu Gemeinschaft.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist es, Wege aufzuzeigen, wie die Handhabung dieser Konfliktpunkte verbessert werden kann, um eine nachhaltigere und weniger konfliktbehaftete internationale Zusammenarbeit zu ermöglichen.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Arbeit?
Es handelt sich um eine analytische Hausarbeit, die auf einer Literaturanalyse basiert, um bestehende Konzepte wie den „schwachen Universalismus“ und verschiedene Menschenrechtsdeklarationen zu vergleichen und zu evaluieren.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Neben der Herleitung des westlichen Verständnisses (inklusive historischer Entwicklung) werden die spezifischen Einwände der islamischen Welt sowie deren eigene Menschenrechtskonzepte (wie die Kairoer-Erklärung) analysiert und Lösungsansätze für den Dialog entwickelt.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie schwacher Universalismus, Scharia-Vorbehalt, umgekehrte Korrelation, interkultureller Konsens und Menschenwürde geprägt.
Was bedeutet der in der Arbeit erwähnte „Scharia-Vorbehalt“ konkret?
Dieser Begriff beschreibt, dass in bestimmten islamischen Menschenrechtsdokumenten die Scharia als alleiniger Maßstab für die Auslegung von Rechten gilt, was die individuelle Freiheit unter islamischen Maßgaben einschränkt.
Warum schlägt der Autor ein „AEMR 2.0“ vor?
Ein Modell wie eine „AEMR 2.0“ soll einen breiteren interkulturellen Konsens verkörpern, der neben individuellen Freiheitsrechten auch Pflichten und den Schutz der Gemeinschaft integriert, um die Akzeptanz in verschiedenen Kulturkreisen zu erhöhen.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2021, Menschenrechtliche Konflikte zwischen westlicher und islamischer Welt und Lösungsansätze im 21. Jahrhundert, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1378147